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DominicaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Dominica

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Dominica stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, darunter Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuerabzüge.

Arbeitgebersteuern

  • Dominican Social Security (DSS): Arbeitgeber zahlen 7,5 % des Gehalts ihrer Mitarbeiter an die DSS.
  • Einkommensteuerabzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommensteuer vom Gehalt der Mitarbeiter, basierend auf einem progressiven Steuersystem.
    • 16 % auf die ersten $20,000.00
    • 26 % auf die nächsten $30,000.00
    • 36 % auf jeden Betrag über $50,000.00
  • PAYE-Überweisung: PAYE-Abzüge müssen bis zum 15. des Folgemonats an die Inland Revenue Division überwiesen werden.
  • Jährliche Abgabe der Vergütungen und PAYE: Arbeitgeber sind verpflichtet, das Formular T.D.5 jährlich bis zum 31. März einzureichen.
  • Weitere Quellensteuern: Arbeitgeber müssen eine Steuer von 15 % auf Zahlungen an im Ausland ansässige Personen für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und andere spezifizierte Einkünfte einbehalten. Diese Steuer ist innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende des Monats, in dem sie einbehalten wurde, fällig.

Arbeitnehmersteuern

  • Dominican Social Security (DSS): Arbeitnehmer zahlen 6,25 % ihres Gehalts an die DSS.
  • Einkommensteuer: Arbeitnehmer unterliegen der Einkommensteuer, die an der Quelle im Rahmen des PAYE-Systems abgezogen wird.

Wichtige Termine und Fristen

  • 31. März: Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung und für die jährliche Abgabe der Vergütungen (Formular TD.5) sowie für andere Einkünfte (Formular I.T.24). Dies ist auch die Frist für die erste Vorauszahlung (25 %) der Einkommensteuer für das laufende Jahr.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

  • Regelsatz: 15 %. Ein ermäßigter Satz von 10 % gilt für Hotel- und Tauchaktivitäten.
  • Überweisung: Die erhobene MwSt. muss bis zum 20. des Folgemonats überwiesen werden.

Weitere Überlegungen

  • Mindestlohn: XCD 7,50 (USD 2,78) pro Stunde (ab 2025).
  • 13. Monatsgehalt: In Dominica nicht verpflichtend.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Die Konsultation eines Steuerberaters oder direkte Kontaktaufnahme mit der Inland Revenue Division wird für die aktuellsten und spezifischsten Informationen empfohlen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Dominica werden die Steuerabzüge der Arbeitnehmer, bekannt als Pay As You Earn (PAYE), von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten und an die Inland Revenue Division abgeführt.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Das PAYE-System in Dominica basiert auf einem progressiven Steuersatz. Nach Abzug des Standardabzugs unterliegt das zu versteuernde Einkommen den folgenden Sätzen:

  • 15%: auf die ersten EC$20,000
  • 25%: auf die nächsten EC$30,000 (Einkommen zwischen EC$20,001 und EC$50,000)
  • 35%: auf jedes Einkommen über EC$50,000

Ab 2021 beträgt der Standardabzug jährlich EC$416,220. Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag Anpassungen basierend auf der jährlichen Inflationsrate unterliegt, daher wird empfohlen, die aktuelle Zahl bei offiziellen Quellen zu bestätigen. Bestimmte Zahlungen sind von der Einkommensteuer befreit, dazu gehören Weihnachtsboni, Abfindungen und Vorauszahlungsbeträge.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer leisten auch Beiträge zur Sozialversicherung, die Leistungen wie Renten, Invalidität und Krankenversicherung finanziert. Die Beiträge der Arbeitnehmer sind wie folgt:

  • 2,87%: Rente und Invalidität
  • 3,04%: Krankenversicherung
  • 0,50%: Technische Bildung (INFOTEP)

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung von PAYE und Sozialversicherungsbeiträgen von den Gehältern der Arbeitnehmer und müssen diese an die Inland Revenue Division abführen. Diese Abzüge müssen bis zum 15. des Folgemonats eingereicht werden. Arbeitgeber müssen auch monatliche Erklärungen einreichen, selbst wenn keine Steuer einbehalten wurde, sowie eine jährliche Erklärung bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Nichterfüllung führt zu Strafen, darunter eine 10%ige Strafe auf die ausstehende Steuerschuld und 1% monatliche Zinsen. Bestimmte Formulare, wie das T.D.3-Zahlungsformular, sind für diese Einreichungen erforderlich.

Steuer auf Sachleistungen (FBT)

Arbeitgeber in Dominica unterliegen einer Steuer auf Sachleistungen (FBT) auf bestimmte geldwerte Vorteile, die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, wie Firmenwagen, Wohnen und Clubmitgliedschaften. Diese Steuer wird mit 27% des Wertes des Vorteils berechnet und ist monatlich zu zahlen. Für Firmenfahrzeuge variiert die FBT-Berechnung je nach Eigentum und Nutzung:

  • Arbeitgeberbesitz/Leasing, im Büro genutzt: 40% von Abschreibung/Miete, Treibstoff, Versicherung usw.
  • Arbeitgeberbesitz/Leasing, außerhalb des Büros genutzt: 20% von Abschreibung/Miete, Treibstoff, Versicherung usw.
  • Arbeitnehmerbesitz, im Büro genutzt: 20% von Treibstoff, Reparaturen, Wartung und Versicherung.
  • Arbeitnehmerbesitz, außerhalb des Büros genutzt: 10% von Treibstoff, Reparaturen, Wartung und Versicherung.

Zusätzliche Informationen

Dominica bietet mehrere Steuerbefreiungen und Anreize, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und ausländische Investitionen anzuziehen. Dazu können Steuerferien für neue Unternehmen, zollfreie Vergünstigungen für genehmigte Projekte und Befreiungen von bestimmten Einkommensarten gehören. Für die aktuellsten und umfassendsten Details zu den Steuerregelungen wird dringend empfohlen, offizielle Quellen wie die Inland Revenue Division und relevante Gesetze zu konsultieren. Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen.

Mehrwertsteuer

In Dominica ist die Mehrwertsteuer (MWST) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen mit einem Standardsatz von 15 % erhoben wird.

MWST-Sätze

  • Standardsatz: 15 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 10 % auf Hotelunterkünfte und Tauchaktivitäten.
  • Nullsatz: 0 % auf bestimmte Waren wie Exporte, medizinische Lieferungen und Grundnahrungsmittel (z. B. Reis, Mehl, Zucker).

Befreite Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind vollständig von der MWST befreit, einschließlich:

  • Finanzdienstleistungen
  • Immobilien
  • Miete
  • Medizinische Dienstleistungen

MWST-Registrierung

Unternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Umsatz von mehr als $250,000 müssen sich für die MWST registrieren. Ab dem 1. September 2016 wurde die Schwelle für die MWST-Registrierung auf diesen Betrag erhöht, von den vorherigen Schwellenwerten von $60,000 und $120,000.

MWST-Abgabe und Zahlung

Registrierte Unternehmen müssen monatliche MWST-Erklärungen einreichen und die Zahlung bis zum 20. des Folgemonats leisten. Die Erklärungen müssen Umsatz, Einkäufe und andere relevante Informationen, die der MWST unterliegen, detailliert auflisten. Die Einreichung ist verpflichtend, auch wenn für den Zeitraum keine Steuer fällig ist. Für verspätete Einreichungen fallen $100 Strafe pro Monat oder Teilmonat an. Der Kontrolleur kann auf schriftlichen Antrag bei Vorliegen eines triftigen Grundes Fristverlängerungen gewähren. Beachten Sie, dass eine Verlängerung den Steuerzahlungstermin nicht verändert. Verbraucher sollten für jeden Kauf eine Quittung anfordern. Registrierte Unternehmen sollten für alle Einkäufe bei registrierten Lieferanten eine Steuerrechnung erhalten. Alle angezeigten Preise müssen die MWST enthalten (d. h. der Endpreis, den der Verbraucher zahlt). Registrierte Unternehmen müssen ihr MWST-Registrierungszertifikat gut sichtbar ausstellen.

Zusätzliche Informationen

  • Die MWST wurde am 1. März 2006 in Dominica eingeführt und ersetzte mehrere vorherige Steuern, einschließlich der Verbrauchsteuer, der Verkaufssteuer, der Hotelbelegungssteuer und der Unterhaltungssteuer.
  • Vorsteuer bezieht sich auf die MWST, die von einer steuerpflichtigen Person beim Einkauf von steuerpflichtigen Waren oder Dienstleistungen gezahlt wird.
  • Umsatzsteuer ist die von einem registrierten Unternehmen auf seine steuerpflichtigen Verkäufe erhobene MWST.
  • Eine steuerpflichtige Tätigkeit ist eine, die regelmäßig oder kontinuierlich von einer Person in Dominica (oder teilweise in Dominica) durchgeführt wird, unabhängig davon, ob sie zum Gewinn führt, und die die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an eine andere Person gegen Entgelt umfasst oder beabsichtigt.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen bis heute, den 5. Februar 2025, aktuell sind und sich möglicherweise ändern können.

Steuervergünstigungen

Dominica bietet eine Reihe von Steueranreizen, die darauf abzielen, Investitionen anzuziehen und die wirtschaftliche Aktivität zu fördern.

Steueranreize in Dominica

Das Steuersystem von Dominica bietet mehrere Vorteile für Einzelpersonen und Unternehmen:

  • Keine Steuern auf:

    • Kapitalgewinne
    • Erbschaften
    • Vermögen
    • Schenkungen
    • Ausländisches Einkommen
    • Persönliches Einkommen (für Einwohner)
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Dominica hat Abkommen mit den USA und CARICOM, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

  • Gewinnrückführung: Es gibt keine Beschränkungen für die Rückführung von Gewinnen und importiertem Kapital.

Unternehmenssteueranreize

Für Unternehmen, die in Dominica tätig sind, stehen mehrere Anreize zur Verfügung:

  • Steuerbefreiungen: Neue Unternehmen und bestimmte Sektoren wie Tourismus, Landwirtschaft und erneuerbare Energien können sich für Steuerbefreiungen von bis zu 20 Jahren qualifizieren.
  • Befreiungen von Einfuhrzöllen: Unternehmen können für vollständige Befreiungen von Einfuhrzöllen auf Ausrüstungen und Materialien in Frage kommen.
  • Exportzulagen: Steuervergünstigungen oder Rabatte sind basierend auf Exportgewinnen verfügbar.
  • Mehrwertsteuerbefreiungen: Einige Kapitalinvestitionen können von der Mehrwertsteuer (VAT) befreit werden.

Beantragung von Anreizen

Die Invest Dominica Authority (IDA) verwaltet die Anträge auf steuerliche Anreize. Unternehmen reichen ihre Anträge bei der IDA ein, die dann Empfehlungen an die Regierung weiterleitet. Der Prozess soll flexibel und nicht diskriminierend sein und den spezifischen Bedürfnissen jedes Projekts entsprechen, unabhängig von Größe oder Herkunft (inländisch oder ausländisch). Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der IDA-Website.

Zusätzliche Steuerüberlegungen für Einzelpersonen

Während Einwohner im Allgemeinen von der Einkommensteuer befreit sind, stehen bestimmte Abzüge für Ausgaben zur Verfügung, die bei der Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen anfallen. Dazu gehören:

  • Wohnsitzfreibetrag: $30,000.00
  • Hypothekenzinsenabzug: Bis zu $25,000.00
  • Spenden an genehmigte Einrichtungen
  • Studienkreditentlastung: Bis zu $5,000.00 pro Student

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abzüge bestimmten Kriterien unterliegen, wie zum Beispiel, dass sie vollständig und ausschließlich zur Einkommensproduktion verwendet werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen aktuell bis zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die zuständigen Behörden zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und spezifische Details bezüglich der Berechtigung und der Antragsverfahren zu erhalten.

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