Employment Cost Calculator für Wiedervereinigung
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Wiedervereinigung Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeitervorteile und Managementgebühren. Dieser Gehaltsrechner bietet genaue Kostenschätzungen für den Arbeitgeber, um fundierte Einstellungsentscheidungen zu treffen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Rate (Arbeitgeberanteil) | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung | 6,2 % | Bis zu $176.100 an Arbeitnehmerlöhnen |
Medicare | 1,45 % | Alle Löhne |
Bundesarbeitslosenversicherung (FUTA) | Bis zu 6 % | Erste $7.000 an Arbeitnehmerlöhnen |
Anmeldung & Compliance
- Die monatliche DSN (Déclaration Sociale Nominative) muss bis zum 5. des Folgemonats eingereicht werden für Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern ohne verspätete Zahlungen, oder bis zum 15. für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder bei verspäteten Zahlungen.
- Ereignisbezogene DSN bei Arbeitsunterbrechungen oder Vertragskündigungen muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis gesendet werden.
- Die jährliche bundesweite Arbeitslosenversicherung (Formular 940) ist bis zum 31. Januar fällig.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich | Steuersatz |
---|---|
Bis zu €11.497 | 0% |
€11.498 bis €29.315 | 11% |
€29.316 bis €84.359 | 30% |
Über €84.359 | 41% - 45% |
Hinweis: Réunion gilt für die gleiche Steuerstufe wie das französische Mutterland, mit einem Freibetrag von 30% auf die berechnete Steuer bis zu einer Grenze von €2.450.
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
---|---|---|
Sozialversicherung (OASDI) | 6,2% | $176.100 |
Medicare (HI) | 1,45% | Kein Limit |
Hinweis: Arbeitnehmersozialbeiträge machen durchschnittlich etwa 20% bis 23% des Gehalts aus.
Persönliche Freibeträge
- Ein Standardabzug von 10% des Gehalts für berufliche Ausgaben, mit Mindest- und Höchstgrenzen.
- Arbeitnehmerbeiträge zu obligatorischen Sozialversicherungssystemen (Gesundheit, Rente, Arbeitslosigkeit) sind in der Regel vom Bruttogehalt abziehbar.
- Ein Freibetrag von 30% auf die Einkommensteuer für Einwohner, bis zu einer Grenze von €2.450.