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ElfenbeinküsteSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Elfenbeinküste

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Côte d'Ivoire haben verschiedene Steuerpflichten in Bezug auf Löhne, Körperschaftssteuer und andere Abgaben.

Lohnsteuern

  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber leisten einen Prozentsatz des Gehalts des Mitarbeiters an die Sozialversicherung, Familienzulage und andere Fonds. Diese umfassen:
    • 7,7% für die Altersvorsorge (gedeckelt bei 2.700.000 XOF jährlich)
    • 5,75% für die Familienzulagenkasse (gedeckelt bei 70.000 XOF monatlich)
    • 2%-5% für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle, abhängig vom Risikolevel der Tätigkeit (gedeckelt bei 70.000 XOF monatlich).
    • Lehrlingsabgabe von 0,4% des gesamten Bruttogehalts.
    • Ausbildungsabgabe von 0,6% des gesamten Bruttogehalts. Für ausländische Arbeitnehmer gibt es einen Arbeitgeberbeitrag von 11,5%, berechnet auf 80% deren Bruttobezüge.
  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten 6,3% ihres Gehalts für den CNPS-Altersvorsorgefonds.
  • Lohnsteuer: Eine Lohnsteuer wird auf die gesamte steuerpflichtige Vergütung erhoben, einschließlich Gehältern, Leistungen und Sachleistungen. Der Satz beträgt 2,8% für lokale Mitarbeiter und 12% für ausländische Mitarbeiter.

Körperschaftssteuer (CIT)

  • Satz: Der Standard-CIT-Satz in Côte d'Ivoire beträgt derzeit 25%.
  • Abgabefrist: Unternehmen, die Prüfungsanforderungen unterliegen, müssen bis zum 30. Juni einreichen, während andere eine Frist bis zum 30. Mai haben. CIT wird in der Regel in Raten über das Jahr hinweg gezahlt, normalerweise bis zum 20. März, Juni und November.
  • Der Steueranhang 2025 könnte Änderungen einführen. Er wurde im November 2024 verabschiedet und wird voraussichtlich ab Januar 2025 nach Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.

Andere Steuern

  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standardsatz der MwSt beträgt 18%. Einige Waren und Dienstleistungen sind davon ausgenommen.
  • Sondergerätesteuer: Alle Steuerzahler zahlen eine Sondergerätesteuer von 0,1% ihres Umsatzes.

Allgemeine Steuerverwaltung

Monatliche Steuererklärungen sind sowohl für die Arbeitnehmersteuer als auch für die Lohnsteuer des Arbeitgebers erforderlich. Die Zahlungsfristen fallen in der Regel auf den 10., 15. oder 20. des Monats, abhängig vom Unternehmenssektor und der Registrierung bei der Steuerverwaltung.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann für die aktuellsten und spezifischen Ratschläge.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Côte d'Ivoire umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben.

Einkommenssteuer (Impôt sur le Revenu des Personnes Physiques - IRPP)

Ab dem 1. Januar 2024 wurden die vorherigen drei separaten Steuern (IS, CN und IGR) in eine einheitliche Lohnsteuer (ITS) zusammengefasst. Diese einheitliche Steuer verwendet eine progressive Steuertabelle mit sechs Stufen. Der höchste Grenzsteuersatz beträgt 60 %. Für ein monatliches zu versteuerndes Einkommen von weniger als 75.000 XOF gibt es eine Steuerklasse mit einem Steuersatz von null.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer zahlen 6,3 % ihres Gehalts in den Rentenfonds der Caisse Nationale de Prévoyance Sociale (CNPS) ein. Der Arbeitgeber leistet einen zusätzlichen Beitrag von 7,7 %, was insgesamt 14 % ergibt. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für den CNPS-Rentenfonds liegt bei 3.375.000 XOF. Andere Sozialversicherungsbeiträge, wie Familienzulagen (5,75 %) und Arbeitsunfälle (2 % bis 5 %), werden vom Arbeitgeber getragen.

Andere Steuern und Abzüge

  • Lohnsteuer: Arbeitgeber zahlen eine Lohnsteuer von 2,8 % für lokale Arbeitnehmer und 12 % für expatriierte Arbeitnehmer auf das gesamte zu versteuernde Entgelt, einschließlich Gehältern, Zulagen und Sachleistungen.

Steuerverwaltung und Fristen

  • Arbeitgeber behalten die Steuern der Arbeitnehmer ein und reichen monatliche Erklärungen sowohl für die Arbeitnehmersteuer als auch für die Lohnsteuer des Arbeitgebers ein.
  • Anpassungserklärungen werden jährlich bis zum 30. Mai für die meisten Unternehmen und bis zum 30. Juni für Unternehmen mit Prüfungspflichten eingereicht.
  • Steuerzahlungen für Unternehmen, die bei der 'Direction des Grandes Entreprises' und 'Direction des Moyennes Entreprises' registriert sind, sind fällig bis zum 10. eines jeden Monats (Industrie-, Bergbau- und Ölunternehmen), dem 15. (Vertriebsunternehmen) oder dem 20. (Dienstleister). Andere Unternehmen haben eine Frist bis zum 15. eines jeden Monats. Sehr kleine Steuerzahler und solche unter dem Mikro-Unternehmens-Regime haben eine Frist bis zum 10.

Hinweis: Diese Informationen basieren auf den neuesten verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten und genauesten Details zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In Côte d'Ivoire ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Mehrwertsteuersätze

  • Regulärer Satz: 18% gelten für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 9% gelten für essentielle Waren wie Milch (ausgenommen Joghurt und andere Milchprodukte), Säuglingsnahrung, Luxusbros, Fleisch, das von außerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS) importiert wird, und Pasta, die vollständig aus Hartweizengrieß hergestellt ist.
  • Nullsatz: 0% gelten für Exporte und als Exporte behandelte Transaktionen. Ausrüstungen für die Solarenergieerzeugung sind ebenfalls befreit.

MwSt-Anmeldung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen XOF müssen sich für die MwSt registrieren. Unternehmen, die an Import- oder Exportaktivitäten beteiligt sind, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren. Unternehmen mit Umsätzen zwischen 100 Millionen XOF und 200 Millionen XOF können sich freiwillig registrieren.

MwSt-Abgabe und -Zahlung

Registrierte Unternehmen müssen MwSt-Erklärungen abgeben und Zahlungen vierteljährlich leisten. Die Frist für die Abgabe und Zahlung ist der 20. des Monats nach dem Ende jedes Quartals (z. B. 20. April für Q1). Die elektronische Einreichung und Zahlung erfolgt über das e-impôts-Portal der Steuerverwaltung.

Rechnungsanforderungen

  • B2C-Transaktionen: Es gibt keine spezifischen Rechnungsanforderungen. Unternehmen können ihren Standardpraktiken folgen.
  • B2B-Transaktionen: Rechnungen müssen bestimmte Informationen enthalten, einschließlich des Kundennamens, der Steuernummer, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsdatums und des betreffenden Betrags. Dies ermöglicht es B2B-Kunden, Vorsteuer abzuziehen.

MwSt auf digitale Dienste

Nichtansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen, einschließlich B2B und B2C, unterliegen der MwSt. Ein vereinfachtes Anmeldungsverfahren steht zur Verfügung. Rückgaben und Zahlungen sind vierteljährlich bis zum 15. des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.

Andere indirekte Steuern

  • Zölle: Einfuhrzölle variieren zwischen 0% und 35%, basierend auf der Produktklassifizierung im Zolltarif. Zusätzliche Abgaben umfassen eine 1% statistische Abgabe, 0,8% Solidaritätsabgabe der Gemeinschaft, 0,2% Einfuhrsteuer der Afrikanischen Union und eine 0,5% Gemeinschaftszuschlag.
  • Quellensteuer: Eine 20% Quellensteuer gilt für Zahlungen für elektronische Dienstleistungen, die in Côte d'Ivoire an ausländische Anbieter erbracht oder genutzt werden, die in Ländern ansässig sind, die kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Côte d'Ivoire haben.

Highlights des Steueranhangs 2025

Der Steueranhang 2025 führt mehrere Änderungen im Steuersystem ein, einschließlich Änderungen bei Quellensteuern auf die Körperschaftssteuer und MwSt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie Vorschriften für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2025.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen am 5. Februar 2025 aktuell sind und sich die Steuervorschriften ändern können. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann wird für spezifische Anleitungen empfohlen.

Steuervergünstigungen

Allgemeine Steueranreize

Die Côte d'Ivoire bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

  • Abzugsfähigkeit von Reinvestitionen bei der Steuer auf Industrie- und Gewerbegewinne (BIC): Unternehmen, die Gewinne in der Côte d'Ivoire reinvestieren, können einen Teil dieser reinvestierten Gewinne von ihrer BIC abziehen. Der Mindestbetrag für Reinvestitionen beträgt 100 Millionen CFA-Franc. Dieser Anreiz gilt nicht für Investitionen, die durch Darlehen oder andere Mittel neben reinvestierten Gewinnen finanziert werden.

Anreize nach dem Investitionskodex

Der Investitionskodex der Côte d'Ivoire bietet Anreize auf Basis des Unternehmensstandorts (Zonen A, B und C).

  • Zone A (Bezirk Abidjan): Die Anreize für Zone A können je nach spezifischer Branche und Investitionsgröße variieren.
  • Zone B (Städte mit mindestens 60.000 Einwohnern): Ähnlich wie Zone A, unterliegen auch die Anreize in Zone B spezifischen Bedingungen, die auf der Art der Investition basieren.
  • Zone C (Städte mit weniger als 60.000 Einwohnern und Sonderwirtschaftszonen): Diese Zone bietet die attraktivsten Anreize:
    • Befreiung von der Körperschaftsteuer: Vollständige Befreiung für die ersten 13 Jahre, teilweise Befreiung für die Jahre 14 und 15.
    • Befreiung von der Gewerbesteuer: Vollständige Befreiung für die ersten 13 Jahre, teilweise Befreiung für die Jahre 14 und 15.
    • Reduktion der Arbeitgeberbeiträge: Niedrigere Sätze für Sozialversicherungsbeiträge.

Freihandelszonen (FTZ)

  • Befreiungen von Zollabgaben und Mehrwertsteuer: 100% Befreiung von Zollabgaben und Mehrwertsteuer.
  • Körperschaftsteuerbefreiung: 0% für die ersten fünf Jahre, 1% ab dem sechsten Jahr, mit der Möglichkeit eines Steuerkredits. Hauptsächlich für Unternehmen in der Biotechnologie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).

Weitere Anreize

  • Forschung, Entwicklung und technologische Innovation: Steuervergünstigungen und Befreiungen für Unternehmen, die sich in diesen Bereichen engagieren oder investieren. Einschließlich Befreiungen von der Einkommenssteuer, Immobiliensteuer und anderen Steuern.
  • Bergbau- und Erdölgesetze: Spezifische Anreize für Unternehmen in diesen Sektoren werden in den jeweiligen Gesetzen detailliert beschrieben.
  • Steuergutschrift für berufliche Ausbildung: Unternehmen, die Schüler und Auszubildende schulen, können eine Steuergutschrift erhalten.
  • Erklärungsregime für Investitionen (Zone C): Dieses Regime ermöglicht ein Erklärungsverfahren zur Inanspruchnahme von Anreizen anstelle eines Vorabgenehmigungsregimes, das hauptsächlich in Zone C gilt und ein vereinfachtes Verfahren für Investitionen zwischen 200 Millionen und 1 Milliarde XOF bietet.

Antragsverfahren

Die Antragsverfahren variieren je nach spezifischem Anreiz. Einige Anreize erfordern die Genehmigung durch das Centre de Promotion des Investissements en Côte d'Ivoire (CEPICI), während andere die Einreichung von Erklärungen bei den Steuerbehörden mit Details zu Investitionsplänen erfordern. Für sektorspezifische Anreize, wie im Bergbau oder in der Erdölbranche, ist eine spezifische Vertragsgestaltung erforderlich.

Allgemeine Informationen

Steuergesetze und Vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerberater, um die aktuellsten Informationen und eine individuelle Beratung zu erhalten. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025. Es ist wichtig, die neuesten Vorschriften bei offiziellen Quellen oder rechtlichen Fachleuten zu überprüfen, um genaue Details zu den Berechtigungskriterien, Antragsverfahren und anderen relevanten Aspekten zu erhalten.

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