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Wallis und Futuna

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Wallis und Futuna

Reguläre Arbeitszeiten

In Wallis und Futuna, einer französischen Gebietskörperschaft im Südpazifik, beträgt die Standardarbeitswoche 35 Stunden. Dies entspricht dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) Artikel L.3121-1. Diese Norm gilt für alle Sektoren, es sei denn, es ist durch einen Tarifvertrag oder einen individuellen Arbeitsvertrag anders festgelegt.

Das französische Arbeitsgesetzbuch definiert die täglichen Arbeitsstunden nicht ausdrücklich. Basierend auf der wöchentlichen Norm wird jedoch die maximale tägliche Arbeitszeit typischerweise als 7 Stunden pro Tag berechnet (35 Stunden geteilt durch 5 Tage).

Für die genauesten und umfassendsten Informationen zu den Standardarbeitszeiten wird empfohlen, das französische Arbeitsgesetzbuch und die relevanten lokalen Vorschriften für Wallis und Futuna zu konsultieren.

Überstunden

In Wallis und Futuna werden die Regeln und die Vergütung für Überstunden durch das französische Arbeitsrecht beeinflusst, mit einigen lokalen Anpassungen.

Wenn die Arbeitszeit die standardmäßige 35-Stunden-Woche überschreitet, gelten diese Stunden gemäß Artikel L.3121-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches als Überstunden. Bevor Überstunden genehmigt werden, müssen Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers einholen, eine Anforderung, die in Artikel L.3121-20 des französischen Arbeitsgesetzbuches festgelegt ist.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmer für Überstunden zu einem höheren Satz als ihrem regulären Lohn zu vergüten. Der spezifische Überstundensatz kann je nach verschiedenen Faktoren variieren:

  • Der Basis-Überstundensatz liegt in der Regel mindestens 25% über dem regulären Gehalt, wie in Artikel L.3122-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches dargelegt.
  • Branchenspezifische Tarifverträge können höhere Überstundensätze vorschreiben. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor dem im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Basissatz.
  • Überstunden an Sonntagen und Feiertagen werden typischerweise mit einem noch höheren Vergütungssatz vergütet, der oft über 50% des regulären Lohns liegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es lokale Vorschriften in Wallis und Futuna geben kann, die die Überstundenvergütung weiter definieren.

Um Burnout bei Arbeitnehmern zu verhindern, setzt das französische Arbeitsrecht Grenzen für die zulässige Anzahl an Überstunden. Das maximale jährliche Überstundenlimit beträgt 220 Stunden pro Arbeitnehmer, wie in Artikel L.3122-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches festgelegt. Es gibt auch ein vierteljährliches Überstundenlimit, das typischerweise bei 45 Stunden pro Arbeitnehmer und Quartal liegt. Diese Regelung hilft, eine ausgewogenere Verteilung der Überstundenarbeit über das Jahr hinweg sicherzustellen. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Überstunden der Arbeitnehmer zu verfolgen und diese gesetzlichen Grenzen einzuhalten.

Ruhepausen und Pausen

In Wallis und Futuna, das dem französischen Arbeitsrecht mit lokalen Anpassungen folgt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Ruhezeiten und Pausen während ihres Arbeitstages.

Tägliche Ruhepause

Gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch ist allen Arbeitnehmern eine tägliche Mindestpause vorgeschrieben. Die genaue Dauer hängt von den gesamten Arbeitsstunden pro Tag ab:

  • Wenn der Arbeitstag mehr als 6 Stunden beträgt, ist eine Mindestpause von 20 Minuten erforderlich.
  • Wenn der Arbeitstag mehr als 8 Stunden beträgt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens zwei Pausen, die jeweils mindestens 20 Minuten dauern, insgesamt also 40 Minuten Pausenzeit.

Diese Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und sollten bezahlte Pausen sein, es sei denn, in einem Tarifvertrag ist etwas anderes festgelegt.

Wöchentliche Ruhezeit

Alle Arbeitnehmer haben gesetzlich Anspruch auf eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens einem Tag, typischerweise am Sonntag. Dies ermöglicht eine ununterbrochene Erholung und Regeneration über die täglichen Pausen hinaus.

Ausnahmen

Es kann Ausnahmen von diesen Ruhezeitansprüchen für bestimmte Berufe oder Sektoren geben, wie in Tarifverträgen festgelegt. Es wird empfohlen, das relevante Abkommen zu konsultieren, wenn zutreffend.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

Nachtarbeit und Wochenendarbeit werden in Frankreich und seinen Territorien, einschließlich Wallis und Futuna, generell entmutigt. Diese Arbeitsregelungen können jedoch unter bestimmten Vorschriften umgesetzt werden.

Nachtarbeit wird typischerweise als Arbeit definiert, die außerhalb der regulären Tagesarbeitszeiten, oft zwischen 21 Uhr und 6 Uhr, durchgeführt wird. Hier ist eine Übersicht der Vorschriften:

  • Zustimmung des Mitarbeiters: Nachtarbeit erfordert die vorherige Zustimmung des Mitarbeiters.

  • Obligatorische Konsultation: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmervertreter zu konsultieren, bevor sie Nachtarbeitspläne umsetzen.

  • Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen: Arbeitgeber müssen die Gesundheit und Sicherheit der Nachtarbeiter priorisieren. Dies kann die Bereitstellung von medizinischen Untersuchungen, angepassten Arbeitsplänen und möglicherweise zusätzlichen Ruhezeiten beinhalten.

  • Vergütung: Nachtarbeit wird typischerweise höher vergütet als reguläre Tagesarbeit. Die spezifische Gehaltserhöhung kann je nach Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen variieren.

Lokale Vorschriften in Wallis und Futuna oder branchenspezifische Vereinbarungen können zusätzliche Anforderungen für Nachtarbeit haben. Es wird empfohlen, das Arbeitsministerium für die neuesten Informationen zu konsultieren.

Während Sonntag der vorgeschriebene wöchentliche Ruhetag in Frankreich ist, kann Wochenendarbeit unter bestimmten Umständen genehmigt werden:

  • Zustimmung des Mitarbeiters: Ähnlich wie bei der Nachtarbeit erfordert Wochenendarbeit die vorherige Zustimmung des Mitarbeiters.

  • Ausgleichsruhezeit: Mitarbeiter, die am Wochenende arbeiten, haben Anspruch auf Ausgleichsruhezeit während der Woche, typischerweise zu einem anderthalbfachen Satz.

  • Tarifverträge: Branchenspezifische Vereinbarungen können spezifische Regeln für Wochenendarbeit vorschreiben, einschließlich Einschränkungen oder alternativer Vergütungsschemata.

Wochenendarbeit sollte nicht zur Norm werden. Arbeitgeber werden ermutigt, die Arbeitsplanung nach Möglichkeit auf reguläre Wochentage zu priorisieren.

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