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St. Vincent und die Grenadinen

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in St. Vincent und die Grenadinen

Reguläre Arbeitszeiten

In Saint Vincent und den Grenadinen sind die regulären Arbeitszeiten durch die Mindestlohnverordnung von 2003 gemäß dem Arbeitsgesetz festgelegt. Diese Verordnungen setzen unterschiedliche Stundenbegrenzungen je nach Branche und Arbeitnehmerklassifikation fest.

Für allgemeine Arbeiter, wie in den Verordnungen definiert, gilt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche.

Die Verordnungen spezifizieren Variationen für bestimmte Sektoren:

  • Landwirtschaftliche Arbeiter:
    • Geschützte Arbeiter (arbeiten drinnen): Maximal 9 Stunden pro Tag, wenn eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
    • Ungeschützte Arbeiter (arbeiten draußen): Maximal 6 Stunden pro Tag, wenn keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
  • Hausangestellte:
    • Ohne Unterkunft: Maximal 10 Stunden pro Tag, einschließlich 2 Stunden für Ruhepausen. Sonntage oder Samstage (je nach religiöser Beobachtung) und Feiertage haben eine reduzierte maximale Arbeitszeit von 6 Stunden.
    • Mit Unterkunft: Maximal 11 Stunden pro Tag.
  • Pflegeheimarbeiter: Die regulären Arbeitszeiten sind auf 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche festgelegt.

Überstunden

In Saint Vincent und den Grenadinen sind Arbeitgeber verpflichtet, Überstundenlöhne zu zahlen, wenn ein Arbeitnehmer über die regulären Arbeitsstunden hinaus arbeitet. Der Überstundensatz beträgt das Eineinhalbfache (150%) des regulären Stundensatzes für jede Stunde oder einen Teil davon. Arbeit, die an Sonntagen und Feiertagen geleistet wird, zieht einen höheren Überstundensatz nach sich: das Doppelte (200%) des regulären Stundensatzes für jede Stunde oder einen Teil davon.

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden als allgemeiner Überblick gedacht ist und möglicherweise nicht vollständig ist. Für vollständige Details und eventuelle Aktualisierungen wird empfohlen, die vollständigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu konsultieren.

Ruhepausen und Pausen

In Saint Vincent und den Grenadinen gibt es spezifische Vorschriften bezüglich der Ruhezeiten für Hausangestellte. Diese Vorschriften sind in den Saint Vincent and the Grenadines Statutory Rules and Orders 2008 festgelegt und variieren je nach Wohnsituation und Art der Arbeit des Arbeitnehmers.

Für Hausangestellte, die bei ihren Arbeitgebern wohnen (Live-in-Arrangements), dürfen die gesamten Arbeitsstunden elf Stunden pro Tag nicht überschreiten. Von diesen elf Stunden müssen zwei Stunden für Ruhe und Mahlzeiten vorgesehen werden. An Sonntagen und Feiertagen gelten reduzierte Arbeitszeitbeschränkungen.

Hausangestellte, die nicht bei ihren Arbeitgebern wohnen, haben Anspruch auf leicht abweichende Vorschriften. Ihre täglichen Arbeitsstunden dürfen zehn Stunden nicht überschreiten, wobei zwei obligatorische Stunden für Ruhe innerhalb dieses Zeitraums enthalten sein müssen. Ähnlich wie bei Live-in-Hausangestellten sind ihre Arbeitsstunden an Sonntagen und Feiertagen reduziert.

Die gesetzlichen Vorschriften regeln auch die Arbeitszeiten für spezifische Kategorien von Hausangestellten:

  • Hausangestellte in Pflegeheimen: Ihre Arbeitsstunden sind auf acht Stunden pro Tag begrenzt.
  • Kinderbetreuer: Ihre Arbeitswoche ist auf fünf Tage begrenzt, mit maximal acht Stunden pro Tag.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Saint Vincent und den Grenadinen gibt es kein einziges, umfassendes Gesetz, das ausschließlich Nachtschicht- und Wochenendarbeit regelt. Verschiedene Vorschriften, die über verschiedene Rechtsinstrumente verstreut sind, bieten jedoch einen gewissen Rahmen für diese Arbeitsregelungen.

Das Employment Act Chapter 13.24 legt indirekt die Grundlage für die Berechnung von Nachtschicht- und Wochenendarbeitsstunden fest. Das Gesetz definiert "Nachtschicht" nicht ausdrücklich, aber Überstundenvergütungsregelungen geben einige Hinweise.

Die Labour Regulations S.R.O 43 von 1985 kommen einer Definition von Nachtarbeit etwas näher. Sie legen fest, dass eine Mindestnachtschichtzulage zusätzlich zum regulären Lohn für jede Arbeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr gezahlt werden muss. Die Höhe dieser Zulage wird in der Verordnung nicht spezifiziert und unterliegt wahrscheinlich Verhandlungen im Rahmen eines Arbeitsvertrags.

Während der rechtliche Rahmen von Saint Vincent und den Grenadinen keine spezifischen Arbeitszeiten für Nachtschichten vorschreibt, können Unternehmen Schichtarbeitsregelungen durch formelle Vereinbarungen mit den Mitarbeitern festlegen. Diese Vereinbarungen sollten Schichtzeiten und Vergütung für Nachtstunden festlegen.

Die Vorschriften sehen ein gewisses Maß an Zuschlägen für die Arbeit an Sonntagen vor, aber die Arbeit an Samstagen scheint in Bezug auf die Vergütung ähnlich wie reguläre Wochentage behandelt zu werden. Es könnte branchenspezifische Unterschiede geben, daher wird empfohlen, die relevanten Industriestandards oder Tarifverträge zu konsultieren.

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