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Steuern in Dominica

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Dominica

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In Dominica stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuerabzug.

Arbeitgebersteuern

  • Dominican Social Security (DSS): Arbeitgeber tragen 7,5 % der Gehälter der Mitarbeiter zur DSS bei.
  • Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter basierend auf einem progressiven Steuersystem.
    • 16 % auf die ersten $20.000,00
    • 26 % auf die nächsten $30.000,00
    • 36 % auf Beträge über $50.000,00
  • PAYE-Abführung: PAYE-Abzüge müssen bis zum 15. des folgenden Monats an die Inland Revenue Division abgeführt werden.
  • Jährliche Meldung der Vergütung und PAYE: Arbeitgeber sind verpflichtet, jährlich das Formular T.D.5 bis zum 31. März einzureichen.
  • Andere Quellensteuer: Arbeitgeber müssen 15 % Steuer auf Zahlungen an nicht ansässige Personen für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und andere bestimmte Einkünfte einbehalten. Diese Steuer ist innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Monats, in dem sie abgezogen wurde, fällig.

Arbeitnehmersteuern

  • Dominican Social Security (DSS): Arbeitnehmer tragen 6,25 % ihres Gehalts zur DSS bei.
  • Einkommensteuer: Arbeitnehmer unterliegen der Einkommenssteuer, die an der Quelle im Rahmen des PAYE-Systems abgezogen wird.

Wichtige Termine und Fristen

  • 31. März: Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung und für die jährliche Meldung der Vergütung (Formular TD.5) sowie für andere Einkünfte (Formular I.T.24). Dies ist auch die Frist für die erste Vorauszahlung (25 %) der Einkommensteuer für das laufende Jahr.

Mehrwertsteuer (VAT)

  • Standardrate: 15 %. Eine ermäßigte Rate von 10 % gilt für Hotel- und Tauchaktivitäten.
  • Abführung: Die erhobene Mehrwertsteuer muss bis zum 20. des folgenden Monats abgeführt werden.

Weitere Überlegungen

  • Mindestlohn: XCD 7,50 (USD 2,78) pro Stunde (Stand 2025).
  • 13. Monatsgehalt: In Dominica nicht verpflichtend.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind (Stand Februar 2025) und Änderungen vorbehalten sein können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die Inland Revenue Division direkt zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischen Richtlinien zu erhalten.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Dominica werden die Mitarbeiter-Steuerabzüge, bekannt als Pay As You Earn (PAYE), von den Mitarbeitergehältern einbehalten und an die Inland Revenue Division abgeführt.

Employee Tax Deductions

Das PAYE-System in Dominica basiert auf einer progressiven Steuerstruktur. Nach Abzug des Standardabzugs unterliegt das zu versteuernde Einkommen den folgenden Sätzen:

  • 15%: auf die ersten EC$20.000
  • 25%: auf die nächsten EC$30.000 (Einkommen zwischen EC$20.001 und EC$50.000)
  • 35%: auf jegliches Einkommen über EC$50.000

Ab 2021 beträgt der Standardabzug EC$416.220 jährlich. Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag je nach jährlicher Inflationsrate angepasst werden kann, daher wird empfohlen, die aktuellen Zahlen bei offiziellen Quellen zu überprüfen. Bestimmte Zahlungen sind von der Einkommensteuer befreit, darunter Weihnachtsboni, Abfindungszahlungen und Vorauszahlungen.

Sozialversicherungsbeiträge

Mitarbeiter tragen ebenfalls zur Sozialversicherung bei, die Leistungen wie Renten, Invaliditäts- und Krankenversicherung finanziert. Die Beiträge der Mitarbeiter sind wie folgt:

  • 2,87%: Rente und Invalidität
  • 3,04%: Krankenversicherung
  • 0,50%: Technische Bildung (INFOTEP)

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Abführung von PAYE- und Sozialversicherungsbeiträgen von den Mitarbeitergehältern und deren Überweisung an die Inland Revenue Division. Diese Abzüge müssen bis zum 15. des folgenden Monats eingereicht werden. Arbeitgeber müssen außerdem monatliche Erklärungen einreichen, auch wenn keine Steuer abgezogen wurde, zusammen mit einer jährlichen Erklärung bis zum 31. Januar des folgenden Jahres. Die Nichteinhaltung führt zu Strafen, einschließlich einer Strafe von 10% auf den ausstehenden Steuerbetrag und 1% monatlicher Zinsen. Für diese Einreichungen sind bestimmte Formulare, wie das T.D.3-Überweisungsformular, erforderlich.

Fringe Benefit Tax (FBT)

Arbeitgeber in Dominica unterliegen einer Fringe Benefit Tax (FBT) auf bestimmte nicht-monetäre Vorteile, die Mitarbeitern gewährt werden, wie Firmenwagen, Unterkunft und Clubmitgliedschaften. Diese Steuer wird mit 27% des Wertes des Vorteils berechnet und monatlich gezahlt. Für Firmenfahrzeuge variiert die FBT-Berechnung je nach Eigentum und Nutzung:

  • Arbeitgeber-eigen/geleast, im Büro genutzt: 40% der Abschreibung/Miete, Kraftstoff, Versicherung usw.
  • Arbeitgeber-eigen/geleast, außerhalb des Büros genutzt: 20% der Abschreibung/Miete, Kraftstoff, Versicherung usw.
  • Mitarbeiter-eigen, im Büro genutzt: 20% Kraftstoff, Reparaturen, Wartung und Versicherung.
  • Mitarbeiter-eigen, außerhalb des Büros genutzt: 10% Kraftstoff, Reparaturen, Wartung und Versicherung.

Zusätzliche Informationen

Dominica bietet mehrere Steuerbefreiungen und Anreize, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und ausländische Investitionen anzuziehen. Diese können Steuerferien für neue Unternehmen, zollfreie Konzessionen für genehmigte Projekte und Befreiungen für bestimmte Einkommensarten umfassen. Für die aktuellsten und umfassendsten Details zu Steuervorschriften wird dringend empfohlen, offizielle Quellen wie die Inland Revenue Division und relevante Gesetzgebungen zu konsultieren. Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen.

Mehrwertsteuer

In Dominica ist die Mehrwertsteuer (VAT) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen zu einem Standardsatz von 15 % erhoben wird.

VAT-Sätze

  • Standardrate: 15 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigte Rate: 10 % auf Hotelunterkünfte und Tauchaktivitäten.
  • Nullrate: 0 % auf bestimmte Waren wie Exporte, medizinische Versorgung und Grundnahrungsmittel (z.B. Reis, Mehl, Zucker).

Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind vollständig von der VAT befreit, darunter:

  • Finanzdienstleistungen
  • Immobilien
  • Miete
  • Medizinische Dienstleistungen

VAT-Registrierung

Unternehmen mit jährlichen steuerpflichtigen Lieferungen über $250.000 sind verpflichtet, sich für VAT zu registrieren. Ab dem 1. September 2016 wurde die VAT-Registrierungsgrenze auf diesen Betrag erhöht, zuvor lag sie bei $60.000 bzw. $120.000.

VAT-Meldung und Zahlung

Registrierte Unternehmen müssen monatliche VAT-Erklärungen einreichen und die Zahlung bis zum 20. des Folgemonats leisten. Die Erklärungen müssen steuerpflichtige Verkäufe, Einkäufe und andere relevante Informationen enthalten. Die Abgabe ist verpflichtend, auch wenn für den Zeitraum keine Steuer anfällt. Verspätete Abgaben werden mit 100 $ pro Monat oder Teilmonat bestraft. Der Comptroller kann auf schriftlichen Antrag hin Fristverlängerungen gewähren, wenn triftige Gründe vorliegen. Beachten Sie, dass eine Verlängerung die Frist für die Steuerzahlung nicht ändert. Verbraucher sollten bei jedem Kauf eine Quittung anfordern. Registrierte Unternehmen sollten für alle Einkäufe von registrierten Lieferanten eine Steuerrechnung erhalten. Alle angezeigten Preise müssen VAT-inclu­sive sein (d.h. der Endpreis, den der Verbraucher zahlt). Registrierte Unternehmen müssen ihre VAT-Registrierungsbescheinigung gut sichtbar ausstellen.

Zusätzliche Informationen

  • Die VAT wurde in Dominica am 1. März 2006 eingeführt und ersetzte mehrere frühere Steuern, darunter die Consumption Tax, Sales Tax, Hotel Occupancy Tax und Entertainment Tax.
  • Vorsteuer bezieht sich auf die VAT, die auf Einkäufe steuerpflichtiger Waren oder Dienstleistungen von einer steuerpflichtigen Person gezahlt wird.
  • Umsatzsteuer ist die VAT, die von einem registrierten Unternehmen auf seine steuerpflichtigen Verkäufe erhoben wird.
  • Eine steuerpflichtige Tätigkeit ist eine, die regelmäßig oder kontinuierlich von einer Person in Dominica (oder teilweise in Dominica) ausgeübt wird, unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert ist, und die die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an eine andere Person gegen Entgelt beinhaltet oder beabsichtigt.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell sind, Stand heute, den 5. Februar 2025, und Änderungen vorbehalten sind.

Steuervorteile

Dominica bietet eine Reihe von Steueranreizen, die darauf ausgelegt sind, Investitionen anzuziehen und die wirtschaftliche Aktivität zu fördern.

Steueranreize in Dominica

Das Steuersystem von Dominica bietet mehrere Vorteile für Einzelpersonen und Unternehmen:

  • Keine Steuern auf:

    • Kapitalgewinne
    • Erbschaften
    • Vermögen
    • Geschenke
    • Auslandseinkommen
    • Persönliches Einkommen (für Einwohner)
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Dominica hat Abkommen mit den USA und CARICOM, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

  • Gewinnrückführung: Es bestehen keine Beschränkungen für die Rückführung von Gewinnen und importiertem Kapital.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

Für Unternehmen, die in Dominica tätig sind, stehen mehrere Anreize zur Verfügung:

  • Steuerbefreiungen: Neue Unternehmen und bestimmte Sektoren wie Tourismus, Landwirtschaft und erneuerbare Energien können für Steuerbefreiungen von bis zu 20 Jahren qualifizieren.
  • Importzollbefreiungen: Unternehmen können für vollständige Befreiungen von Importzöllen auf Ausrüstung und Materialien in Frage kommen.
  • Exportzuschüsse: Steuerliche Vergünstigungen oder Rückerstattungen sind basierend auf Exportgewinnen erhältlich.
  • Mehrwertsteuerbefreiungen: Einige Kapitalinvestitionen können von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreit werden.

Beantragung von Anreizen

Die Invest Dominica Authority (IDA) verwaltet die Anträge auf fiskalische Anreize. Unternehmen reichen ihre Anträge bei der IDA ein, die dann Empfehlungen an die Regierung ausspricht. Das Verfahren soll flexibel und nicht diskriminierend sein, um den spezifischen Bedürfnissen jedes Projekts gerecht zu werden, unabhängig von Größe oder Herkunft (inländisch oder ausländisch). Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der IDA.

Zusätzliche Steuerliche Überlegungen für Einzelpersonen

Während Einwohner im Allgemeinen von der persönlichen Einkommensteuer befreit sind, stehen bestimmte Abzüge für Ausgaben zur Verfügung, die bei der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte anfallen. Diese umfassen:

  • Residentenpauschale: $30.000,00
  • Hypothekenzinsenpauschale: Bis zu $25.000,00
  • Spenden an anerkannte Institutionen
  • Studienkreditbefreiung: Bis zu $5.000,00 pro Student

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abzüge bestimmten Kriterien unterliegen, wie z.B. dass sie vollständig und ausschließlich für die Einkommensgenerierung entstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Stand Februar 5, 2025, aktuell sind und Änderungen vorbehalten sein können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die zuständigen Behörden zu konsultieren, um die neuesten Informationen und spezifische Details zu Berechtigung und Antragsverfahren zu erhalten.

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