Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Komoren
In der Union der Komoren haben Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsgesetzbuch Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch bekannt als Jahresurlaub, sofern sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Gemäß Artikel 133 des Arbeitsgesetzbuches haben Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden Monat tatsächlicher Dienstzeit. Dies entspricht etwa 24 Arbeitstagen Urlaub jährlich.
Das Arbeitsgesetzbuch legt fest, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Dienstzeit, Anspruch auf Jahresurlaub haben.
Der Zeitpunkt des Urlaubs sollte gemäß Artikel 136 des Arbeitsgesetzbuches einvernehmlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden. Arbeitgeber sollten dem Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers Vorrang einräumen, dabei jedoch auch betriebliche Erfordernisse berücksichtigen.
Während ihres Jahresurlaubs haben Arbeitnehmer gemäß Artikel 134 des Arbeitsgesetzbuches Anspruch auf ihren regulären Lohn.
Tarifverträge können großzügigere Urlaubsansprüche bieten als die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindestanforderungen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Urlaubsansprüche und -nutzung der Arbeitnehmer zu führen.
In den Komoren werden das ganze Jahr über verschiedene weltliche, religiöse (islamische) und historische Feiertage gefeiert.
Neujahr wird am 1. Januar gefeiert und markiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres. Ein weiterer bedeutender weltlicher Feiertag ist der Unabhängigkeitstag, der am 6. Juli begangen wird. Dieser Tag erinnert an die Unabhängigkeitserklärung der Komoren von Frankreich im Jahr 1975.
In den Komoren werden mehrere islamische Feiertage gefeiert. Eid al-Fitr, das das Ende des islamischen heiligen Monats Ramadan markiert, ist einer davon. Das genaue Datum variiert je nach Mondkalender. Eid al-Adha, auch bekannt als Tabaski oder das Opferfest, erinnert an Abrahams Bereitschaft, seinen Sohn als Akt des Gehorsams gegenüber Gott zu opfern. Auch dieses Datum variiert je nach Mondkalender. Mawlid an-Nabi, das den Geburtstag des Propheten Muhammad feiert, ist ein weiterer bedeutender islamischer Feiertag in den Komoren. Das genaue Datum dieser Feier hängt ebenfalls vom Mondkalender ab.
Der Tag der Arbeit wird am 1. Mai begangen. Dieser Tag ehrt die Beiträge der Arbeiter zur Gesellschaft. Obwohl es kein offizieller staatlicher Feiertag ist, wird er von einigen Organisationen begangen.
In der Union der Komoren sieht das Arbeitsgesetzbuch verschiedene Urlaubsregelungen für Arbeitnehmer vor.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden Monat ununterbrochener Dienstzeit. Dies entspricht in der Regel 24 Arbeitstagen jährlich. Der Urlaub wird im Laufe der Zeit angesammelt und kann nicht zu Beginn einer Beschäftigungsperiode vollständig genommen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich einvernehmlich über den Urlaubszeitpunkt einigen, wobei die betrieblichen Erfordernisse des Unternehmens und die Erholungswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab:
In der Regel ist ein ärztliches Attest erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu belegen.
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dies gilt für Frauen, die mindestens sechs Monate beschäftigt waren.
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