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Dominikanische Republik

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Dominikanische Republik

Kündigungsfrist

In der Dominikanischen Republik legt das Arbeitsgesetzbuch die erforderlichen Kündigungsfristen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fest. Diese Fristen hängen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und davon ab, ob die Kündigung mit oder ohne Grund erfolgt.

Kündigungsfristen ohne Grund (Desahucio)

Das dominikanische Arbeitsgesetzbuch sieht ein gestaffeltes System für Kündigungsfristen im Falle einer Kündigung ohne Grund (Desahucio) vor. Dies gilt, wenn entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer entscheidet, den Arbeitsvertrag ohne einen spezifischen Kündigungsgrund zu beenden.

  • Drei bis sechs Monate Beschäftigung: Die Partei, die die Kündigung einleitet, muss eine Mindestkündigungsfrist von sieben (7) Tagen einhalten.

  • Sechs bis zwölf Monate Beschäftigung: Wenn der Arbeitnehmer mehr als sechs Monate, aber weniger als ein Jahr beschäftigt war, erhöht sich die Kündigungsfrist auf vierzehn (14) Tage.

  • Über zwölf Monate Beschäftigung: Für Arbeitnehmer mit mehr als einem Jahr ununterbrochener Betriebszugehörigkeit beträgt die erforderliche Kündigungsfrist maximal achtundzwanzig (28) Tage.

  • Wichtiger Hinweis: Das Arbeitsgesetzbuch erlaubt die Beendigung des Arbeitsvertrags innerhalb der ersten drei Monate ohne spezifische Kündigungsfristverpflichtungen für den Arbeitgeber.

Zusätzliche Überlegungen

Dies sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Ein Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindestfristen überschreiten würde. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber das Arbeitsministerium innerhalb von 48 Stunden nach der Kündigung benachrichtigen, unabhängig vom Kündigungsgrund.

Abfindung

In der Dominikanischen Republik gewährt das Arbeitsgesetzbuch den Arbeitnehmern eine Abfindung unter bestimmten Umständen, um während der Arbeitssuche finanzielle Unterstützung zu bieten.

Anspruch auf Abfindung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis ohne Grund gekündigt wird. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kündigung einleiten muss und keinen rechtlich gerechtfertigten Grund wie schlechte Leistung oder Fehlverhalten haben darf. Es besteht kein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung aus wichtigem Grund, wenn der Arbeitgeber einen gültigen Kündigungsgrund gemäß dem Arbeitsgesetzbuch nachweisen kann. Darüber hinaus sind Hausangestellte von der Abfindung ausgeschlossen.

Berechnung der Abfindung

Die Höhe der Abfindung, die ein Arbeitnehmer erhält, richtet sich nach seiner Dienstzeit und seinem ordentlichen Gehalt. Das Arbeitsgesetzbuch legt ein gestaffeltes System zur Berechnung der Abfindung fest:

  • Für Arbeitnehmer mit drei bis sechs Monaten Beschäftigung ist keine Abfindung vorgeschrieben.
  • Arbeitnehmer, die mehr als sechs Monate, aber weniger als ein Jahr gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von dreizehn (13) Tagen Gehalt.
  • Für Arbeitnehmer mit einer Dienstzeit von einem bis fünf Jahren erhöht sich die Abfindung auf einundzwanzig (21) Tage Gehalt für jedes Dienstjahr.
  • Arbeitnehmer mit mehr als fünf Jahren ununterbrochener Dienstzeit erhalten die höchste Abfindung, die dreiundzwanzig (23) Tage Gehalt für jedes Dienstjahr beträgt.

Das ordentliche Gehalt, das zur Berechnung der Abfindung herangezogen wird, umfasst das Grundgehalt des Arbeitnehmers sowie alle regelmäßigen Boni oder Provisionen.

Auszahlung der Abfindung und Strafen

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den berechneten Abfindungsbetrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Kündigungsdatum zu zahlen. Jede Verzögerung bei der Zahlung zieht eine Strafe von einem Tagesgehalt für jeden Tag der Verzögerung nach sich.

Kündigungsprozess

In der Dominikanischen Republik gibt es spezifische gesetzliche Richtlinien, die die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln. Diese Richtlinien gewährleisten einen fairen Prozess für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das dominikanische Arbeitsgesetzbuch erkennt vier Hauptkategorien der Beendigung von Arbeitsverhältnissen an:

Desahucio (Beendigung ohne Grund)

Dies gilt, wenn entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer entscheidet, den Arbeitsvertrag zu beenden, ohne einen spezifischen Grund für die Beendigung anzugeben.

Despido (Beendigung mit Grund durch den Arbeitgeber)

Arbeitgeber können Arbeitnehmer aus berechtigtem Grund entlassen, basierend auf legitimen Gründen, die im Arbeitsgesetzbuch aufgeführt sind, wie z.B. schwerwiegendes Fehlverhalten oder schlechte Leistung. Bei gerechtfertigten Entlassungen ist keine Abfindung erforderlich, aber der Arbeitgeber muss Beweise vorlegen, um den Grund für die Beendigung zu untermauern.

Dimisión (Kündigung mit Grund durch den Arbeitnehmer)

Arbeitnehmer haben das Recht, aus berechtigtem Grund zu kündigen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag verletzt oder ein feindliches Arbeitsumfeld schafft. Ähnlich wie bei der Beendigung mit Grund durch den Arbeitgeber sind Beweise erforderlich, um den Kündigungsgrund zu belegen.

Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Dies tritt ein, wenn beide Parteien zustimmen, den Arbeitsvertrag zu beenden. Dieser Weg bietet Flexibilität und vermeidet potenzielle Streitigkeiten.

Verfahrensschritte

  1. Schriftliche Mitteilung: Die initiierende Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) muss der anderen Partei eine schriftliche Mitteilung über die Beendigung zukommen lassen. Die Mitteilung sollte das Beendigungsdatum angeben.

  2. Mitteilung an das Arbeitsministerium: Unabhängig vom Grund der Beendigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsministerium innerhalb von 48 Stunden nach der Beendigung zu benachrichtigen.

Zusätzliche Überlegungen

  • Arbeitgeber müssen einen nachweisbaren Grund für die Beendigung mit Grund (Despido) haben und können rechtliche Konsequenzen erfahren, wenn sie die Entlassung nicht rechtfertigen können.
  • Arbeitnehmer haben das Recht, eine Beendigung, die sie für unfair halten, vor den dominikanischen Arbeitsgerichten anzufechten.
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