Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Italien
In Italien stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Körperschaftsteuer. Diese Verpflichtungen unterliegen bestimmten Sätzen, Fristen und Vorschriften, die im Folgenden aufgeführt sind. Mit heutigem Stand, dem 5. Februar 2025, sind diese Informationen aktuell, jedoch ist es wichtig, sich über mögliche Änderungen in den Vorschriften auf dem Laufenden zu halten.
Diese Information dient als allgemeiner Überblick und deckt möglicherweise nicht alle spezifischen Situationen ab. Für individuelle Umstände sollte professioneller Steuerberater in Anspruch genommen werden.
In Italien umfassen Arbeitnehmersteuerabzüge verschiedene Bereiche, einschließlich der Einkommensteuer (IRPEF), der Sozialversicherungsbeiträge und spezifischer Abzüge für bestimmte Ausgaben und Lebensereignisse.
IRPEF ist die progressive Einkommensteuer, die auf Personen erhoben wird, die in Italien wohnen oder dort Einkommen erzielen. Für 2024 sind die Steuersätze wie folgt strukturiert:
Für 2025 werden potenzielle Änderungen in Betracht gezogen, darunter eine potenzielle steuerfreie Zone für Einkommen bis 12.000 €, zusätzliche Abzüge für Einkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € und Beschränkungen bei Abzügen für höhere Einkommen (über 75.000 €). Auch erweiterte Kinderfreibeträge werden in Betracht gezogen.
Arbeitnehmer in Italien leisten einen Beitrag aus ihrem Gehalt zur Sozialversicherung, die Bereiche wie Renten, Gesundheitsversorgung und Arbeitslosengeld abdeckt. Die spezifischen Beitragssätze und Schwellenwerte variieren je nach Branche und Beschäftigungskategorie des Arbeitnehmers.
Mehrere Abzüge und Steuergutschriften können die Gesamtsteuerlast reduzieren. Einige bemerkenswerte Beispiele sind:
Spezifische Dokumentationsanforderungen und Fristen gelten für jeden Abzug und jede Gutschrift.
Arbeitgeber unterliegen der IRES (Körperschaftsteuer) und können sich für verschiedene Abzüge qualifizieren, darunter ein Superabzug für Neueinstellungen (bis zu 130% für bestimmte Kategorien, einschließlich Frauen und benachteiligter Personen).
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann wird für individuelle Beratung und Aktualisierungen zu den neuesten Regelungen empfohlen.
In Italien wird die Mehrwertsteuer (IVA) auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, einen Steuerberater für eine individuelle Beratung zu konsultieren.
Steuerliche Anreize in Italien
Italien bietet eine Reihe von Steueranreizen, die darauf abzielen, Investitionen anzuziehen, das Wirtschaftswachstum zu fördern und bestimmte Aktivitäten zu unterstützen. Diese Anreize umfassen verschiedene Formen, darunter Steuergutschriften, Abzüge, Befreiungen und Ersatzsteuern, jeweils mit spezifischen Zulassungskriterien und Antragsverfahren. Ab heute, dem 5. Februar 2025, stehen folgende Hauptanreize zur Verfügung:
Ersatzsteuer für neue Einwohner: Vermögende Personen, die ihren Steuerwohnsitz nach Italien verlegen, können sich für eine Ersatzsteuer auf ausländische Einkünfte entscheiden. Diese beträgt jährlich 100.000 € für den Steuerzahler und 25.000 € für jedes berechtigte Familienmitglied (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Schwiegereltern) für einen Zeitraum von 15 Jahren. Dies ersetzt die reguläre italienische Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte. Die Person muss für einen bestimmten Zeitraum vor der Verlagerung nach Italien im Ausland steuerlich ansässig gewesen sein. Der Wohnsitz wird in der Regel durch die Eintragung in das Bevölkerungsregister oder durch den Wohnsitz oder Aufenthalt in Italien für mindestens 183 Tage im Steuerjahr festgestellt.
Steuererleichterung für Einwanderer (Impatriates): Personen, die nach Italien ziehen, um dort zu arbeiten, können von einem 50%igen Einkommenssteuerabzug auf Arbeits- und Selbstständigkeitseinkommen bis zu 600.000 € pro Jahr profitieren. Die Berechtigung erfordert, dass der italienische Steuerwohnsitz für mindestens vier Steuerzeiträume beibehalten wird. Weitere Bedingungen gelten.
Anreize für Professoren und Forscher: Eine 90%ige Befreiung von der italienischen Steuer auf Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit steht Professoren und Forschern zu, die nach Italien ziehen, für eine Dauer von 4 Jahren zur Verfügung. Es gelten Bedingungen.
Steuergutschrift für Investitionen in Sonderwirtschaftszonen (SEZ): Unternehmen, die in ausgewiesene SEZs im Süden Italiens (Regionen Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien, Sardinien, Molise und Abruzzen) investieren, können sich für eine Steuergutschrift qualifizieren. Für 2025 steht ein Gesamtkontingent von 2,2 Milliarden € für diese Gutschrift zur Verfügung. Sie gilt für Investitionen in Sachanlagen für Produktionsstätten in den SEZs. Es gibt spezifische Regeln in Bezug auf die Berechtigung, Meldeverfahren und die Einhaltung von Beihilfevorschriften.
Industrie 5.0 Steuergutschrift: Diese Gutschrift unterstützt Investitionen in neue materielle und immaterielle Anlagen für Produktionsstätten in Italien. Spezifische Zulassungskriterien gelten, die mit der Industrie 5.0-Politik übereinstimmen. Die Steuergutschrift hat spezifische Bedingungen und Zeitrahmen für Investitionen, die 2024 und 2025 getätigt werden. Es gilt ein maximales Ausgabenlimit.
Plan Transition 5.0: Es gibt Anreize im Rahmen des Transition 5.0-Plans für Unternehmen, die in spezifische Technologien und Aktivitäten investieren, die die digitale Transformation und industrielle Modernisierung vorantreiben. Spezifische Vorschriften und Registrierungsprozesse sind beteiligt.
Patentbox-Regime: Ein freiwilliges Steuerregime ermöglicht es Unternehmen, 210% (110% erhöhter Abzug plus der standardmäßige 100% Abzug) der qualifizierten F&E-Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung patentierter Technologien, Software und Designs abzuziehen.
Anreize für Investitionen in innovative Startups: Investitionen in berechtigte Startups und innovative KMU profitieren von Steuervergünstigungen. Privatpersonen können 30% der investierten Summe bis zu 1 Million € jährlich abziehen, während Unternehmen bis zu 1,8 Millionen € abziehen können. Investitionen in Risikokapitalfonds, die in solche Unternehmen investieren, sind ebenfalls qualifiziert.
Abzug für Produktivitätsprämien: Mitarbeiter können von einem Abzug auf Produktivitätsprämien profitieren, mit spezifischen Schwellenwerten und Einkommensgrenzen.
Befreiung von Sachleistungen: Steuerbefreiungen gelten für bestimmte von Arbeitgebern bereitgestellte Sachleistungen, mit variierenden Grenzen abhängig von den Umständen des Mitarbeiters.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Die bereitgestellten Informationen sind aktuell ab heute, dem 5. Februar 2025, aber es ist immer ratsam, professionellen Rat für spezifische Situationen einzuholen und über gesetzliche Änderungen informiert zu bleiben. Eine Beratung mit Steuerberatern oder Rechtsexperten wird für umfassende und maßgeschneiderte Ratschläge dringend empfohlen.
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