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Komoren

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Komoren

Urlaubszeit

In der Union der Komoren haben Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsgesetzbuch Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch bekannt als Jahresurlaub, sofern sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Anspruch

Gemäß Artikel 133 des Arbeitsgesetzbuches haben Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden Monat tatsächlicher Dienstzeit. Dies entspricht etwa 24 Arbeitstagen Urlaub jährlich.

Anspruchsberechtigung

Das Arbeitsgesetzbuch legt fest, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Dienstzeit, Anspruch auf Jahresurlaub haben.

Planung

Der Zeitpunkt des Urlaubs sollte gemäß Artikel 136 des Arbeitsgesetzbuches einvernehmlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden. Arbeitgeber sollten dem Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers Vorrang einräumen, dabei jedoch auch betriebliche Erfordernisse berücksichtigen.

Vergütung

Während ihres Jahresurlaubs haben Arbeitnehmer gemäß Artikel 134 des Arbeitsgesetzbuches Anspruch auf ihren regulären Lohn.

Wichtige Überlegungen

Tarifverträge

Tarifverträge können großzügigere Urlaubsansprüche bieten als die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindestanforderungen.

Aufzeichnungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Urlaubsansprüche und -nutzung der Arbeitnehmer zu führen.

Feiertage

In den Komoren werden das ganze Jahr über verschiedene weltliche, religiöse (islamische) und historische Feiertage gefeiert.

Weltliche Feiertage

Neujahr wird am 1. Januar gefeiert und markiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres. Ein weiterer bedeutender weltlicher Feiertag ist der Unabhängigkeitstag, der am 6. Juli begangen wird. Dieser Tag erinnert an die Unabhängigkeitserklärung der Komoren von Frankreich im Jahr 1975.

Islamische Feiertage

In den Komoren werden mehrere islamische Feiertage gefeiert. Eid al-Fitr, das das Ende des islamischen heiligen Monats Ramadan markiert, ist einer davon. Das genaue Datum variiert je nach Mondkalender. Eid al-Adha, auch bekannt als Tabaski oder das Opferfest, erinnert an Abrahams Bereitschaft, seinen Sohn als Akt des Gehorsams gegenüber Gott zu opfern. Auch dieses Datum variiert je nach Mondkalender. Mawlid an-Nabi, das den Geburtstag des Propheten Muhammad feiert, ist ein weiterer bedeutender islamischer Feiertag in den Komoren. Das genaue Datum dieser Feier hängt ebenfalls vom Mondkalender ab.

Andere Feiertage

Der Tag der Arbeit wird am 1. Mai begangen. Dieser Tag ehrt die Beiträge der Arbeiter zur Gesellschaft. Obwohl es kein offizieller staatlicher Feiertag ist, wird er von einigen Organisationen begangen.

Urlaubsarten

In der Union der Komoren sieht das Arbeitsgesetzbuch verschiedene Urlaubsregelungen für Arbeitnehmer vor.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden Monat ununterbrochener Dienstzeit. Dies entspricht in der Regel 24 Arbeitstagen jährlich. Der Urlaub wird im Laufe der Zeit angesammelt und kann nicht zu Beginn einer Beschäftigungsperiode vollständig genommen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich einvernehmlich über den Urlaubszeitpunkt einigen, wobei die betrieblichen Erfordernisse des Unternehmens und die Erholungswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Krankheitsurlaub

Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab:

  • Weniger als 6 Monate Dienstzeit: 1 Monat volle Bezahlung
  • 6-12 Monate Dienstzeit: 2 Monate volle Bezahlung
  • Über 1 Jahr Dienstzeit: 3 Monate volle Bezahlung, 3 Monate halbe Bezahlung

In der Regel ist ein ärztliches Attest erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu belegen.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub, in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dies gilt für Frauen, die mindestens sechs Monate beschäftigt waren.

Andere Arten von Urlaub

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmern kann im Todesfall eines nahen Familienangehörigen eine kurze Freistellung gewährt werden. Das Arbeitsgesetzbuch spezifiziert keinen Trauerurlaub ausdrücklich, aber er kann unter besonderen persönlichen Urlaubsregelungen abgedeckt sein.
  • Urlaub für familiäre Ereignisse: Arbeitnehmern kann für bedeutende familiäre Ereignisse wie Hochzeiten, Geburten oder andere wichtige Zeremonien freigestellt werden.
  • Unbezahlter Urlaub: In einigen Fällen können Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern unbezahlten Urlaub aushandeln.
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