Rivermate | Burundi flag

BurundiSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Burundi

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Burundi stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten und Sozialversicherungsbeiträgen.

Arbeitgebersteuern

  • INSS-Beiträge: Arbeitgeber zahlen 6 % des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters an das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) für Renten- und Invaliditätsleistungen.
  • Berufsrisikoversicherung: Ein Beitrag von 3 % des Bruttolohns des Mitarbeiters ist für die Berufsrisikoversicherung obligatorisch.
  • Zusätzliche Berufsrisikoversicherung: Wenn Mitarbeiter schwere Arbeit verrichten, ist ein zusätzlicher Beitrag von 8,8 % des Bruttolohns für die zusätzliche Berufsrisikoversicherung erforderlich.
  • Steuer auf ausländische Arbeitnehmer: Für Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, gibt es eine Steuer von 3 %, die auf Grundlage des Bruttojahresgehalts des Arbeitnehmers berechnet wird und jährlich ab dem Datum der Arbeitserlaubnisbewilligung zu zahlen ist.

Körperschaftssteuer

  • Standardrate: Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Burundi beträgt 30 %.
  • Mindeststeuer auf Umsatz: Eine Mindeststeuer von 1 % auf den Umsatz wird erhoben, wenn der zu versteuernde Gewinn weniger als der Umsatz geteilt durch 30 beträgt.
  • Anreize für registrierte Investoren: Anreize können für diejenigen gelten, die eine bestimmte Anzahl von burundischen Staatsbürgern beschäftigen oder in Freihandelszonen investieren, was zu ermäßigten Sätzen führt.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Standardrate: Der Standard-MwSt-Satz beträgt 18 %.
  • Ermäßigte Sätze: Ein Satz von 10 % gilt für bestimmte importierte Lebensmittel, verarbeitete Agrarprodukte und landwirtschaftliche Betriebsmittel. Exporte und internationaler Transport sind steuerfrei (0 %).
  • Registrierungsschwelle: Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mehr als BIF 100.000.000 (etwa US$ 82.000) müssen sich für die MwSt registrieren.

Andere Steuern und Vorschriften

  • Lohnsteuer: Diese Steuer wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer erhoben. Der Arbeitgeber zahlt 6 % in die Sozialversicherung, während der Arbeitnehmer 4 % beiträgt, begrenzt auf BIF 450.000 pro Monat. Der Gesamtsatz der Steuer, der verschiedene Steuern und Beiträge umfasst, wurde 2019 mit 41,2 % des Gewinns angegeben.
  • Arbeitserlaubnisse: Ausländische Arbeitnehmer und Bürger von Mitgliedsstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft benötigen Arbeitserlaubnisse, um in Burundi arbeiten zu dürfen.
  • Urlaub für Arbeitnehmer: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern bezahlten Jahresurlaub, Mutterschaftsurlaub (12 Wochen mit vollem Gehalt) und Vaterschaftsurlaub (4 Tage mit vollem Gehalt) gewähren.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf den am 5. Februar 2025 verfügbaren Daten basieren und aufgrund gesetzlicher Aktualisierungen oder Änderungen der Vorschriften Änderungen unterliegen können.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Burundi sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern und Abgaben von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen.

Einkommenssteuer (IR)

Die Einkommenssteuersätze in Burundi sind progressiv, was bedeutet, dass der Satz mit steigendem Einkommen zunimmt. Stand 2017/2018 galten folgende Sätze:

  • 0% für Einkommen bis BIF 1.800.000
  • 20% für Einkommen zwischen BIF 1.800.001 und 3.600.000
  • 30% für Einkommen über BIF 3.600.001

Nicht ansässige Personen unterliegen im Allgemeinen einem Pauschalsatz von 15%. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sätze veraltet sein können. Es wird empfohlen, aktuelle Informationen für das laufende Jahr einzuholen.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen Beiträge zum Sozialversicherungssystem.

  • Arbeitgeber: Der Arbeitgeber zahlt 6% des Bruttogehalts des Mitarbeiters in die Sozialversicherung. Ein zusätzlicher Betrag von 3%, begrenzt auf BIF 80.000 pro Monat, wird vom Arbeitgeber entrichtet.
  • Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer zahlt 4% seines Bruttogehalts in die Sozialversicherung. Für Arbeitnehmer, die schwere Arbeiten verrichten, beträgt der Beitrag 5,8%.

Andere Abzüge

Weitere mögliche Abzüge können umfassen:

  • Rentenzusatzbeiträge: Wenn der Arbeitgeber einen zusätzlichen Rentenplan anbietet.
  • Gewerkschaftsbeiträge: Wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist.
  • Gerichtlich angeordnete Abzüge: Wie zum Beispiel Pfändungen oder Unterhaltszahlungen.
  • Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung: Wenn diese nicht vollständig vom Arbeitgeber übernommen wird.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verantwortlich für:

  • Die Registrierung bei den Steuerbehörden.
  • Die Berechnung und den Abzug der korrekten Beträge von den Gehältern der Mitarbeiter.
  • Die Überweisung der einbehaltenen Steuern und Beiträge an die entsprechenden Behörden bis zum 15. des Folgemonats.
  • Die Bereitstellung von Gehaltsabrechnungen an die Mitarbeiter, die deren Bruttogehalt, Abzüge und Nettogehalt detailliert darstellen.
  • Die Führung genauer Gehaltsunterlagen.

Zusätzliche Informationen

  • Die bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Quellen und sind möglicherweise nicht vollständig und aktuell. Konsultieren Sie immer einen lokalen Steuerberater für die neuesten Vorschriften und spezifischen Anforderungen. Dieser Überblick ist gültig ab heute, dem 5. Februar 2025, und könnte aufgrund potenzieller gesetzlicher und regulatorischer Aktualisierungen Änderungen unterliegen.

Mehrwertsteuer

In Burundi ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die in jeder Produktions- und Distributionsstufe erhoben wird.

MwSt-Sätze in Burundi

  • Standardsatz: 18% Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 10% Dieser niedrigere Satz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich importierter Lebensmittelprodukte, landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die in Burundi verarbeitet werden, und landwirtschaftlicher Betriebsmittel.
  • Nullsatz: 0% Exporte und internationaler Transport profitieren von diesem Satz.

MwSt-Registrierungsschwelle

Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von über FBU 100.000.000 (ungefähr 82.000 US-Dollar ab dem 05.02.2025) müssen sich für die MwSt registrieren. Bitte beachten Sie, dass Wechselkurse schwanken können, sodass dieser USD-Betrag nur ungefähr ist.

Fristen für Einreichung und Zahlung

MwSt-Erklärungen und Zahlungen müssen spätestens bis zum 15. Tag des Monats nach der steuerpflichtigen Lieferung eingereicht werden. Für importierte Waren ist die MwSt fällig, wenn die Zollgebühren fällig werden. Ab Januar 2022 müssen bestimmte Steuerpflichtige, einschließlich digitaler Unternehmen, einer Pflicht zur E-Rechnungserstellung und Echtzeitberichterstattung an das Office Burundais des Recettes (OBR) nachkommen.

Von der MwSt befreite Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit. Dazu gehören:

  • Finanztransaktionen
  • Bestimmte Immobilientransaktionen
  • Importierte und lokal produzierte Medikamente, Pharmazeutika und verwandte medizinische Ausrüstung
  • Unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte, die vom Erzeuger verkauft werden
  • Briefmarken und ähnliche Artikel
  • Waren, die für zollfreie Kontingente berechtigt sind
  • Internationaler Reiseverkehr

MwSt-Rückerstattungen

Burundi verfügt über ein System für MwSt-Rückerstattungen, die in der Regel über einen speziellen Fonds abgewickelt werden. Steuerzahler können Rückerstattungen beantragen, und wenn diese genehmigt werden, erfolgt die Auszahlung per Scheck, nachdem etwaige offene Steuerschulden beglichen sind. Die Antragsfrist ist der 15. Tag des Monats nach dem Geschäftsjahr oder Quartal. Rückerstattungen werden in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach Antragstellung bearbeitet. Eine Strafe von 1% pro Monat gilt für Verzögerungen über diesen Zeitraum hinaus. Beachten Sie, dass die Rückgewinnung der Vorsteuer bei bestimmten Posten (wie Personenkraftwagen, zugehörigen Reparaturen und Wartungen, Restaurant- und Hotelunterkünften und Unterhaltungsdiensten, sofern sie nicht im Rahmen der Geschäftstätigkeit bereitgestellt werden) Einschränkungen unterliegen kann.

Allgemeine Informationen zur MwSt

Die Mehrwertsteuer (MwSt), die in einigen Ländern auch als Goods and Services Tax (GST) bekannt ist, ist eine weltweit verbreitete Form der Verbrauchssteuer. Ab dem 05.02.2025 haben über 170 Länder weltweit eine Form der MwSt/GST eingeführt. Die Details, wie die MwSt umgesetzt wird, wie Sätze, Schwellenwerte und Befreiungen, variieren zwischen den Ländern. Unternehmen, die international tätig sind oder grenzüberschreitenden Handel betreiben, sollten die jeweiligen MwSt-Vorschriften in jeder relevanten Rechtsordnung genau beachten.

Steuervergünstigungen

Burundi bietet mehrere Steueranreize an, die in erster Linie darauf abzielen, Investitionen anzuziehen und die Beschäftigung zu fördern.

Unternehmenssteueranreize

  • Standardrate: Der standardmäßige Körperschaftssteuersatz in Burundi beträgt 30 %.
  • Beschäftigungsanreize: Dieser Satz kann je nach Anzahl der beschäftigten burundischen Staatsangehörigen reduziert werden:
    • Eine Reduzierung um 2 % wird Unternehmen gewährt, die zwischen 50 und 200 burundische Staatsangehörige beschäftigen.
    • Eine Reduzierung um 5 % steht Unternehmen zur Verfügung, die mehr als 200 burundische Staatsangehörige beschäftigen. Diese Reduzierungen sind an die Bedingung geknüpft, das Beschäftigungsniveau mindestens sechs Monate innerhalb eines Steuerzeitraums aufrechtzuerhalten und gelten nicht für Arbeitnehmer, die von der PAYE-Steuer (Pay As You Earn) ausgenommen sind.
  • Freihandelszonen-Anreize: Investoren, die in einer Freihandelszone tätig sind, profitieren von deutlich reduzierten Körperschaftssteuersätzen:
    • 0 % in den ersten 10 Betriebsjahren.
    • 15 % ab dem 11. Jahr. Dies kann auf 10 % reduziert werden, wenn der Investor mehr als 100 permanente burundische Mitarbeiter beschäftigt oder mehr als 25 % der in den ersten 10 Jahren erzielten Gewinne reinvestiert.

Andere Steueranreize

  • Befreiungen: Befreiungen von Zollgebühren werden für Rohstoffe, Investitionsgüter, spezialisierte Fahrzeuge und innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) oder des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA) hergestellte Waren gewährt. Auch Übertragungsgebühren (Mutationsgebühren) sind befreit. Dividenden und Zinserträge auf Schatzwechsel sind ebenfalls allgemein steuerfrei. Bestimmte landwirtschaftliche und Viehzuchtaktivitäten sowie Fischereitätigkeiten im kleinen Umfang können ebenfalls befreit sein.
  • Gewinnrückführung: Die freie Rückführung von Gewinnen nach Steuerzahlung ist erlaubt.

Investitionsanreize

  • Die burundische Investitions- und Förderbehörde (API) spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung und Erleichterung von Investitionen.
  • Ein „One-Stop“-Investitionszentrum strafft den Unternehmensregistrierungsprozess.
  • Zusätzliche Anreize wie Steuerbefreiungen beim Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit Neuinvestitionen und Steuervergünstigungen für Waren, die zur Gründung neuer Unternehmen verwendet werden, können ebenfalls verfügbar sein.

Kriterien für die Berechtigung & Antragsverfahren

  • Um für Investitionsanreize zu qualifizieren, müssen Projekte in der Regel bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. die Aufnahme in Prioritätssektoren, das Überschreiten eines Mindestinvestitionsschwellenwerts, die Einhaltung burundischer Gesetze und Vorschriften (einschließlich Umwelt- und Arbeitsschutz) und eine neue Investition oder eine Erweiterung/Modernisierung eines bestehenden Projekts zu sein. Je nach Anreiz und Investor können auch andere Bedingungen gelten.
  • Der Antragsprozess beinhaltet typischerweise die Einreichung eines Dossiers bei der API, das Dokumente wie Unternehmensregistrierungsdetails, Steueridentifikationsnummer, Satzung und einen umfassenden Geschäftsplan enthält.

Zusätzliche Informationen (Stand 5. Februar 2025)

Während die oben genannten Informationen den allgemeinen Rahmen der Steueranreize in Burundi widerspiegeln, können sich spezifische Details und Regelungen ändern. Es ist entscheidend, offizielle Quellen zu konsultieren und professionellen Rat einzuholen, um die aktuellsten und genauesten Informationen bezüglich Berechtigung, Antragsverfahren und Compliance-Anforderungen zu erhalten. Diese Übersicht dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als Steuer- oder Rechtsberatung betrachtet werden. Bestätigen Sie immer Details mit offiziellen Regierungsquellen oder qualifizierten Beratern für spezifische Situationen.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.