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Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung | 26% (Arbeitgeber) | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Ausbildungsteuer | 1% | Jährliche Gehaltsabrechnung |
Lehrlingssteuer | 1% | Jährliche Gehaltsabrechnung |
Einkommensteuer (IRG) Quellensteuer | Progressiver Tarif (bis zu 35%) | Nettoeinkommen des Mitarbeiters, das steuerpflichtig ist |
Anmeldung & Compliance
- Monatliche Erklärung (G50) und Zahlung der einbehaltenen IRG und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 20. Tag des folgenden Monats fällig.
- Arbeitgeber müssen bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres eine jährliche Zusammenfassungsdeklaration (Formular G Nr. 29) einreichen, in der die Gesamtgehälter und die einbehaltene IRG für jeden Mitarbeiter angegeben werden, wobei Verlängerungen möglich sind.
- Nach der Einstellung des ersten Mitarbeiters ist eine Registrierung bei den zuständigen Behörden, einschließlich CNAS, erforderlich.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich (DZD) | Steuersatz |
---|---|
Bis zu 240.000 | Steuerfrei |
240.001 – 480.000 | 23% |
480.001 – 1.440.000 | 27% |
1.440.001 – 3.240.000 | 30% |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
---|---|---|
Sozialversicherung | 9% | N/A |
Persönliche Freibeträge
- Pflichtbeiträge zur sozialen Sicherheit sind vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.
- Ein Abzug von DZD 12.000 pro Angehörigen (bis zu vier Angehörige) ist möglich.
- Bestimmte berufsbedingte Ausgaben, wenn dokumentiert, können abziehbar sein.