Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in St. Vincent und die Grenadinen
In Saint Vincent und den Grenadinen legt der Arbeitskodex, insbesondere die Lohnverordnungen, die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer fest.
Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, nachdem sie ein Jahr ununterbrochen bei ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben. Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, wie z.B. diejenigen in der Landwirtschaft und der Industrie, können jedoch eine kürzere Qualifikationszeit haben, die auf der Anzahl der geleisteten Arbeitstage basiert.
Der Urlaubsanspruch für Hausangestellte variiert je nach Dienstjahren. Hausangestellte mit 1-5 Dienstjahren haben Anspruch auf 14 Kalendertage, während diejenigen mit 6-10 Dienstjahren 21 Kalendertage erhalten. Für andere Kategorien von Arbeitnehmern kann der spezifische Anspruch je nach Branche oder Sektor leicht variieren. Im Allgemeinen beträgt der Mindestanspruch 14 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.
Die Berechnung des Urlaubsgeldes basiert auf dem regulären Lohn des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Urlaubs.
Arbeitgeber sollten den Urlaub in Absprache mit ihren Arbeitnehmern planen. In einigen Fällen kann nicht genommener Urlaub je nach Unternehmensrichtlinie oder Tarifverträgen übertragen oder ausgezahlt werden.
Saint Vincent und die Grenadinen, eine karibische Nation, feiert im Laufe des Jahres eine Mischung aus nationalen, historischen und religiösen Feiertagen.
Gefiert am 1. Januar, markiert er den Beginn des neuen Jahres.
Dieser Feiertag, der am 14. März begangen wird, ehrt Chief Joseph Chatoyer, einen Nationalhelden.
Das Datum variiert, aber es ist immer der Freitag vor Ostersonntag und gedenkt der Kreuzigung Jesu Christi.
Das Datum für diesen Feiertag variiert, aber es ist immer der Tag nach Ostersonntag und markiert die Auferstehung Jesu Christi.
Der Tag der Arbeit wird am 1. Mai gefeiert und ehrt die Arbeiter und ihre Beiträge.
Das Datum für den Pfingstmontag variiert, aber es ist immer 50 Tage nach Ostern und gedenkt der Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Jünger Jesu.
Die Daten für diese Feiertage variieren, fallen aber typischerweise Anfang Juli. Sie markieren den Beginn des Karnevals, einer festlichen Saison mit öffentlichen Feierlichkeiten.
Gefiert am 1. August, erinnert dieser Feiertag an das Ende der Sklaverei.
Der Unabhängigkeitstag wird am 27. Oktober begangen und markiert die Unabhängigkeit der Nation.
Der Weihnachtstag wird am 25. Dezember gefeiert und gedenkt der Geburt Jesu Christi.
Der Zweite Weihnachtstag wird am 26. Dezember begangen, ein Tag, um den weniger Glücklichen zu geben.
In Saint Vincent und den Grenadinen sehen die Arbeitsgesetze verschiedene Arten von Urlaub für Arbeitnehmer vor.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an Jahresurlaubstagen, die je nach Kategorie des Arbeitnehmers leicht variiert. Hausangestellte haben je nach Dienstzeit Anspruch auf 14-21 Kalendertage. Andere Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf mindestens 14 Arbeitstage pro Jahr. Dies entspricht dem Arbeitsgesetzbuch von Saint Vincent und den Grenadinen und den Lohnverordnungen.
Arbeitnehmer mit mindestens sechs Monaten Dienstzeit haben Anspruch auf 14 Tage Krankheitsurlaub mit vollem Lohn pro Jahr. Dies kann auf 30 Tage verlängert werden, wenn medizinische Bedingungen eine Einschränkung erfordern. Nach einer bestimmten Abwesenheitsdauer kann ein ärztliches Attest erforderlich sein. Dies entspricht ebenfalls dem Arbeitsgesetzbuch von Saint Vincent und den Grenadinen und den Lohnverordnungen.
Weibliche Arbeitnehmer mit mindestens einem Jahr Dienstzeit haben Anspruch auf 13 Wochen (ca. 3 Monate) Mutterschaftsurlaub. Dieser wird von den National Insurance Services (NIS) bezahlt und entspricht dem Schutzgesetz für Arbeitnehmer und dem National Insurance Services Act.
Arbeitnehmer haben gemäß dem Schutzgesetz für Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 3 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Kurzurlaube können im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds (Trauerurlaub) gewährt werden. Urlaub kann auch für bürgerliche Pflichten (z.B. Geschworenenpflicht), zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten usw. (Sonderurlaub) verfügbar sein. Einzelheiten können in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgelegt sein.
Die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen können je nach Art des Urlaubs und der Dienstzeit des Arbeitnehmers variieren. Einige Arbeitsplätze können durch Tarifverträge großzügigere Urlaubsregelungen anbieten.
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