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Albanien

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Albanien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Albanien haben Arbeitgeber mehrere Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit den Gehältern ihrer Mitarbeiter. Dazu gehören obligatorische Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung.

Sozialversicherungsbeiträge

Diese Beiträge finanzieren öffentliche Rentenpläne und andere Sozialhilfeprogramme. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt 15 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.

Krankenversicherungsbeiträge

Diese Beiträge fließen in die öffentliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt 1,7 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters.

Beitragsbemessungsgrundlage

In Albanien gibt es Mindest- und Höchstgehaltsgrenzen für Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Das monatliche Minimum beträgt ALL 34.000 und das Maximum ALL 149.953.

Einbehaltung und Abführung

Arbeitgeber müssen die Beiträge der Mitarbeiter einbehalten und sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil an die albanischen Steuerbehörden abführen. Die Zahlungsfrist ist der 20. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Gehalt gezahlt wurde.

Zusätzliche Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber in Albanien sind verpflichtet, umfassende Gehaltsabrechnungen gemäß den Anweisungen des Finanzministeriums zu führen. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Einkommensteuer (PIT) von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen.

Wichtige Hinweise

Die albanischen Arbeits- und Steuergesetze können sich ändern, daher ist es wichtig, über die neuesten Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Es wird empfohlen, einen Steuerexperten oder Gehaltsspezialisten in Albanien zu konsultieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Albanien werden den Arbeitnehmern obligatorische Beiträge von ihren Gehältern abgezogen. Dazu gehören die Sozialversicherungsbeiträge, die die öffentlichen Rentenpläne des Landes und andere Sozialhilfeprogramme finanzieren. Der Arbeitnehmerbeitragssatz hierfür beträgt 9,5 % des Bruttogehalts.

Ein weiterer obligatorischer Abzug sind die Krankenversicherungsbeiträge, die den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in Albanien finanzieren. Der Arbeitnehmerbeitragssatz hierfür beträgt 1,7 % des Bruttogehalts.

Einkommensteuer (PIT)

Arbeitnehmer unterliegen auch der Einkommensteuer (PIT), die vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten werden muss. Albanien verwendet ein progressives Steuersystem, was bedeutet, dass je mehr ein Arbeitnehmer verdient, desto höher ist der Steuersatz, den er zahlt. Die aktuelle PIT-Struktur in Albanien ist wie folgt:

  • 0%: Monatliches Einkommen bis zu 50.000 ALL
  • 13%: Monatliches Einkommen von 50.001 ALL bis 60.000 ALL (auf den Teil über 35.000 ALL)
  • 23%: Monatliches Einkommen über 60.000 ALL wird wie folgt aufgeschlüsselt:
    • Die ersten 30.000 ALL sind steuerfrei
    • Einkommen von 30.001 ALL bis 200.000 ALL wird mit 13% besteuert
    • Einkommen über 200.001 ALL wird mit 23% besteuert, plus einer zusätzlichen festen Steuer von 22.100 ALL

Berechnung und Zahlung

Die Beträge der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge werden auf Basis des Bruttogehalts des Arbeitnehmers berechnet. Albanien legt monatliche Mindest- und Höchstgehaltsgrenzen für Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge fest: Das Minimum beträgt 34.000 ALL und das Maximum 149.953 ALL.

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge und PIT einzubehalten. Diese Beträge werden alle vom Arbeitgeber an die albanischen Steuerbehörden abgeführt. Die Zahlungsfrist ist der 20. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem das Gehalt gezahlt wurde.

Mehrwertsteuer

In Albanien beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 20 %, der auf die meisten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im Land angewendet wird.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz

Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 6 % gilt in bestimmten Fällen, einschließlich Beherbergungsdienstleistungen, als "Agrotourismus" zertifizierte Dienstleistungen, Werbedienstleistungen durch audiovisuelle Medien, Lieferung von Büchern und Lieferung von Elektrobusse, die für den öffentlichen Verkehr mit einer Kapazität von neun oder mehr Personen zugelassen sind.

Nullsteuersatz

Ein Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt für bestimmte Dienstleistungen wie den Export von Dienstleistungen, Dienstleistungen, die direkt mit dem Import oder Export von Waren verbunden sind, einige Vorgänge im Zusammenhang mit dem internationalen Transport von Waren und Passagieren sowie Dienstleistungen für internationale Organisationen und deren Mitglieder.

Mehrwertsteuerregistrierung

Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in Albanien erbringen, müssen sich in der Regel für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Jahresumsatz eine bestimmte Schwelle (derzeit ALL 3.000.000) überschreitet. Eine freiwillige Mehrwertsteuerregistrierung ist ebenfalls möglich.

Steuerpflichtige Transaktionen

Die Mehrwertsteuer gilt für dienstleistungsbezogene Transaktionen, einschließlich Dienstleistungen, die gegen Entgelt in Albanien erbracht werden, Dienstleistungen, die nach Albanien importiert werden, Dienstleistungen, die von einer steuerpflichtigen Person unentgeltlich erbracht werden (wenn die Bedingungen zutreffen), Dienstleistungen, die zu einem Preis unter dem Marktwert erbracht werden (wenn die beteiligten Parteien miteinander verbunden sind), und die geschäftliche Nutzung von steuerpflichtigen Dienstleistungen für private Zwecke ("Selbstversorgung").

Mehrwertsteuerabrechnung

Steuerpflichtige Personen, die Dienstleistungen in Albanien erbringen, müssen Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen, die den spezifischen Anforderungen der albanischen Steuerbehörden entsprechen.

Mehrwertsteuererklärungen und Zahlungen

Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen periodische Mehrwertsteuererklärungen einreichen (in der Regel monatlich oder vierteljährlich). Zahlungen für fällige Mehrwertsteuer werden in der Regel mit der Erklärung geleistet.

Steuervergünstigungen

Unternehmen, die in der Softwareproduktion und -entwicklung, landwirtschaftlichen Aktivitäten und Automobilherstellung tätig sind, genießen einen reduzierten Körperschaftsteuersatz (CIT) von 5%.

Reduzierte CIT-Sätze

  • Softwareentwicklung: Unternehmen in diesem Sektor genießen einen reduzierten CIT-Satz von 5%.
  • Landwirtschaftliche Betriebe: Steuerpflichtige, die in der Landwirtschaft und im "Agrotourismus" tätig sind, profitieren von einem reduzierten CIT-Satz von 5%.
  • Automobilherstellung: Unternehmen in diesem Sektor sind für einen reduzierten CIT-Satz von 5% berechtigt.

Ausnahmen

  • Neue Unternehmen: Neugegründete Unternehmen können in den ersten Jahren ihres Betriebs vollständig von der CIT befreit sein. Die spezifischen Bedingungen und die Dauer dieser Befreiung können variieren.
  • Beherbergungsstrukturen: Beherbergungseinrichtungen, die als "Vier- und Fünf-Sterne-Hotels mit Sonderstatus" zertifiziert sind, erhalten eine zehnjährige Befreiung von der Einkommensteuer, sofern sie den Sonderstatus vor Dezember 2024 erhalten.
  • Technologische und Wissenschaftliche Parks: Unternehmen, die in diesen Parks tätig sind, profitieren von Steueranreizen, einschließlich eines CIT-Satzes von 0% für 15 aufeinanderfolgende Jahre und einer Befreiung von Steuern für Forschungs- und Entwicklungspersonal (F&E).

Investitionsanreize

  • Große Investitionen: Investoren, die über ALL 1 Milliarde in förderfähige Geschäftsprojekte investieren, können von der Möglichkeit profitieren, Steuerverluste bis zu fünf aufeinanderfolgende Jahre vorzutragen.
  • Strategische Investitionen: Bestimmte strategische Investitionen können für eine spezielle steuerliche Behandlung in Frage kommen, einschließlich Zollbefreiungen, Gewinnsteuerbefreiungen und anderer Vorteile.

Zusätzliche Anreize

  • Teilnahmebefreiung: Inländische und ausländische Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen, die von ansässigen Einheiten empfangen werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
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