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AlbanienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Albanien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Albanien stehen Arbeitgeber vor mehreren wichtigen Steuerverpflichtungen in Bezug auf Gehaltsabrechnung, Körperschaftssteuer und Sozialversicherung.

Lohnsteuern

  • Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen: Der Einbehalt und die Abführung der Einkommensteuer auf Beschäftigungseinkommen ist eine Hauptverantwortung des Arbeitgebers. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Steuersatz 13% für ein Jahreseinkommen bis zu ALL 2.040.000 und 23% für Einkommen, das diesen Schwellenwert überschreitet. Die Steuer wird monatlich einbehalten und bis zum 20. des folgenden Monats abgeführt.
  • Jahressteuererklärung: Arbeitgeber sind in der Regel nicht dafür verantwortlich, Jahressteuererklärungen für ihre Mitarbeiter einzureichen. Allerdings müssen Mitarbeiter eine Erklärung abgeben, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen aus allen Quellen ALL 1.200.000 übersteigt, wenn sie mehrere Arbeitgeber haben oder wenn sie andere nicht versteuerte Einkommen über ALL 50.000 haben.

Körperschaftssteuer (CIT)

  • CIT-Erklärung und -Zahlung: Die CIT-Erklärung und die endgültige Zahlung sind bis zum 31. März des folgenden Jahres fällig.
  • Vorauszahlungen: Vorauszahlungen für die Körperschaftssteuer sind am 15. eines jeden Monats oder am Ende eines jeden Quartals fällig.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber leisten 16,7% des Bruttogehalts des Mitarbeiters an die Sozialversicherung, aufgeteilt in 15% für die Sozialversicherung und 1,7% für die Krankenversicherung.
  • Mitarbeiterbeiträge: Mitarbeiter leisten 11,2% ihres Bruttogehalts, wobei 9,5% auf die Sozialversicherung und 1,7% auf die Krankenversicherung entfallen.
  • Zahlungsfrist: Sowohl die Beiträge des Arbeitgebers als auch die des Mitarbeiters zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber einbehalten und bis zum 20. des folgenden Monats abgeführt.
  • Meldung von Neueinstellungen/Kündigungen: Arbeitgeber müssen die Steuerbehörden elektronisch innerhalb von 24 Stunden vor Beginn eines neuen Mitarbeiters und innerhalb von zehn Tagen nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters informieren. Sie müssen auch eine elektronische Liste der aktuellen Mitarbeiter einreichen.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • MwSt-Erklärung und -Zahlung: Falls zutreffend, sind die MwSt-Erklärung und -Zahlung bis zum 14. des Monats nach jedem Quartal fällig.

Weitere Arbeitgeberpflichten

  • Gehaltszyklus: Der Gehaltszyklus ist monatlich, mit Gehältern, die am letzten Arbeitstag des Monats ausgezahlt werden. Stündliche, tägliche oder wöchentliche Mitarbeiter werden alle zwei Wochen bezahlt.
  • Mindestlohn: Der aktuelle (ab 2024) nationale monatliche Mindestlohn in Albanien beträgt ALL 30.000.
  • Arbeitszeit und Wochentage: Die normale Arbeitswoche umfasst 40 Stunden, die in der Regel von Montag bis Freitag, mit einem 8-Stunden-Arbeitstag, verteilt sind.
  • Krankenstand: Arbeitgeber zahlen 80% des Gehalts des Mitarbeiters in den ersten 14 Tagen des Krankenstandes. Mitarbeiter können für die gesamte Dauer ihrer durch einen Arzt bescheinigten Krankheit krankgeschrieben werden.
  • Feiertage: Als Arbeitgeber ist es wichtig, über die offiziellen Feiertage in Albanien informiert zu sein, um eine genaue Gehaltsabrechnung und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Es gibt zahlreiche Feiertage im Jahr, darunter Neujahrstag, Sommertag, Nevruz-Tag, Ostern (sowohl katholisch als auch orthodox), Tag der Arbeit, Eid al-Fitr, Eid al-Adha, Heilige Teresa Heiligsprechungstag, Fahnen- und Unabhängigkeitstag, Befreiungstag, Nationaler Jugendtag und Weihnachtstag. Einige Feiertage haben zusätzliche freie Tage.

Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können sich ändern. Konsultieren Sie immer die örtlichen Behörden oder einen Steuerfachmann für die aktuellsten Informationen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Albanien umfassen Arbeitnehmersteuerabzüge verschiedene Bereiche, darunter Sozialversicherungsbeiträge, Einkommenssteuer und spezifische Zulagen für Kinder und Bildung.

Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge

  • Beiträge des Arbeitnehmers: Arbeitnehmer leisten 11,2% ihres Gehalts für die Sozialversicherung, aufgeteilt in 9,5% für die Sozialversicherung und 1,7% für die Krankenversicherung.
  • Beiträge des Arbeitgebers: Arbeitgeber leisten zusätzlich 16,7% des Gehalts des Arbeitnehmers, aufgeteilt in 15% für die Sozialversicherung und 1,7% für die Krankenversicherung.

Einkommenssteuer

  • Progressive Steuersätze: Ein progressives Einkommenssteuersystem mit zwei Steuerklassen ist in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025:
    • 13% für Jahreseinkommen bis ALL 2.040.000
    • 23% für Jahreseinkommen über ALL 2.040.000.

Abzüge und Zulagen

  • Standardabzüge: Jährliche Standardabzüge werden basierend auf den Einkommensstufen angewendet:
    • ALL 600.000 für Jahreseinkommen bis ALL 600.000
    • ALL 420.000 für Jahreseinkommen zwischen ALL 600.001 und ALL 720.000
    • ALL 360.000 für Jahreseinkommen über ALL 720.000.
  • Bildungsausgaben: Ein jährlicher Abzug von ALL 100.000 ist für Bildungsausgaben der Kinder verfügbar, wenn das Jahreseinkommen der Familie weniger als ALL 1.200.000 beträgt.
  • Kinderzulage: Ein jährlicher Abzug von ALL 48.000 ist für jedes unterhaltsberechtigte Kind unter 18 Jahren verfügbar.
  • Freiwillige Rentenbeiträge: Bis zu den durch das Gesetz 'Über freiwillige Pensionsfonds' definierten Grenzen absetzbar.

Zusätzliche Überlegungen für Arbeitgeber

  • Steuereinbehaltung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer.
  • Lohnberichterstattung und Zahlung: Arbeitgeber müssen die Lohnsteuern bis zum 20. des Folgemonats erklären und abführen.
  • Mehrere Arbeitgeber: Wenn eine Person mehrere Arbeitgeber hat, wendet nur der Hauptarbeitgeber Abzüge an. Andere Arbeitgeber berechnen die Steuer ohne Abzüge.

Einkommensdeklaration

  • Schwellenwert und Frist: Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über ALL 1.200.000 müssen bis zum 31. März des Folgejahres eine jährliche Einkommensdeklaration abgeben (z.B., 31. März 2026 für das Steuerjahr 2025).
  • Strafen: Strafen für verspätete Einreichung gelten.

Haftungsausschluss: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie einen Steuerfachmann für individuelle Beratung.

Mehrwertsteuer

In Albanien wird die Mehrwertsteuer (MWST), bekannt als Tatimi mbi Vleren e Shtuar (TVSH), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

Mehrwertsteuersätze

  • Regulärer Satz: 20% (Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigter Satz: 6% (Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich Beherbergungsleistungen, Werbedienstleistungen durch audiovisuelle Medien, öffentlichen Personentransport und Bücher)
  • Nullsatz: 0% (Gilt für Exporte, bestimmte Lieferungen an gemeinnützige Organisationen und internationale Organisationen sowie spezifische internationale Transaktionen)

Mehrwertsteuerregistrierung

  • Schwellenwert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als ALL 10 Millionen müssen sich für die MWST registrieren lassen.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen ALL 5 Millionen und ALL 10 Millionen können sich freiwillig registrieren, müssen jedoch mindestens zwei Jahre registriert bleiben.
  • Registrierungsfrist: Unternehmen müssen sich innerhalb von 15 Tagen nach Überschreiten der Schwelle registrieren.

Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer

  • Einreichungsfrequenz: Monatlich
  • Frist für Verkaufs- und Einkaufstagebücher: 10. Tag des Folgemonats
  • Frist für Mehrwertsteuererklärung: 14. Tag des Folgemonats
  • Zahlungsfrist: 14. Tag des Folgemonats
  • Methode: Elektronische Einreichung ist verpflichtend. Die Erklärungen sind vorab basierend auf Verkaufs- und Einkaufsdaten ausgefüllt, können jedoch abgeändert werden.

Von der Mehrwertsteuer befreite Waren und Dienstleistungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MWST befreit, darunter:

  • Postdienste
  • Medizinische Versorgung
  • Menschliche Organe, Blut und Milch.

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Nichtansässige Anbieter von elektronischen Dienstleistungen an albanische Verbraucher unterliegen der MWST, ohne Registrierungsgrenze.

Reverse-Charge-Mechanismus

Der Reverse-Charge-Mechanismus gilt für bestimmte B2B-Dienstleistungen, bei denen der Empfänger für die Meldung und Zahlung der MWST verantwortlich ist.

Strafen

Strafen werden bei Nichteinhaltung der MWST-Vorschriften verhängt, einschließlich verspäteter Einreichung und Zahlung.

Steuervergünstigungen

Albanien bietet mehrere Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize zielen auf verschiedene Sektoren ab, einschließlich Tourismus, Technologie und Landwirtschaft.

Steueranreize für Unternehmen

  • Reduzierter Körperschaftsteuersatz für spezielle Industrien:
    • Software-Unternehmen: Ein reduzierter Körperschaftsteuersatz von 5 % gilt bis zum 31. Dezember 2025 für Softwareproduktions-/-entwicklungsunternehmen, die vor dem 1. Januar 2024 registriert wurden.
    • Automobilunternehmen: Ein reduzierter Körperschaftsteuersatz von 5 % gilt bis zum 31. Dezember 2029.
    • Agrargenossenscha­ftliche Unternehmen: Ein reduzierter Körperschaftsteuersatz von 5 % gilt.
    • Zertifizierte Agrotourismus-Einheiten: Ein reduzierter Körperschaftsteuersatz von 5 % gilt bis zum 31. Dezember 2029.
  • Steueranreize für Technologische Industrieentwicklungszonen: Unternehmen, die in ausgewiesenen Zonen tätig sind, profitieren von einer 50%igen Reduzierung der Gewinnsteuer in den ersten fünf Betriebsjahren. Zudem können sie 20 % der jährlichen Investitionsausgaben in den ersten zwei Jahren abziehen.
  • Steuerbefreiung für "Vier- und Fünf-Sterne-Hotels mit besonderem Status": Hotels mit diesem Status und einer international anerkannten Marke sind für zehn Jahre von der Körperschaftsteuer befreit, beginnend mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (jedoch nicht später als drei Jahre nach Erhalt des besonderen Status). Diese Befreiung wurde bis Ende 2026 verlängert. Diese Resorts profitieren auch von Befreiungen von der Grundstücks- und Infrastruktursteuer sowie einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 6 %.
  • Steuerbefreiung auf reinvestierte Dividenden: Dividenden und Gewinnanteile, die an ortsansässige Steuerpflichtige ausgeschüttet werden, sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie zur Reinvestition vorgesehen sind.
  • Verlustvortrag: Steuerpflichtige, die mehr als 1 Milliarde ALL in qualifizierende Projekte investieren, können Verluste fünf aufeinanderfolgende Jahre vortragen.
  • Teilnahmebefreiung: Inländische und ausländische Dividenden, die von ansässigen Unternehmen empfangen werden, sind steuerbefreit, wenn der Empfänger mindestens 10 % der Anteile oder Stimmrechte des ausschüttenden Unternehmens hält.
  • Mehrwertsteuerbefreiung und -gutschriften: Spezifische Mehrwertsteuerbefreiungen gelten für bestimmte Industrien, wie z.B. Importe von Maschinen für Investitionsverträge über 50 Millionen ALL und Materialien, die bei der Bohrung von Öl- und Gasplattformen verwendet werden, solarthermische Paneele oder bestimmte Tierprodukte und Ausrüstungen. Eine Mehrwertsteuer-Gutschrift für Kraftstoff ist ebenfalls in einigen Sektoren verfügbar.

Steueranreize für Einzelpersonen

  • Ausländische Steuervergütung/Erleichterung: Eine Erleichterung wird für auf ausländische Einkünfte gezahlte ausländische Steuern gewährt, die pro Land berechnet und auf die albanische Steuer angerechnet werden.
  • Steuerbefreiung für ausländische Rentner: Ausländische Staatsbürger albanischer Herkunft, EU-Bürger mit Wohnsitz oder eingebürgerte albanische Bürger, die ansässig sind, sind von der Einkommenssteuer auf ausländische Renten befreit.

Antragsverfahren

Spezifische Antragsverfahren variieren je nach Anreiz. Konsultieren Sie offizielle Regierungsressourcen, wie das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft oder die Albanian Investment Development Agency (AIDA), um detaillierte Informationen zu den Anspruchskriterien und Antragsanforderungen für jeden Anreiz zu erhalten.

Allgemeine Informationen

Stand 5. Februar 2025, sind dies die bekannten Steueranreize. Beachten Sie, dass Steuerrecht und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Bestätigen Sie stets die aktuellen Vorschriften bei offiziellen Quellen. Es wird empfohlen, sich für eine individuelle Beratung mit Steuerexperten über die albanischen Steueranreize in Verbindung zu setzen.

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