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Internationale Arbeitsgesetze

10 Minuten Lesezeit

Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Leitfaden für 2026

Veröffentlicht am:

Jun 11, 2024

Aktualisiert am:

May 13, 2026

Rivermate | Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Leitfaden für 2026

Wichtige Erkenntnisse:

    1. Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), daher benötigen Expats aus der EU kein spezielles Visum. Bei Aufenthalten über 90 Tage besteht jedoch die Pflicht, sich bei den lokalen Behörden zu melden.
    1. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger müssen ein Visum beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Sie können es als salarierter Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Saisonarbeiter erhalten. Luxemburg bietet ein Kurzzeitvisum (Typ C) oder ein Langzeitvisum (Typ D) an. Der Prozess zur Erhaltung des Visums beginnt beim Arbeitgeber, da dieser nachweisen muss, dass keine lokalen oder EU-Arbeitnehmer an der Stelle interessiert waren.
    1. Diese Visa kosten €80 und sind ein Jahr lang gültig. Visa für salarierte und selbstständige Arbeitnehmer können verlängert werden. Das Visum für Saisonarbeiter ist fünf Monate gültig.

Luxemburg ist ein kleines Land, das stets zu den besten Ländern zum Leben zählt. Es bietet großartige Jobmöglichkeiten und Jobsicherheit. Zudem schneidet es hoch bei Faktoren der Lebensqualität ab, verfügt über einen fortschrittlichen Technologieansatz und ist mehrsprachig.

Finanzen sind die wichtigste Branche in Luxemburg, und etwa 30 % aller Jobs im Land sind im Finanzsektor. Luxemburg beherbergt auch Unternehmen wie Amazon, PayPal und Skype, was es zu einem großartigen Land für jeden macht, der in der Tech-Branche arbeiten möchte.

Rund 70 % der luxemburgischen Erwerbstätigen sind Expats. Zusammen mit einer hohen Lebensqualität machen all diese Chancen Luxemburg zu einem großartigen Land für Ausländer, die dort leben und arbeiten möchten.

Es könnte jedoch sein, dass Sie ein luxemburgisches Arbeitervisum benötigen, um in Luxemburg leben und arbeiten zu können. Verschiedene Visumarten stehen Ihnen zur Verfügung, abhängig von der Aufenthaltsdauer und Ihrer Staatsbürgerschaft.

Lassen Sie uns alles rund um Visas und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg abdecken.

Wer braucht ein Arbeitervisum für Luxemburg?

Luxemburg gehört zur Europäischen Union, daher gelten unterschiedliche Anforderungen für EU-Bürger und Bürger aus Ländern, die kein EU-Mitglied sind. Bürger aus Ländern, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger.

1. EU-Bürger

EU-Bürger sowie Bürger des EWR und der Schweiz haben das Recht, ohne Arbeitserlaubnis in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten. Dafür müssen sie einen Arbeitsvertrag haben, selbstständig sein oder arbeitslos sein, aber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Allerdings müssen EU-Bürger ihre Ankunft innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft melden, wenn sie planen, länger als 90 Tage in Luxemburg zu bleiben. Sie müssen ihre Ankunft bei der Gemeinde anmelden, in der sie ihren Wohnsitz nehmen möchten.

Für die Niederlassung benötigen Ausländer einen gültigen Pass oder Personalausweis. Falls Familienmitglieder sie begleiten, müssen sie eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde vorlegen.

Auch wenn EU-Bürger kein Visum für Luxemburg benötigen, müssen sie dennoch mehrere Aufgaben erledigen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft in Luxemburg müssen EU-Bürger außerdem ein Registrierungsformular bei der kommunalen Verwaltung ausfüllen. Dieses Formular erfordert Nachweis über Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende Ressourcen, um die Abhängigkeit vom Sozialsystem zu vermeiden. Außerdem ist ein gültiger Reisepass erforderlich.

Wenn Sie seit fünf Jahren in Luxemburg leben, können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies erfolgt durch Antragstellung auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

2. Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger, die hier leben und arbeiten möchten, müssen je nach Herkunftsland ein Arbeitervisum in Luxemburg beantragen. Dies gilt auch für Einwanderer aus dem Vereinigten Königreich, da sich der Status britischer Bürger nach dem Brexit geändert hat. Bürger aus den USA benötigen ebenfalls ein Visum für Luxemburg, und es ist möglich, dass sie die European Travel Information and Authorization System (ETIAS) Anforderungen erfüllen müssen, die voraussichtlich 2026 eingeführt werden.

Arten von luxemburgischen Visa für Nicht-EU-Bürger

Einige der häufigsten Visa, die Staatsangehörige von Drittländern beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten, sind EU Blue Card, Typ C und Typ D Visa.

EU Blue Card

Die EU Blue Card ist eine der gängigsten Arten von Visa, die ausländische Staatsangehörige für das Leben und Arbeiten in einem EU-Land erhalten. Luxemburg ist eines der 25 Länder, die Drittstaatsangehörigen mit einer EU Blue Card erlauben.

Um dieses Visum für Luxemburg zu erhalten, müssen Sie den luxemburgischen Behörden nachweisen, dass Sie ein hochqualifizierter Arbeiter sind.

Beim Antrag auf eine EU Blue Card für Luxemburg müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Hochschulausbildung besitzen. Ebenso können Sie versuchen, zu beweisen, dass Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet haben.

Die EU Blue Card erfordert außerdem einen Arbeitsvertrag, der Ihren Qualifikationen entspricht. Zudem gibt es eine Gehaltsanforderung: Sie müssen jährlich mindestens €58.968 verdienen, um sich für eine EU Blue Card für Luxemburg zu qualifizieren. Zusätzlich benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Visum für Kurzaufenthalte - Typ C

Typ-C-Visa sind für Geschäftsreisende gedacht, die sich nur kurzfristig in Luxemburg aufhalten möchten. Dieses Visum wird für bis zu 90 Tage ausgestellt. Geschäftsreisende, die nach Luxemburg für Treffen oder kurzfristige Geschäftsreisen reisen, verwenden typischerweise Typ-C-Visa.

Typ D Visum für Langzeitaufenthalte

Wer länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben möchte, beantragt in der Regel ein Typ-D-Visum. Dieses Visum ist das gängigste für Selbstständige, hochqualifizierte Angestellte, die kein EU Blue Card erhalten haben, und salarierte Arbeitnehmer.

Um ein Typ-C- oder Typ D-Visum zu erhalten, müssen Arbeitnehmer zunächst eine Arbeitserlaubnis für Luxemburg beantragen.

Wie beantragt man als Arbeitgeber ein Arbeitervisum in Luxemburg?

Der Arbeitgeber beginnt den Antragsprozess für Mitarbeiter, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten. Dazu muss der Arbeitgeber die Nationale Arbeitsagentur (ADEM) kontaktieren und die vakante Stelle melden.

Ähnlich wie beim Prozess der Beantragung eines Arbeitervisums für Deutschland muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine lokalen oder EU-Bürger an der Stelle interessiert sind. Die ADEM prüft dann, ob Luxemburger oder EU-Bürger die Stelle besetzen könnten, bevor sie den Arbeitgeber zur Ausstellung eines Visums für Luxemburg für den Mitarbeiter genehmigen.

Wenn die ADEM die Stelle innerhalb von 3 Wochen nicht besetzen kann, kann der Arbeitgeber einen Drittstaatler für die Stelle einstellen. Der erste Schritt besteht darin, eine Bewerbung einzureichen und eine Bescheinigung von ADEM zu beantragen. Diese Bescheinigung berechtigt den Arbeitgeber, jeden einzustellen, einschließlich eines Drittstaatsangehörigen.

Nach Erhalt der Bescheinigung kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Vertrag vorlegen. Der Vertrag muss datiert sein. Da die Arbeitserlaubnis jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kann im Vertrag festgelegt werden, dass der Beginn abhängig davon ist, wann der Mitarbeiter die Arbeitserlaubnis erhält.

Der Mitarbeiter nutzt die ADEM-Bescheinigung und den Vertrag, um die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Mit der Arbeitserlaubnis kann der Mitarbeiter dann ein Arbeitervisum in Luxemburg beantragen.

Sobald der Arbeitnehmer die Erlaubnis erhält, muss er sie dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber muss eine Kopie für die Dauer des Vertrags aufbewahren und das Innenministerium innerhalb von drei Arbeitstagen nach Beginn der Tätigkeit informieren.

Wie erhalte ich eine luxemburgische Arbeitserlaubnis als Arbeitnehmer?

Sobald der Arbeitgeber die benötigte Bescheinigung erhalten hat und dem Arbeitnehmer den Vertrag anbietet, muss der Arbeitnehmer einen zweistufigen Prozess durchlaufen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Der erste Schritt beginnt vor der Einreise nach Luxemburg. Der Arbeitnehmer muss eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies kann beim Innenministerium erfolgen.

Für die Beantragung der temporären Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts muss der Arbeitnehmer folgende Dokumente vorlegen:

  1. Kopie des Reisepasses

  2. Lebenslauf

  3. Führungszeugnis,

  4. Kopie des Hochschulabschlusses oder anderer Qualifikationen

  5. Nachweis des Arbeitsvertrags, datiert und von beiden Parteien unterschrieben

  6. Original der ADEM-Bescheinigung, die zur Beantragung des Arbeitserlaubnis in Luxemburg berechtigte

  7. Nachweis über eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts

  8. Nachweis der Finanzen,

  9. Zwei aktuelle Fotos,

  10. Einladungsschreiben für die Geschäftsreise (falls zutreffend)

Das Innenministerium informiert Sie innerhalb von vier Monaten über seine Entscheidung. Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung erhalten, gilt Ihr Antrag als abgelehnt.

Die temporäre Aufenthaltsgenehmigung ist für 90 Tage gültig. Innerhalb dieser 90 Tage muss die Drittstaatsperson entweder ein Typ-C- oder Typ-D-Visum für Luxemburg beantragen.

Für Arbeitserlaubnisse über 90 Tage sollten Sie bei der Beantragung der temporären Aufenthaltsgenehmigung ein Typ-D-Visum beantragen.

Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie eine Ankunftsanmeldung vornehmen, ähnlich wie die, die EU-Bürger einreichen müssen. Außerdem müssen Sie eine medizinische Untersuchung bestehen.

Nach Abschluss dieser Schritte müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Was ist mit Selbstständigen?

Es ist relativ einfach, die Anforderungen für ein Arbeitervisum für Luxemburg mit einem Arbeitgeber zu erfüllen. Es ist aber auch wichtig zu wissen, dass Selbstständige aus Drittländern ebenfalls nach Luxemburg ziehen und dort ihre Arbeit fortsetzen können. Dafür benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung.

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Nachweise erbringen:

Nachweis der Qualifikationen

Dies kann Ihr Diplom, Nachweis der Berufserfahrung und alle relevanten Lizenzen umfassen.

Einhaltung der lokalen Gesetze und Vorschriften bezüglich des Gewerbes (falls zutreffend)

Sie müssen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere bei Handwerkern, Händlern und anderen Berufen.

Nachweis der Ressourcen

Nachweis, dass die Dienstleistung dem Land zugutekommt

Das wohl komplexeste Kriterium für die Erlaubnis als Selbstständiger in Luxemburg ist der Nachweis, dass Ihre Arbeit dem Land zugutekommt. Sie sollte gesellschaftlich oder kulturell von Interesse sein oder einen wirtschaftlichen Nutzen haben.

Zum Beispiel könnte Ihr Kleinunternehmen einen wirtschaftlichen Bedarf decken. Es könnte Arbeitsplätze schaffen oder die lokale bzw. nationale Wirtschaft stärken. Es könnte auch Investitionen anziehen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.

Das wichtigste ist nachzuweisen, dass Ihre Tätigkeit Ihre Präsenz in Luxemburg erfordert.

Außerdem müssen Sie möglicherweise eine Gewerbedelegation beim Wirtschaftsministerium beantragen. Einige Unternehmensarten benötigen weitere Genehmigungen, Zulassungen oder Registrierungen. Vor der Visumsbeantragung für Luxemburg müssen Sie diese einholen und zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Bietet Luxemburg ein Digital Nomad Visum an?

Nein, derzeit bietet Luxemburg kein Digital Nomad Visum an. Digitale Nomaden, die kurze Zeit in Luxemburg leben und arbeiten möchten, können ein Typ-C-Visum für Kurzaufenthalte beantragen.

Gibt es ein Luxemburg-Visum für saisonale Arbeit?

Luxemburg bietet auch Visa für spezielle, saisonale Jobgruppen, darunter Arbeiten in der Landwirtschaft, Kurzzeit-Hotel- und Gastgewerbe, Reiseleiter und andere Ferienjobs.

Der Prozess zur Beantragung dieses Visums ähnelt dem für salarierte Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber beginnt, indem er ADEM kontaktiert und sicherstellt, dass keine lokalen oder EU-Kandidaten für die Stelle bereitstehen. Die ADEM stellt dann eine Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber die Erlaubnis gibt, den Kontakt zum Arbeitnehmer aufzunehmen.

Der Arbeitnehmer beantragt das Visum für Luxemburg. Dazu muss er seinen Vertrag, eine Bescheinigung der ADEM und weitere relevante Dokumente, einschließlich des Reisepasses, vorlegen.

Wie lange dauert die Bewerbung und was kostet sie?

In der Regel kann das Innenministerium bis zu drei Monate für die Bearbeitung des Antrags benötigen. Die Frist beginnt, sobald die Unterlagen eingereicht wurden.

Die meisten Visa in Luxemburg kosten €90, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen für bestimmte Länder. Gleiches gilt für Verlängerungen.

Wie lange ist ein Visum gültig?

Die meisten Visa für Luxemburg sind für ein Jahr gültig. Es besteht die Möglichkeit, die Visa maximal auf drei Jahre zu verlängern. Vor der ersten Verlängerung benötigen Sie eine Zustimmung der Regierung, um den Job oder Sektor zu wechseln.

Die EU Blue Card ist in der Regel für vier Jahre gültig. Wenn Ihr Vertrag kürzer läuft, läuft die EU Blue Card drei Monate nach Ablauf Ihres Vertrags ab.

Ein saisonales Visum ist das kürzeste. Es gilt für maximal fünf Monate im Jahr. Zudem kann der saisonale Arbeitnehmer während seines Aufenthalts nicht auf ein anderes Visum wechseln.

FAQ

Ist es für Ausländer einfach, Jobs in Luxemburg zu finden?

Ob es einfach ist, Arbeit zu finden und eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg zu erhalten, hängt vom Beruf ab. Luxemburg weist eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Europa auf. Obwohl Englisch keine Amtssprache in Luxemburg ist, wird es häufig gesprochen.

Was ist ein gutes Gehalt in Luxemburg?

Luxemburg zählt zu den Ländern mit den höchsten Gehältern der Welt. Gleichzeitig ist die Lebenshaltung hoch. Das durchschnittliche Bruttogehalt liegt laut aktuellen Statistiken bei €5.000 bis €6.000 pro Monat.

Wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg?

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie je nach Dauer des Aufenthalts entweder ein Typ-C- oder ein Typ-D-Visum beantragen. Dafür benötigen Sie zuerst eine Arbeitserlaubnis.

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Lucas Botzen.

Gründer, Leiter für Wachstum

Lucas Botzen ist Gründer von Rivermate, einer globalen Beschäftigungsplattform, die Unternehmen dabei unterstützt, Talent international zu rekrutieren, zu beschäftigen und zu verwalten. Seit der Gründung von Rivermate im Dezember 2020 konzentriert er sich darauf, praktische Lösungen zu entwickeln, die internationale Gehaltsabrechnung, Benefits, Steuern, Verträge und Beschäftigungskonformität für Remote-Teams vereinfachen. Vor Rivermate war Lucas Mitgründer und Co-Direktor von Boloo, einem E-Learning- und Softwareunternehmen, das Unternehmer dabei unterstützte, E-Commerce-Unternehmen zu starten und zu wachsen. Er skalierte Boloo auf über €2 Millionen Jahresumsatz, bevor er das Unternehmen im Jahr 2020 erfolgreich veräußerte. Lucas hat einen Bachelor-Abschluss in Business Innovation von der Avans University of Applied Sciences. Sein Hintergrund in Unternehmertum, Technologie, Automatisierung und remote work prägt weiterhin seinen Ansatz, globale Beschäftigung einfacher und menschlicher zu gestalten.

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