Rivermate | Dänemark flag

Dänemark

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Dänemark

Kündigungsfrist

In Dänemark variieren die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen während der Beendigung des Arbeitsverhältnisses je nachdem, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung initiiert. Diese Vorschriften basieren auf dem dänischen Gesetz über Angestellte (funktionærloven).

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Die Kündigungsfrist, die ein Arbeitgeber einhalten muss, hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab:

  • Weniger als 6 Monate: Arbeitgeber müssen eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
  • 6 Monate bis 3 Jahre: Die Kündigungsfrist erhöht sich auf drei Monate.
  • 3 Jahre bis 6 Jahre: Es ist eine Kündigungsfrist von vier Monaten erforderlich.
  • 6 Jahre bis 9 Jahre: Die Kündigungsfrist verlängert sich auf fünf Monate.
  • Über 9 Jahre: Für Arbeitnehmer mit mehr als neun Jahren Dienstzeit gilt die maximale Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Wichtige Punkte

  • Die Kündigungsfrist muss zum Ende des Kalendermonats enden. Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise am 1. November kündigt, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember.
  • Tarifverträge können die im dänischen Gesetz über Angestellte festgelegten Kündigungsfristen außer Kraft setzen.

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Dänemark sind im Allgemeinen verpflichtet, eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, wenn sie kündigen. Diese Kündigungsfrist muss ebenfalls zum Ende des Monats enden.

Ausnahmen

  • Für Arbeitnehmer in einer Probezeit von weniger als drei Monaten oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis von maximal einem Monat ist keine Kündigungsfrist erforderlich.

Abfindung

In Dänemark wird der Anspruch auf Abfindung durch mehrere Faktoren beeinflusst.

Gesetzliche Abfindung

Das dänische Angestelltengesetz (funktionærloven) regelt die gesetzliche Abfindung. Mitarbeiter haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf gesetzliche Abfindung:

  • Beschäftigungsdauer: Der Mitarbeiter muss mindestens 12 Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
  • Arbeitgeberinitiierte Kündigung: Die Kündigung muss vom Arbeitgeber ausgehen.

Die Berechnung der Abfindung erfolgt wie folgt:

  • 12-17 Jahre Betriebszugehörigkeit: Ein Monatsgehalt.
  • 17+ Jahre Betriebszugehörigkeit: Drei Monatsgehälter.

Abfindung in Tarifverträgen

Viele Tarifverträge (overenskomster) in Dänemark bieten zusätzliche Abfindungsregelungen an, die großzügiger sein können als die gesetzlichen Mindestanforderungen.

  • Unterschiedliche Ansprüche: Die Bedingungen für Abfindungen in Tarifverträgen können je nach spezifischem Vertrag und der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters erheblich variieren.

Zusätzliche Informationen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Abfindung zusammen mit dem letzten Gehalt zu zahlen. Die Abfindung ist von dem geschuldeten Gehalt getrennt und zusätzlich zu diesem zu leisten.

Kündigungsprozess

Die Kündigung von Mitarbeitern in Dänemark wird durch verschiedene gesetzliche Richtlinien geregelt, die faire und transparente Verfahren sicherstellen sollen.

Arten der Kündigung

Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:

  1. Arbeitgeberinitiierte Kündigung (Entlassung): Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis. Diese Art der Kündigung muss durch objektive Gründe gerechtfertigt sein, die sich auf das Verhalten, die Qualifikationen des Mitarbeiters oder die betrieblichen Bedürfnisse des Unternehmens beziehen.
  2. Arbeitnehmerinitiierte Kündigung (Kündigung): Der Mitarbeiter beendet das Arbeitsverhältnis durch die Abgabe einer Kündigungserklärung.
  3. Einvernehmliche Kündigung: Beide Parteien stimmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu.

Arbeitgeberinitiierte Kündigung (Entlassung)

Der Prozess für eine arbeitgeberinitiierte Kündigung umfasst:

  1. Gültige Gründe: Arbeitgeber müssen einen gültigen Grund für die Entlassung haben, wie z.B. unzureichende Qualifikationen oder Arbeitsleistung, wirtschaftliche oder organisatorische Veränderungen oder Vertragsverletzungen.
  2. Schriftliche Mitteilung: Die Kündigung muss schriftlich mitgeteilt werden und die Gründe für die Entlassung angeben.
  3. Rechte des Mitarbeiters: Mitarbeiter haben das Recht, eine schriftliche Erklärung für ihre Entlassung zu verlangen und können eine ungerechtfertigte Entlassung vor Gericht anfechten.

Arbeitnehmerinitiierte Kündigung (Kündigung)

Der Prozess für eine arbeitnehmerinitiierte Kündigung umfasst:

  1. Schriftliche Mitteilung: Mitarbeiter müssen eine schriftliche Kündigung einreichen.

Wichtige Überlegungen

Es gibt mehrere wichtige Überlegungen, die zu beachten sind:

  • Tarifverträge: Relevante Tarifverträge können zusätzliche Verfahren oder Anforderungen für die Kündigung festlegen.
  • Besonderer Schutz: Zusätzliche Schutzmaßnahmen bestehen für bestimmte Kategorien von Mitarbeitern, wie z.B. für Mitarbeiter in Elternzeit oder schwangere Mitarbeiterinnen.
Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.