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Komoren

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Komoren

Kündigung

Das Verständnis der Vorschriften zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf den Komoren ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die im Land tätig sind, von entscheidender Bedeutung.

Gesetzliche Gründe für die Kündigung

Arbeitgeber auf den Komoren können den Vertrag eines Arbeitnehmers nur aus einem gültigen und gerechtfertigten Grund gemäß dem komorischen Arbeitsgesetzbuch kündigen. Diese Gründe umfassen:

  • Schwerwiegendes Fehlverhalten: Dies umfasst Handlungen wie Diebstahl, Gewalt, Belästigung, Ungehorsam oder das Arbeiten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  • Unfähigkeit: Die Unfähigkeit eines Arbeitnehmers, seine Aufgaben aufgrund von Krankheit, Verletzung oder anderen Faktoren, die seine Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen, zu erfüllen.
  • Wirtschaftliche oder technologische Gründe: Entlassungen oder Umstrukturierungen, die eine Reduzierung der Belegschaft erforderlich machen.

Verbotene Kündigungsgründe

Das Arbeitsgesetzbuch der Komoren verbietet es Arbeitgebern ausdrücklich, Arbeitsverhältnisse aus bestimmten Gründen zu kündigen. Dazu gehören Rasse, Hautfarbe, Nationalität oder soziale Herkunft, gewerkschaftliche Tätigkeit, Geschlecht, Familienstand, Schwangerschaft, familiäre Verpflichtungen, Religion oder politische Meinungen, Ausübung der Arbeitnehmervertretungsrechte, Einreichung einer Beschwerde gegen den Arbeitgeber, Mutterschaftsurlaub, Krankheit oder medizinisch bestätigter Unfall und Meldung von Belästigungsfällen.

Kündigungsfristen

Vor der Kündigung (außer in Fällen von schwerwiegendem Fehlverhalten) müssen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung zukommen lassen. Die Kündigungsfrist variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

  • Weniger als 6 Monate Betriebszugehörigkeit: 1 Woche Kündigungsfrist
  • 6 Monate bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat Kündigungsfrist
  • Mehr als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate Kündigungsfrist

Abfindung

Arbeitnehmer, die entlassen werden (ausgenommen in Fällen von schwerwiegendem Fehlverhalten), haben Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe wird basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers bestimmt. Eine Konsultation mit dem Beratenden Rat für Arbeit und Beschäftigung ist für die Bestimmung erforderlich.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass eine Arbeitnehmerin, die in den letzten 15 Monaten entbunden hat, ihr Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder die Notwendigkeit, eine Entschädigung zu zahlen, beenden kann.

Diskriminierung

Die Komoren haben einen robusten rechtlichen Rahmen, der Einzelpersonen vor Diskriminierung schützt, insbesondere am Arbeitsplatz. Die Verfassung und das Arbeitsgesetzbuch sind die Hauptquellen der Antidiskriminierungsgesetzgebung in den Komoren.

Geschützte Merkmale

Diskriminierung ist aus folgenden Gründen verboten:

  • Rasse, Hautfarbe und nationale Herkunft: Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, ethnischen Zugehörigkeit oder nationalen Herkunft einer Person ist illegal.
  • Geschlecht: Die Verfassung der Komoren garantiert die Gleichstellung von Männern und Frauen. Geschlechtsbezogene Diskriminierung ist ungesetzlich.
  • Religion: Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen oder Praktiken ist nicht erlaubt.
  • Politische Meinung: Diskriminierung aufgrund politischer Zugehörigkeit oder Ansichten ist verboten.
  • Tatsächlicher oder vermuteter Gesundheitszustand (wie HIV und AIDS): Das Arbeitsgesetzbuch verbietet ausdrücklich die Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands.
  • Behinderung: Das Arbeitsgesetzbuch verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, obwohl spezifische Schutzmaßnahmen möglicherweise weiterer Klarstellung bedürfen.

Rechtsbehelfsmechanismen

Wenn eine Person in den Komoren Diskriminierung erfährt, kann sie über folgende Kanäle Abhilfe suchen:

  • Arbeitsinspektorat: Arbeitnehmer können beim Arbeitsinspektorat Beschwerden über Diskriminierung einreichen, das für die Untersuchung und Durchsetzung der Arbeitsgesetze verantwortlich ist.
  • Gerichte: Einzelpersonen können rechtliche Schritte über das Gerichtssystem einleiten, wenn sie glauben, dass sie unrechtmäßiger Diskriminierung ausgesetzt waren. Das Arbeitsgericht ist für arbeitsbezogene Diskriminierungsstreitigkeiten zuständig.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber in den Komoren haben die Pflicht, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und zu bekämpfen. Dies umfasst:

  • Erstellung von Antidiskriminierungsrichtlinien: Arbeitgeber sollten klare Richtlinien entwickeln, die eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Diskriminierung festlegen und Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Beschwerden etablieren.
  • Schulung und Bildung: Arbeitgeber sollten regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zu Antidiskriminierungsgesetzen und der Bedeutung eines integrativen Arbeitsplatzes anbieten.
  • Schnelle Untersuchung von Beschwerden: Arbeitgeber sollten alle Diskriminierungsvorwürfe gründlich untersuchen und bei bestätigtem Fehlverhalten geeignete Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

Arbeitsbedingungen

In Komoren wurden gesetzliche Standards festgelegt, um die Arbeitsbedingungen zu regulieren. Diese Standards umfassen Beschränkungen der Arbeitszeiten, vorgeschriebene Ruhezeiten und einige grundlegende Sicherheitsüberlegungen.

Arbeitszeiten

Die gesetzliche Arbeitswoche in den Komoren ist auf 40 Stunden begrenzt, mit einem Maximum von 130 Stunden pro Monat. Dies bildet die Grundlage für die Berechnung der Arbeitnehmervergütung. Überstunden sind in bestimmten Situationen erlaubt, aber es gibt Einschränkungen:

  • Überstunden dürfen 20 zusätzliche Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Ruhezeiten

Das komorische Gesetz schreibt festgelegte Ruhezeiten für Arbeitnehmer vor:

  • Tägliche Ruhezeit: Mindestens 12 aufeinanderfolgende Stunden, speziell für Frauen und junge Arbeitnehmer.
  • Wöchentliche Ruhezeit: Umfasst 24 aufeinanderfolgende Stunden, die typischerweise sonntags oder freitags eingehalten werden.

Ausnahmen von den Sonntagsruhezeiten können in Situationen auftreten, die als kritisch für den sicheren Betrieb oder dringende Angelegenheiten angesehen werden. In solchen Fällen müssen Arbeitgeber vorübergehende Ausnahmen mit dem Versprechen von Ausgleichszeiten einholen.

Ergonomische Anforderungen

Obwohl keine spezifischen ergonomischen Vorschriften leicht verfügbar sind, halten sich die Komoren als Mitgliedstaat an die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation. Diese Standards befassen sich mit Arbeitssicherheit und Ergonomie, obwohl die Durchsetzung in den einzelnen Ländern unterschiedlich sein kann.

Gesundheit und Sicherheit

Die Regierung der Komoren setzt Vorschriften durch, um ein grundlegendes Niveau an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Vorschriften umreißen die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungsbehörden, die für die Einhaltung dieser Standards verantwortlich sind.

Pflichten der Arbeitgeber

Das komorische Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer durch mehrere wichtige Maßnahmen zu priorisieren:

  • Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung: Arbeitgeber müssen potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und beheben, um das Risiko von Unfällen und Krankheiten zu minimieren.
  • Sichere Arbeitspraktiken: Die Implementierung sicherer Arbeitsverfahren und die Schulung der Mitarbeiter, wie sie ihre Aufgaben sicher ausführen können, sind eine Verantwortung des Arbeitgebers.
  • Persönliche Schutzausrüstung: Wenn erforderlich, müssen Arbeitgeber geeignete PSA bereitstellen, um die Mitarbeiter vor spezifischen berufsbedingten Risiken zu schützen.
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, leicht zugängliche Erste-Hilfe-Einrichtungen zu unterhalten, um kleinere Verletzungen oder Notfälle am Arbeitsplatz zu behandeln.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in den Komoren haben grundlegende Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:

  • Sichere Arbeitsumgebung: Arbeitnehmer haben das Recht, in einer Umgebung zu arbeiten, die frei von vorhersehbaren Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit ist.
  • Ablehnung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, von denen sie vernünftigerweise glauben, dass sie eine unmittelbare Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit darstellen.
  • Gesundheitsüberwachung: In bestimmten gefährlichen Arbeitssituationen haben Arbeitnehmer das Recht auf regelmäßige Gesundheitsüberwachung, um arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme zu erkennen und zu behandeln.

Durchsetzungsbehörden

Das Ministerium für Beschäftigung, Arbeit, Berufsausbildung und Frauenunternehmertum ist die primäre Regierungsbehörde, die für die Durchsetzung der Vorschriften zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den Komoren verantwortlich ist.

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