Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Wallis und Futuna
In Wallis und Futuna, einem französischen Überseegebiet, regelt der französische Arbeitskodex (Code du Travail) die Urlaubsansprüche.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub für jeden Monat der Beschäftigung. Ein "Arbeitsmonat" ist jeder Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer zumindest teilweise gearbeitet hat.
Der Urlaub wird während des Referenzjahres angesammelt, das vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres läuft. Der angesammelte Urlaub muss zwischen dem 1. Juni des laufenden Jahres und dem 31. Mai des folgenden Jahres genommen werden. Ohne eine außergewöhnliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kann nicht genommener Urlaub über diesen Zeitraum hinaus nicht übertragen werden.
Zusätzlich zum Grundanspruch können Arbeitnehmer in bestimmten Situationen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben:
Die Urlaubstermine müssen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einvernehmlich vereinbart werden. Mindestens 12 zusammenhängende Arbeitstage Urlaub müssen im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober genommen werden. Arbeitgeber haben das Recht, den verbleibenden Urlaub über das Jahr zu verteilen.
Wallis und Futuna, eine französische Überseegemeinschaft, feiert eine Kombination aus französischen Nationalfeiertagen und lokalen religiösen Festen.
In Wallis und Futuna haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail).
Arbeitnehmer erwerben 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro gearbeiteten Monat.
Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub können nach einer Wartezeit tägliche Zulagen von der Sozialversicherung erhalten. Die Höhe und Dauer der Leistungen hängen von Faktoren wie Gehalt und Beschäftigungsdauer ab.
In der Regel beträgt der Mutterschaftsurlaub 16 Wochen für das erste und zweite Kind und 26 Wochen für das dritte und weitere Kinder. Der Urlaub kann im Falle von Mehrlingsgeburten oder medizinischen Komplikationen verlängert werden.
Väter haben Anspruch auf einen Geburtsurlaub von 11 aufeinanderfolgenden Tagen (18 Tage im Falle von Mehrlingsgeburten). Sie haben auch Anspruch auf 3 Tage Kinderbetreuungsurlaub.
Dies ist ein unbezahlter Urlaub, der Eltern zur Verfügung steht, die ihre Beschäftigung unterbrechen möchten, um sich um ein Kind zu kümmern. Die Dauer des Urlaubs variiert je nach Anzahl der Kinder.
Die spezifischen Bedingungen für die verschiedenen Arten von Urlaub (z.B. Anspruchsvoraussetzungen, Dauer, Bezahlung) können durch branchenspezifische Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge weiter definiert werden.
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