Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Kongo
In der Republik Kongo haben Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Jahresurlaub. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bestimmte Anspruchskriterien erfüllen.
Gemäß Artikel 133 des Arbeitsgesetzbuches haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in Höhe von 1,5 Arbeitstagen für jeden Monat tatsächlicher Dienstzeit. Dies entspricht ungefähr 18 Arbeitstagen Urlaub pro Jahr. Arbeitnehmer, die seit 2 Jahren oder länger ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben jedoch Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub.
Das Arbeitsgesetzbuch stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Dienstzeit, Anspruch auf Jahresurlaub haben.
Der Zeitpunkt des Urlaubs sollte gemäß Artikel 136 des Arbeitsgesetzbuches einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Die Erholungsbedürfnisse des Arbeitnehmers sollten gemäß Artikel 133 des Arbeitsgesetzbuches von den Arbeitgebern prioritär berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, während ihres Jahresurlaubs ihr reguläres Gehalt zu erhalten.
Tarifverträge können großzügigere Urlaubsansprüche gewähren als die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindestanforderungen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Urlaubsansprüche und die Nutzung der Urlaubstage der Arbeitnehmer zu führen.
Die Republik Kongo feiert das ganze Jahr über eine Vielzahl von weltlichen, religiösen (hauptsächlich christlichen) und historischen Feiertagen.
Im Kongo, sieht das Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) verschiedene Urlaubsregelungen für Arbeitnehmer vor.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf 1,5 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden Monat ununterbrochener Dienstzeit. Dies entspricht in der Regel 18 Arbeitstagen jährlich. Arbeitnehmer, die 2 Jahre oder länger ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub. Der Urlaub wird im Laufe der Zeit angesammelt und kann nicht zu Beginn eines Beschäftigungszeitraums vollständig genommen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten den Urlaubstermin einvernehmlich festlegen, wobei die betrieblichen Erfordernisse und die Erholungswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.
Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab:
In der Regel ist ein ärztliches Attest erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu begründen.
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Dies gilt für Frauen, die mindestens sechs Monate beschäftigt waren.
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