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Sint Maarten (niederländischer Teil)Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Sint Maarten (niederländischer Teil)

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Ab dem 5. Februar 2025 haben Arbeitgeber in Sint Maarten verschiedene Steuerpflichten, darunter Lohnsteuern und andere Abgaben. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen mit dem heutigen Datum aktuell sind und sich in Zukunft ändern können.

Lohnsteuern

  • Lohnsteuer (Loonbelasting): Dies ist eine progressive Steuer, die vom Gehalt der Mitarbeiter einbehalten wird. Sie muss monatlich bis zum 15. des folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden.
  • Sozialversicherung:
    • AOV (Altersvorsorge): Arbeitgeber tragen 7,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bei, bis zu einer jährlichen Obergrenze von ANG 100.000.
    • AWW (Hinterbliebenenversicherung): Diese ist in der AOV-Abgabe enthalten.
    • AZV (Krankenversicherung): Arbeitgeber tragen 8,3 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers bei, bis zu einer jährlichen Obergrenze von ANG 67.816,32. Diese Beiträge sind monatlich bis zum 15. des folgenden Monats fällig.

Jährliche Meldepflichten

  • Zusammenfassende Lohnbescheinigung (Verzamelloonstaat): Diese Bescheinigung, die bis zum 31. Januar jährlich eingereicht wird, enthält Angaben zu allen beschäftigten Personen, einschließlich Direktoren und Provisionsarbeitern. Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern können physische Kopien einreichen, während diejenigen mit fünf oder mehr dies digital tun müssen.
  • Drittenmitteilung (Opgaaf Derden): Ebenfalls bis zum 31. Januar fällig, berichtet diese Mitteilung über Zahlungen an Personen oder Einheiten außerhalb eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses. Die Abgabemethoden entsprechen denen der zusammenfassenden Lohnbescheinigung.

Andere Unternehmenssteuern

  • Ertragssteuer (Winstbelasting): Erhoben auf Unternehmensgewinne, mit variablen Sätzen und Abzügen. Eine vorläufige Rückmeldung ist bis zum 31. März fällig, während die endgültige Erklärung und Steuerzahlung am 30. Juni des Folgejahres fällig sind.
  • Umsatzsteuer (BBO/TOT - Belasting op Bedrijfsomzetten/ Turnover Tax): Eine Umsatzsteuer (5 % ab 2024), die auf Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Rückmeldungen werden monatlich oder vierteljährlich abhängig vom Umsatzvolumen eingereicht.

Zusätzliche Überlegungen

Arbeitgeber sollten sich über potenzielle Haftungen für die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen durch ausländische Anbieter im Klaren sein. Darüber hinaus sollten sie genaue Aufzeichnungen über unabhängige Auftragnehmer führen, einschließlich Namen, Adressen, Identifikationsnummern und Telefonnummern, für Meldezwecke. Die Frist für diesen Bericht ist der 31. Januar. Unternehmen, die Expats beschäftigen, können die Expat-Steuerregelung erkunden, um möglicherweise die Steuerlast zu verringern.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Steuerabzüge für Arbeitnehmer in Sint Maarten (Niederländischer Teil)

Lohnsteuer (Loonbelasting)

Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen. Es gibt zwei Lohnsteuertabellen:

  • Periodische Lohnsteuertabelle: Wird für regelmäßige Gehaltszahlungen verwendet.
  • Lohnsteuertabelle für Zusatzeinkommen: Wird für Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Boni und andere Zusatzeinkommen angewendet. Im Vergleich zur periodischen Tabelle führt die Zusatzeinkommens-Tabelle im Allgemeinen zu einem höheren Steuerabzug bei gleichem Bruttobetrag.

Sozialversicherungsbeiträge

Obwohl technisch gesehen keine Steuerabzüge, sind Sozialversicherungsbeiträge obligatorische Abzüge vom Gehalt eines Arbeitnehmers:

  • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AOV & AWW): Mitarbeiter zahlen 6,5 % ihres Gehalts bis zu einem Betrag von ANG 100.000.
  • Krankenversicherung: Pflicht für Personen, die jährlich bis zu ANG 67.816,32 verdienen, mit Mitarbeiterbeiträgen von 4,2 % ihres Gehalts.

Persönliche Abzüge (für Einwohner)

Sint Maarten bietet zwei Hauptkategorien persönlicher Abzüge für steuerpflichtige Einwohner:

  • Standardabzug: Ein fester Abzug von ANG 500 vom Erwerbseinkommen.
  • Abzug tatsächlicher Aufwendungen: Einwohner können tatsächliche berufsbezogene Aufwendungen abziehen, wenn sie jährlich mehr als ANG 1.000 betragen, anstelle des Standardabzugs. Dies kann vorteilhafter sein für Personen mit erheblichen beruflichen Ausgaben.

Steuerjahr und Fristen

Das Steuerjahr in Sint Maarten entspricht dem Kalenderjahr. Wichtige Fristen für Steuererklärungen 2024 sind:

  • Individuelle Einkommenssteuererklärung (Formular IB Model A und Model B): Fällig am 31. Mai 2025.
  • Vorläufige Gewinnsteuererklärung (für Unternehmen): Fällig am 31. März 2025.

Befreiung für Fernarbeiter

Sint Maarten bietet eine Steuerbefreiung für Fernarbeiter, die bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Der Fernarbeiter hält sich nicht länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Sint Maarten auf.
  • Der Fernarbeiter erhält keine Zahlungen von einem Arbeitgeber oder Steueragenten in Sint Maarten. Das bedeutet, dass das Einkommen der Person außerhalb von Sint Maarten erzielt wird.

Allgemeine Informationen

Das Steuersystem in Sint Maarten ist darauf ausgelegt, die Finanzierung von Sozialversicherungsprogrammen und öffentlichen Dienstleistungen sicherzustellen. Das Verständnis dieser Abzüge und Beiträge ermöglicht es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, die Compliance zu gewährleisten und ihre Finanzen effektiv zu verwalten. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund potenzieller zukünftiger Änderungen der Steuergesetze und Vorschriften ändern. Es wird stets empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.

Mehrwertsteuer

Sint Maarten (niederländischer Teil) erhebt eine Umsatzsteuer (TOT) auf die meisten Waren und Dienstleistungen.

Umsatzsteuer (TOT)

  • Satz: Der Standard-TOT-Satz beträgt 5%.
  • Ausnahmen: Grundbedürfnisse wie bestimmte Lebensmittel, Wasser, Strom und Kochgas sind befreit. Einige andere Waren und Dienstleistungen können ebenfalls befreit sein.
  • Registrierung: Alle Unternehmen, die in Sint Maarten tätig sind, einschließlich Gebietsfremder, die dort Umsätze generieren, müssen sich für die TOT registrieren, unabhängig vom Umsatz.
  • Einreichung: Monatliche Steuererklärungen sind erforderlich, auch wenn der Umsatz null beträgt. Gebietsfremde Unternehmen gelten für TOT-Zwecke als im Steuerinspektorat ansässig. Dienstleistungen gelten als in Sint Maarten erbracht, wenn sie im Land „konsumiert“ werden.

Weitere relevante Steuerinformationen (Stand: 5. Februar 2025)

  • Gewinnsteuer: Unternehmen sind verpflichtet, eine vorläufige Gewinnsteuer zu zahlen, deren Frist in der Regel Ende März liegt. Weitere Einzelheiten sind durch Kontaktaufnahme mit dem Steuerinspektorat oder auf deren Website zu finden.
  • Einkommensteuer: Die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärungen endet in der Regel Ende Mai. Spezifische Formulare und erforderliche Dokumentationen sind auf der Regierungswebsite, die den Steuern und Online-Diensten gewidmet ist, zu finden.
  • Einfuhrzölle: Sint Maarten erhebt keine TOT auf Importe. Es ist jedoch wichtig, sich der möglichen Zollabgaben und Ausnahmen für bestimmte Waren wie Tabak und Alkohol bewusst zu sein, wenn diese nach dem Kauf in Sint Maarten in andere Länder, wie beispielsweise die USA, eingeführt werden. Diese Regeln können je nach Zielland variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuergesetze und -vorschriften sich ändern können, und dieser Überblick basiert auf den verfügbaren Informationen vom heutigen Tag, dem 5. Februar 2025. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann oder die Steuerverwaltung von Sint Maarten, um die aktuellsten Informationen und spezifische Anleitungen zu Ihren Steuerverpflichtungen zu erhalten.

Steuervergünstigungen

Steueranreize für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen

Ab dem 1. Januar 2025 bietet ein neues Steuerpaket Vorteile für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen. Details über spezifische Anreize innerhalb dieses Pakets sind derzeit noch nicht öffentlich verfügbar.

Steuerreform und Erleichterung

Die Regierung von Sint Maarten erkennt die Notwendigkeit von Steuererleichterungen und Reformen an, um das Geschäftsklima zu verbessern, die wirtschaftliche Aktivität anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Der private Sektor wird in die Entwicklung eines neuen Steuersystems einbezogen, das auf Gerechtigkeit, erhöhte Produktivität, Vermögensschaffung und Wachstum der lokalen Beschäftigung abzielt. Die Einzelheiten dieser zukünftigen Reformen und der Zeitplan für ihre Umsetzung werden jedoch noch diskutiert.

Weitere steuerliche Überlegungen

Während die Details zu spezifischen Programmen begrenzt sind, gibt es im Steuersystem von Sint Maarten weitere Bereiche, in denen Steuervergünstigungen oder -überlegungen Anwendung finden können:

  • Steuerbefreite Unternehmen: Eine Form der Steuererleichterung besteht für Unternehmen, die sich mit Finanzierung, Investition, Holding und Lizenzierung beschäftigen, wobei unter bestimmten Bedingungen eine 100%ige Befreiung von der Gewinnsteuer gewährt werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Regime voraussichtlich in der Zukunft abgeschafft wird.

  • Private Fund Foundations: Diese können für Investitionen, Vermögensschutz und Nachlassplanung genutzt werden und potenziell Steuervorteile bieten. Es wird empfohlen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Einzelheiten zu verstehen.

Es ist wichtig, einen Steuerberater oder die Steuerbehörden von Sint Maarten zu konsultieren, um die neuesten Details zu erhalten und die Berechtigung für etwaige Steueranreize zu klären. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 und können sich ändern, wenn sich die Richtlinien weiterentwickeln.

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