In Kenia wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen klaren rechtlichen Rahmen geregelt. Das Arbeitsgesetz von 2007 beschreibt die gültigen Gründe für die Beendigung eines Arbeitsvertrags, die in drei breite Kategorien fallen: Betriebliche Erfordernisse (Entlassung), Fehlverhalten und Unfähigkeit.
Betriebliche Erfordernisse (Entlassung)
Dies bezieht sich auf die Kündigung aufgrund wirtschaftlicher Umstände oder Umstrukturierungen, die die Position des Mitarbeiters überflüssig machen.
Fehlverhalten
Kündigung aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens des Mitarbeiters oder wiederholter Verstöße gegen Unternehmensregeln. Beispiele hierfür sind Abwesenheit, grobe Fahrlässigkeit oder Ungehorsam.
Unfähigkeit
Kündigung aufgrund der Unfähigkeit des Mitarbeiters, seine Arbeitsaufgaben aufgrund schlechter Leistung oder Krankheit zu erfüllen.
Unabhängig vom Grund müssen Arbeitgeber faire Verfahren vor der Kündigung einhalten. Dies umfasst typischerweise Verwarnungen, Möglichkeiten zur Verbesserung und die Durchführung einer Disziplinarverhandlung im Falle von Fehlverhalten oder Unfähigkeit.
Kündigungsfristen
Das Arbeitsgesetz schreibt Kündigungsfristen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vor, die ein Arbeitsverhältnis beenden möchten. Bei einer vom Arbeitgeber initiierten Kündigung muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist entsprechend den Zahlungsbedingungen des Arbeitnehmers einhalten. Bei einer vom Arbeitnehmer initiierten Kündigung (Rücktritt) müssen die Arbeitnehmer in der Regel ebenfalls eine Kündigungsfrist einhalten, die ähnlich lang ist wie die oben angegebene, entsprechend ihrer Zahlungsstruktur. Arbeitgeber können wählen, dem Arbeitnehmer sein Gehalt für die Kündigungsfrist zu zahlen, anstatt ihn während dieser Zeit arbeiten zu lassen.
Abfindung
Das kenianische Gesetz schreibt eine Abfindung für Arbeitnehmer vor, die aufgrund von Entlassung gekündigt werden. Die Berechnung basiert auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers, mit mindestens 15 Tagen Grundgehalt für jedes Dienstjahr. Eine Abfindung ist jedoch nicht erforderlich bei Kündigung aufgrund von Fehlverhalten oder fristloser Kündigung.
Kenia hat robuste rechtliche Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung. Die kenianische Verfassung (2010) bildet das Fundament dieses Rahmens und bietet umfassende Gleichheitsgarantien und verbietet Diskriminierung. Das Arbeitsgesetz von 2007 bietet zusätzlichen Schutz.
Geschützte Merkmale
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist durch die Verfassung Kenias und das Arbeitsgesetz aus folgenden Gründen ausdrücklich verboten:
- Rasse
- Geschlecht
- Schwangerschaft
- Familienstand
- Gesundheitszustand (einschließlich HIV/AIDS)
- Ethnische Herkunft & soziale Herkunft
- Hautfarbe
- Alter
- Behinderung
- Religion
- Gewissen
- Überzeugung
- Kultur
- Sprache
- Geburt
- Meinung
Beschwerdemechanismen
Es gibt mehrere Möglichkeiten für Personen, die in Kenia Diskriminierung erfahren, um Abhilfe zu suchen:
- Nationale Arbeitsbehörde (NEA): Die NEA verwaltet arbeitsbezogene Streitigkeiten und hat die Befugnis, Diskriminierungsbeschwerden zu untersuchen und zu schlichten.
- Nationale Menschenrechtskommission (KNCHR): Die KNCHR ist eine autonome Einrichtung, die Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Diskriminierung, untersucht.
- Arbeits- und Arbeitsbeziehungengericht (ELRC): Einzelpersonen können Diskriminierungsklagen einreichen und Abhilfe durch das ELRC, ein spezialisiertes Gericht für Arbeitsfälle, suchen.
Arbeitgeberverantwortlichkeiten
Arbeitgeber in Kenia spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Diskriminierung und bei der Förderung von Inklusion. Zu den wichtigsten Verantwortlichkeiten gehören:
- Gleichstellungspolitiken: Implementieren Sie klare Richtlinien, die Diskriminierung und Belästigung aufgrund der geschützten Merkmale verbieten.
- Schulung und Bewusstsein: Schulen Sie regelmäßig Mitarbeiter über Antidiskriminierungsgesetze, Vielfalt und unbewusste Vorurteile durch Schulungsprogramme.
- Beschwerdeverfahren: Richten Sie zugängliche Verfahren ein, damit Mitarbeiter Diskriminierung melden können, und sorgen Sie für eine umgehende Untersuchung und Korrekturmaßnahmen.
- Angemessene Vorkehrungen: Stellen Sie angemessene Vorkehrungen für Mitarbeiter mit Behinderungen oder für diejenigen, deren religiöse Überzeugungen spezifische Anpassungen erfordern, bereit.
Kenianische Arbeitsgesetze legen Richtlinien für verschiedene Aspekte der Arbeitsbedingungen fest, um das Wohlbefinden und die faire Behandlung der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies umfasst Regelungen zu Arbeitszeiten, Ruhepausen und ergonomischen Bestimmungen.
Arbeitszeiten
Das Arbeitsgesetz von 2007 legt Standards für Arbeitszeiten in Kenia fest:
- Standardarbeitswoche: Die maximale Standardarbeitswoche hängt von der Art der Arbeit ab:
- Allgemeine Beschäftigung: 52 Stunden pro Woche.
- Nachtarbeiter: 48 Stunden pro Woche.
- Landwirtschaft oder Wachpersonal: 60 Stunden pro Woche.
- Überstunden: Überstundenarbeit ist erlaubt, unterliegt jedoch in der Regel Einschränkungen. Überstunden müssen zu einem erhöhten Satz vergütet werden:
- Wochentage: Mindestens 1,5-facher des regulären Stundensatzes.
- Feiertage: Mindestens doppelter des regulären Stundensatzes.
Ruhepausen
Kenia legt großen Wert auf Ruhepausen, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten und Ermüdung zu verhindern:
- Tägliche Ruhepause: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer Stunde bei einer ununterbrochenen Arbeitszeit von sechs Stunden.
- Wöchentliche Ruhepause: Arbeitnehmern muss pro Woche ein voller Ruhetag gewährt werden.
- Feiertage: Kenia erkennt eine Reihe von Feiertagen an, an denen Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf bezahlte Freizeit haben. Mehrere Feiertage resultieren aus verschiedenen religiösen Beobachtungen.
- Jahresurlaub: Arbeitnehmer erwerben einen bezahlten Jahresurlaub von mindestens 21 Tagen pro Jahr nach einem Jahr Dienstzeit.
Ergonomische Anforderungen
Obwohl Kenia kein spezifisches Gesetz hat, das sich ausdrücklich der Ergonomie widmet, fördern die Vorschriften die Arbeitssicherheit und minimieren ergonomische Gefahren:
- Arbeitsschutzgesetz (OSH) von 2007: Dieses Gesetz beschreibt die allgemeine Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitssicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, was ergonomische Überlegungen umfassen kann.
- Risikobewertungen: Arbeitgeber müssen Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu mindern, was ergonomische Risiken einschließen könnte.
- Arbeitsunfallversicherungsgesetz (WIBA) von 2007: Dieses Gesetz regelt die Entschädigung für arbeitsbedingte Verletzungen und ermutigt Arbeitgeber indirekt, Risiken, einschließlich solcher durch schlechte Ergonomie, zu minimieren.
Kenia hat einen umfassenden Gesundheits- und Sicherheitsrahmen (H&S), der die Sicherheit der Arbeitnehmer priorisiert. Das Arbeitssicherheits- und Gesundheitsgesetz (OSHA) von 2007 bildet die Grundlage dieses Rahmens, ergänzt durch nachgeordnete Gesetzgebung und Richtlinien. Es legt klare Verpflichtungen für Arbeitgeber fest, schützt die Rechte der Arbeitnehmer und weist Durchsetzungsverantwortlichkeiten zu.
Verpflichtungen der Arbeitgeber
Das OSHA betont die Verantwortung der Arbeitgeber, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Wichtige Verpflichtungen der Arbeitgeber umfassen:
- Risikobewertungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Diese Bewertungen sollten verschiedene Aspekte wie Maschinen, Chemikalien, Arbeitsprozesse und die physische Arbeitsumgebung abdecken.
- Sichere Arbeitsverfahren: Arbeitgeber müssen sichere Arbeitsverfahren entwickeln und umsetzen, um Risiken zu minimieren. Dies beinhaltet die Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Schulung der Mitarbeiter zu diesen Verfahren.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern geeignete PSA basierend auf den spezifischen Arbeitsplatzrisiken, die in der Risikobewertung identifiziert wurden, zur Verfügung stellen.
- Gesundheits- und Sicherheitsschulung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Bereitstellung von Schulungen für Mitarbeiter zu H&S-Praktiken und potenziellen Gefahren, die mit ihren Aufgaben verbunden sind.
- Unfallmeldung: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, arbeitsbedingte Unfälle, Krankheiten und Beinaheunfälle an die Direktion für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (DOSHS) zu melden.
Rechte der Arbeitnehmer
Im Rahmen des H&S-Rahmens haben kenianische Arbeitnehmer eine klar definierte Reihe von Rechten:
- Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz: Arbeitnehmer haben das gesetzliche Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von vorhersehbaren Gefahren ist.
- Recht auf Information und Schulung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Informationen und Schulungen zu Sicherheitsverfahren am Arbeitsplatz und potenziellen Risiken, die mit ihren Aufgaben verbunden sind.
- Recht, unsichere Arbeit zu verweigern: Arbeitnehmer haben das Recht, Aufgaben abzulehnen, die sie als ernsthafte Bedrohung für ihre Gesundheit und Sicherheit ansehen, vorausgesetzt, sie können ihre Bedenken begründen.
Diese Rechte befähigen die Arbeitnehmer, aktiv zur Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen.
Durchsetzungsbehörden
Die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der H&S-Vorschriften in Kenia liegt bei der Direktion für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (DOSHS) im Ministerium für Arbeit und sozialen Schutz. Die DOSHS führt diese Aufgaben durch ihre Inspektoren aus:
- Arbeitsplatzinspektionen: Die DOSHS führt regelmäßige Inspektionen von Arbeitsplätzen durch, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sicherzustellen.
- Ausstellung von Verbesserungsmitteilungen: Wenn Verstöße festgestellt werden, können Inspektoren Verbesserungsmitteilungen ausstellen, die die Korrekturmaßnahmen darlegen, die Arbeitgeber ergreifen müssen.
- Strafverfolgung: Bei schwerwiegender Nichteinhaltung kann die DOSHS Arbeitgeber strafrechtlich verfolgen, was möglicherweise zu Geldstrafen oder Gefängnisstrafen führt.
Das kenianische Gesetz über Arbeitsunfallleistungen (WIBA) von 2007 bietet finanzielle und medizinische Unterstützung für Arbeitnehmer, die arbeitsbedingte Verletzungen oder Krankheiten erleiden.