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Wallis und Futuna

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Wallis und Futuna

Kündigung

In Wallis und Futuna regelt der französische Übersee-Arbeitskodex (Code du travail d'outre-mer) die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer diese Vorschriften verstehen, um rechtliche und faire Verfahren zu gewährleisten.

Gesetzliche Gründe für die Kündigung

Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag aus verschiedenen Gründen kündigen:

  • Wirtschaftliche Gründe: Dazu gehören wirtschaftliche Umstrukturierungen, technologische Veränderungen oder die Einstellung von Aktivitäten.
  • Persönliche Gründe: Eine Kündigung kann aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten, wiederholter Nachlässigkeit oder beruflicher Unfähigkeit eines Mitarbeiters erfolgen.
  • Einvernehmliche Vereinbarung: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist vor der Beendigung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:

  • Weniger als 6 Monate Betriebszugehörigkeit: 1 Woche Kündigungsfrist
  • Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat Kündigungsfrist
  • Mehr als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate Kündigungsfrist

Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können diese Kündigungsfristen verlängern.

Abfindung

Arbeitnehmer, die aus wirtschaftlichen Gründen oder aus Gründen, die nicht in ihrem Verschulden liegen, entlassen werden, haben Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung wird basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers berechnet.

Wichtige Überlegungen

  • Disziplinarische Kündigung: Vor der Kündigung wegen schwerwiegendem Fehlverhalten müssen spezifische Verfahren eingehalten werden, einschließlich schriftlicher Verwarnungen und der Möglichkeit für den Arbeitnehmer, eine Erklärung abzugeben.
  • Geschützte Arbeitnehmer: Zusätzliche Regeln können für bestimmte Arbeitnehmer gelten, wie z.B. schwangere Frauen oder Vertreter.
  • Streitbeilegung: Das Arbeitsgericht ist für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zuständig.

Diskriminierung

Wallis und Futuna, als französisches Überseegebiet, hält sich an die umfassenden Antidiskriminierungsgesetze, die im französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) festgelegt sind.

Geschützte Merkmale

Das französische Arbeitsgesetzbuch verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund einer Vielzahl von Merkmalen. Dazu gehören Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Moral, Alter, Familiensituation oder Schwangerschaft, genetische Merkmale, durch die wirtschaftliche Situation bedingte Verwundbarkeit, Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit, wahr oder vermutet, zu einer ethnischen Gruppe, Nation oder Rasse, politische Meinungen, gewerkschaftliche Aktivitäten, religiöse Überzeugungen, körperliches Erscheinungsbild, Nachname, Gesundheitszustand, Behinderung und die Verwendung einer anderen Sprache als Französisch.

Rechtsbehelfsmechanismen

Arbeitnehmer, die Diskriminierung erfahren haben, haben mehrere Möglichkeiten, um Abhilfe zu suchen. Sie können intern Bericht erstatten, wenn das Unternehmen Verfahren zur Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden hat. Sie können auch eine Beschwerde bei der Arbeitsinspektion (Inspection du travail) einreichen, einer Regierungsbehörde, die für die Durchsetzung der Arbeitsgesetze zuständig ist. Der Verteidiger der Rechte (Défenseur des droits), eine unabhängige Verwaltungsbehörde, die mit der Bekämpfung von Diskriminierung und der Verteidigung individueller Rechte und Freiheiten beauftragt ist, ist ein weiterer Weg zur Abhilfe. Rechtliche Schritte können auch vor Arbeitsgerichten eingeleitet werden, um Entschädigungen und andere Rechtsmittel zu suchen.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber in Wallis und Futuna haben die proaktive Pflicht, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und zu bekämpfen. Dies umfasst die Entwicklung und Verbreitung einer klaren Richtlinie gegen Diskriminierung und Belästigung, die Bereitstellung von Schulungen zu Antidiskriminierungsgesetzen und die Förderung einer inklusiven Arbeitsplatzkultur, die Einrichtung wirksamer Mechanismen zur Entgegennahme, Untersuchung und Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden sowie die Ergreifung geeigneter Disziplinarmaßnahmen gegen Personen, die sich diskriminierend verhalten.

Arbeitsbedingungen

Wallis und Futuna folgen dem französischen Übersee-Arbeitsgesetzbuch (Code du travail d'outre-mer), das Richtlinien für Arbeitsbedingungen bereitstellt.

Arbeitszeiten

Die Standardarbeitswoche in Wallis und Futuna beträgt 35 Stunden. Überstunden sind über die Standardarbeitswoche hinaus erlaubt, aber es gibt Einschränkungen:

  • Tägliche Überstunden dürfen 10 Stunden nicht überschreiten.
  • Wöchentliche Überstunden dürfen im Durchschnitt über einen bestimmten Zeitraum 48 Stunden nicht überschreiten.
  • Nachtarbeit wird allgemein als Arbeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr definiert. Für Nachtarbeit sind eine erhöhte Vergütung und Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Ruhezeiten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bestimmte Ruhezeiten:

  • Eine tägliche Mindestruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden.
  • Eine Mindestruhezeit von 24 Stunden pro Woche.

Ergonomische Anforderungen

Französische Vorschriften betonen die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Ergonomie, um Muskel-Skelett-Erkrankungen zu verhindern. Arbeitgeber in Wallis und Futuna haben die Verantwortung:

  • Ergonomische Risiken am Arbeitsplatz regelmäßig zu bewerten.
  • Ergonomische Ausrüstung, für Komfort entworfene Arbeitsplätze und eine angemessene Schulung bereitzustellen, um arbeitsbedingte Verletzungen zu verhindern.

Gesundheit und Sicherheit

Wallis und Futuna, eine französische Übersee-Gemeinschaft im Pazifischen Ozean, hat Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften etabliert, um das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Vorschriften definieren die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungsmechanismen.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber in Wallis und Futuna sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Verantwortung ist im französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail des Territoires d'outre-mer) verankert, das für Wallis und Futuna gilt. Hier ist eine Übersicht einiger wichtiger Pflichten der Arbeitgeber:

  • Risikobewertung und Prävention: Arbeitgeber müssen potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz durch umfassende Risikobewertungen proaktiv identifizieren. Anschließend sind sie verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.
  • Bereitstellung sicherer Ausrüstung und Schulung: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen und sie in deren ordnungsgemäßer Verwendung zu schulen.
  • Wartung des Arbeitsplatzes: Arbeitgeber müssen die ordnungsgemäße Instandhaltung des Arbeitsplatzes, der Maschinen und der Ausrüstung sicherstellen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
  • Unfallmeldung und Untersuchung: Nach einem Arbeitsunfall oder einer Krankheit sind Arbeitgeber verpflichtet, den Vorfall den zuständigen Behörden zu melden und Untersuchungen durchzuführen, um zukünftige Vorkommnisse zu verhindern.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Wallis und Futuna haben grundlegende Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:

  • Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz: Arbeitnehmer haben das Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von unnötigen Risiken und Gefahren ist.
  • Recht auf Information und Schulung: Arbeitnehmer haben das Recht, über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informiert zu werden und eine ordnungsgemäße Schulung zu Gesundheits- und Sicherheitsverfahren zu erhalten.
  • Recht, unsichere Arbeit zu verweigern: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie für unsicher halten oder die ein Risiko für ihre Gesundheit darstellen.
  • Recht, Gefahren zu melden: Arbeitnehmer haben das Recht, unsichere Arbeitsbedingungen oder -praktiken ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden zu melden.

Durchsetzungsbehörden

Die Arbeitsinspektion (Inspection du travail), Teil der Arbeitsabteilung (Direction du Travail), ist für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Wallis und Futuna verantwortlich. Die Arbeitsinspektion führt Arbeitsplatzinspektionen durch, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sicherzustellen. Sie hat auch die Befugnis, Geldstrafen zu verhängen und Sanktionen gegen Arbeitgeber zu erlassen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

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