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Wallis und Futuna

Freelancing und Selbstständige Verträge

Verstehen Sie die Unterschiede und Vorschriften für Freiberufler in Wallis und Futuna

Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern

In Wallis und Futuna bestimmt das Rechtssystem, das auf dem französischen Zivilrecht mit einigen Einflüssen des Gewohnheitsrechts basiert, die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und unabhängigen Auftragnehmern, indem es das Maß an Kontrolle untersucht, das die beauftragende Partei über den Arbeiter ausübt.

Kontrolle

Ein Arbeitgeber übt ein hohes Maß an Kontrolle über die Arbeit eines Arbeitnehmers aus. Dies umfasst die Festlegung von Arbeitsplänen und -zeiten, die Vorgabe der Art und Weise der Aufgabenerfüllung, die Bereitstellung von Werkzeugen und Ausrüstung sowie die Überwachung der ausgeführten Arbeiten.

Ein unabhängiger Auftragnehmer hingegen behält ein erhebliches Maß an Unabhängigkeit bei der Ausführung der Arbeit. Sie legen in der Regel ihre eigenen Arbeitszeiten fest, wählen ihre eigenen Methoden und Werkzeuge und arbeiten für mehrere Kunden.

Integration in das Unternehmen

Arbeitnehmer gelten als integraler Bestandteil des Unternehmens. Sie arbeiten typischerweise ausschließlich für den Arbeitgeber, tragen Uniformen oder halten sich an einen Dresscode und führen Aufgaben aus, die zentral für die Kernoperationen des Arbeitgebers sind.

Auftragnehmer hingegen sind unabhängige Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Sie können gleichzeitig für mehrere Kunden arbeiten, haben ihre eigene Unternehmensstruktur (wie z.B. ein Einzelunternehmen) und unterliegen möglicherweise nicht denselben Unternehmensrichtlinien wie Arbeitnehmer.

Vergütung und Leistungen

Arbeitnehmer erhalten ein festes Gehalt oder Lohn, oft mit zusätzlichen Leistungen wie bezahltem Urlaub (Urlaub, Krankheitsurlaub), Sozialversicherungsbeiträgen und Krankenversicherung.

Auftragnehmer werden in der Regel mit einer festen Gebühr für ein bestimmtes Projekt oder eine Dienstleistung bezahlt. Sie sind in der Regel für ihre eigenen Steuern, Leistungen und arbeitsbezogenen Ausgaben verantwortlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass es erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen hat, einen Arbeiter fälschlicherweise als unabhängigen Auftragnehmer zu klassifizieren, wenn er als Arbeitnehmer betrachtet werden sollte. Arbeitgeber können für rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Arbeitnehmerleistungen haftbar gemacht werden.

Selbständige Vertragsarbeit

Unabhängige Vertragsarbeit bietet sowohl Unternehmen als auch qualifizierten Einzelpersonen in Wallis und Futuna Flexibilität. Allerdings erfordert die Navigation durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Maximierung der Vorteile ein Verständnis der spezifischen Landschaft.

Vertragsstrukturen

Formelle schriftliche Verträge sind für unabhängige Vertragsarbeit ratsam, um Klarheit zu gewährleisten und Streitigkeiten zu vermeiden. Obwohl es keine Einheitsvorlage gibt, sollten wichtige Elemente enthalten sein:

  • Projektumfang: Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich der Lieferungen und Zeitpläne.
  • Vergütung: Geben Sie die Gebührenstruktur (Festgebühr, Stundensatz) und die Zahlungsbedingungen an.
  • Laufzeit und Kündigung: Legen Sie die Dauer des Vertrags und die Bedingungen für die Kündigung durch beide Parteien fest.
  • Vertraulichkeit: Schützen Sie gegebenenfalls sensible Informationen.

Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, der mit den lokalen Vorschriften vertraut ist, um sicherzustellen, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Verhandlungspraktiken

Erfolgreiche Verhandlungen zwischen unabhängigen Auftragnehmern und Unternehmen sind entscheidend für die Etablierung einer für beide Seiten vorteilhaften Arbeitsbeziehung. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Marktraten: Recherchieren Sie die aktuellen Raten für ähnliche Dienstleistungen in Wallis und Futuna, um eine faire Vergütung zu bestimmen.
  • Scope Creep: Definieren Sie den Projektumfang im Voraus klar, um zu vermeiden, dass zusätzliche Arbeiten erwartet werden, ohne die Gebühr neu zu verhandeln.
  • Zahlungsbedingungen: Verhandeln Sie klare Zahlungsbedingungen, einschließlich Meilensteinen für Zahlungen, falls zutreffend.

Häufige Branchen für unabhängige Vertragsarbeit

Mehrere Branchen in Wallis und Futuna nutzen häufig unabhängige Auftragnehmer:

  • Bauwesen: Facharbeiter wie Elektriker, Klempner und Zimmerleute arbeiten oft als unabhängige Auftragnehmer.
  • Informationstechnologie (IT): IT-Spezialisten, Webentwickler und Programmierer können Vertragsmöglichkeiten finden.
  • Tourismus und Gastgewerbe: Freiberufliche Reiseleiter, Übersetzer und Eventplaner können als unabhängige Auftragnehmer tätig sein.
  • Kreativindustrie: Grafikdesigner, Schriftsteller und Fotografen können ihre Fähigkeiten durch unabhängige Vertragsarbeit nutzen.

Geistige Eigentumsrechte

Freiberufler und unabhängige Auftragnehmer in Wallis und Futuna erzeugen während ihrer Arbeit wertvolles geistiges Eigentum (IP). Es ist entscheidend, die Eigentumsrechte und ordnungsgemäße vertragliche Vereinbarungen zu verstehen, um ihre kreativen Leistungen zu schützen.

Eigentum an Urheberrechten und verwandten Rechten

Wallis und Futuna folgen dem französischen Gesetzbuch für geistiges Eigentum. Dieses Gesetzbuch bietet dem Schöpfer von Originalwerken automatisch Urheberrechtsschutz bei der Erstellung. Dazu gehören literarische Werke, künstlerische Schöpfungen und musikalische Kompositionen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Auftragsarbeit: Wenn ein Vertrag ausdrücklich festlegt, dass das Werk "als Angestellter" erstellt wird und den Arbeitgeber als Autor identifiziert, kann das Eigentum auf den Arbeitgeber übertragen werden. Dies muss im Vertrag klar festgelegt sein, um Unklarheiten zu vermeiden.
  • Vorbestehende Werke: Wenn ein Freiberufler vorbestehendes urheberrechtlich geschütztes Material in seine Arbeit einbezieht, bleibt das Eigentum an diesem Material beim ursprünglichen Urheberrechtsinhaber.

Vertragliche Vereinbarungen und IP-Rechte

Freiberufler können Verträge nutzen, um das Eigentum an ihrer Arbeit zu behalten, auch wenn sie an Auftragsprojekten arbeiten. Folgendes sollte enthalten sein:

  • Eine spezifische Klausel: Eine klare Aussage, die festlegt, wer das Urheberrecht und alle anderen relevanten IP-Rechte (Marken, Patente) an dem Arbeitsergebnis besitzt.
  • Lizenzgewährung: Wenn der Kunde die Nutzung des IP benötigt, kann der Vertrag ihm eine spezifische Lizenz gewähren, die den Umfang und die Dauer dieser Nutzung festlegt.

Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, der mit dem Recht des geistigen Eigentums in Wallis und Futuna vertraut ist, um sicherzustellen, dass Verträge die gewünschten Eigentums- und Nutzungsrechte genau widerspiegeln.

Registrierungsoptionen

Obwohl der Urheberrechtsschutz automatisch bei der Erstellung entsteht, bietet die Registrierung von Werken beim Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI) in Frankreich zusätzliche Vorteile:

  • Gestärkter Eigentumsnachweis: Ein Registrierungsschein dient als prima facie Beweis des Eigentums in Gerichtsverfahren.
  • Erleichterte Durchsetzung: Die Registrierung vereinfacht die Verfahren zur Einleitung rechtlicher Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen.

Obwohl das INPI in Frankreich ansässig ist, fällt Wallis und Futuna für Registrierungszwecke von IP unter dessen Zuständigkeit.

Steuern und Versicherungen

Freiberufliche Tätigkeit in Wallis und Futuna bietet Flexibilität, bedeutet aber auch, dass Sie Ihre eigenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verwalten müssen.

Steuerpflichten

Das Steuersystem in Wallis und Futuna wird durch das Allgemeine Steuergesetzbuch geregelt. Als Freiberufler oder unabhängiger Auftragnehmer gelten Sie als selbstständiges Unternehmen und unterliegen der Einkommensteuer.

Einkommensteuer

Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten unterliegen progressiven Einkommensteuersätzen. Die spezifischen Sätze und Einreichungsverfahren können bei der Steuerverwaltung von Wallis und Futuna erfragt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern sind Freiberufler dafür verantwortlich, ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Diese Beiträge decken Leistungen wie Gesundheitsversorgung und Rente ab. Die spezifischen Beitragssätze und Zahlungsmethoden werden von der Sozialversicherungskasse Caisse de Sécurité Sociale von Wallis und Futuna festgelegt.

Versicherungsoptionen

Obwohl nicht obligatorisch, können verschiedene Versicherungsoptionen finanzielle Sicherheit für unabhängige Auftragnehmer bieten:

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Diese Art der Versicherung schützt vor Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen oder Sachschäden, die durch Ihre Arbeitstätigkeiten entstehen.

Berufshaftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt finanzielle Verluste ab, die Kunden aufgrund von Fehlern oder Unterlassungen in Ihren Dienstleistungen erleiden könnten.

Krankenversicherung

Als unabhängiger Auftragnehmer sind Sie dafür verantwortlich, Ihre eigene Krankenversicherung abzuschließen. Mehrere private Versicherungsunternehmen bieten Pläne an, die auf Freiberufler zugeschnitten sind.

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