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Internationale Arbeitsgesetze

12 Minuten Lesezeit

2025 Leitfaden: Arbeitserlaubnisse und Arbeitsvisa in Polen

Veröffentlicht am:

May 28, 2024

Aktualisiert am:

Dec 5, 2025

Rivermate | 2025 Leitfaden: Arbeitserlaubnisse und Arbeitsvisa in Polen

Wichtige Erkenntnisse:

    1. Um nach Polen umzuziehen und dort zu arbeiten, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitervisum erhalten. Es gibt fünf Arten von Arbeitserlaubnissen, und sie sind für ein langfristiges Visum erforderlich.
    1. Bürger von EU-Ländern und Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums benötigen keine Genehmigung und kein Visum, um in Polen zu bleiben und zu arbeiten. Andere Länder müssen beides vor der Ankunft im Land beantragen.
    1. Die meiste Antragsbearbeitung erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Visumskosten betragen durchschnittlich €80, und die Bearbeitungszeiten können variieren, benötigen jedoch im Durchschnitt 30 Tage.

Polen gehört zu den Ländern, die für Expats sehr attraktiv werden. Seine boomende Wirtschaft, gepaart mit niedrigen Lebenshaltungskosten und der großartigen polnischen Gastfreundschaft, bietet ein ideales Umfeld zum Starten oder Erweitern Ihres Geschäfts oder Remote-Teams.

Eines der ersten Dinge, die beim Umzug Ihrer Mitarbeiter nach Polen zu beachten sind, ist, dass Sie sich über die polnischen Gesetze und Vorschriften informieren sollten. Der komplexeste Teil, insbesondere wenn Sie keine Erfahrung mit internationaler Einstellung, ist die Beschaffung der Arbeitserlaubnisse und des relevanten Visums, das Ihr Mitarbeiter möglicherweise benötigt.

Lassen Sie uns nun tief eintauchen in alles Wissenswerte über die Beantragung eines Visums und die entsprechenden Arbeitserlaubnisse für Polen. Es gibt Feinheiten hinsichtlich der Arten von Visa, die Anforderungen können je nach vielen Faktoren variieren, und Sie werden mit Bearbeitungszeiten sowie benötigter Dokumentation vertraut gemacht.

Wer benötigt ein Visum für Polen?

Ob Ihre Mitarbeiter ein Visum für Polen benötigen, hängt stark vom Herkunftsland ab. Polen hat unterschiedliche Anforderungen für Personen aus anderen EU-Ländern, Ländern des Schengen-Rands und solchen, die nicht zur Europäischen Union gehören.

Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln. Zum Beispiel beeinflusst die Art der Arbeit des Mitarbeiters erheblich, welche Arbeitserlaubnis oder welches Visum für Polen erforderlich ist oder ob überhaupt eines nötig ist.

Stellen Sie sicher, dass Sie sich über Ausnahmen und detaillierte Verfahren pro Mitarbeiter informieren. Sie können auch die relevanten Behörden, ein EOR oder PEO konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitnehmer alle notwendigen Unterlagen haben, um legal in Polen zu leben und zu arbeiten.

Lassen Sie uns die verfügbaren Arbeitserlaubnisse und Visumarten für Arbeitnehmer in Polen durchgehen. Arbeitgeber sollten verstehen, welche Anforderungen bestehen und welche Schritte sie unternehmen müssen, um rechtmäßig in Polen einzustellen.

Arbeitserlaubnisse in Polen

Bevor Sie mit der Beantragung von Polen-Arbeitserlaubnissen beginnen, müssen die Mitarbeiter Arbeitserlaubnisse haben. In der Regel ist es der Arbeitgeber, der die Arbeitserlaubnisse für seine Mitarbeiter erhält. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Unterlagen beim Voivode einreichen, der lokale Regierungsbeamte, der die Arbeitserlaubnisse ausstellt.

Lassen Sie uns diskutieren, welche Arbeitserlaubnisse verfügbar sind und welche Sie Ihren Mitarbeitern bei der Beschaffung unterstützen sollten.

1. Arbeitserlaubnis Typ A

Arbeitgeber, die in Polen tätig sind und ihre Mitarbeiter umziehen lassen möchten, können eine Arbeitserlaubnis Typ A beantragen. Die Typ-A-Erlaubnis ist diejenige, die der Arbeitgeber beantragen sollte, da sie für ausländische Arbeitnehmer gedacht ist, die bei einem polnischen Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsvertrages tätig sind. Diese Erlaubnis ist vor der Beantragung eines Polen-Visums für Ihre Mitarbeiter erforderlich.

Der Arbeitgeber muss die relevanten Antragsunterlagen eingeben, um diese Erlaubnis zu erhalten. Es sollte auch eine Kopie des gültigen Reisedokuments des Mitarbeiters enthalten, einschließlich aller ausgefüllten Seiten. In manchen Fällen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen und einen Nachweis erbringen, dass der Arbeitnehmer die Anforderungen für die Stelle erfüllt.

Abhängig von den Umständen muss der Arbeitgeber möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen. Außerdem sind die erforderlichen Gebühren zu zahlen.

2. Arbeitserlaubnis Typ B

Die Arbeitserlaubnis Typ B wird an ausländische Personen ausgestellt, die Aufgaben als Vorstandsmitglied eines polnischen Unternehmens oder einer Kapitalgesellschaft in der Organisation übernehmen. Diese Erlaubnis ist eine Voraussetzung für das nationale D-Visum Polens und gilt für Personen, die eine GmbH als Gesellschafter leiten.

Um diese Art von Erlaubnis zu beantragen, sollten Unternehmer oder deren Arbeitgeber einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis beim Voivodschaftsamt einreichen. Der Antrag erfordert zusätzlich eine Reihe von Dokumenten. Im Allgemeinen benötigt diese Erlaubnis Unternehmen, z. B. den KRS-Eintrag, Finanzberichte und Gesellschaftsverträge, falls zutreffend. Der Arbeitgeber muss außerdem eine Kopie Ihres Reisepasses, Nachweise Ihrer Qualifikationen (falls erforderlich), eine Beschäftigungserklärung und Vertragsdetails vorlegen. Außerdem muss er nachweisen, dass Ihr Gehalt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und den Nachweis der Zahlung der Gebühren für die Erlaubnis erbringen.

Weitere Dokumente können notwendig werden, um diese Erlaubnis für die Beantragung eines Polen-Arbeitervisums einzureichen. Es ist daher ratsam, vorher die relevanten Behörden zu konsultieren.

3. Arbeitserlaubnis Typ C

Die Arbeitserlaubnis Typ C wird ausgestellt, wenn jemand für einen nicht-polnischen Arbeitgeber arbeitet, aber an die Niederlassung oder Betriebsstätte in Polen delegiert ist. Für diese Arbeitserlaubnis muss der Mitarbeiter für mehr als 30 Tage an eine polnische Niederlassung delegiert werden.

Einige Dokumente für die Typ-C-Erlaubnis basieren auf der Bestätigung der aktuellen Beschäftigung des Mitarbeiters und seines Zwecks bei der polnischen Firma oder im Unternehmen. Es sind Dokumente erforderlich, die den Arbeitsumfang für den ausländischen Arbeitgeber belegen und aufzeigen, dass der Mitarbeiter zur Arbeit in Polen delegiert ist. Diese Erlaubnis dient dann als Basis für ein Polen-Arbeitvisum.

Es ist außerdem erforderlich, ein Delegierungsschreiben vom aktuellen Arbeitgeber, einen gültigen Reisepass und alle zusätzlichen Nachweise, die den Arbeitsberechtigten nachweisen, für die Arbeit im Land vorzulegen.

4. Arbeitserlaubnis Typ D

Die Arbeitserlaubnis Typ D wird häufig an Mitarbeiter ausgestellt, die für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, der keine Niederlassung oder andere organisierte Tätigkeiten in Polen hat. Die Dienste der Mitarbeiter unter dieser Erlaubnis sind in der Regel temporär und gelegentlich.

Um eine Arbeitserlaubnis Typ D zu erhalten, benötigen Sie eine ähnliche Dokumentenbasis wie bei der Typ-C-Erlaubnis. Sie brauchen auch ein Dokument, das die Geschäftstätigkeit bestätigt und die Erlaubnis für den Visa-Antragsprozess in Polen qualifiziert. Zudem sind Nachweise der Delegierung und ein Vertrag erforderlich, auf Grundlage dessen die Dienstleistung erbracht wird. Mitarbeiter benötigen in der Regel einen gültigen Reisepass.

5. Arbeitserlaubnis Typ E

Die Arbeitserlaubnis Typ E ist die, die an einen ausländischen Mitarbeiter ausgestellt wird, der für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet. Dieses Visum umfasst das Recht des Mitarbeiters, in Polen zu arbeiten, und fällt nicht unter die Kategorien B, C oder D.

Um für eine Arbeitserlaubnis Typ E in Frage zu kommen, müssen die Behörden Polens eine Bestätigung der zuständigen Behörde über den rechtlichen Status und die Art der Arbeit, die der Mitarbeiter ausführt, sowie ein Delegierungsschreiben und andere Dokumente vorlegen.

Arten von Visa in Polen

Nachdem Sie die erforderlichen Visa für Ihre Mitarbeiter erhalten haben, können Sie mit der Beantragung der Visa beginnen.

Polen bietet eine Vielzahl von Visa an, aber welches am besten zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passt, hängt von der Staatsangehörigkeit Ihrer Mitarbeiter, der Dauer ihres Aufenthalts und anderen Faktoren ab.

1. Visumfreier Aufenthalt und Arbeit in Polen

Je nach Herkunftsland Ihrer Mitarbeiter benötigen diese möglicherweise kein Visum, wenn Sie Ihr Team in Polen für bis zu 90 Tage beschäftigen möchten.

Dies gilt für Bürger der Europäischen Union und für einige Länder des Schengen-Abkommens. Letztere umfassen Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz, die kein Arbeitsvisum in Polen benötigen.

Es gibt auch Länder außerhalb Westeuropas, deren Bürger die Möglichkeit haben, in Polen ohne Visum zu arbeiten. Dazu gehören Moldawien, die Ukraine, Armenien, Georgien, Russland und Belarus.

Saisonale Arbeitserlaubnisse sind ebenfalls verfügbar, die Ausländern erlauben, im Land für die vorgeschlagene Zeit zu bleiben und zu arbeiten. Es kann bis zu 9 Monate innerhalb eines Kalenderjahres sein.

2. Business-Visum in Polen

Wer weniger als 90 Tage in Polen bleiben oder es besuchen möchte, kann auf ein Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte zurückgreifen. Alternativ kann auch ein Typ-C-Visum für Geschäftstreffen und Kurzaufenthalte genutzt werden. Beide ermöglichen es, das Land zu besuchen und an Geschäftstreffen teilzunehmen. Für die Arbeit ist jedoch ein polnisches Arbeitervisum erforderlich.

Sie können ohne Visum nach Polen reisen, wenn Sie aus einem anderen EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommen.

3. Freelancer-Visum

Leider bietet Polen keine Freelancer- oder Digitale Nomadenvisa an. Zudem ist es illegal, Polen mit einem Reiseziel-Visum zu besuchen und dort zu arbeiten. Für die legale Arbeit benötigen Sie einen polnischen Arbeitgeber, um ein Arbeitervisum zu erhalten, wenn Sie aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Ländern kommen.

Sie können jedoch in Polen einen Typ-D-Arbeitserlaubnis beantragen, die Ihnen einen Aufenthalt von bis zu zwei Jahren ermöglicht. Für dieses Visum müssen Sie sich im Land als Einzelunternehmer registrieren und polnische Steuern zahlen.

Andernfalls können EU- oder EWR-Bürger ohne Einschränkungen in Polen als Digitale Nomaden arbeiten. Es ist ratsam, Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde zu melden, wenn Sie länger als drei Monate bleiben und arbeiten möchten.

4. Typ-D-Visum für Polen

Das Typ-D-Visum ist für Nicht-EU- oder EWR-Bürger vorgesehen, die länger als 90 Tage in Polen bleiben und arbeiten möchten. Es wird in der Regel für bis zu einem Jahr ausgestellt.

Das Typ-D-Visum wird oft auch als „National D Visa“ oder „Polen-Arbeitsvisum“ bezeichnet. Wenn ein Arbeitgeber Arbeitserlaubnisse erhält, beantragt der Mitarbeiter in der Regel ein Typ-D-Visum. Dieses Visum wird auch an Studierende und Besucher ihrer Familie in Polen ausgestellt.

Europäische Union Blaue Karte

Viele EU-Länder bieten spezielle Visa für hochqualifizierte Mitarbeiter an, und Polen bildet hier keine Ausnahme. Es vergibt die Europäische Union Blaue Karte, die an Ausländer außerhalb der EU erteilt wird. Diese Karte ermöglicht ihnen, in Polen zu arbeiten und zu leben. Allerdings hängt die Nachfrage nach den geforderten Fähigkeiten vom jeweiligen Land ab.

Mit diesem Arbeit visum für Polen können die Mitarbeiter die Arbeit ausführen, die sie im Antrag angegeben haben. Diese Karte ist gültig für drei Monate bis zu drei Jahre.

Um sich für die EU Blaue Karte in Polen zu qualifizieren, muss der Antragsteller folgende Kriterien erfüllen:

  1. Einen Hochschulabschluss und Diplom in der gewünschten Arbeitsart besitzen.
  2. Einen gültigen Arbeitsvertrag für hochqualifizierte Beschäftigung haben, der mindestens ein Jahr dauert.
  3. Die Mindestgehaltsanforderungen erfüllen, die in Polen bei 12272,58 PLN für 2025 liegen, was etwa €3.000 brutto pro Monat entspricht.
  4. Gültige Reisedokumente besitzen.

Wie sieht der Bewerbungsprozess für das Polen-Visum aus?

Der Ablauf hängt von der Art der Arbeitserlaubnis und dem entsprechenden polnischen Arbeitervisum ab, das Sie für Ihre Mitarbeitenden beantragen möchten. Wie Sie gesehen haben, liegt der Großteil der Antragsbearbeitung beim Arbeitgeber.

Es ist wichtig, den Zweck der Beschäftigung Ihrer Mitarbeiter in Polen festzulegen und die notwendigen Unterlagen vor der Antragstellung vorzubereiten. Abhängig von der Art der Arbeit können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein.

Wenn Sie unsicher sind, welche Arbeitserlaubnisse Sie benötigen oder welche Dokumente erforderlich sind, empfiehlt es sich, die Experten zu konsultieren. Sie können auch Ihren EOR, Visa-Agenturen oder die zuständigen Behörden kontaktieren, um die Details Ihres Falls zu klären.

Welche Dokumente müssen Sie für die Polen-Visumantrag einreichen?

Die Dokumente, die Sie vorlegen müssen, hängen stark von der Art des Visums oder der Arbeitserlaubnis ab, die Sie benötigen. In der Regel müssen Ihre Mitarbeiter gültige Reisepässe, Krankenversicherung und Nachweise ihrer Ausbildung vorlegen.

Der Großteil der weiteren Unterlagen für Visumanträge liegt beim Arbeitgeber oder einem Partner-EOR. Der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsschreiben und die für das Unternehmen relevanten Dokumente bereitstellen. Dazu können der Gesellschaftsvertrag, die aktuelle Wirtschaftsaktivität des Unternehmens und eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung des Arbeitgebers gehören.

Für einige Arbeitserlaubnisse muss der Arbeitgeber außerdem Nachweise erbringen, dass der Mitarbeiter nach Polen delegiert wurde, um ein Arbeitervisum für Polen zu erhalten. In anderen Fällen muss der Arbeitgeber einen Arbeitsmarkttest durchführen, um zu prüfen, ob er stattdessen lokale Talente einstellen könnte.

Wie viel kostet ein Arbeitervisum für Polen?

Die Visagebühren für Polen variieren je nach Visumstyp, Arbeitserlaubnis, Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren. Im Durchschnitt können Sie mit €80 für eine Visumanmeldung rechnen. Dieser Preis gilt für Kurzzeit- und Langzeitvisa für Nicht-EU/EWR- oder Schweizer Bürger, Familienvisa und Arbeitserlaubnisse für Polen.

Ein weiterer Kostenpunkt ist die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis, die €140 für Daueraufenthalt und €74 für kurzfristigen Aufenthalt beträgt. Außerdem fallen Kosten für die medizinische Versicherung in Höhe von €106 an.

Wie lange dauern die Bearbeitungszeiten für Visa für Polen?

Ähnlich wie bei den Kosten variieren auch die Bearbeitungszeiten. Die Wartezeit hängt vom beantragten Arbeitserlaubnistyp und der lokal zuständigen Behörde ab. Zum Beispiel dauert die Prüfung und Entscheidung in Kraków in der Regel 55 Tage, während sie in Wrocław 98 Tage beträgt.

In der Regel kennt der Arbeitnehmer die Entscheidung des Voivodats bezüglich der Arbeitserlaubnis innerhalb von 30 Tagen. Danach kann die Visa-Beantragung zwischen einem Monat und drei Monaten dauern.

Es ist ratsam, mindestens drei Monate im Voraus einen Antrag auf Arbeitserlaubnis und Polen-Arbeitervisum zu stellen. Im Durchschnitt dauert die Beschaffung beider Dokumente 10-12 Wochen.

FAQ:

Wie viele Arten von Arbeitserlaubnissen gibt es in Polen?

Derzeit gibt es fünf Arbeitserlaubnisse in Polen: Typ A, B, C, D und E. Diese werden an Arbeitnehmer ausgestellt, die entweder für ein polnisches Unternehmen arbeiten oder von einem ausländischen Arbeitgeber an ein polnisches Unternehmen delegiert wurden.

Können US-Bürger in Polen arbeiten?

Ja, US-Bürger können in Polen arbeiten, müssen dafür aber sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch ein Arbeitervisum für Polen erhalten. Abhängig von der Art der Arbeit und der Aufenthaltsdauer gibt es mehrere Optionen hinsichtlich Visum und Erlaubnissen. Es ist ratsam, die relevanten Behörden oder Ihren EOR über Ihre Optionen zu informieren.

Ist es möglich, ein Touristenvisum in ein Arbeitserlaubnis in Polen umzuwandeln?

Nein, Polen erlaubt in der Regel keine Umwandlung eines Touristenvisums in eine Arbeitserlaubnis. Das gilt für fast alle EU-Länder ebenso. Touristenvisa und Arbeitserlaubnisse erfordern völlig unterschiedliche Verfahren und Dokumente. Wenn Sie in Polen arbeiten möchten, müssen Sie stattdessen ein Arbeitserlaubnis und ein Arbeitervisum beantragen.

Was ist der Mindestbankkontostand für ein Polen-Arbeitervisum?

Wenn Sie nach Polen mit einem EU Blue Card Visum kommen und arbeiten möchten, benötigen Sie monatlich mindestens €2.200. Außerdem verlangt Polen, dass Sie PLN 75 pro Tag bei Aufenthalten über 4 Tage oder andere Nachweise besitzen, die belegen, dass Sie über die Mittel verfügen, sich selbst zu versorgen.

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Lucas Botzen ist der Gründer von Rivermate, einer globalen HR-Plattform, die auf internationale Gehaltsabrechnung, Compliance und Benefits-Management für Remote-Unternehmen spezialisiert ist. Zuvor war er Mitgründer von Boloo, das er erfolgreich aufbaute und später verkaufte, nachdem es einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erreicht hatte. Lucas begeistert sich für Technologie, Automatisierung und Remote-Arbeit und setzt sich für innovative digitale Lösungen ein, die die globale Beschäftigung vereinfachen.

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