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St. Vincent und die GrenadinenSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in St. Vincent und die Grenadinen

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In St. Vincent und den Grenadinen stehen Arbeitgeber mehreren wichtigen Steuerpflichten gegenüber, die sich hauptsächlich auf Sozialversicherungsbeiträge und das Einbehalten der Einkommensteuer aus den Gehältern der Mitarbeiter konzentrieren. Darüber hinaus gelten Grundsteuern für Unternehmen, die Immobilien besitzen.

Arbeitgeberpflichten

  • National Insurance Services (NIS): Arbeitgeber zahlen 5,5 % des Bruttogehalts jedes Arbeitnehmers an die NIS. Dieser Beitrag ist für alle Mitarbeiter verpflichtend und deckt verschiedene Sozialleistungen wie Renten, Invaliditätsleistungen und Gesundheitsversorgung ab. Zahlungen sind monatlich an die NIS fällig.
  • Pay As You Earn (PAYE): Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer aus den Gehältern der Arbeitnehmer gemäß einem progressiven Steuersystem einzubehalten. Die einbehaltene Steuer muss monatlich an das Inland Revenue Department (IRD) abgeführt werden. Die spezifischen Einkommensteuersätze werden durch Einkommensklassen bestimmt.
  • Grundsteuer: Unternehmen, die in St. Vincent und den Grenadinen Grundstücke besitzen, unterliegen einer jährlichen Grundsteuer von 5 % des Marktwerts der Immobilie. Diese Steuer ist jährlich zwischen dem 1. Juli und dem 30. September zu zahlen.
  • Körperschaftssteuer: Ein fester Satz von 30 % gilt für die Gewinne von inländischen und ausländischen Unternehmen, die im Land tätig sind. Internationale Handelsgesellschaften (IBCs) sind von dieser Steuer auf Einkommen, das außerhalb von St. Vincent und den Grenadinen erzielt wird, ausgenommen.

Mitarbeitereinbehalte

  • NIS-Beiträge: Arbeitnehmer zahlen 4,5 % ihres Bruttogehalts an die NIS. Dieser Abzug sowie der Beitrag des Arbeitgebers finanzieren das Leistungssystem der NIS. Es gibt eine Beitragsobergrenze von XCD 4.333 pro Monat.

  • PAYE Einkommensteuer: Die Einkommensteuer wird auf der Grundlage eines progressiven Systems mit gestaffelten Einkommensklassen von den Gehältern der Mitarbeiter abgezogen:

    • Bis zu XCD 5.000: 10%
    • XCD 5.001 - 10.000: 20%
    • Über XCD 10.000: 30%
  • Quellensteuer: Auf Zahlungen von Unternehmen an andere Unternehmen oder Einzelpersonen, einschließlich Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, wird eine Quellensteuer von 15 % erhoben.

Mehrwertsteuer (VAT)

  • Der Standard-Mehrwertsteuersatz in St. Vincent und den Grenadinen beträgt 16 % und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet. Einige Waren und Dienstleistungen können ermäßigte Sätze oder Ausnahmen haben, wie ein ermäßigter Satz von 11 % für Hotelunterkünfte.

Steuerjahr und Fristen

  • Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Jährliche NIS-Aufzeichnungen und -Erklärungen (Formular C1/1 und Formular C1A) sind bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
  • Monatliche Lohnsteuer ist am 21. des Folgemonats fällig (zum Beispiel ist die Steuer für Februar am 21. März fällig).
  • Körperschaftssteuererklärungen sind in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben, können jedoch je nach Unternehmensgröße und Einkommen variieren.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die lokalen Steuerbehörden für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Saint Vincent und den Grenadinen ziehen Arbeitgeber Einkommensteuer und Beiträge zur National Insurance Services (NIS) vom Gehalt der Angestellten ab.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird nach einem progressiven System berechnet. Die steuerfreie Grenze liegt bei jährlich ECD 25.000. Diese Grenze wurde ab Januar 2025 von ECD 22.000 angehoben. Das bedeutet, dass ein Angestellter, der weniger als ECD 25.000 im Jahr verdient, nicht der Einkommensteuer unterliegt. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird zu progressiven Sätzen besteuert, die bis zu 32,5% erreichen. Weitere Details zu den spezifischen Einkommenssteuersätzen für 2025 waren in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar.

National Insurance Services (NIS)

Die NIS bietet Sozialversicherungsleistungen für Arbeitnehmer. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur NIS.

  • Mitarbeiterbeiträge: Mitarbeiter tragen 3,5% ihres Bruttogehalts zur NIS bei.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber tragen 4,5% des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters zur NIS bei.

Es ist wichtig zu beachten, dass NIS-Beiträge nicht von Abfindungen abgezogen werden. Abfindungen selbst unterliegen nur dann der Einkommensteuer, wenn der Mitarbeiter das Rentenalter noch nicht erreicht hat oder nicht betriebsbedingt entlassen wurde.

Mehrwertsteuer (VAT)

Obwohl die Mehrwertsteuer keine Arbeitgeberabgabe vom Gehalt der Arbeitnehmer ist, ist sie ein wichtiger Aspekt des Steuersystems in Saint Vincent und den Grenadinen. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 15%. Es gibt jedoch eine Mehrwertsteuerbefreiung für den häuslichen Stromverbrauch bis zu 250 Kilowattstunden pro Monat. Darüber hinaus gelten für bestimmte Waren, wie Reifen und Zement, Zollvergünstigungen, die bis Ende 2024 verlängert wurden (Informationen gültig ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern). Die zollfreien Fassimporte wurden für die Feiertagssaison 2024 wieder aufgenommen und bis zum 31. Januar 2025 verlängert.

Weitere Überlegungen

  • Abfindung: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Abfindungszahlungen "unmittelbar" bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten.
  • Informationen über Fristen für die Steuererklärung und Zahlung waren in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar. Es wird empfohlen, sich mit den lokalen Steuerbehörden oder einem Steuerfachmann in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten Informationen zu Fristen und Verfahren zu erhalten.
  • Die bereitgestellten Informationen basieren auf den verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 und können sich aufgrund von Aktualisierungen oder Überarbeitungen der Richtlinien ändern. Es ist wichtig, zur vollständigen Genauigkeit offizielle Regierungsressourcen oder Steuerfachleute zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

Umsatzsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen in St. Vincent und die Grenadinen erhoben wird.

MwSt.-Sätze und Registrierung

  • Standardsatz: 16% (Dies ist der gebräuchlichste Satz)
  • Ermäßigter Satz: 10% (Gilt ab Januar 2025 für gewerbliche Mieten, Unterkünfte und Restaurantlieferungen). Der ermäßigte Satz von 11% für den Hotelsektor ist nicht mehr anwendbar.
  • Nullsatz: 0% (Gilt für bestimmte Waren wie bestimmte Grundnahrungsmittel, Treibstoff und Exporte)
  • Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind vollständig von der MwSt. befreit. Einige Beispiele sind bestimmte Lebensmittel wie Brot und Milch, Bildungsmaterialien, einige medizinische Versorgungsgüter, bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie einige Versorgungsleistungen.
  • Registrierungsschwelle: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als XCD 300.000 müssen sich für die MwSt. registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich. Frühere Schwellenwerte von XCD 120.000 sind nicht mehr anwendbar.
  • Registrierung für ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen können sich häufig über einen örtlichen Agenten oder steuerlichen Vertreter für die MwSt. registrieren lassen. Ein steuerlicher Vertreter kann erforderlich sein.

Einreichung und Zahlung

  • Einreichungshäufigkeit: Monatlich
  • Frist für die Einreichung: MwSt.-Erklärungen müssen bis zum 15. des Monats nach dem steuerpflichtigen Zeitraum eingereicht werden.
  • Zahlung: Die Zahlung ist zum Zeitpunkt der Einreichung fällig.

MwSt.-Berechnung

Die MwSt. wird berechnet, indem der Wert der Waren oder Dienstleistungen mit dem entsprechenden MwSt.-Satz multipliziert wird. Registrierte Unternehmen erheben die MwSt. von Kunden, verrechnen sie mit der auf ihre Eingänge gezahlten MwSt. (Vorsteuerabzug) und überweisen die Differenz an die Regierung.

Andere indirekte Steuern und Vorschriften

  • Verbrauchssteuer: Gilt für bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak und Treibstoff. Die Sätze und Vorschriften variieren je nach spezifischem Produkt.
  • Zollgebühren: Alle Importe unterliegen Zollgebühren. Sätze und Befreiungen variieren je nach Warentyp. Je nach Importzeitpunkt und Regierungspolitik können bestimmte zollfreie Zeiträume oder Befreiungen gelten.
  • Wechselkurs für Steuerberechnungen: XCD 2,65 pro USD 1 (fester Kurs).

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerrechte und Vorschriften komplex sein können und sich ändern können. Diese Übersicht ist ab dem 5. Februar 2025 aktuell und sollte nicht als professionelle Steuerberatung betrachtet werden. Es wird dringend empfohlen, sich für detaillierte Anleitungen und um die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze sicherzustellen, mit einem Steuerexperten in St. Vincent und die Grenadinen zu konsultieren. Zusätzliche Informationen und Anleitungen sind möglicherweise bei der Finanzbehörde und der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde von St. Vincent und die Grenadinen erhältlich.

Steuervergünstigungen

Saint Vincent und die Grenadinen bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.

Steueranreize

  • Steuerbefreiungszeiträume: Die Dauer variiert je nach dem Anteil der lokalen Wertschöpfung. Gruppe I Unternehmen (50% oder mehr lokale Wertschöpfung) erhalten 15 Jahre, Gruppe II (25% bis 49%) erhalten 12 Jahre und Gruppe III (10% bis 24%) erhalten 10 Jahre. Unternehmen der Enklave, die ausschließlich für den Export außerhalb von CARICOM produzieren, erhalten ebenfalls einen 15-jährigen Steuerbefreiungszeitraum. Kapitalintensive Industrien, die mindestens ECD25 Millionen investieren, sind ebenfalls für Steuerbefreiungszeiträume berechtigt.
  • Importzollbefreiungen/-reduktionen: Verfügbar für Materialien, Ausrüstungen und Fahrzeuge, die im Bau- und Geschäftsbetrieb verwendet werden, insbesondere in prioritären Sektoren wie Landwirtschaft, Tourismus und erneuerbaren Energien.
  • Exportzulagen: Einkommensteuervergünstigungen sind für qualifizierte Unternehmen, die zugelassene Produkte exportieren, verfügbar.
  • Grundsteuerreduktion: Bis zu 10% Reduktion für Grundstücke und Gebäude, die im Geschäftsbetrieb verwendet werden.
  • Mehrwertsteuerbefreiungen: Mehrwertsteuerbefreiungen bestehen für einen niedrigen Stromverbrauch (bis zu 250 Kilowattstunden pro Monat ab 2025). Zollfreie Vergünstigungen für spezifische Waren wie Zement könnten für bestimmte Zeiträume in Kraft sein.
  • Anreize im Tourismussektor: Spezifische Anreize unter dem Hotels Aid Act sind für den Bau, die Renovierung, die Modernisierung und den Ausbau von Hotels vorgesehen.
  • Steuervergünstigungsprogramm für Taxibetreiber: Bietet zollfreie Vergünstigungen auf Fahrzeuge (Autos, SUVs und Minivans) für lizenzierte Taxibetreiber, die bestimmte Kriterien erfüllen. Die Vergünstigungen reichen von 50% bis 100% je nach Alter des Fahrzeugs (bis zu sechs Jahre alt). Betreiber müssen Vorschriften einhalten und ordnungsgemäße Lizenzen führen. Der Befreiungszeitraum beträgt vier Jahre.
  • Vergünstigung für zurückkehrende Staatsbürger: Zurückkehrende Staatsbürger (Einheimische oder Abkömmlinge, die mindestens zehn aufeinanderfolgende Jahre im Ausland gelebt haben) erhalten Zoll- und Steuervergünstigungen auf importierte Kraftfahrzeuge und Haushaltseffekte.

Antragsverfahren

Die meisten Anträge werden bei Invest SVG gestellt, welche Investoren durch die notwendigen Prozesse führt. Bestimmte sektorspezifische Anreize erfordern möglicherweise Anträge bei anderen Ministerien (z.B. dem Ministerium für Tourismus für Hotelanreize). Anträge beinhalten typischerweise die Bereitstellung detaillierter Informationen über das Geschäft, Investitionspläne und die voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Unterstützende Dokumentation wie Gründungsdokumente, Finanzberichte und Projektvorschläge sind häufig erforderlich. Die Genehmigung von Anreizen beinhaltet typischerweise eine Prüfung durch das zuständige Ministerium oder die Behörde, die manchmal eine Genehmigung durch das Kabinett erfordert.

Berechtigung

Die Berechtigungskriterien hängen oft von Faktoren wie dem Sektor der Tätigkeit, dem Investitionsniveau, der lokalen Wertschöpfung, der Exportleistung und der Einhaltung spezifischer Vorschriften ab.

Beiträge zur Nationalen Versicherung

Obwohl es nicht streng genommen eine Steuer ist, leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 4,5% ihres Bruttolohns an die Nationale Versicherungskasse (NIS), insgesamt 9%. Dies finanziert Sozialversicherungsleistungen wie Renten, Krankheit, Mutterschaft und Arbeitsunfallleistungen.

Einkommenssteuerfreigrenze

Die Einkommenssteuerfreigrenze wird ab Januar 2025 auf ECD25,000 angehoben.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen bis zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Die Konsultation mit Invest SVG oder einem qualifizierten Steuerberater wird dringend empfohlen, um die aktuellsten und detailliertesten Informationen zu Steueranreizen in Saint Vincent und den Grenadinen zu erhalten.

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