Employment cost calculator for Wiedervereinigung - Calculate taxes, benefits, and total employer costs
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Berechnungstool für Beschäftigungskosten in Wiedervereinigung

Einstellung in Wiedervereinigung? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Updated on August 11, 2025

Employment Cost Calculator for Wiedervereinigung

Calculate your complete hiring costs for Wiedervereinigung employees, including payroll taxes, social security contributions, employee benefits, and management fees. This salary calculator provides accurate employer cost estimates for informed hiring decisions.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Rate (Arbeitgeberanteil) Basis
Sozialversicherung 6,2 % Bis zu $176.100 an Arbeitnehmerlöhnen
Medicare 1,45 % Alle Löhne
Bundesarbeitslosenversicherung (FUTA) Bis zu 6 % Erste $7.000 an Arbeitnehmerlöhnen

Anmeldung & Compliance

  • Die monatliche DSN (Déclaration Sociale Nominative) muss bis zum 5. des Folgemonats eingereicht werden für Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern ohne verspätete Zahlungen, oder bis zum 15. für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder bei verspäteten Zahlungen.
  • Ereignisbezogene DSN bei Arbeitsunterbrechungen oder Vertragskündigungen muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis gesendet werden.
  • Die jährliche bundesweite Arbeitslosenversicherung (Formular 940) ist bis zum 31. Januar fällig.

Einkommensteuerklassen

Einkommensbereich Steuersatz
Bis zu €11.497 0%
€11.498 bis €29.315 11%
€29.316 bis €84.359 30%
Über €84.359 41% - 45%

Hinweis: Réunion gilt für die gleiche Steuerstufe wie das französische Mutterland, mit einem Freibetrag von 30% auf die berechnete Steuer bis zu einer Grenze von €2.450.

Arbeitnehmerbeiträge

Abzugsart Satz Höchstbetrag
Sozialversicherung (OASDI) 6,2% $176.100
Medicare (HI) 1,45% Kein Limit

Hinweis: Arbeitnehmersozialbeiträge machen durchschnittlich etwa 20% bis 23% des Gehalts aus.

Persönliche Freibeträge

  • Ein Standardabzug von 10% des Gehalts für berufliche Ausgaben, mit Mindest- und Höchstgrenzen.
  • Arbeitnehmerbeiträge zu obligatorischen Sozialversicherungssystemen (Gesundheit, Rente, Arbeitslosigkeit) sind in der Regel vom Bruttogehalt abziehbar.
  • Ein Freibetrag von 30% auf die Einkommensteuer für Einwohner, bis zu einer Grenze von €2.450.
Martijn
Daan
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