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Steuern in Liberia

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Liberia.

Liberia taxes overview

Navigating the complexities of employment taxation is crucial for businesses operating in Liberia. The Liberian tax system, overseen primarily by the Liberia Revenue Authority (LRA), includes obligations for both employers and employees related to income tax and social security contributions. Understanding these requirements is essential for compliance and smooth business operations.

Arbeitgeber spielen eine Schlüsselrolle im Steuererhebungsprozess durch Lohnabzug und die Abführung von Beiträgen im Namen ihrer Mitarbeiter. Arbeitnehmer unterliegen wiederum der Einkommensteuer auf ihre Einkünfte, mit Regelungen für bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihre endgültige Steuerpflicht beeinflussen können. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen und Meldeverfahren ist verpflichtend, um Sanktionen zu vermeiden und die rechtliche Konformität im liberianischen Rahmen sicherzustellen.

Arbeitgeber Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Liberia sind verantwortlich für die Beiträge an die National Social Security and Welfare Corporation (NASSCORP) im Auftrag ihrer Mitarbeiter. Dies ist die primäre Sozialversicherungseinrichtung, die Renten, Invaliditäts- und andere Leistungen abdeckt.

Der Beitragssatz von NASSCORP ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Für 2025 wird erwartet, dass der Gesamtbeitragssatz bei 10% des Bruttomonatsverdienstes des Mitarbeiters verbleibt, bis zu einer bestimmten Obergrenze.

  • Arbeitgeberbeitrag: 5% des Bruttomonatsverdienstes des Mitarbeiters.
  • Arbeitnehmerbeitrag: 5% des Bruttomonatsverdienstes des Mitarbeiters (vom Arbeitgeber einbehalten).

Es gibt üblicherweise eine maximale versicherbare Einkommensobergrenze für NASSCORP-Beiträge, die regelmäßig überprüft wird. Arbeitgeber müssen sowohl ihren Anteil als auch den einbehaltenen Anteil der Arbeitnehmer bis zum erforderlichen Stichtag an NASSCORP abführen, in der Regel bis zum 15. des folgenden Monats.

Über NASSCORP hinaus sind Arbeitgeber auch für die Verwaltung des Pay As You Earn (PAYE) Einkommenssteuersystems verantwortlich, indem sie die Steuer direkt aus den Gehältern und Löhnen der Mitarbeiter einbehalten.

Anforderungen an die Steuerabzugspflichten bei Einkommensteuer

Arbeitgeber sind verpflichtet, Einkommensteuer von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer im Rahmen des PAYE-Systems einzubehalten. Die Höhe der einzubehaltenden Steuer hängt vom steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers ab, das nach Berücksichtigung erlaubter Abzüge und Freibeträge berechnet wird.

Das einkommensteuerliche System Liberias für Einzelpersonen ist progressiv, das heißt, höhere Einkommensniveaus werden mit höheren Sätzen besteuert. Die für 2025 erwarteten Steuerklassen und -sätze folgen voraussichtlich der aktuellen Struktur.

Monatliches zu versteuerndes Einkommen (LRD) Steuersatz (%)
0 - 70.000 0
70.001 - 200.000 5
200.001 - 800.000 15
Über 800.000 25

Hinweis: Diese Steuerklassen und -sätze basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und sollen für das Steuerjahr 2025 gelten, sofern keine spezifischen Gesetzesänderungen bekannt gegeben werden.

Arbeitgeber müssen den korrekten PAYE-Betrag für jeden Mitarbeiter auf Grundlage ihres monatlichen steuerpflichtigen Einkommens und der anwendbaren Steuersätze berechnen. Der insgesamt von allen Arbeitnehmern einbehaltene Betrag ist monatlich an die Liberia Revenue Authority (LRA) abzuführen.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Liberia haben Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge, die ihr zu versteuerndes Einkommen vor Anwendung der PAYE-Berechnung verringern. Diese Bestimmungen helfen, die Gesamsteuerbelastung für Einzelpersonen zu reduzieren.

Wichtige Abzüge und Freibeträge umfassen typischerweise:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein standardisierter Jahresbetrag, der jedem Steuerzahler gewährt wird. Dieser Betrag wird bei der monatlichen Steuerberechnung durch den Arbeitgeber berücksichtigt.
  • Ehegattenfreibetrag: Ein zusätzlicher Freibetrag kann für verheiratete Personen verfügbar sein.
  • Kinderfreibetrag: Ein Freibetrag für abhängige Kinder kann geltend gemacht werden.
  • NASSCORP-Beiträge: Der obligatorische Beitrag des Mitarbeiters von 5% an NASSCORP ist für die Einkommensteuer abziehbar.

Die spezifischen Beträge für persönliche, Ehegatten- und Kinderfreibeträge sind durch die Steuergesetzgebung festgelegt und können sich ändern. Arbeitgeber sollten die aktuellsten Freibetragszahlen der LRA bei der Berechnung der monatlichen PAYE-Abzüge nutzen.

Steuer-Compliance und Meldefristen

Arbeitgeber sind an strenge Fristen gebunden, um einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sowie notwendige Berichte einzureichen.

  • Monatliche PAYE-Abführung: Der einbehaltene Einkommensteuerbetrag (PAYE) muss bis zum 15. Tag des Folgemonats, in dem die Löhne gezahlt wurden, an die LRA abgeführt werden.
  • Monatliche NASSCORP-Abführung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge müssen bis zum 15. Tag des Folgemonats, in dem die Löhne gezahlt wurden, an NASSCORP abgeführt werden.
  • Jährliche Arbeitgeberabstimmung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine jährliche Abgleichmeldung einzureichen, die die insgesamt gezahlten Vergütungen, die insgesamt einbehaltene PAYE-Steuer und die Gesamtbeiträge an NASSCORP für alle Mitarbeiter im Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) zusammenfasst. Die Frist für diese Einreichung ist üblicherweise der 31. März des folgenden Jahres.
  • Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer: Während die Arbeitgeber die monatliche Abführung handhaben, sind auch einzelne Arbeitnehmer verpflichtet, bis zum 31. März des Folgejahres eine jährliche Einkommensteuererklärung einzureichen, in der sie ihr Gesamteinkommen angeben und etwaige Abzüge oder Credits geltend machen.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen, Zinsen und weiteren Vollzugsmaßnahmen durch die LRA und NASSCORP führen.

Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Personen, die in Liberia arbeiten, sowie ausländische Unternehmen, die im Land tätig sind, unterliegen den liberianischen Steuergesetzen, wobei spezifische Regelungen je nach Aufenthaltsstatus und Art der Geschäftstätigkeit gelten können.

  • Ausländische Arbeitnehmer: Nichtansässige Personen, die in Liberia arbeiten, unterliegen im Allgemeinen der Einkommensteuer auf ihre in Liberia erzielten Einkünfte. Das PAYE-System gilt für ihre Beschäftigungseinkünfte. Ihre Steuerpflicht kann auch durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liberia und ihrem Heimatland beeinflusst werden, falls solche bestehen. Arbeitgeber, die ausländische Arbeiter einstellen, müssen sicherstellen, dass sie alle Verpflichtungen zur Abführung und Meldung einhalten, unabhängig von der Nationalität oder dem Aufenthaltsstatus außerhalb Liberias.
  • Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Liberia unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihre in Liberia erzielten Gewinne. Für ausländische Unternehmen employing staff in Liberia gelten sie als Arbeitgeber im Sinne des liberianischen Rechts und müssen sich bei der LRA und NASSCORP registrieren sowie alle Arbeitgeberpflichten hinsichtlich PAYE-Abzug und Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter erfüllen, genauso wie inländische Unternehmen. Unternehmen ohne physische Präsenz, aber mit Remote Workers in Liberia könnten je nach konkreter Situation und rechtlicher Auslegung ebenfalls Arbeitgeberpflichten haben.

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