Wichtige Erkenntnisse:
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- Luxemburg ist Teil der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sodass Expats aus der EU kein spezielles Visum benötigen. Für Aufenthalte über 90 Tage müssen sie sich jedoch bei den örtlichen Behörden anmelden.
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- Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger müssen ein Visum beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Sie können eines als Angestellter, Selbstständiger oder Saisonarbeiter erhalten. Luxemburg bietet ein kurzfristiges (Typ C) Visum oder ein langfristiges (Typ D) Visum an. Der Prozess zur Beantragung des Visums beginnt mit dem Arbeitgeber, da er nachweisen muss, dass keine lokalen oder EU-Arbeitnehmer an der Stelle interessiert waren.
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- Diese Visa kosten €80 und sind ein Jahr gültig. Visa für Angestellte und Selbstständige können verlängert werden. Das Visum für Saisonarbeiter ist für fünf Monate gültig.
Luxemburg ist ein kleines Land, das regelmäßig zu den besten Ländern zum Leben zählt. Es bietet großartige Jobmöglichkeiten und Jobsicherheit. Zudem schneidet es bei Faktoren der Lebensqualität sehr gut ab, hat einen fortschrittlichen Umgang mit Technologie und ist mehrsprachig.
Finanzen sind die wichtigste Branche in Luxemburg, und etwa 30% aller Jobs im Land befinden sich im Finanzsektor. Luxemburg beherbergt auch Unternehmen wie Amazon, PayPal und Skype, was es zu einem großartigen Land für alle macht, die im Technologiesektor arbeiten möchten.
Rund 70% der luxemburgischen Arbeitskräfte sind Expats. Zusammen mit einer hohen Lebensqualität machen all diese Möglichkeiten Luxemburg zu einem großartigen Land für Ausländer, die dort leben und arbeiten möchten.
Allerdings benötigen Sie möglicherweise ein luxemburgisches Arbeitsvisum, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten. Je nach Aufenthaltsdauer und Staatsangehörigkeit stehen verschiedene Visumsarten zur Verfügung.
Lassen Sie uns alles behandeln, was Sie über Visas und Arbeitserlaubnisse für Luxemburg wissen müssen.
Wer braucht ein Arbeitsvisum für Luxemburg?
Luxemburg gehört zur Europäischen Union, daher gelten unterschiedliche Anforderungen für EU-Bürger und Bürger aus Ländern, die keine EU-Mitgliedsstaaten sind. Bürger aus Ländern, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweizerischen Konföderation sind, haben die gleichen Rechte wie EU-Bürger.
1. EU-Bürger
EU-Bürger sowie Bürger aus dem EWR und der Schweiz haben das Recht, in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten, ohne ein Arbeitserlaubnis für Luxemburg zu benötigen. Dafür müssen sie einen Arbeitsvertrag haben, selbstständig sein oder arbeitslos sein, aber über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Allerdings müssen EU-Bürger ihre Ankunft innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft melden, wenn sie planen, sich länger als 90 Tage in Luxemburg aufzuhalten. Sie müssen ihre Ankunft bei der Gemeinde melden, in der sie ihren Wohnsitz begründen möchten.
Um einen Wohnsitz zu begründen, benötigen Ausländer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Wenn Familienmitglieder sie begleiten, müssen sie eine Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde vorlegen.
Auch wenn sie kein Visum für Luxemburg benötigen, müssen EU-Bürger dennoch mehrere Aufgaben erledigen und die erforderlichen Dokumente vorlegen. Innerhalb der ersten drei Monate müssen EU-Zuwanderer in Luxemburg auch ein Anmeldeformular bei der kommunalen Verwaltung ausfüllen. Dieses erfordert Nachweise über Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende Ressourcen, um eine Abhängigkeit vom Sozialsystem zu vermeiden. Es ist außerdem ein gültiger Reisepass erforderlich.
Wenn Sie seit fünf Jahren in Luxemburg leben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dies erfolgt durch einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
2. Nicht-EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger, die hier leben und arbeiten möchten, müssen je nach Herkunftsland ein Arbeitserlaubnis in Luxemburg beantragen. Dies gilt auch für Einwanderer aus Großbritannien, da sich der Status britischer Staatsbürger nach dem Brexit geändert hat. US-Bürger benötigen ebenfalls ein Visum für Luxemburg, und sie könnten die European Travel Information and Authorization System (ETIAS) - Anforderungen erfüllen, die ab 2026 umgesetzt werden sollen.
Arten von Luxemburg-Visas für Nicht-EU-Bürger
Einige der häufigsten Visa, die Drittstaatsangehörige beantragen, um in Luxemburg zu leben und zu arbeiten, sind EU Blue Card, Typ C und Typ D Visa.
EU Blue Card
Die EU Blue Card ist eine der häufigsten Arten von Visa, die ausländische Staatsangehörige für das Leben und Arbeiten in einem EU-Land erhalten. Luxemburg gehört zu den 25 Ländern, die Drittstaatsangehörigen mit einer EU Blue Card den Aufenthalt erlauben.
Um dieses Visum für Luxemburg zu erhalten, müssen Sie den luxemburgischen Behörden nachweisen, dass Sie eine hochqualifizierte Fachkraft sind.
Bei der Beantragung einer EU Blue Card für Luxemburg müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Hochschulqualifikation besitzen. Sie können auch versuchen, nachzuweisen, dass Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet haben.
Die EU Blue Card erfordert außerdem einen Arbeitsvertrag, der Ihren Qualifikationen entspricht. Es gibt auch eine Gehaltsanforderung: Sie müssen €58.968 pro Jahr verdienen, um sich für eine EU Blue Card in Luxemburg zu bewerben. Außerdem benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Visum für kurze Aufenthalte - Typ C
Typ-C-Visa sind für Geschäftsleute gedacht, die sich kurzfristig in Luxemburg aufhalten möchten. Dieses Visum wird für bis zu 90 Tage ausgestellt. Geschäftsleute, die nach Luxemburg für Meetings oder Kurzfristgeschäfte reisen, verwenden typischerweise Typ-C-Visa.
Typ D Visum für langfristige Aufenthalte
Wer länger als 90 Tage in Luxemburg bleiben möchte, beantragt in der Regel ein Typ-D-Visum. Dieses Visum für Luxemburg ist das häufigste für Selbstständige, hochqualifizierte Arbeitnehmer, die kein EU Blue Card erhalten haben, sowie für Angestellte.
Um eine Erlaubnis für Typ C oder Typ D zu erhalten, müssen Arbeitnehmer zunächst eine Arbeitserlaubnis für Luxemburg beantragen.
Wie beantrage ich als Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg?
Der Arbeitgeber initiiert das Antragsverfahren für Arbeitnehmer, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten. Dafür muss der Arbeitgeber die Nationale Arbeitsagentur (ADEM) kontaktieren und die vakante Stelle melden.
Ähnlich wie beim Prozess der Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland muss der Arbeitgeber nachweisen, dass kein lokaler Bürger oder Bürger eines anderen EU-Landes an der Stelle interessiert ist. Die ADEM prüft dann, ob luxemburgische oder andere EU-Bürger die Stelle besetzen könnten, bevor sie den Arbeitgeber genehmigt, einen Visumssponsor für den Arbeitnehmer zu beantragen.
Wenn die ADEM die Stelle innerhalb von 3 Wochen nicht besetzen kann, kann der Arbeitgeber fortfahren und einen Drittstaatsbürger für die Position einstellen. Der erste Schritt für den Arbeitgeber ist die Einreichung eines Antrags und die Anforderung eines Zertifikats bei ADEM. Dieses Zertifikat gibt dem Arbeitgeber das Recht, jeden nach Wahl einzustellen, einschließlich eines Drittstaatsbürgers.
Nachdem das Zertifikat vorliegt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vertrag vorlegen. Dieser muss datiert sein. Da die Arbeitserlaubnis jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, kann im Vertrag stehen, dass das Startdatum vom Erhalt der Arbeitserlaubnis abhängt.
Der Arbeitnehmer nutzt dann das ADEM-Zertifikat und den Vertrag, um die Arbeitserlaubnis zu beantragen. Mit der Arbeitserlaubnis kann der Arbeitnehmer anschließend ein Arbeitsvisum in Luxemburg beantragen.
Nach Erhalt der Erlaubnis muss der Arbeitnehmer diese an den Arbeitgeber weitergeben. Der Arbeitgeber muss eine Kopie bis zum Ende des Vertrags aufbewahren und das Innenministerium innerhalb von drei Arbeitstagen nach Arbeitsbeginn informieren.
Wie beantrage ich als Arbeitnehmer eine luxemburgische Arbeitserlaubnis?
Sobald der Arbeitgeber die benötigte Bescheinigung erhält und dem Arbeitnehmer den Vertrag anbietet, muss der Arbeitnehmer ein zweistufiges Verfahren durchlaufen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Der erste Schritt beginnt vor der Einreise nach Luxemburg. Der Arbeitnehmer muss eine temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies kann beim Innenministerium erfolgen.
Für die Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts muss der Arbeitnehmer folgende Unterlagen vorlegen:
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Eine Kopie des Reisepasses
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Einen Lebenslauf
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Einen Auszug aus dem Führungszeugnis
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Eine Kopie des Abschlusszeugnisses oder anderer Qualifikationen
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Den Nachweis des Arbeitsvertrags, datiert und unterschrieben von beiden Parteien
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Das Originalzertifikat der ADEM, das die Beantragung eines Arbeitsvisums in Luxemburg erlaubt
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Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts
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Nachweis der finanziellen Mittel
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Zwei aktuelle Fotos
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Einladungsschreiben für die Geschäftsreise (falls zutreffend)
Das Innenministerium wird Sie innerhalb von vier Monaten über seine Entscheidung informieren. Es gilt als abgelehnt, wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung erhalten.
Die temporäre Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage gültig. Innerhalb dieser 90 Tage muss die Drittstaatsperson entweder ein Typ-C- oder Typ-D-Visum für Luxemburg beantragen.
Für Arbeitserlaubnisse über 90 Tage müssen Sie bei der Beantragung der temporären Aufenthaltserlaubnis ein Typ-D-Visum beantragen.
Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie eine Ankunftsanmeldung vornehmen, ähnlich der Meldepflicht für EU-Bürger. Außerdem müssen Sie einen Gesundheitscheck bestehen.
Nach Abschluss dieser Schritte müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Was ist mit Selbstständigen?
Es ist recht einfach, mit einem Arbeitgeber die Voraussetzungen für ein Arbeitervisum für Luxemburg zu erfüllen. Aber es ist gut zu wissen, dass auch Selbstständige aus Drittstaaten nach Luxemburg ziehen und dort weiterarbeiten können. Dafür benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Niederlassungserlaubnis.
Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie bestimmte Nachweise erbringen:
Nachweis der Qualifikationen
Dies könnte Ihr Diplom, ein Nachweis über Berufserfahrung oder relevante Lizenzen sein.
Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften für den Beruf (falls zutreffend)
Sie müssen alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, falls solche Bedingungen bestehen. Das ist typischerweise bei Handwerkern, Händlern und anderen Berufsgruppen der Fall.
Nachweis der Ressourcen
Nachweis, dass die Tätigkeit dem Land zugutekommt
Der möglicherweise komplexeste Teil beim Erhalt eines Arbeitervisums für Luxemburg als Selbstständiger ist der Nachweis, dass Ihre Tätigkeit dem Land zugutekommt. Es sollte von sozialem, kulturellem Interesse sein oder einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen.
Zum Beispiel könnte Ihr Kleinunternehmen eine wirtschaftliche Lücke schließen. Es könnte Arbeitsplätze schaffen oder die lokale oder nationale Wirtschaft verbessern. Es könnte auch Investitionen anziehen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.
Das wichtigste nachzuweisen ist, dass Ihre Tätigkeit Ihre Anwesenheit in Luxemburg erfordert.
Eventuell müssen Sie auch eine Gewerbegenehmigung beim Wirtschaftsministerium beantragen. Einige Arten von Unternehmen benötigen andere Genehmigungen, Zulassungen oder Registrierungen. Vor der Visaantragstellung für Luxemburg müssen Sie diese erhalten und zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen.
Bietet Luxemburg ein digitales Nomaden-Visum an?
Nein, aktuell bietet Luxemburg kein digitales Nomaden-Visum an. Digitale Nomaden, die in Luxemburg für eine kurze Zeit arbeiten und leben möchten, können ein Typ-C-Visum für kurze Aufenthalte beantragen.
Gibt es ein luxemburgisches Visum für saisonale Arbeit?
Luxemburg bietet auch Visa für bestimmte Berufsgruppen, die als saisonal eingestuft sind. Dazu gehören Jobs in der Landwirtschaft, Kurzzeit-Hotellerie, Reiseleiter und andere Ferienjobs.
Der Prozess zur Erlangung dieses Visums ähnelt dem für Angestellte. Der Arbeitgeber beginnt, indem er ADEM kontaktiert und sicherstellt, dass keine lokalen oder EU-Kandidaten die Stelle annehmen möchten. Die ADEM stellt dann ein Zertifikat aus, das dem Arbeitgeber erlaubt, mit dem Arbeitnehmer in Kontakt zu treten.
Der Arbeitnehmer beantragt das Visum für Luxemburg. Dazu muss er seinen Vertrag, ein Zertifikat von ADEM und weitere relevante Unterlagen, einschließlich Reisepass, einreichen.
Wie lange dauert die Bearbeitung und was kostet das?
In der Regel kann das Ministerium für Einwanderung bis zu drei Monate für die Bearbeitung des Antrags benötigen. Die Frist beginnt, sobald die Unterlagen eingereicht wurden.
Die meisten Visa in Luxemburg kosten €90, allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Länder. Der gleiche Preis gilt auch für Visaerklärungen.
Wie lange ist ein Visum gültig?
Die meisten Visa für Luxemburg sind ein Jahr gültig. Sie können Ihr Visum maximal für drei Jahre verlängern. Für die erste Verlängerung benötigen Sie eine Genehmigung der Regierung, um den Job oder Sektor zu wechseln.
Die EU Blue Card ist in der Regel für vier Jahre gültig. Wenn Ihr Vertrag eine kürzere Laufzeit hat, läuft die EU Blue Card drei Monate nach Ablauf Ihres Vertrags ab.
Ein saisonales Visum ist das kürzeste. Dieses Visum ist höchstens fünf Monate im Jahr gültig. Außerdem kann der saisonale Arbeitnehmer während seines Aufenthalts nicht auf ein anderes Visum wechseln.
FAQ
Ist es für Ausländer einfach, in Luxemburg eine Arbeit zu finden?
Ob es einfach ist, eine Arbeit zu finden und ein Arbeitervisum für Luxemburg zu erhalten, hängt vom Beruf ab. Luxemburg weist eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten Europas auf. Obwohl Englisch keine der Amtssprachen in Luxemburg ist, wird es im Land häufig verwendet.
Was ist ein gutes Gehalt in Luxemburg?
Luxemburg zählt zu den Ländern mit den höchsten Gehältern weltweit. Das Land hat auch einen hohen Lebensstandard. Laut aktuellen Statistiken liegt das durchschnittliche Bruttogehalt in Luxemburg bei €5.000 bis €6.000 pro Monat.
Wie bekommt man ein Arbeitserlaubnis-Visum in Luxemburg?
Um ein Arbeitserlaubnis-Visum zu erhalten, müssen Sie je nach Aufenthaltsdauer entweder ein Typ-C- oder Typ-D-Visum beantragen. Dafür benötigen Sie zunächst eine Arbeitserlaubnis.