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Arbeitsrechte in Italien

Mitarbeiterrechte und -schutz

Entdecken Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den Schutz gemäß dem Arbeitsrecht von Italien.

Italien rights overview

Italien verfügt über einen robusten rechtlichen Rahmen, der darauf ausgelegt ist, die Rechte und das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu schützen. Dieses System basiert hauptsächlich auf der italienischen Verfassung, den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, spezifischen Arbeitsgesetzen und nationalen Kollektivverträgen (CCNLs), die eine bedeutende Rolle bei der Definition von Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen spielen. Arbeitgeber, die in Italien tätig sind, müssen diese Vorschriften einhalten, um die Compliance sicherzustellen und ein faires Arbeitsumfeld zu fördern.

Das Verständnis dieser Schutzmaßnahmen ist für Unternehmen, die in Italien Personal beschäftigen, sei es direkt oder über einen Employer of Record, essenziell. Die rechtliche Landschaft deckt alles vom initialen Arbeitsvertrag bis hin zur Beendigung ab und stellt sicher, dass Standards zu Arbeitszeit, Sicherheit und Gleichbehandlung eingehalten werden.

Kündigungsrechte und -verfahren

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags in Italien unterliegt strengen Regeln, die in erster Linie darauf abzielen, die Arbeitnehmer vor unfreiwilliger Entlassung zu schützen. Kündigung muss auf einem gerechtfertigten Grund (giusta causa) oder einem gerechtfertigten Grund (giustificato motivo) basieren. Ein gerechtfertigter Grund ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht, sogar vorübergehend. Ein gerechtfertigter Grund kann subjektiv (eine weniger schwere Verletzung durch den Arbeitnehmer) oder objektiv (Gründe im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Arbeitgebers, wie Umstrukturierung oder Personalabbau) sein.

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen bestimmte Verfahren einhalten, einschließlich schriftlicher Mitteilung, in der die Gründe dargelegt werden. Arbeitnehmer haben das Recht, eine Kündigung anzuffechten, und wenn diese als ungerechtfertigt befunden wird, können Abfindungen oder Entschädigungen, abhängig von Faktoren wie Unternehmensgröße und Betriebszugehörigkeit, gewährt werden.

Kündigungsfristen sind in der Regel für Kündigungen aus einem gerechtfertigten objektiven oder subjektiven Grund erforderlich, jedoch nicht bei einer Kündigung aus einem gerechtfertigten Grund. Die Länge der Kündigungsfrist wird meist durch die anwendbare nationale Kollektivvereinbarung (CCNL) bestimmt und variiert je nach Dienstzeit, Qualifikationsniveau und Branche.

Dienstzeit des Mitarbeiters (Beispiel - Variiert nach CCNL) Qualifikationsstufe (Beispiel - Variiert nach CCNL) Typische Kündigungsfrist (Beispiel - Variiert nach CCNL)
Bis zu 5 Jahren Angestellte 1-2 Monate
Über 5 Jahre Angestellte 2-4 Monate
Bis zu 5 Jahren Arbeiter/Blue-Collar 1-2 Wochen
Über 5 Jahre Arbeiter/Blue-Collar 2-4 Wochen

Bei Beendigung aus beliebigem Grund (einschließlich Kündigung, Ruhestand oder Entlassung) haben die Arbeitnehmer Anspruch auf das Trattamento di Fine Rapporto (TFR), eine Abfindung, die auf einem Teil des Jahresgehalts des Arbeitnehmers basiert und über die Dauer seiner Dienstzeit angesammelt wird.

Anti-Diskriminierungsgesetze und Durchsetzung

Das italienische Recht verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund verschiedener geschützter Eigenschaften. Die primäre Gesetzgebung orientiert sich an EU-Richtlinien, um gleiche Behandlung beim Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Schulungen und Karriereentwicklung sicherzustellen.

Geschützte Eigenschaft
Geschlecht
Rasse oder ethnische Herkunft
Religion oder Weltanschauung
Behinderung
Alter
Sexuelle Orientierung
Politische Meinungen
Gewerkschaftsmitgliedschaft
Sprache
Persönlicher Status

Diskriminierung kann direkt (ifPerson weniger günstig behandeln als eine andere in vergleichbarer Situation) oder indirekt (eine scheinbar neutrale Bestimmung, Kriterium oder Praxis, die Personen mit einer bestimmten Eigenschaft benachteiligt) sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, positive Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleichheit zu ergreifen.

Arbeitnehmer, die glauben, Diskriminierung erfahren zu haben, können sich an verschiedene Stellen wenden, darunter interne Unternehmensverfahren, Gewerkschaften, Gleichstellungsberater (Consiglieri di Parità) und schließlich an die Arbeitsgerichte. Die Beweislast kann im Falle von Diskriminierungsklagen auf den Arbeitgeber übertragen werden, der nachweisen muss, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat.

Standards und Vorschriften zu Arbeitsbedingungen

Das italienische Recht legt Standards für Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Ferien und verschiedene Arten von Urlaub fest. Die gesetzliche Normalarbeitswoche beträgt 40 Stunden, wobei CCNLs häufig kürzere Stunden festlegen. Überstunden sind erlaubt, unterliegen jedoch Grenzen und erfordern in der Regel erhöhte Entlohnungen, die oft durch CCNLs festgelegt werden.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und Wochenruhezeiten. Ein täglicher Mindestrest von 11 aufeinanderfolgenden Stunden ist grundsätzlich erforderlich. Zudem ist eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden, meist am Sonntag, vorgeschrieben, zusätzlich zum täglichen Rest.

Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt mindestens vier Wochen pro Jahr, wobei mindestens zwei Wochen innerhalb des Urlaubsjahres hintereinander genommen werden müssen, während die verbleibenden zwei Wochen innerhalb der nachfolgenden 18 Monate genommen werden sollten. CCNLs können längere Urlaubszeiten vorsehen. Arbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf bezahlte gesetzliche Feiertage.

Es gibt verschiedene Urlaubsarten, darunter Krankenstand (mit speziellen Verfahren und Ansprüchen, die häufig durch CCNLs und Sozialversicherung ergänzt werden), Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub (mit großzügigen Regelungen einschließlich obligatorischer und optionaler Perioden) sowie Elternzeit.

Während Italien keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn auf nationaler Ebene hat, werden Mindesttarife effektiv durch die CCNLs für unterschiedliche Branchen und Tätigkeitsklassen festgelegt. Diese Tarife sind für Arbeitgeber bindend, die den jeweiligen CCNL anwenden.

Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitgeber in Italien tragen erhebliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer. Das wichtigste Gesetz ist das Legislative Decree 81/2008 (Testo Unico sulla Salute e Sicurezza sul Lavoro), das umfassende Anforderungen umreißt.

Wesentliche Arbeitgeberpflichten umfassen:

  • Durchführung einer gründlichen Risikobewertung (Documento di Valutazione dei Rischi - DVR) für alle Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Umsetzung präventiver und schützender Maßnahmen basierend auf der Risikobewertung.
  • Bereitstellung geeigneter Informationen, Schulungen und Einweisungen für Arbeitnehmer zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und -maßnahmen.
  • Ernennung eines Leiters des Präventions- und Schutzdienstes (RSPP) und, falls erforderlich, eines kompetenten Arztes zur Gesundheitsüberwachung.
  • Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) kostenlos, wo notwendig.
  • Beratung mit dem Arbeitssicherheitsvertreter (RLS).
Arbeitgeberpflicht Beschreibung
Risikoanalyse (DVR) Identifikation und Bewertung aller potenziellen Risiken am Arbeitsplatz.
Prävention und Schutzmaßnahmen Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken.
Information, Schulung und Unterweisung Aufklärung der Arbeitnehmer über Risiken, sichere Praktiken und Notfallmaßnahmen.
Gesundheitsüberwachung Medizinische Checks für Arbeitnehmer, die spezifischen Risiken ausgesetzt sind.
Bereitstellung von PSA Ausstattung mit notwendiger persönlicher Schutzausrüstung.
Beratung mit RLS Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern zu Sicherheitsfragen.

Arbeitnehmer haben ebenfalls Pflichten, darunter die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber bei Sicherheitsmaßnahmen, die richtige Nutzung der Ausrüstung und die Meldung von Gefahren. Sie haben das Recht, bei akuter und unmittelbarer Gefahr den Arbeitsplatz zu verlassen.

Streitbeilegungsmechanismen bei Arbeitskonflikten

Bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz in Italien stehen mehrere Mechanismen zur Verfügung, die von informellen internen Verfahren bis hin zu formellen Rechtsschutzmaßnahmen reichen.

Der erste Schritt besteht oft darin, das Problem direkt mit dem Arbeitgeber oder durch interne Beschwerdeverfahren zu klären. Gewerkschaften können eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung von Arbeitnehmern und Verhandlungen mit Arbeitgebern spielen.

Bei vielen Arten von Arbeitskonflikten ist vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine obligatorische Schlichtung notwendig. Dies kann durch verschiedene Stellen erfolgen, darunter:

  • Territorialdirektionen des Arbeitsamts (Direzione Territoriale del Lavoro - DTL)
  • Gewerkschaftsvertretungen
  • Spezifische Schlichtungsorgane, die durch CCNLs eingerichtet wurden

Scheitert die Schlichtung oder ist sie nicht anwendbar, kann die Streitigkeit vor dem Arbeitsgericht (Giudice del Lavoro) verhandelt werden. Die Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind darauf ausgelegt, im Vergleich zu regulären Zivilprozessen relativ schnell und zugänglich zu sein. Richter in Arbeitsfällen verfügen über spezielle Befugnisse zur Untersuchung und Beweiserhebung.

Arbeitnehmer können durch Anwälte oder, in vielen Fällen, durch Gewerkschaftsvertreter vor Gericht vertreten werden. Das Rechtssystem zielt darauf ab, wirksame Abhilfe für Verletzungen der Arbeitnehmerrechte zu bieten, einschließlich gerichtlicher Anordnungen zur Wiedereinstellung, Schadensersatzzahlungen oder der Beseitigung rechtswidriger Praktiken.

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