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Kongo

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Kongo

Urlaubszeit

In der Republik Kongo haben Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Jahresurlaub. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, die bestimmte Anspruchskriterien erfüllen.

Anspruch

Gemäß Artikel 133 des Arbeitsgesetzbuches haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in Höhe von 1,5 Arbeitstagen für jeden Monat tatsächlicher Dienstzeit. Dies entspricht ungefähr 18 Arbeitstagen Urlaub pro Jahr. Arbeitnehmer, die seit 2 Jahren oder länger ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben jedoch Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub.

Anspruchsberechtigung

Das Arbeitsgesetzbuch stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Dienstzeit, Anspruch auf Jahresurlaub haben.

Planung

Der Zeitpunkt des Urlaubs sollte gemäß Artikel 136 des Arbeitsgesetzbuches einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Die Erholungsbedürfnisse des Arbeitnehmers sollten gemäß Artikel 133 des Arbeitsgesetzbuches von den Arbeitgebern prioritär berücksichtigt werden.

Vergütung

Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, während ihres Jahresurlaubs ihr reguläres Gehalt zu erhalten.

Zusätzliche Überlegungen

Tarifverträge

Tarifverträge können großzügigere Urlaubsansprüche gewähren als die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindestanforderungen.

Aufzeichnungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Urlaubsansprüche und die Nutzung der Urlaubstage der Arbeitnehmer zu führen.

Feiertage

Die Republik Kongo feiert das ganze Jahr über eine Vielzahl von weltlichen, religiösen (hauptsächlich christlichen) und historischen Feiertagen.

Weltliche Feiertage

  • Neujahrstag (1. Januar): Dieser Tag markiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres.
  • Tag der Arbeit (1. Mai): Dieser Tag ehrt die Beiträge der Arbeiter zur Gesellschaft.
  • Unabhängigkeitstag (15. August): Dieser Tag feiert die Unabhängigkeit des Kongo von Frankreich im Jahr 1960.
  • Nationalfeiertag (28. November): Dieser Tag erinnert an die Proklamation der Republik Kongo im Jahr 1958.

Christliche Feiertage

  • Ostermontag: Dies ist der Tag nach Ostersonntag, der von Christen gefeiert wird.
  • Christi Himmelfahrt: Dieser Tag feiert die Himmelfahrt Jesu Christi. Es ist ein christlicher Feiertag.
  • Pfingstmontag: Dieser Tag erinnert an das Herabkommen des Heiligen Geistes auf die Apostel. Es ist ein christlicher Feiertag.
  • Mariä Himmelfahrt (15. August): Dieser Tag erinnert an die leibliche Aufnahme der Jungfrau Maria in den Himmel. Es ist ein katholischer Feiertag.
  • Allerheiligen (1. November): Dieser Tag ehrt die Heiligen und Märtyrer des christlichen Glaubens.
  • Weihnachtstag (25. Dezember): Dieser Tag feiert die Geburt Jesu Christi.

Urlaubsarten

Im Kongo, sieht das Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) verschiedene Urlaubsregelungen für Arbeitnehmer vor.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 1,5 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub für jeden Monat ununterbrochener Dienstzeit. Dies entspricht in der Regel 18 Arbeitstagen jährlich. Arbeitnehmer, die 2 Jahre oder länger ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub. Der Urlaub wird im Laufe der Zeit angesammelt und kann nicht zu Beginn eines Beschäftigungszeitraums vollständig genommen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten den Urlaubstermin einvernehmlich festlegen, wobei die betrieblichen Erfordernisse und die Erholungswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

Krankheitsurlaub

Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs hängt von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab:

  • Weniger als 6 Monate Dienstzeit: 1 Monat volle Bezahlung
  • 6-12 Monate Dienstzeit: 2 Monate volle Bezahlung
  • Über 1 Jahr Dienstzeit: 3 Monate volle Bezahlung, 3 Monate halbe Bezahlung

In der Regel ist ein ärztliches Attest erforderlich, um den Krankheitsurlaub zu begründen.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub (in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt). Dies gilt für Frauen, die mindestens sechs Monate beschäftigt waren.

Andere Arten von Urlaub

  • Trauerurlaub: Arbeitnehmern kann im Todesfall eines nahen Familienmitglieds eine kurze Freistellung gewährt werden. Das Arbeitsgesetzbuch spezifiziert den Trauerurlaub nicht ausdrücklich, aber er kann unter besonderen persönlichen Urlaubsregelungen abgedeckt sein.
  • Urlaub für familiäre Ereignisse: Arbeitnehmern kann für bedeutende familiäre Ereignisse, wie Hochzeiten, Geburten oder andere wichtige Zeremonien, freigestellt werden.
  • Unbezahlter Urlaub: In einigen Fällen können Arbeitnehmer mit ihren Arbeitgebern unbezahlten Urlaub aushandeln.
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