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Steuern in Albanien

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Albanien.

Albanien taxes overview

Albanien betreibt ein progressives Steuersystem, das Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter in Bezug auf Einkommen und Sozialabgaben umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie verschiedene Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeiter berechnen, abziehen und an die zuständigen Behörden abführen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist für die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Betrieb bei der Beschäftigung von Personal im Land unerlässlich.

Der steuerliche Rahmen umfasst die persönliche Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge. Diese basieren hauptsächlich auf dem Bruttogehalt eines Mitarbeiters, wobei spezifische Sätze und Schwellenwerte die endgültigen fälligen Beträge sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bestimmen. Die Einhaltung der festgelegten Fristen und Meldeverfahren ist für alle Arbeitgeber, die in Albanien tätig sind, verpflichtend.

Arbeitgeber Sozialversicherung und Lohnsteuerpflichten

Arbeitgeber in Albanien sind verantwortlich für Beiträge sowohl an die Sozialversicherung als auch an die Krankenkasse, basierend auf den Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter. Diese Beiträge werden monatlich berechnet. Es gibt eine Mindest- und eine Höchstgrenze für die Berechnungsgrundlage. Für 2025 wird erwartet, dass die monatliche Mindestbruttogehaltsgrundlage für BeiträgeALL 45.000 beträgt, und die monatliche HöchstbruttogehaltsgrundlageALL 310.000 ist. Beiträge werden auf das Bruttogehalt innerhalb dieses Bereichs berechnet.

Die Beitragssätze des Arbeitgebers für 2025 sind wie folgt:

Beitragsart Arbeitgeberrate
Sozialversicherung 11,2%
Krankenversicherung 1,7%
Gesamt 12,9%

Diese Sätze werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters angewendet, das auf die maximale Beitragshöhe begrenzt ist.

Anforderungen an die Quellensteuer auf Einkommen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die persönliche Einkommenssteuer (PIT) von den monatlichen Bruttogehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Albanien verwendet ein progressives Steuersystem für Beschäftigungseinkommen. Die Steuer wird auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters nach Abzug des Anteils an Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen berechnet.

Für 2025 sind die Steuersätze auf Arbeitseinkommen wie folgt strukturiert:

Monatliches steuerpflichtiges Einkommen (ALL) Steuersatz
Bis 50.000 0%
Von 50.001 bis 200.000 13%
Über 200.000 23%

Der Arbeitgeber berechnet die monatliche PIT anhand des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters und zieht diesen Betrag vom Netto-Gehalt ab, das an den Mitarbeiter ausgezahlt wird.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Mitarbeiter

Mitarbeiter in Albanien unterliegen Abzügen für ihren Anteil an Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträgen, die vom Arbeitgeber einbehalten werden. Für 2025 betragen die Mitarbeiterversionen der Beiträge:

Beitragsart Mitarbeitersatz
Sozialversicherung 9,5%
Krankenversicherung 2,3%
Gesamt 11,8%

Diese Sätze werden auf die Bruttogehaltsbasis angewendet, wobei die gleichen Mindest- und Höchstgrenzen wie bei den Arbeitgeberbeiträgen gelten (ALL 45.000 bis ALL 310.000 pro Monat für 2025).

Die gesamten Mitarbeitereigenbeiträge (11,8%) werden vom Bruttogehalt vor der Berechnung der persönlichen Einkommenssteuer abgezogen. Im Allgemeinen stehen den Mitarbeitern nur begrenzte persönliche Freibeträge oder Standardabzüge zur Verfügung, die ihr steuerpflichtiges Einkommen aus Beschäftigung weiter verringern, zusätzlich zu den obligatorischen Sozial- und Gesundheitsbeiträgen.

Steuerkonformität und Meldefristen

Arbeitgeber müssen monatliche Melde- und Zahlungspflichten erfüllen. Die wichtigsten Fristen für Lohnsteuer und Beiträge sind in der Regel der 20. des Monats nach dem Gehaltszeitraum. Bis zu diesem Datum müssen Arbeitgeber:

  • Die monatliche Gehaltsdeklaration (Declarata e Pagave) elektronisch bei den Steuerbehörden einreichen.
  • Die einbehaltene persönliche Einkommenssteuer zahlen.
  • Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung leisten.

Es bestehen auch jährliche Meldepflichten, die die monatlichen Informationen konsolidieren. Eine genaue und rechtzeitige Einreichung der Deklarationen und Zahlungen ist entscheidend, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Personen, die in Albanien arbeiten, unterliegen grundsätzlich denselben Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsregeln wie albanische Staatsbürger, sofern sie als Steueransässige gelten. Die Steueransässigkeit wird in der Regel durch die physische Präsenz im Land für mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres bestimmt. Nicht ansässige Personen werden nur auf ihr in Albanien erzieltes Einkommen besteuert.

Ausländische Unternehmen, die Personen in Albanien beschäftigen, müssen sich möglicherweise als Arbeitgeber für Steuer- und Sozialversicherungszwecke registrieren, selbst wenn sie keine feste Niederlassung haben. Dies ist besonders relevant, wenn Mitarbeiter direkt beschäftigt werden. Die Nutzung eines Employer of Record-Services kann ausländischen Unternehmen helfen, diese Komplexitäten zu navigieren, die Einhaltung der lokalen Registrierung, Lohnabrechnung, Steuerabzug- und -abführungsverpflichtungen sicherzustellen, ohne eine lokale Gesellschaft zu gründen. Doppelbesteuerungsabkommen (DTA) können Erleichterungen bei der Doppelbesteuerung für ausländische Arbeitnehmer aus Vertragspartnerländern bieten, aber die Verpflichtung des Employer of Record zum Steuerabzug bleibt in der Regel bestehen, es sei denn, es gelten spezifische Ausnahmen und sind ordnungsgemäß dokumentiert.

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