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Wallis und Futuna

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Wallis und Futuna

Urlaubszeit

In Wallis und Futuna, einem französischen Überseegebiet, regelt der französische Arbeitskodex (Code du Travail) die Urlaubsansprüche.

Grundanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub für jeden Monat der Beschäftigung. Ein "Arbeitsmonat" ist jeder Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer zumindest teilweise gearbeitet hat.

Urlaubsberechnung

Der Urlaub wird während des Referenzjahres angesammelt, das vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres läuft. Der angesammelte Urlaub muss zwischen dem 1. Juni des laufenden Jahres und dem 31. Mai des folgenden Jahres genommen werden. Ohne eine außergewöhnliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kann nicht genommener Urlaub über diesen Zeitraum hinaus nicht übertragen werden.

Zusätzlicher Urlaub

Zusätzlich zum Grundanspruch können Arbeitnehmer in bestimmten Situationen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben:

  • Altersspezifische Zuschläge: Arbeitnehmer über 50 Jahre können zusätzliche Urlaubstage erhalten.
  • Betriebszugehörigkeit/Dienstalter: Einige Tarifverträge können zusätzlichen Urlaub basierend auf der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers vorsehen.
  • Familiäre Umstände: Je nach Familienstand oder bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) können Arbeitnehmer zusätzlichen Urlaub erhalten.

Nutzung des Urlaubs

Die Urlaubstermine müssen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einvernehmlich vereinbart werden. Mindestens 12 zusammenhängende Arbeitstage Urlaub müssen im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober genommen werden. Arbeitgeber haben das Recht, den verbleibenden Urlaub über das Jahr zu verteilen.

Feiertage

Wallis und Futuna, eine französische Überseegemeinschaft, feiert eine Kombination aus französischen Nationalfeiertagen und lokalen religiösen Festen.

Nationalfeiertage

  • Neujahrstag: Gefeiert am 1. Januar.
  • Ostermontag: Dieser Feiertag wird am Tag nach Ostersonntag begangen, und das Datum variiert jährlich.
  • Tag der Arbeit: Gefeiert am 1. Mai.
  • Tag des Sieges in Europa: Dieser Feiertag wird am 8. Mai begangen.
  • Christi Himmelfahrt: Gefeiert neununddreißig Tage nach Ostersonntag, wobei das Datum jährlich variiert.
  • Pfingstmontag: Dieser Feiertag wird fünfzig Tage nach Ostersonntag begangen, und das Datum variiert jährlich.
  • Nationalfeiertag (Bastille Day): Gefeiert am 14. Juli.
  • Mariä Himmelfahrt: Dieser Feiertag wird am 15. August begangen.
  • Allerheiligen: Gefeiert am 1. November.
  • Waffenstillstandstag: Dieser Feiertag wird am 11. November begangen.
  • Weihnachtstag: Gefeiert am 25. Dezember.

Lokale Feiertage

  • Tag des Territoriums Wallis und Futuna: Dieser Feiertag wird am 29. Juli begangen.

Urlaubsarten

In Wallis und Futuna haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail).

Urlaub (Congés Payés)

Arbeitnehmer erwerben 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro gearbeiteten Monat.

Krankheitsurlaub (Congés Maladie)

Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub können nach einer Wartezeit tägliche Zulagen von der Sozialversicherung erhalten. Die Höhe und Dauer der Leistungen hängen von Faktoren wie Gehalt und Beschäftigungsdauer ab.

Mutterschaftsurlaub (Congé Maternité)

In der Regel beträgt der Mutterschaftsurlaub 16 Wochen für das erste und zweite Kind und 26 Wochen für das dritte und weitere Kinder. Der Urlaub kann im Falle von Mehrlingsgeburten oder medizinischen Komplikationen verlängert werden.

Vaterschaftsurlaub (Congé Paternité)

Väter haben Anspruch auf einen Geburtsurlaub von 11 aufeinanderfolgenden Tagen (18 Tage im Falle von Mehrlingsgeburten). Sie haben auch Anspruch auf 3 Tage Kinderbetreuungsurlaub.

Elternzeit (Congé Parental d’éducation)

Dies ist ein unbezahlter Urlaub, der Eltern zur Verfügung steht, die ihre Beschäftigung unterbrechen möchten, um sich um ein Kind zu kümmern. Die Dauer des Urlaubs variiert je nach Anzahl der Kinder.

Andere Arten von Urlaub

  • Adoptionsurlaub: Bietet bezahlten Urlaub für Arbeitnehmer, die ein Kind adoptieren.
  • Familienurlaub: Verfügbar für spezifische Umstände wie die Pflege eines kranken Kindes oder Familienmitglieds oder die Teilnahme an Familienereignissen (Heirat, Tod, etc.).
  • Sabbatical: Kann für persönliche oder berufliche Entwicklungszwecke gewährt werden.

Die spezifischen Bedingungen für die verschiedenen Arten von Urlaub (z.B. Anspruchsvoraussetzungen, Dauer, Bezahlung) können durch branchenspezifische Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge weiter definiert werden.

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