Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Wallis und Futuna
In Wallis und Futuna legt der arbeitsrechtliche Rahmen spezifische Kündigungsfristen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen fest. Diese Fristen variieren je nach Art der Kündigung und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Rechtlicher Rahmen
Die Hauptrechtsgrundlage für Kündigungsfristen in Wallis und Futuna ist der Code du travail de Wallis et Futuna (Arbeitsgesetzbuch von Wallis und Futuna).
Kündigungsfristen nach Kündigungsart
Das Arbeitsgesetzbuch legt unterschiedliche Kündigungsfristen für Kündigungen fest, die vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer initiiert werden:
Vom Arbeitgeber initiierte Kündigung:
Vom Arbeitnehmer initiierte Kündigung:
Wichtige Hinweise
In Wallis und Futuna werden Abfindungsansprüche hauptsächlich durch den Code du travail de Wallis et Futuna (Arbeitsgesetzbuch von Wallis und Futuna) geregelt.
Artikel L.1234-9 des Code du travail de Wallis et Futuna legt die Bedingungen fest, unter denen eine Abfindung (indemnité de licenciement) einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht.
In Wallis und Futuna ist eine Abfindung unter bestimmten Bedingungen obligatorisch. Die Kündigung muss vom Arbeitgeber aus Gründen erfolgen, die nicht auf schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer mindestens zwei Jahre ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Die Höhe der Abfindung wird auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers, einschließlich aller Boni und Leistungen, berechnet, die in den letzten zwölf Monaten (oder den letzten drei Monaten, wenn dies günstiger ist) verdient wurden. Für Arbeitnehmer mit 2-10 Dienstjahren beträgt die Abfindung 1/10 eines Monatsgehalts pro Dienstjahr. Für Arbeitnehmer mit mehr als 10 Dienstjahren beträgt die Abfindung 1/10 eines Monatsgehalts pro Dienstjahr für die ersten 10 Jahre, danach 1/15 für jedes weitere Jahr.
Bestimmungen in Tarifverträgen können günstigere Abfindungsbedingungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen vorsehen. Arbeitnehmer, die aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens gekündigt werden, haben jedoch in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die berechnete Abfindung zusammen mit dem letzten Lohn des Arbeitnehmers und allen anderen ausstehenden Beträgen zu zahlen.
Das Kündigen eines Mitarbeiters in Wallis und Futuna erfordert, dass Arbeitgeber den Arbeitskodex von Wallis und Futuna (Code du travail de Wallis et Futuna) einhalten.
Es gibt mehrere Arten der Kündigung:
Der Prozess für eine vom Arbeitgeber initiierte Kündigung umfasst mehrere Schritte:
Es gibt mehrere wichtige Überlegungen, die zu beachten sind:
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