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Steuern in Burundi

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Burundi.

Burundi taxes overview

Navigieren durch die Komplexität der Beschäftigungsbesteuerung ist ein entscheidender Aspekt des Betriebs in jedem Land, und Burundi bildet keine Ausnahme. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge, Einkommenssteuerabzüge und andere lohnbezogene Steuern verstehen, um die vollständige Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherzustellen. Das burundische Steuersystem, überwacht vom Office Burundais des Recettes (OBR), erfordert gewissenhafte Einhaltung von Fristen für Einreichungen und Zahlungstermine.

Das Verständnis dieser Anforderungen ist wesentlich für einen reibungslosen Ablauf und die Vermeidung potenzieller Strafen. Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Steuerpflichten für Arbeitgeber und die verfügbaren Abzüge für Arbeitnehmer in Burundi und bietet einen Rahmen für ein effektives Management von Lohn- und Steuerkonformität im kommenden Jahr.

Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Burundi sind in erster Linie dafür verantwortlich, Beiträge an das National Institute for Social Security (INSS) im Namen ihrer Arbeitnehmer zu leisten. Diese Beiträge decken verschiedene Sozialleistungen ab, einschließlich Rentenversicherung, Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen. Die Beitragssätze werden auf Basis des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bis zu einer bestimmten Obergrenze berechnet.

Die استاندmäßigen INSS-Beitragssätze für den Arbeitgeberanteil sind:

  • Arbeitgeberbeitrag: Ein Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Es können auch Beiträge zur Unfallversicherung am Arbeitsplatz erforderlich sein, die in der Regel ausschließlich vom Arbeitgeber getragen werden. Spezifische Sätze und die Gehaltsobergrenze für Beiträge unterliegen Änderungen und sollten anhand der neuesten Regelungen des INSS überprüft werden. Arbeitgeber sind verantwortlich für die monatliche Berechnung, Erhebung (für den Arbeitnehmeranteil) und Abführung dieser Beiträge.

Anforderungen an die Einkommenssteuerabzüge

Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Monat die Pay As You Earn (PAYE) Einkommenssteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Dieser einbehaltene Betrag wird dann an die OBR überwiesen. Die Einkommenssteuer wird anhand eines progressiven Steuertarifs berechnet, der auf das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers angewendet wird. Das steuerpflichtige Einkommen ist im Allgemeinen das Bruttogehalt abzüglich aller zulässigen Abzüge und Freibeträge.

Die progressiven Einkommensteuertarife folgen typischerweise einer Struktur ähnlich dieser:

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (BIF) Steuersatz (%)
Bis zu einer bestimmten Grenze 0
Nächste Einkommensspanne Ein niedriger Satz
Folgende Einkommensspannen Steigende Raten
Einkommen über einer hohen Grenze Der Spitzensteuersatz

Hinweis: Spezifische Einkommensgrenzen und Sätze werden jährlich überprüft und angepasst durch die OBR.

Arbeitgeber müssen die monatliche Steuerabzugsrate genau anhand des jährlichen Steuertarifs berechnen, wobei alle anwendbaren Abzüge oder Freibeträge, für die der Arbeitnehmer Anspruch hat, berücksichtigt werden.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Burundi können für bestimmte Abzüge und Freibeträge berechtigt sein, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern und somit ihre Einkommenssteuerpflicht senken. Diese können umfassen:

  • Berufskosten: Ein fester Prozentsatz oder ein Standardbetrag kann abgezogen werden, um berufliche Ausgaben abzudecken.
  • Familienleistungen: Abzüge oder Gutschriften können basierend auf der Anzahl der Angehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder) verfügbar sein.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Arbeitnehmers an den verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträgen (INSS) ist typischerweise vom Bruttogehalt abziehbar für die Einkommenssteuer.
  • Weitere spezifische Abzüge: Bestimmte sonstige Ausgaben oder Beiträge, wie sie im Steuerrecht definiert sind, können ebenfalls abzugsfähig sein.

Arbeitnehmer müssen in der Regel relevante Unterlagen bei ihrem Arbeitgeber vorlegen, um diese Abzüge und Freibeträge für die PAYE-Berechnung korrekt geltend zu machen.

Fristen für Steuer- und Berichtspflichten

Arbeitgeber in Burundi müssen mehrere wichtige Fristen einhalten, um steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen:

  • Monatliche PAYE- und Sozialversicherungszahlung: Die einbehaltene Einkommenssteuer und sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung müssen bis zu einem bestimmten Datum in jedem Monat an die OBR bzw. INSS überwiesen werden (häufig um den 10. oder 15. des Folgemonats).
  • Jährliche Arbeitgebererklärung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche Erklärung einzureichen, in der die insgesamt an jeden Mitarbeiter gezahlte Vergütung sowie die insgesamt einbehaltenen und abgeführten Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zusammengefasst werden. Die Frist hierfür liegt in der Regel einige Monate nach Ende des Kalenderjahres.
  • Jährliche Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmer: Während Arbeitgeber die monatlichen Abzüge vornehmen, sind Arbeitnehmer in der Regel verpflichtet, ihre eigene jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben, um alle Einkommensquellen zu deklarieren und eventuell nicht vollständig durch PAYE abgedeckte Abzüge oder Gutschriften geltend zu machen. Die Frist für die Arbeitnehmer ist ebenfalls mehrere Monate nach dem Jahresende.

Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen, Zinsen und mögliche Prüfungen zu vermeiden.

Spezielle Steuerregelungen für ausländische Arbeitskräfte und Unternehmen

Ausländische Arbeitskräfte und in Burundi tätige Unternehmen können speziellen steuerlichen Regelungen unterliegen:

  • Steuerlicher Wohnsitz: Die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitskräfte hängt vom Status ihres Steuerwohnsitzes in Burundi ab. Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nichtansässige in der Regel nur auf Einkommen mit Ursprung in Burundi. Die Regeln zur Bestimmung des Steuerwohnsitzes basiert auf physischer Präsenz im Land.
  • Quellensteuer auf Zahlungen ins Ausland: Unternehmen in Burundi, die Zahlungen an nicht ansässige Entitäten für Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen usw. leisten, können verpflichtet sein, Quellensteuer zu bestimmten Sätzen einzubehalten.
  • Betriebsstätte (PE): Ausländische Unternehmen, die in Burundi tätig sind, könnten eine Betriebsstätte (PE) begründen, wodurch sie der Körperschaftsteuer auf die Gewinne unterliegen, die dieser PE zuzurechnen sind.
  • Steuerabkommen: Burundi hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern geschlossen. Diese Abkommen können die Doppelbesteuerung vermeiden helfen und die üblichen Steuerregeln für Steuerpflichtige in diesen Vertragsländern ändern.

Ausländische Unternehmen stellen in Burundi Beschäftigte ein, egal ob lokal oder expatriate, müssen die gleichen Verpflichtungen des Arbeitgebers hinsichtlich Sozialversicherung und PAYE-Abzug erfüllen wie inländische Unternehmen, vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen in Steuerabkommen oder im Steuerrecht in Bezug auf Nichtansässige.

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