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Steuern in Albanien

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Albanien.

Albanien taxes overview

Albanien betreibt ein progressives Steuersystem, das Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Einkommen und Sozialabgaben umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie verschiedene Steuern und Abgaben im Auftrag ihrer Mitarbeiter berechnen, einbehalten und an die zuständigen Behörden abführen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für die Einhaltung der Vorschriften und reibungslose Abläufe bei der Beschäftigung von Personal im Land unerlässlich.

Der steuerliche Rahmen umfasst die persönliche Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge. Diese basieren hauptsächlich auf dem Bruttogehalts eines Mitarbeiters, wobei spezifische Raten und Schwellenwerte die endgültigen Beträge bestimmen, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu zahlen sind. Die Einhaltung der festgelegten Fristen und Meldeverfahren ist für alle Arbeitgeber, die in Albanien tätig sind, verpflichtend.

Verpflichtungen des Arbeitgebers hinsichtlich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Albanien sind dafür verantwortlich, sowohl Beiträge zur Sozialversicherung als auch zur Krankenversicherung auf Grundlage der Bruttogehälter ihrer Mitarbeiter zu leisten. Diese Beiträge werden monatlich berechnet. Es gibt eine Mindest- und eine Höchstgrenze für die Bemessungsgrundlage. Für 2026 beträgt die monatliche Mindestbruttogrundlage für Beiträge ALL 50.000, und die maximale monatliche Bruttogrundlage ALL 186.416. Die Beiträge werden auf das Bruttogehalt innerhalb dieses Bereichs berechnet.

Die Beitragssätze des Arbeitgebers für 2026 sind wie folgt:

Beitragstyp Arbeitgeberrate
Sozialversicherung 15,0%
Krankenversicherung 1,7%
Insgesamt 16,7%

Diese Sätze werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters angewendet, das auf die maximale Bemessungsgrundlage begrenzt ist.

Anforderungen an die Abführung der Einkommenssteuer

Arbeitgeber sind verpflichtet, die persönliche Einkommensteuer (PIT) von den Bruttomonatsgehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Albanien verwendet ein progressives Steuersatzsystem für Beschäftigungseinkommen. Die Steuer wird auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters nach Abzug seines Anteils an Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen berechnet.

Für 2026 sind die persönlichen Einkommensteuersätze auf Beschäftigungseinkommen folgendermaßen strukturiert:

Monatliches zu versteuerndes Einkommen (ALL) Steuersatz
Bis zu 50.000 0%
Von 50.001 bis 200.000 13%
Über 200.000 23%

Der Arbeitgeber berechnet die monatliche PIT auf Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters und zieht diesen Betrag vom Netto-Gehalt ab, das an den Mitarbeiter ausgezahlt wird.

Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Albanien unterliegen Abzügen für ihren Anteil an Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen, die vom Arbeitgeber einbehalten werden. Für 2026 betragen die Beitragssätze für Arbeitnehmer:

Beitragstyp Arbeitnehmerrate
Sozialversicherung 9,5%
Krankenversicherung 1,7%
Insgesamt 11,2%

Diese Sätze werden auf die Bruttogehaltsbasis angewendet, wobei die gleichen Mindest- und Höchstgrenzen wie bei den Arbeitgeberbeiträgen gelten (ALL 50.000 bis ALL 186.416 pro Monat für 2026).

Die gesamten Arbeitnehmerbeiträge (11,2%) werden vor der Berechnung der persönlichen Einkommensteuer vom Bruttogehalt abgezogen. In der Regel gibt es für Arbeitnehmer nur begrenzte persönliche Freibeträge oder Standardabzüge, die ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Beschäftigung weiter reduzieren, zusätzlich zu den obligatorischen Sozial- und Gesundheitsbeiträgen.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber müssen monatliche Melde- und Zahlungsfristen einhalten. Die wichtigsten Fristen für Lohn- und Gehaltssteuern sowie Beiträge sind in der Regel der 20. des Monats nach dem Gehaltsabrechnungszeitraum. Bis zu diesem Datum müssen Arbeitgeber:

  • Die monatliche Gehaltsabrechnung (Declarata e Pagave) elektronisch an die Steuerbehörden übermitteln.
  • Die einbehaltene persönliche Einkommensteuer zahlen.
  • Sowohl die Beiträge für die Sozialversicherung als auch für die Krankenversicherung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer abführen.

Es bestehen auch jährliche Meldepflichten, die die monatlichen Informationen zusammenfassen. Eine genaue und zeitgerechte Übermittlung der Deklarationen und Zahlungen ist entscheidend, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Firmen

Ausländische Personen, die in Albanien arbeiten, unterliegen in der Regel den gleichen Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsregeln wie albanische Staatsbürger, sofern sie als Steueransässige gelten. Die Steueransässigkeit wird in der Regel durch eine physische Anwesenheit im Land von mehr als 183 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmt. Nicht-Ansässige werden nur auf ihre in Albanien erzielten Einkünfte besteuert.

Ausländische Unternehmen, die Personen in Albanien beschäftigen, müssen sich möglicherweise als Employer of Record für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Zwecke registrieren, auch wenn sie keine feste Niederlassung haben. Dies ist besonders relevant, wenn Mitarbeiter direkt angestellt werden. Die Nutzung eines Employer of Record-Dienstes kann ausländischen Unternehmen helfen, diese Komplexitäten zu navigieren und die Einhaltung der lokalen Registrierung, Gehaltsabrechnung, Steuerabzugspflichten und Beitragszahlungen sicherzustellen, ohne eine lokale Einheit zu gründen. Doppelbesteuerungsabkommen können eine Entlastung von doppelter Besteuerung für ausländische Arbeitnehmer aus Vertragsländern bieten, aber die Abzugspflichten des Employer of Record bleiben in der Regel bestehen, sofern keine spezifischen Ausnahmen gelten und diese ordnungsgemäß dokumentiert sind.

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