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Algerien

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Algerien

Urlaubszeit

In Algerien sieht das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben. Die genaue Dauer dieses Urlaubs wird durch das algerische Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 90-11) festgelegt, das einen Mindestanspruch von 30 Kalendertagen bezahlten Jahresurlaubs für Arbeitnehmer vorschreibt, die ein volles Jahr im Dienst sind. Dieser Urlaub wird mit einer Rate von 2,5 Tagen pro gearbeiteten Monat angesammelt.

Ausnahme für südliche Regionen

Für Arbeitnehmer, die in bestimmten südlichen Provinzen Algeriens arbeiten, gibt es einen zusätzlichen Anspruch. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzliche 10 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, was ihren Gesamtanspruch auf 40 Tage erhöht.

Wichtige Überlegungen

Es gibt bestimmte Bedingungen, die Arbeitnehmer erfüllen müssen, um den vollen Anspruch auf Jahresurlaub zu erhalten. In der Regel müssen Arbeitnehmer ein Jahr ununterbrochenen Dienst beim Arbeitgeber geleistet haben. Wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf eines vollen Dienstjahres ausscheidet, wird sein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass das algerische Arbeitsrecht es Arbeitnehmern verbietet, auf ihr Recht auf Jahresurlaub zu verzichten. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beenden und angesammelten, aber nicht genutzten Urlaub haben, Anspruch auf finanzielle Entschädigung für diese Tage.

Feiertage

Algerien feiert eine Mischung aus nationalistischen, säkularen und religiösen Feiertagen.

Säkular- und Nationalfeiertage

  • Neujahr (1. Januar): Dieser Tag markiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres.
  • Yennayer (12. Januar): Dieser Tag feiert das Amazigh (Berber) Neujahr.
  • Tag der Arbeit (1. Mai): Dies ist ein internationaler Feiertag zu Ehren der Beiträge der Arbeiter.
  • Unabhängigkeitstag (5. Juli): Dieser Tag erinnert an Algeriens Unabhängigkeit von Frankreich im Jahr 1962.
  • Revolutionstag (1. November): Dieser Tag markiert den Beginn des algerischen Unabhängigkeitskrieges gegen Frankreich im Jahr 1954.

Religiöse Feiertage

Der Islam ist die dominierende Religion in Algerien, und die folgenden islamischen Feiertage werden beobachtet. Die Daten variieren jedes Jahr leicht aufgrund des islamischen Mondkalenders:

  • Eid al-Fitr: Dieser Feiertag markiert das Ende des Ramadan, des heiligen Fastenmonats. Er beinhaltet typischerweise Gebete, Feste und Familientreffen.
  • Eid al-Adha: Bekannt als das "Opferfest", erinnert dieser Feiertag an Abrahams Bereitschaft, seinen Sohn als Akt des Gehorsams gegenüber Gott zu opfern.
  • Awwal Muharram: Dieser Tag markiert das islamische Neujahr.
  • Ashura: Dies ist der zehnte Tag des Muharram und hat sowohl für sunnitische als auch für schiitische Muslime unterschiedliche Bedeutung und Traditionen.
  • Mawlid an-Nabi: Dieser Tag erinnert an die Geburt des Propheten Muhammad.

Bitte beachten Sie, dass sich die Daten der islamischen Feiertage auf dem gregorianischen Kalender jedes Jahr verschieben, da sie dem Mondkalender folgen.

Urlaubsarten

In Algerien haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 30 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Arbeitnehmer, die unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt sind, erhalten in der Regel mehr Urlaubstage. Der Jahresurlaub wird mit einer Rate von 2,5 Tagen pro gearbeiteten Monat angesammelt. Nicht genutzter Jahresurlaub kann maximal fünf Jahre übertragen werden.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Urlaub kann je nach den Bedürfnissen der Arbeitnehmerin und medizinischen Empfehlungen vor und nach der Geburt verteilt werden.

Vaterschaftsurlaub

Männliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wobei die Bezahlung wie folgt bestimmt wird:

  • Erste 15 Tage: Die Hälfte des regulären Gehalts
  • Ab dem 16. Tag oder bei Krankenhausaufenthalt: Volles Gehalt

Andere Urlaubsarten

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmer können im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds eine kurze bezahlte Freistellung erhalten.
  • Heiratsurlaub: Arbeitnehmer können bei der Heirat eine kurze bezahlte Freistellung erhalten.
  • Unbezahlter Urlaub: In Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Arbeitgebers können Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben.
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