Rivermate | Algerien flag

AlgerienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Algerien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Algerien stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnabrechnung, Körperschaftsteuer und anderen Abgaben.

Lohnsteuern

  • Sozialversicherung: Arbeitgeber zahlen 26 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in die Sozialversicherung ein. Dies deckt Bereiche wie Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfälle ab.
  • Mitarbeiter-Sozialversicherungsbeitrag: Arbeitnehmer zahlen 9 % ihres Bruttolohns in die Sozialversicherung ein.
  • Stempelsteuer: Wird mit unterschiedlichen Sätzen auf Transaktionen erhoben, einschließlich der Ausführung von Dokumenten und Urkunden.
  • Übertragungssteuer: Wird beim Transfer von Grundstücken und Gebäuden zu 5 % des Wertes erhoben, zusätzlich zu einer 1 % Gebühr für Grundbuchwerbung.
  • Umweltsteuer: Gilt für Vermögenswerte, die potenziell umweltschädlich sind, wobei die Sätze je nach spezifischem Vermögenswert und dessen potenziellen Umweltauswirkungen variieren. Die genauen Sätze erfordern die Konsultation der aktuellen algerischen Steuerbestimmungen.

Körperschaftsteuer (CIT)

  • CIT-Sätze: Variieren je nach Branche:
    • 19% für Fertigungsaktivitäten
    • 23% für Bau-, öffentliche Arbeiten, hydraulische Aktivitäten und Tourismus (ohne Reisebüros)
    • 26% für andere Aktivitäten. Spezifische Regeln gelten für den Hydrokarbon- und Bergbausektor.
  • CIT-Zuschlag: Ein Zuschlag von 5 % wird auf medizinische Importeure erhoben.
  • Mindest-CIT: DZD 10,000 jährlich.
  • Verluste aus der Steuer: Können vier Jahre vorgetragen, aber nicht zurückgetragen werden.
  • Einreichung und Zahlung: Jährliche CIT-Erklärungen sind bis zum 31. Mai des folgenden Jahres fällig. Vorläufige Steuerzahlungen sind vierteljährlich am 20. März, 20. Juni und 20. November fällig, wobei jede Zahlung 30 % der Steuerschuld des Vorjahres entspricht. Der verbleibende CIT-Saldo ist mit der Steuererklärung im April (G Nr. 50) bis zum 20. Mai zu zahlen.

Weitere Geschäftsteuern

  • Steuer auf berufliche Aktivitäten (TPA): Eine Steuer von 2 % auf den Umsatz.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Generell 19 %, mit ermäßigten Sätzen von 9 % und 0 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  • Lokale Solidaritätssteuer (LST): Erhoben auf den monatlichen Umsatz (ohne MwSt) für bestimmte Sektoren, wie 3 % für den Transport von Kohlenwasserstoffleitungen und 1,5 % für bestimmte Bergbauaktivitäten.
  • Lehrlingssteuer: 1 % der Lohnsumme.
  • Ausbildungssteuer: 1 % der Lohnsumme, jährlich erklärt und bezahlt.
  • Grundsteuer: Jährliche Steuer auf Immobilien, mit Sätzen, die je nach Standort variieren.
  • Vermögenssteuer: Gilt für Immobilien, die am 1. Januar des Steuerjahres den Wert von DZD 100 Millionen übersteigen, mit Sätzen von 0 % bis 1 % je nach Wert der Vermögenswerte.

Einkommensteuer (IRG)

  • Progressive Sätze: Reichen von 0 % bis 35 %, vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.

Wichtige Überlegungen

Diese Informationen gelten ab dem 5. Februar 2025 und könnten Änderungen unterliegen. Die Konsultation offizieller algerischer Regierungsressourcen oder Steuerberater ist entscheidend für vollständige und aktuelle Informationen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Algerien umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben.

Einkommensteuer (IRG - Impôt sur le Revenu Global)

  • Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuer wird mit progressiven Sätzen von bis zu 35% erhoben. Spezifische Sätze und Einkommensstufen werden jährlich angepasst, daher ist es wichtig, die neuesten Zahlen für 2025 zu konsultieren. Monatliche Gehälter unterhalb einer bestimmten Schwelle sind befreit.
  • Zu versteuerndes Einkommen: Umfasst im Allgemeinen Einkommen aus allen Quellen, jedoch sind bestimmte Abzüge zulässig, wie beispielsweise Reisekosten und obligatorische Sozialversicherungsbeiträge. Kapitalgewinne aus dem Verkauf eines Hauptwohnsitzes und persönlicher Gegenstände sind in der Regel befreit.
  • Einreichung und Zahlung: Die jährliche Einkommensteuererklärung ist normalerweise bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeitrag: Arbeitnehmer tragen 9% ihres Bruttogehalts zur Sozialversicherung bei. Dies deckt Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Rente und Invalidität ab.
  • Arbeitgeberbeitrag: Arbeitgeber sind für einen erheblich höheren Beitrag verantwortlich, der derzeit auf 26% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers festgesetzt ist. Dies erhöht die Gesamtkosten der Beschäftigung, gewährleistet jedoch eine umfassende Sozialversicherungsabdeckung für die Arbeitnehmer.

Andere Steuern und Abzüge

  • Ausbildungssteuer: Eine 1%ige Ausbildungssteuer wird auf die Gehaltsabrechnung erhoben und in der Regel jährlich deklariert und bezahlt.
  • Vermögenssteuer: Gilt für Bewohner weltweit für Eigentum, das einen bestimmten Wert überschreitet. Nichtansässige unterliegen dieser Steuer auf in Algerien befindliches Eigentum.
  • Übertragungssteuer: Gilt für die Übertragung von Grundstücken, Gebäuden und Unternehmen, mit unterschiedlichen Sätzen je nach Vermögenswert.
  • Importsteuer: Eine Steuer gilt für den Import von Dienstleistungen und Gütern. Sätze und Befreiungen können sich ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen Vorschriften zu konsultieren.
  • Verschmutzungssteuer (Umweltabgabe): Erhoben auf bestimmte Geschäftsvermögen, die eine Umweltbelastung darstellen, um Unternehmen zu ermutigen, Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Umweltauswirkungen zu ergreifen.
  • Stempelgebühren: Verschiedene Stempelgebühren können für bestimmte Transaktionen anfallen.

Kürzliche Änderungen und Überlegungen für 2025

Die Steuergesetze Algeriens können Änderungen unterworfen sein. Das Finanzgesetz führt häufig Anpassungen von Sätzen, Befreiungen und Abzügen ein. Beispielsweise beinhalten jüngste Änderungen Mehrwertsteuerbefreiungen für bestimmte Lebensmittel und reduzierte Sätze für tourismusbezogene Dienstleistungen. Es ist unerlässlich, über diese Aktualisierungen informiert zu bleiben, um genaue Lohnabrechnungen und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen mit Stand vom 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird immer empfohlen, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt für die aktuellsten Informationen und eine individuelle Beratung zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

In Algerien unterliegt die Mehrwertsteuer (MWSt) den meisten Waren und Dienstleistungen, mit spezifischen Vorschriften zu Sätzen, Ausnahmen und Meldeanforderungen.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardsatz: 19% gelten für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 9% gelten für spezifische Waren und Dienstleistungen, die eine wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedeutung haben. Beispiele sind bestimmte Grundnahrungsmittel, einige Energieprodukte (Erdgas und Strom unter bestimmten Verbrauchsschwellen), Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tourismus (bis zum 31. Dezember 2027), elektronische Dienstleistungen und bestimmte in Artikel 23 des Umsatzsteuergesetzes gelistete Waren.
  • Steuerbefreite Lieferungen: Einige Waren und Dienstleistungen sind vollständig von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören bestimmte Exporte, Rohöl und Presskuchen aus inländischer Ölsaatenmühle (für einen Zeitraum von fünf Jahren), Transaktionen innerhalb derselben Unternehmensgruppe (wie im algerischen Steuergesetz definiert), Waren und Dienstleistungen, die direkt mit der Erkundung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Verbindung stehen, bestimmte kulturelle und soziale Aktivitäten und Grundnahrungsmittel wie Brot und Milch. Darüber hinaus sind Ausrüstungen für den Bau und die Reparatur von Flugzeugen sowie algerische Schiffe und Flugzeuge, die im Ausland renoviert oder repariert werden, von der Mehrwertsteuer befreit.

Mehrwertsteuerregistrierung

Es gibt keine spezifische Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung in Algerien. Unternehmen müssen sich bei den zuständigen Steuerbehörden registrieren und eine Steueridentifikationsnummer erhalten. Dies gilt auch, wenn nur ein einziger Verkauf im Land getätigt wird.

Mehrwertsteuererklärung und Zahlung

  • Erklärungsfrequenz: Mehrwertsteuererklärungen (G50) werden monatlich eingereicht.
  • Frist: Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 20. des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.

Regulierungen für Import und Export

  • Importe: Unterliegen im Allgemeinen der Mehrwertsteuer von entweder 19% oder 9%. Die Bemessungsgrundlage umfasst den Zollwert zuzüglich aller Abgaben und Steuern, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst. Einige Ausnahmen spiegeln diejenigen für Inlandsverkäufe wider, darunter Waren unter Zollaussetzungen und in Ausnahmefällen abgabenfreie eingeführte Waren.
  • Exporte: Sind typischerweise von der Mehrwertsteuer befreit, obwohl Ausnahmen für Gegenstände wie Antiquitäten, Kunstwerke, Edelsteine und Edelmetalle bestehen.

Andere indirekte Steuern

Algerien erhebt auch andere indirekte Steuern, darunter:

  • Zölle: Diese reichen von 0% bis 60%, mit potenziellen zusätzlichen vorläufigen Schutzabgaben (DAPS) von bis zu 200% auf bestimmte Importe.
  • Verbrauchsteuern: Erhoben auf Produkte wie Tabak, elektronische Zigaretten, Streichhölzer und Feuerzeuge.
  • Grundsteuer: Eine jährliche Steuer basierend auf dem Standort und Wert der Immobilie.
  • Stempelsteuer: Gilt für verschiedene Transaktionen und Dokumentenausführungen, obwohl elektronische Zahlungen jetzt davon ausgenommen sind. Die Mehrwertsteuer und Zölle sind auch für Baukästen zum Zusammenbau von elektronischen Zahlungsterminals bis zum 31. Dezember 2027 erlassen.
  • Werbesteuer: 2%.

Buchführung

Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen für 10 Jahre führen. Diese Aufzeichnungen sollten Verkaufsrechnungen, Einkaufsrechnungen, Kopien von Mehrwertsteuererklärungen, Korrespondenz mit den Steuerbehörden, allgemeine Buchhaltungsunterlagen und unterstützende Dokumente wie Verträge, Versanddokumente und Zahlungsnachweise enthalten.

Elektronische Rechnungsstellung

Obwohl sich diese noch in der Entwicklung befindet (Stand Februar 5, 2025), wird die letztendliche Einführung von E-Invoicing erwartet, die Verwaltung der Einhaltung zu vereinfachen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell bis heute, den 5. Februar 2025, sind und aufgrund regulatorischer Aktualisierungen oder zukünftiger Gesetzgebung Änderungen unterworfen sein könnten. Für die aktuellsten Informationen wird dringend empfohlen, sich direkt mit einem Steuerfachmann oder den algerischen Steuerbehörden in Verbindung zu setzen.

Steuervergünstigungen

Algeriens Finanzgesetz 2025 führt mehrere Steueranreize ein, die verschiedene Sektoren betreffen. Ab dem 5. Februar 2025 treten die folgenden Anreize in Kraft:

Mehrwertsteuer (MwSt) Erleichterungen

  • MwSt-Befreiung für Lebensmittel und Agrarprodukte: Eine Verlängerung der MwSt-Befreiung für Importe und Verkäufe von getrocknetem Gemüse, Reis, frischem Obst und Gemüse, Eiern, Masthähnchen und lokal produziertem Truthahn bis zum 31. Dezember 2025.
  • Reduzierter Zollsatz auf gefrorenes weißes Fleisch: Einführung eines vorübergehenden Zollsatzes von 5 % auf Importe von gefrorenem weißen Fleisch, der bis zum 31. Dezember 2025 gilt.
  • MwSt-Erleichterungen für Kaffeeexporte: MwSt-Befreiung, Befreiung von der heimischen Verbrauchsteuer und ein reduzierter Zollsatz auf exportierten Kaffee, gültig bis zum 31. Dezember 2025.
  • Reduzierter MwSt-Satz für Tourismusdienste: Der reduzierte MwSt-Satz von 9 % wurde bis zum 31. Dezember 2027 für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Tourismus, Hotels, Kurorten, Touristenrestaurants und der Anmietung von Reise- und Touristenfahrzeugen verlängert.
  • MwSt- und Zollbefreiungen für Bausätze zur Montage elektronischer Zahlungsterminals: Befreiungen auf Importe von Bausätzen zur Montage elektronischer Zahlungsterminals vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Einkommenssteuererleichterungen

  • Abzüge für Forschung und Entwicklung sowie Open Innovation: Abzüge sind für Ausgaben im Zusammenhang mit interner Forschung und Entwicklung sowie für Ausgaben im Rahmen von Open-Innovation-Programmen mit Start-ups und Unternehmensinkubatoren verfügbar.
  • Steuervorteile für Start-ups und innovative Projekte: Mehrere Steuervorteile stehen für Start-ups, innovative Projekte und Geschäftsanzeiger zur Verfügung, darunter Befreiungen von Übertragungsabgaben bei Grundstückserwerben für neue industrielle Aktivitäten. Dies umfasst auch die Befreiung von der Registrierungsgebühr für Unternehmen, die als "innovative Projekte" klassifiziert sind. Unternehmen in Inkubatorprogrammen erhalten eine zweijährige Verlängerung ihrer Befreiung von der persönlichen Einkommensteuer (IRG) und der Körperschaftsteuer (IBS).
  • Steuererleichterungen für die südlichen Provinzen: Verlängerte und halbierte Sätze der persönlichen und Körperschaftsteuer stehen für Einkommen zur Verfügung, die von Personen und Unternehmen in Algeriens südlichsten Provinzen erzielt werden.
  • Reduzierter Körperschaftssteuersatz für Reinvestitionen in die Fertigung: Fertigungsunternehmen profitieren von einem reduzierten KSt-Satz von 10 % auf Reinvestitionen, die im selben Steuerjahr getätigt werden. Berechtigte Reinvestitionen umfassen den Erwerb von Produktionsanlagen und den Erwerb von Aktien oder ähnlichen Wertpapieren.
  • Reduzierte KSt-Bemessungsgrundlage für elektronische Transaktionen: Geschäftsbanken und Algérie Poste profitieren 2025 von einer reduzierten steuerpflichtigen KSt-Bemessungsgrundlage, die den Einnahmen aus elektronischen Transaktionen entspricht. Für Zahlungen, die elektronisch erfolgen, gilt eine Befreiung von der Stempelsteuer.

Andere Steuerbestimmungen

  • Steuererleichterungen für audiovisuelle und Printmedien: Das Finanzgesetz führt drei steuerliche Erleichterungsmaßnahmen zur Unterstützung dieser Sektoren ein.
  • Anreize zur Förderung souveräner Sukuks: Das Gesetz umfasst neue steuerliche Anreize für souveräne Sukuks.
  • Verlängerte Frist für Vermögensteuererklärungen: Eine außergewöhnliche Verlängerung der Einreichungsfrist für die Vermögensteuererklärungen 2025 wurde bis zum 30. Juni 2025 gewährt.

Allgemeine Investitionsanreize

Algerien bietet verschiedene Anreize zur Förderung von Investitionen, darunter bestimmte Befreiungen von der Körperschaft- und Grundstücksteuer für bis zu 10 Jahre für Investitionen, die bestimmte Kriterien wie die Schaffung von Arbeitsplätzen (500+ Arbeitsplätze) und den Standort in ausgewiesenen Zonen erfüllen. Spezifische Anreize sind für Investitionen verfügbar, die den Umweltschutz und die Ölindustrie fördern.

Steuerabkommen

Algerien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern. Diese Abkommen können die Standardquellensteuersätze auf Dividenden (in der Regel 15 %), Zinsen (in der Regel 10 %) und Lizenzgebühren (in der Regel 30 %) modifizieren.

Es ist wichtig, sich mit Steuerfachleuten oder der algerischen Agentur für Investitionsförderung (AAPI) in Verbindung zu setzen, um detaillierte Informationen zu erhalten, die auf Ihre Umstände zugeschnitten sind. Diese Zusammenfassung ist aktuell ab dem 5. Februar 2025 und kann sich mit zukünftigen Gesetzesänderungen ändern.

Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.