Burundi verlangt von ausländischen Staatsangehörigen, die beabsichtigen, innerhalb seiner Grenzen zu arbeiten, die vorherigen Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und Visa, bevor sie mit der Beschäftigung beginnen. Der Prozess umfasst die Navigation durch die spezifischen gesetzlichen Anforderungen, die von den burundischen Behörden festgelegt wurden, hauptsächlich durch die Direktive General der Migration (DGM) und die relevanten Ministerien verwaltet. Das Verständnis dieser Vorschriften ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität und einen reibungslosen Übergang in die burundische Arbeitswelt sicherzustellen.
Das System zielt darauf ab, den Eintritt und Aufenthalt von Ausländern zu regeln, wobei sichergestellt wird, dass ausländische Arbeitskräfte die lokale Belegschaft ergänzen und nicht verdrängen, während gleichzeitig legitime Geschäfts- und Investitionstätigkeiten erleichtert werden. Die Einhaltung der Visa- und Arbeitserlaubnisvorschriften ist verpflichtend, und Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und Einschränkungen bei zukünftigen Einreisen.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Visum, um nach Burundi einzureisen, abhängig von ihrer Nationalität und dem Zweck ihres Besuchs. Für diejenigen, die arbeiten möchten, ist in der Regel das erste Schritt ein spezielles Langzeitvisum, das es anschließend ermöglicht, bei der Ankunft oder manchmal gleichzeitig einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis zu stellen.
Zu den häufigen Visatypen, die für ausländische Arbeitnehmer relevant sind, gehören:
- Long-Stay Visum: Ausgestellt für Aufenthalte über drei Monate, häufig Voraussetzung für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis.
- Geschäftsvisum: Für kurzfristige Geschäftstätigkeiten, normalerweise nicht für Langzeitbeschäftigung.
- Touristenvisum: Nur für touristische Zwecke, Arbeit ist strikt untersagt.
Für Personen, die planen zu arbeiten, ist das Langzeitvisum der relevanteste Einstiegspunkt, gefolgt vom Antrag auf eine Arbeitserlaubnis.
Antrag auf Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Burundi beschäftigt werden möchten, obligatorisch. Der Prozess beinhaltet den Nachweis, dass der ausländische Arbeiter Fähigkeiten oder Fachkenntnisse besitzt, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen hängen in der Regel ab von:
- Besitz eines gültigen Langzeitvisums oder Berechtigung dazu.
- Ein bestätigter Arbeitsvertrag mit einem ordnungsgemäß registrierten Unternehmen in Burundi.
- Das Vorhandensein der erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen für die Position.
- Erfüllung von Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.
- Das Unternehmen muss Anstrengungen nachweisen, einen qualifizierten burundischen Staatsbürger für die Rolle zu finden (Arbeitsmarkttest kann erforderlich sein).
Erforderliche Dokumente
Die für einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis benötigten Dokumente sind umfangreich und umfassen in der Regel:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Kopie des Reisepasses (gültig für mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus).
- Gültige Kopie des Langzeitvisums (falls zutreffend).
- Arbeitsvertrag unterschrieben von beiden Parteien.
- Registrierungsdokumente des Arbeitgebers (z.B. Gewerbeanmeldung, Steueridentifikation).
- Lebenslauf (CV) des Arbeitnehmers sowie Kopien von Bildungsnachweisen und beruflichen Qualifikationen.
- Medizinisches Attest von einer anerkannten Gesundheitseinrichtung.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers und aus allen Ländern des letzten Wohnsitzes.
- Nachweis der Zahlung der Antragsgebühren.
- Begründung des Arbeitgebers, warum ein ausländischer Staatsangehöriger eingestellt werden muss (kann den Nachweis erfolgloser lokaler Rekrutierungsbemühungen erfordern).
- Passfoto im Passformat.
Antragsverfahren
Der Antragprozess umfasst in der Regel:
- Der Arbeitgeber initiiert den Vorgang, oft durch Einreichung der Dokumente bei dem entsprechenden Ministerium (z.B. Arbeitsministerium) oder bei der Direktive General der Migration (DGM).
- Die Behörde prüft den Antrag, was eine Konsultation mit anderen Regierungsstellen einschließen kann.
- Wird der Antrag genehmigt, wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Der ausländische Mitarbeiter muss sich dann bei den lokalen Behörden anmelden, entweder bei der Ankunft oder nach Erhalt der Erlaubnis.
Gebühren und Bearbeitungszeiten
Gebühren und Bearbeitungszeiten können variieren und unterliegen Änderungen durch die burundischen Behörden.
| Posten | Geschätzte Gebühr (USD) | Geschätzte Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| Langzeitvisum | variabel nach Nationalität | 1-4 Wochen |
| Antrag auf Arbeitserlaubnis | 200 - 500 | 4-12 Wochen |
| Jährliche Erneuerung der Arbeitserlaubnis | 200 - 500 | 2-6 Wochen |
Hinweis: Diese Zahlen sind Schätzungen und sollten bei den entsprechenden Behörden oder einem lokalen Experten bestätigt werden.
Sponsoring-Anforderungen
Der Arbeitgeber in Burundi fungiert typischerweise als Sponsor für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis des ausländischen Arbeitnehmers. Dies beinhaltet:
- Eine legal registrierte Einheit in Burundi sein.
- Einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen.
- Den Antrag im Namen des Arbeitnehmers einreichen oder die erforderlichen unterstützenden Dokumente bereitstellen.
- Die Verantwortung für die Einhaltung der Einwanderungsgesetze durch den Arbeitnehmer während der Beschäftigung übernehmen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Der Erwerb einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Burundi ist ein komplexer Prozess und wird nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit des Haltens von Arbeitserlaubnissen gewährt. Wege umfassen typischerweise:
- Langfristiger legaler Aufenthalt: Dauerhafte legale Aufenthalte in Burundi über einen längeren, ununterbrochenen Zeitraum (oft mehrere Jahre) mit gültigen Genehmigungen (wie Arbeitserlaubnisse).
- Investition: Signifikante Investitionen in die burundische Wirtschaft können einen Weg bieten.
- Heirat: Die Heirat mit einem burundischen Staatsbürger kann eine Möglichkeit für den Aufenthalt darstellen.
- Außergewöhnliche Umstände: In seltenen Fällen kann eine Daueraufenthaltsgenehmigung auf Grundlage außergewöhnlicher Beiträge oder humanitärer Gründe erteilt werden.
Die genauen Voraussetzungen und die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine Daueraufenthaltsgenehmigung werden durch das burundische Einwanderungsrecht bestimmt und liegen im Ermessen der Regierung. Es ist kein garantiertes Ergebnis des Besitzes einer Arbeitserlaubnis.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitserlaubnis in Burundi können in der Regel Visa und Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, wie Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder, beantragen.
Voraussetzungen und Dokumentation
- Voraussetzungen: Familienmitglieder müssen die Beziehung zum Hauptarbeitnehmer nachweisen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Dokumente: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel:
- Ausgefüllte Antragsformulare für Angehörige.
- Kopien der Pässe.
- Nachweise der Beziehung (beglaubigte Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Kopie des gültigen Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltstitels des Hauptarbeitnehmers.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
- Medizinische Atteste.
- Führungszeugnisse (für erwachsene Angehörige).
- Passfoto im Passformat.
Dependents erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die an die Gültigkeit der Arbeitserlaubnis des Hauptarbeitnehmers gebunden ist. Diese Erlaubnisse gewähren normalerweise nicht automatisch das Recht, zu arbeiten; eine separate Arbeitserlaubnis wäre erforderlich, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
Einhaltungspflichten
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Arbeitnehmer haben erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Burundis sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Verifizierung: Sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige die richtige Visa- und Arbeitserlaubnis hat, bevor er mit der Arbeit beginnt.
- Sponsoring: Als gesetzlicher Sponsor für den Antrag auf die Arbeitserlaubnis auftreten.
- Berichtswesen: Die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Adressänderung).
- Aktenführung: Genaues Führen der Aufzeichnungen über die Einwanderungsdokumente des Mitarbeiters.
- Einhaltung des Arbeitsrechts: Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen des ausländischen Mitarbeiters den burundischen Arbeitsrechtsbestimmungen entsprechen.
- Erneuerung: Rechtzeitige Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel vor Ablauf sicherstellen.
Verpflichtungen des Mitarbeiters
- Gültige Dokumente: Zu jeder Zeit gültige Visa, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel besitzen und pflegen.
- Befolgung der Bedingungen: Die Bedingungen ihres Visa- und Arbeitserlaubnis (z.B. nur für den Sponsoren arbeitenden in der genehmigten Rolle) einhalten.
- Registrierung: Bei den lokalen Behörden falls erforderlich registrieren.
- Benachrichtigung: Behörden und Arbeitgeber über wesentliche Änderungen informieren (z.B. Adresswechsel, Familienstand).
- Ausreise: Burundi bei Ablauf oder Beendigung der Erlaubnis verlassen, sofern keine Erneuerung oder Statusänderung genehmigt wurde.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen für beide Parteien führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber. Ein strenger Einhaltung der Vorschriften ist für den legalen Betrieb in Burundi unerlässlich.
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