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Internationale Arbeitsgesetze

10 Minuten Lesezeit

Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Leitfaden für 2026

Veröffentlicht am:

Jun 11, 2024

Aktualisiert am:

May 19, 2026

Rivermate | Arbeitserlaubnisse für Luxemburg: Leitfaden für 2026

Wichtige Erkenntnisse:

    1. Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), daher benötigen Expats, die aus der EU kommen, kein spezielles Visum. Für Aufenthalte über 90 Tage ist eine Anmeldung bei den örtlichen Behörden erforderlich.
    1. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger müssen ein Visum beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Sie können eines als Salarier, Selbstständige oder saisonale Arbeiter erhalten. Luxemburg bietet ein Kurzzeitvisum (Typ C) oder ein Langzeitvisum (Typ D). Der Prozess zur Erlangung des Visums beginnt beim Arbeitgeber, da dieser nachweisen muss, dass kein lokaler oder EU-Arbeitnehmer Interesse an der Stelle gezeigt hat.
    1. Diese Visa kosten €80 und sind für ein Jahr gültig. Visa für Salaries und Selbstständige können verlängert werden. Das Visum für saisonale Arbeiter ist für fünf Monate gültig.

Luxemburg ist ein kleines Land, das regelmäßig zu den besten Ländern zum Leben gehört. Es bietet großartige Jobmöglichkeiten und Jobsicherheit. Es schneidet auch hoch ab bei Faktoren der Lebensqualität, hat einen fortschrittlichen Ansatz in Sachen Technologie und ist mehrsprachig.

Finanzen sind die wichtigste Branche in Luxemburg, und etwa 30 % aller Jobs im Land sind im Finanzsektor. Luxemburg beherbergt außerdem Unternehmen wie Amazon, PayPal und Skype, was es zu einem großartigen Land für alle macht, die eine Tätigkeit in der Tech-Branche suchen.

Rund 70 % der luxemburgischen Erwerbsbevölkerung sind Expats. Kombiniert mit hoher Lebensqualität machen all diese Möglichkeiten Luxemburg zu einem großartigen Land für Ausländer, die dort leben und arbeiten möchten.

Allerdings benötigen Sie möglicherweise ein Luxemburg-Arbeitsvisum, um in Luxemburg leben und arbeiten zu können. Verschiedene Visatypen stehen Ihnen je nach Aufenthaltsdauer und Staatsbürgerschaft zur Verfügung.

Lassen Sie uns alles, was Sie über Visa und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg wissen müssen, behandeln.

Wer braucht ein Arbeitsvisum für Luxemburg?

Luxemburg gehört zur Europäischen Union, weshalb unterschiedliche Anforderungen für EU-Bürger und Bürger aus Nicht-EU-Ländern gelten. Bürger aus Ländern, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, haben dieselben Rechte wie EU-Bürger.

1. EU-Bürger

EU-Bürger sowie Bürger der EWR und der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben das Recht, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten, ohne ein Arbeitsvisum für Luxemburg zu benötigen. Dazu benötigen sie einen Arbeitsvertrag, sind selbstständig oder arbeitslos, verfügen jedoch über ausreichende finanzielle Mittel.

EU-Bürger müssen ihre Ankunft innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft melden, wenn sie in Luxemburg länger als 90 Tage bleiben möchten. Sie müssen ihre Ankunft bei der Gemeinde melden, in der sie wohnen möchten.

Zur Niederlassung benötigen Ausländer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Wenn Familienmitglieder sie begleiten, müssen sie eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde vorlegen.

Auch wenn sie kein Visum für Luxemburg benötigen, müssen EU-Bürger dennoch mehrere Aufgaben erledigen und die erforderlichen Dokumente einreichen. Innerhalb der ersten drei Monate nach Ankunft in Luxemburg müssen EU-Bürger zudem eine Meldebescheinigung bei der kommunalen Verwaltung ausfüllen. Diese Bescheinigung erfordert einen Nachweis über Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende Ressourcen, um eine Abhängigkeit vom Sozialsystem zu vermeiden. Zudem ist ein gültiger Reisepass erforderlich.

Nach fünf Jahren Aufenthalt in Luxemburg können Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies erfolgt durch Antragstellung für eine Daueraufenthaltserlaubnis.

2. Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger, die hier leben und arbeiten möchten, müssen je nach Herkunftsland einen Arbeitsvisum für Luxemburg beantragen. Dies gilt auch für Einwanderer aus Großbritannien, da sich der Status britischer Staatsbürger nach dem Brexit geändert hat. Auch US-Bürger benötigen ein Visum für Luxemburg und könnten die European Travel Information and Authorization System (ETIAS) Anforderungen erfüllen müssen, die ab 2026 eingeführt werden sollen.

Arten von Luxemburg-Visa für Nicht-EU-Bürger

Einige der häufigsten Visa, die Drittstaatsangehörige für Aufenthalt und Arbeit in Luxemburg beantragen, sind EU Blue Card, Typ C und Typ D Visa.

EU Blue Card

Die EU Blue Card ist eine der häufigsten Visa-Varianten, die ausländische Staatsangehörige für Leben und Arbeiten in einem EU-Land erhalten. Luxemburg ist eines der 25 Länder, das Drittstaatsangehörigen mit einer EU Blue Card diesen Weg ermöglicht.

Um diese Art von Visum für Luxemburg zu erhalten, müssen Sie den luxemburgischen Behörden nachweisen, dass Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sind.

Bei der Beantragung einer EU Blue Card für Luxemburg müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Hochschulausbildung haben. Darüber hinaus können Sie versuchen, nachzuweisen, dass Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet vorweisen können.

Die EU Blue Card erfordert außerdem einen Arbeitsvertrag, der Ihren Qualifikationen entspricht. Zudem gibt es eine Gehaltsanforderung: Sie müssen jährlich €58.968 verdienen, um für eine EU Blue Card für Luxemburg in Frage zu kommen. Außerdem benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Visum für kurzfristigen Aufenthalt - Typ C

Typ C-Visa sind für Geschäftsleute gedacht, die sich kurzfristig in Luxemburg aufhalten möchten. Dieses Visum ist für bis zu 90 Tage gültig. Geschäftsreisende nach Luxemburg für Meetings oder kurzfristige Geschäftsreisen nutzen typischerweise Typ C Visa.

Typ D Visum für langfristige Aufenthalte

Wer länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben möchte, beantragt meist ein Typ D Visum. Dieses Visum ist das häufigste für Selbstständige, hochqualifizierte Arbeitnehmer ohne EU Blue Card und angestellte Arbeitnehmer.

Um eine Genehmigung für Typ C oder Typ D zu erhalten, müssen Arbeitnehmer zunächst ein Arbeitsvisum für Luxemburg beantragen.

Wie beantrage ich als Arbeitgeber ein Arbeitsvisum für Luxemburg?

Der Arbeitgeber initiiert das Antragsverfahren für Mitarbeiter, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten. Dafür muss der Arbeitgeber die Nationale Beschäftigungsagentur (ADEM) kontaktieren und die Vakanz melden.

Ähnlich wie beim Prozess der Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland muss der Arbeitgeber nachweisen, dass kein lokaler oder EU-Bürger Interesse an der Stelle zeigt. Die ADEM prüft dann, ob Luxemburger oder andere EU-Bürger die Stelle besetzen könnten, bevor sie dem Arbeitgeber grünes Licht für die Sponsoring-Visa für Luxemburg geben.

Wenn die ADEM die Stelle innerhalb von 3 Wochen nicht besetzen kann, kann der Arbeitgeber mit der Einstellung eines Drittstaatsangehörigen fortfahren. Der erste Schritt ist die Einreichung eines Antrags und die Beantragung eines Zertifikats bei der ADEM. Dieses Zertifikat berechtigt den Arbeitgeber, jeden zu beschäftigen, den er wählt, einschließlich eines Drittstaatsangehörigen.

Nach Erhalt des Zertifikats kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Vertrag vorlegen. Der Vertrag muss datiert sein. Da die Arbeitserlaubnis jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kann im Vertrag stehen, dass der Arbeitsbeginn von der Erteilung der Arbeitserlaubnis abhängt.

Der Arbeitnehmer nutzt dann das ADEM-Zertifikat und den Vertrag, um die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Mit der Arbeitserlaubnis kann der Arbeitnehmer anschließend ein Arbeitsvisum für Luxemburg beantragen.

Sobald der Arbeitnehmer die Erlaubnis erhält, muss er sie dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber muss eine Kopie aufbewahren und die Meldung an das Innenministerium innerhalb von drei Arbeitstagen nach Arbeitsbeginn schicken.

Wie bekomme ich als Arbeitnehmer eine luxemburgische Arbeitserlaubnis?

Sobald der Arbeitgeber das benötigte Zertifikat erhält und das Angebot macht, muss der Arbeitnehmer einen zweistufigen Prozess durchlaufen, um die Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Der erste Schritt beginnt vor dem Eintritt nach Luxemburg. Der Arbeitnehmer muss eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies kann beim Innenministerium erfolgen.

Für die Beantragung der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Je nach Aufenthaltsdauer muss der Arbeitnehmer folgende Unterlagen vorlegen:

  1. Kopie des Reisepasses

  2. Lebenslauf

  3. Führungszeugnis,

  4. Kopie des Diploms oder anderer Qualifikationen

  5. Beschäftigungsvertrag, datiert und unterschrieben von beiden Parteien

  6. Original des ADEM-Zertifikats, das die Antragstellung eines Arbeitsvisums ermöglicht

  7. Nachweis über Krankenversicherungsschutz während des Aufenthalts

  8. Nachweis finanzieller Mittel,

  9. Zwei aktuelle Fotos,

  10. Einladungsschreiben für die Geschäftsreise (falls zutreffend)

Das Innenministerium wird innerhalb von vier Monaten seine Entscheidung mitteilen. Falls keine Rückmeldung erfolgt, gilt der Antrag als abgelehnt.

Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist für 90 Tage gültig. Innerhalb dieser 90 Tage muss die Drittstaatsperson entweder ein Typ-C- oder ein Typ-D-Visum für Luxemburg beantragen.
Wenn Sie eine Arbeitserlaubnis für mehr als 90 Tage benötigen, müssen Sie bei Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Typ-D-Visum beantragen.

Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie eine Ankunftsmeldung abgeben, ähnlich derjenigen, die EU-Bürger vorlegen müssen. Außerdem müssen Sie eine medizinische Untersuchung absolvieren.

Danach müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Was ist mit selbstständigen Arbeitern?

Es ist recht einfach, mit einem Arbeitgeber die Voraussetzungen für ein Arbeitserlaubnis für Luxemburg zu erfüllen. Aber es ist auch gut zu wissen, dass Selbstständige aus Drittstaaten ebenfalls nach Luxemburg ziehen und dort weiterarbeiten können. Dafür benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Niederlassungserlaubnis.

Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen:

Nachweis der Qualifikationen

Dies könnte Ihr Diplom, Nachweis über Berufserfahrung und relevante Lizenzen sein.

Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften bezüglich der Tätigkeit (falls zutreffend)

Sie müssen alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen, die festgelegt wurden. Dies gilt typischerweise für Handwerker, Händler und andere Berufsgruppen.

Nachweis der Ressourcen

Nachweis, dass die Tätigkeit dem Land Nutzen bringt

Der vielleicht komplexeste Teil bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Luxemburg als Selbstständiger ist der Nachweis, dass Ihre Arbeit dem Land Vorteile bringt. Sie sollte gesellschaftlich oder kulturell interessant sein oder einen wirtschaftlichen Nutzen haben.

Zum Beispiel könnte Ihr Kleingewerbe einen wirtschaftlichen Bedarf decken. Es könnte Arbeitsplätze schaffen oder die lokale oder nationale Wirtschaft verbessern. Es könnte auch Investitionen anziehen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.

Das wichtigste Nachweisargument ist, dass die Tätigkeit Ihre Anwesenheit in Luxemburg erfordert.

Möglicherweise müssen Sie auch eine Gewerbeberechtigung vom Wirtschaftsministerium erhalten. Einige Arten von Unternehmen benötigen weitere Genehmigungen, Akkreditierungen oder Registrierungen. Bevor Sie ein Visum für Luxemburg beantragen, müssen Sie diese beschaffen und zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Bietet Luxemburg ein Digitalnomaden-Visum an?

Nein, derzeit bietet Luxemburg kein Digitalnomaden-Visum an. Digitalnomaden, die kurzfristig in Luxemburg arbeiten und leben möchten, können ein Typ-C-Visum für einen kurzen Aufenthalt beantragen.

Gibt es ein Luxemburg-Visum für saisonale Arbeit?

Luxemburg bietet auch Visa für spezifische Berufsgruppen, die als saisonal klassifiziert sind. Dazu gehören Arbeiten in der Landwirtschaft, kurzfristige Gastgewerbeaufgaben, Reiseleiter und andere Urlaubsjobs.

Der Prozess für die Erlangung dieses Visums ist ähnlich wie beim Arbeitnehmer-Visum. Der Arbeitgeber beginnt, indem er ADEM kontaktiert und sicherstellt, dass keine lokalen oder EU-Kandidaten die Stelle antreten möchten. Die ADEM stellt dann dem Arbeitgeber ein Zertifikat aus, das dieser nutzen kann, um mit dem Mitarbeiter in Kontakt zu treten.

Der Mitarbeiter ist es, der das Visum für Luxemburg beantragt. Dazu muss er mit seinem Vertrag, einem Zertifikat von ADEM und weiteren relevanten Dokumenten, einschließlich Reisepass, vorgehen.

Wie lange dauert die Antragstellung und was kostet sie?

In der Regel kann das Innenministerium bis zu drei Monate für die Bearbeitung des Antrags benötigen. Die Frist beginnt, sobald die Dokumente eingereicht wurden.

Die meisten Visa in Luxemburg kosten €90, für einige Länder gibt es Ausnahmen. Gleiches gilt für Verlängerungen.

Wie lange ist ein Visum gültig?

Die meisten Visa für Luxemburg sind für ein Jahr gültig. Sie können Ihr Visum maximal auf drei Jahre verlängern. Vor der ersten Verlängerung benötigen Sie eine Genehmigung der Regierung, um den Job oder Sektor zu wechseln.

Die EU Blue Card ist typischerweise für vier Jahre gültig. Wenn Ihr Vertrag kürzer gültig ist, läuft die EU Blue Card drei Monate nach Ende Ihres Vertrags ab.

Ein saisonales Visum ist das kürzeste und höchstens für fünf Monate im Jahr gültig. Zudem darf der saisonale Arbeitnehmer während seines Aufenthalts kein anderes Visum beantragen.

FAQ

Ist es für Ausländer einfach, Jobs in Luxemburg zu finden?

Ob es einfach ist, eine Arbeit in Luxemburg zu finden und ein Arbeitsvisum zu erhalten, hängt vom Beruf ab. Luxemburg hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Europa. Obwohl Englisch keine Amtssprache in Luxemburg ist, ist es eine der am häufigsten gesprochenen Sprachen im Land.

Was ist ein gutes Gehalt in Luxemburg?

Luxemburg gehört zu den Ländern mit den höchsten Gehältern der Welt. Das Land weist außerdem einen hohen Lebensstandard auf. Das durchschnittliche Gehalt in Luxemburg liegt laut aktuellen Statistiken bei €5.000 bis €6.000 brutto pro Monat.

Wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg?

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie je nach Aufenthaltsdauer entweder ein Typ-C- oder ein Typ-D-Visum beantragen. Dafür benötigen Sie zunächst eine Arbeitserlaubnis.

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Lucas Botzen.

Gründer, Leiter für Wachstum

Lucas Botzen ist Gründer von Rivermate, einer globalen Beschäftigungsplattform, die Unternehmen dabei unterstützt, Talent international zu rekrutieren, zu beschäftigen und zu verwalten. Seit der Gründung von Rivermate im Dezember 2020 konzentriert er sich darauf, praktische Lösungen zu entwickeln, die internationale Gehaltsabrechnung, Benefits, Steuern, Verträge und Beschäftigungskonformität für Remote-Teams vereinfachen. Vor Rivermate war Lucas Mitgründer und Co-Direktor von Boloo, einem E-Learning- und Softwareunternehmen, das Unternehmer dabei unterstützte, E-Commerce-Unternehmen zu starten und zu wachsen. Er skalierte Boloo auf über €2 Millionen Jahresumsatz, bevor er das Unternehmen im Jahr 2020 erfolgreich veräußerte. Lucas hat einen Bachelor-Abschluss in Business Innovation von der Avans University of Applied Sciences. Sein Hintergrund in Unternehmertum, Technologie, Automatisierung und remote work prägt weiterhin seinen Ansatz, globale Beschäftigung einfacher und menschlicher zu gestalten.

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