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Personalkostenrechner in Algerien

Arbeitskostenrechner für Algerien

Einstellung in Algerien? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Algerien employment-cost-calculator overview

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Algerien

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Algerien-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Algerien

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherung 26% (Arbeitgeber) Bruttogehalt des Mitarbeiters
Ausbildungsteuer 1% Jährliche Gehaltsabrechnung
Lehrlingssteuer 1% Jährliche Gehaltsabrechnung
Einkommensteuer (IRG) Quellensteuer Progressiver Tarif (bis zu 35%) Nettoeinkommen des Mitarbeiters, das steuerpflichtig ist

Anmeldung & Compliance

  • Monatliche Erklärung (G50) und Zahlung der einbehaltenen IRG und Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 20. Tag des folgenden Monats fällig.
  • Arbeitgeber müssen bis zum 30. April des folgenden Kalenderjahres eine jährliche Zusammenfassungsdeklaration (Formular G Nr. 29) einreichen, in der die Gesamtgehälter und die einbehaltene IRG für jeden Mitarbeiter angegeben werden, wobei Verlängerungen möglich sind.
  • Nach der Einstellung des ersten Mitarbeiters ist eine Registrierung bei den zuständigen Behörden, einschließlich CNAS, erforderlich.

Einkommenssteuerklassen

Einkommensbereich (DZD) Steuersatz
Bis zu 240.000 Frei
240.001 – 480.000 23%
480.001 – 960.000 27%
960.001 – 1.920.000 30%
1.920.001 – 3.840.000 33%
Über 3.840.000 35%

Arbeitnehmerbeiträge

Abzugstyp Rate Höchstbetrag
Sozialversicherung 9% N/A

Persönliche Freibeträge

  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind vom zu versteuernden Einkommen absetzbar.
  • Es ist ein Abzug von DZD 12.000 pro Angehörigem (bis zu vier Angehörige) möglich.
  • Bestimmte beruflich bedingte Ausgaben, wenn dokumentiert, können absetzbar sein.
Martijn
Daan
Harvey

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