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Estland

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Estland

Reguläre Arbeitszeiten

In Estland werden die regulären Arbeitszeiten durch das Arbeitsvertragsgesetz geregelt. Eine Vollzeitarbeitswoche wird als 40 Stunden definiert, die typischerweise über fünf Tage mit jeweils acht Stunden verteilt sind. Während der Standardarbeitstag acht Stunden beträgt, ermöglichen zusammengefasste Arbeitszeitpläne eine flexible Verteilung innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens. Die durchschnittliche Arbeitszeit darf innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums über einen Viermonatszeitraum 48 Stunden nicht überschreiten. Unter bestimmten gesetzlichen Umständen können unterschiedliche Berechnungszeiträume gelten.

Der Arbeitstag vor bestimmten Feiertagen, einschließlich Neujahr, dem estnischen Unabhängigkeitstag, dem Siegestag und Heiligabend, muss gesetzlich um drei Stunden verkürzt werden.

Überstunden

In Estland wird Überstundenarbeit reguliert, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen und eine faire Vergütung sicherzustellen. Die wichtigsten Regelungen sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt.

Überstundenarbeit erfordert die Zustimmung sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, Überstunden zu leisten. Die durchschnittliche Arbeitszeit, einschließlich der regulären Arbeitszeit und der Überstunden, darf über einen Viermonatszeitraum hinweg 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

In Ausnahmefällen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, die durchschnittliche Arbeitszeit auf 52 Stunden pro Woche über einen Viermonatszeitraum zu verlängern. Diese Vereinbarung muss jedoch nachweislich fair für den Arbeitnehmer sein und darf seine Gesundheit und Sicherheit nicht gefährden.

Mitarbeiter können für Überstundenarbeit mit Freizeit anstelle der regulären Bezahlung im Verhältnis 1:1 entschädigt werden. Wenn Freizeit nicht praktikabel ist, müssen Überstunden finanziell mit mindestens dem 1,5-fachen des regulären Lohns des Arbeitnehmers vergütet werden.

Mitarbeiter haben das Recht, Überstundenarbeit abzulehnen. Jede Vereinbarung zur Leistung von Überstunden kann vom Arbeitnehmer mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Ruhepausen und Pausen

Estnisches Arbeitsrecht gewährleistet festgelegte Ruhezeiten und Pausen, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen und Burnout zu verhindern. Hier ist ein Überblick über diese Ansprüche:

Tägliche Ruhezeit

Das estnische Gesetz garantiert eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums. Dies bedeutet eine maximale Arbeitszeit von 13 Stunden pro Tag, um ausreichend Erholungszeit außerhalb der Arbeitsstunden sicherzustellen.

Wöchentliche Ruhezeit

Zusätzlich zur täglichen Ruhezeit haben Mitarbeiter Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Stunden. Diese verlängerte Ruhezeit ermöglicht eine ordnungsgemäße Erholung über die Woche hinweg.

Während die wöchentliche Ruhezeit typischerweise mit dem Wochenende verbunden ist, muss der spezifische 36-Stunden-Zeitraum nicht unbedingt auf Samstag und Sonntag fallen. Solange die Mitarbeiter innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums 36 ununterbrochene Stunden Ruhezeit erhalten, hat der Arbeitgeber eine gewisse Flexibilität bei der Planung.

Essenspausen

Nach sechs Stunden ununterbrochener Arbeit haben Mitarbeiter Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Diese Pause ist für Ruhe, Entspannung und Mahlzeiten vorgesehen.

Essenspausen sind typischerweise unbezahlte Pausen, und Mitarbeiter werden für diese Auszeit in der Regel nicht entschädigt.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Estland erkennt das Arbeitszeitgesetz die potenziellen Herausforderungen der Nacht- und Wochenendarbeit an und legt spezifische Vorschriften fest, um eine faire Behandlung und das Wohlbefinden der außerhalb der regulären Arbeitszeiten tätigen Arbeitnehmer sicherzustellen.

Nachtarbeit wird als jede Arbeit definiert, die während der Nachtzeit, typischerweise zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, ausgeführt wird. Arbeit, die während der Nachtstunden geleistet wird, muss mit einem höheren Satz als das reguläre Gehalt vergütet werden. Der Mindestzuschlag für Nachtarbeit beträgt das 1,25-fache des regulären Gehalts des Arbeitnehmers. Arbeitsverträge können jedoch einen noch höheren Nachtarbeitszuschlag festlegen. Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, Nachtschichten zu arbeiten. Nachtarbeit erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Nachtarbeitszuschlag ist separat und kann mit der Überstundenvergütung kombiniert werden, falls zutreffend. Beispielsweise hätte ein Arbeitnehmer, der während der Nachtschicht Überstunden macht, Anspruch auf sowohl den Überstundenzuschlag als auch den Nachtarbeitszuschlag.

Wochenendarbeit ist nach estnischem Recht nicht ausdrücklich verboten. Arbeitnehmer haben jedoch Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden. Diese verlängerte Ruhezeit kann, muss aber nicht unbedingt das Wochenende umfassen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur speziellen Vergütung von Wochenendarbeit in Estland. Wenn jedoch Wochenendarbeit mit Überstunden zusammenfällt, hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenvergütung gemäß den allgemeinen Vorschriften.

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