Arbeitserlaubnisse und Visa in Albanien: Ein umfassender Leitfaden für Arbeitgeber und Remote-Arbeiter
Die Erweiterung Ihrer Belegschaft nach Albanien oder die Umsiedlung von Mitarbeitern dorthin kann neue Möglichkeiten eröffnen, bedeutet jedoch auch, die Visa- und Arbeitserlaubnisanforderungen Albaniens zu navigieren. Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber, die internationales Talent einstellen, als auch für Mitarbeiter, die mit Unterstützung des Unternehmens transferiert werden oder remote als digitale Nomaden arbeiten, essenziell. Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Arbeitgeber und unterstützte Mitarbeiter wissen müssen—von wer eine Erlaubnis benötigt, bis hin zu den verfügbaren Visatypen, Antragsverfahren und wie Lösungen wie ein Employer of Record (EOR) oder Visa-Support-Services den Prozess vereinfachen können. Er ist für Arbeitgeber geschrieben, die globale Teams verwalten, sowie für Fachkräfte, die mit einem Job umziehen (nicht für Jobsuchende), und stellt sicher, dass Sie sich auf legale Wege und strategische Optionen für einen reibungslosen Übergang nach Albanien konzentrieren.
Warum die Einhaltung der albanischen Arbeitsvisa-Regeln für Arbeitgeber wichtig ist
Globale Arbeitgeber müssen die Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Albaniens befolgen, wenn sie ausländische Mitarbeitende beschäftigen. Ohne die richtige Arbeitserlaubnis riskieren Unternehmen Geldstrafen, Sanktionen oder sogar den Verlust des Rechts, zukünftige Visa zu sponsern. In Albanien müssen ausländische Staatsangehörige in der Regel sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch eine Aufenthaltserlaubnis sichern, um legal angestellt zu sein. Für Aufenthalte über 90 Tage ist in der Regel ein Typ D Langzeitvisum erforderlich, das als erster Schritt vor Erhalt von Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen dient. Das albanische Arbeitsrecht schreibt außerdem faire Beschäftigungspraktiken, schriftliche Verträge und die Anmeldung beim Nationalen Beschäftigungsdienst für ausländische Einstellungen vor. Kurz gesagt, die Einhaltung der Vorschriften vermeidet nicht nur rechtliche Probleme, sondern schafft auch die Grundlage für Workforce-Stabilität und erfolgreiche Expansion in den albanischen Markt.
Aus Arbeitgebersicht ist es eine wichtige Investition, die korrekten Visa-Verfahren zu verstehen und einzuhalten. Es schützt Ihre Organisation und Ihren Mitarbeiter, indem es das Recht auf Arbeit in Albanien sichert. Es zeigt auch guten Glauben bei der Einhaltung lokaler Gesetze und kann den Ruf Ihres Unternehmens schützen. Wenn Sie den Prozess richtig navigieren (oder mit Experten zusammenarbeiten), wird Ihr globales Hiring in Albanien reibungsloser verlaufen und Ihr internationales Team auf Erfolgskurs gebracht.
Wer benötigt eine albanische Arbeitserlaubnis?
Jede nicht-albanische Person, die plant, im Land zu arbeiten, benötigt in der Regel eine Arbeitserlaubnis, wenn die Beschäftigung länger als drei Monate dauert. Diese Anforderung gilt für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, egal ob sie intern transferiert werden, lokal eingestellt sind oder aus Albanien für eine Auslandsgesellschaft remote arbeiten. Entscheidend ist, dass Arbeitserlaubnisse vor Arbeitsbeginn in Albanien genehmigt werden; Arbeiten vor Ort ohne Erlaubnis ist nicht gestattet, selbst wenn der Eintritt ins Land genehmigt wurde.
Ausnahmen: Albanien macht einige Ausnahmen für bestimmte Staatsangehörige und Umstände. Besonders sind Bürger aus EU/EEA-Ländern und dem Schengen-Raum, die keine Arbeitserlaubnis benötigen, um in Albanien zu arbeiten. Sie müssen möglicherweise ihren Aufenthalt längerfristig registrieren, aber die bürokratische Hürde einer Arbeitserlaubnis entfällt für diese Personen. Zudem hat Albanien ein „Unique Permit“-Schema eingeführt, das Staatsangehörigen bestimmter Länder, wie den USA und den Westbalkanstaaten, ermöglicht, ohne separate Arbeitserlaubnis länger in Albanien zu leben und zu arbeiten. Die Voraussetzung ist, dass sie bis zu 5 Jahre in Albanien bleiben und anschließend eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen können. Dieses Programm ist Teil Albaniens Bemühungen, durch vereinfachte Einwanderungsprozesse Talente und Investitionen anzuziehen.
Für alle Nicht-EU- und Nicht-eligible Staatsangehörigen ist der Standardprozess der Beantragung einer Arbeitserlaubnis und eines geeigneten Visums verpflichtend. Beachten Sie, dass eine Arbeitserlaubnis sich von einem Visum unterscheidet: Ein Arbeitsvisum (Einreisevisum) erlaubt dem Individuum, nach Albanien einzureisen, während die Arbeitserlaubnis die rechtliche Befugnis zur Beschäftigung in Albanien gewährt. In den meisten Fällen benötigt Ihr ausländischer Mitarbeiter beides—typischerweise ein langfristiges Eintrittsvisum (Typ D) sowie eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft. Die folgenden Abschnitte erläutern die Arten von Visa und Erlaubnissen sowie wie man sie sichert.
Arten von Arbeitserlaubnissen und Visa in Albanien
Das Einwanderungssystem Albaniens sieht mehrere Visa-Kategorien und Arten von Arbeitserlaubnissen vor, abhängig vom Zweck und der Dauer des Aufenthalts. Das Verständnis, welches Visum oder welche Erlaubnis in Ihren Fall passt, ist der erste Schritt zu einer erfolgreichen Beantragung. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Visa-Typen, die für Arbeitgeber und remote arbeitende Profis relevant sind:
Typ-C-Visum (Kurzaufenthalt) für Albanien
Ein Typ-C-Visum ist ein kurzfristiges Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Es wird in der Regel für Geschäftsreisen, Konferenzen oder Schulungen genutzt—nicht für eine dauerhafte Beschäftigung. Wenn Sie einen Mitarbeiter haben, der Albanien für ein schnelles Projekt oder Meetings unter drei Monaten besucht, könnte ein Typ-C-Geschäftsvisum ausreichen. Es verleiht jedoch kein Recht auf langfristige Arbeit.
Typ-D-Visum (Langzeitaufenthalt) für Albanien
Das Typ-D-Visum ist das langfristige Visum, das für jeden ausländischen Staatsangehörigen notwendig ist, der beabsichtigt, länger als 90 Tage in Albanien zu bleiben. Für Arbeitszwecke ist dieses Visum unerlässlich—es wird typischerweise vor Ankunft in Albanien beantragt und ist Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis nach Ankunft. Arbeitgeber müssen ein Stellenangebot oder Arbeitsvertrag sowie weitere Nachweise, wie z.B. Unterkunftsbestätigung, für die Antragstellung vorlegen. Das Typ-D-Visum gewährt in der Regel den Eintritt und einen ersten Aufenthalt, während dessen der Mitarbeiter seine Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse abschließen muss.
„Unique Permit“ (Kombinierte Arbeit- & Aufenthaltserlaubnis) in Albanien
Albaniens kürzlich eingeführtes „Unique Permit“ ist ein All-in-One-Visum, das Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und Visum in einer einzigen Anwendung kombiniert. Es ermöglicht einem Ausländer, bis zu einem Jahr in Albanien zu wohnen und zu arbeiten, mit Verlängerungsmöglichkeiten. Dieses Programm ist besonders relevant für digitale Nomaden, Remote-Arbeiter (später erklärt) und bestimmte Staatsangehörige. Beispielsweise können Staatsbürger der EU, USA und Nachbarländer der Westbalkanländer das Unique Permit nutzen, um bis zu 5 Jahre kontinuierlich in Albanien zu bleiben und zu arbeiten. Das Unique Permit vereinfacht den Prozess, da keine separaten Visa- und Arbeitserlaubnisanträge mehr erforderlich sind, was es zu einem beliebten Weg macht, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Temporäre vs. dauerhafte Arbeitserlaubnisse in Albanien
Albanische Vorschriften unterscheiden zwischen kurzfristigen Arbeitsregelungen und langfristiger Beschäftigung. Ein Temporäres Arbeitserlaubnis-Visum bezieht sich auf die Erlaubnis für ausländische Arbeiter bei kurzfristigen Einsätzen in Albanien, oft bis zu einem Jahr, für saisonale oder projektbasierte Jobs. Im Gegensatz dazu ist eine Dauerhafte Arbeitserlaubnis kein „permanentes“ Visum im wörtlichen Sinne, sondern ein Visum, das mit einem unbefristeten oder langfristigen Arbeitsvertrag verbunden ist. Dies wäre die Route für einen Mitarbeiter, den Sie in Albanien mehrere Jahre beschäftigen möchten oder ohne festes Enddatum. In der Praxis werden sogar solche „permanenten“ Arbeitserlaubnisse jährlich erneuert (siehe Erneuerungen weiter unten), die Bezeichnung deutet jedoch auf den fortlaufenden Beschäftigungsstatus hin.
Hochqualifizierte Arbeitsvisa für Albanien
Albanien trifft, wie viele Länder, Regelungen für hochqualifizierte Fachkräfte in nachgefragten Branchen (IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen usw.). Obwohl es kein separates Visum mit eigenem Namen gibt (da Albanien nicht am EU Blue Card Scheme teilnimmt), sprechen Arbeitgeber manchmal von einem „Highly Skilled Worker Visa“—im Wesentlichen eine Arbeitserlaubnis für Fachkräfte mit spezialisierten Qualifikationen. In einigen Fällen erhalten diese eine Priorisierung oder Ausnahmen bei bestimmten Anforderungen. Zum Beispiel könnten die Arbeitsbehörden auf das Nachweisverfahren (Labour Market Test) verzichten, wenn die Rolle Fachkräfte erfordert, die in Albanien knapp sind. Es ist wichtig, die Qualifikationen des Kandidaten (Abschlüsse, Zertifikate, Erfahrung) zu dokumentieren, um von möglichen Erleichterungen bei den Prozessen für Fachkräfte zu profitieren.
Business Visa (Investorenvisum) für Albanien
Auslandsunternehmer oder Investoren, die planen, ein Unternehmen in Albanien zu gründen oder zu managen, können das Business Visa nutzen. Anfangs kommen sie noch mit einem Typ-D-Visum, wenn sie länger als 90 Tage bleiben, aber der Zweck liegt in geschäftlichen oder Investitionstätigkeiten, nicht in einer Anstellung. Albanien fördert ausländische Investitionen, daher gibt es Wege für Unternehmensinhaber und Vertreter, im Land zu wohnen. Wenn Sie einen Top-Führungskraft oder Gründer umziehen lassen, stellen Sie sicher, ob diese sich als regulärer Arbeitnehmer (mit durch ein albanisches Unternehmen gesponsertem Arbeitserlaubnis) bewerben oder unter einer Investor-/Geschäftsinhaber-Status. Das Business Visum verlangt oft Nachweise über die Unternehmensregistrierung oder bedeutende Investitionen in Albanien.
Hinweis: Alle ausländischen Staatsangehörigen, die länger als 90 Tage bleiben, benötigen letztlich auch eine Aufenthaltserlaubnis in Albanien, getrennt vom Visum. Aufenthaltserlaubnisse gibt es in verschiedenen Formen (Familienzusammenführung, Studium, Arbeit etc.) und für Arbeitnehmer ist die Aufenthaltserlaubnis mit der Arbeitserlaubnis verbunden. Das Unique Permit vereint diese Schritte effektiv. In anderen Fällen beantragen Antragsteller nach Einreise mit einem Typ-D-Visum die Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung. Das werden wir im Verfahrensabschnitt noch erläutern. Die Wahl des richtigen Visumtyps ist entscheidend—abhängig von Art der Arbeit, Dauer des Aufenthalts und Qualifikation. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie einen Einwanderungsexperten oder nutzen Sie das Wissen Ihres EOR-Anbieters, um die passende Erlaubnis für Ihren ausländischen Mitarbeiter zu identifizieren.
Anforderungen für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Albanien
Sobald Sie das passende Visum und die Erlaubnis ausgewählt haben, ist der nächste Schritt die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen. Albaniens Antrag auf Arbeitserlaubnis hat spezifische Voraussetzungen, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter erfüllen müssen. Hier sind die typischen Anforderungen und Dokumente, die Sie benötigen:
Gültiger Arbeitsvertrag in Albanien
Ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder eine Jobangebotsschreiben sind grundlegend. Der Vertrag sollte Details wie Rolle, Gehalt und Dauer der Beschäftigung enthalten. Er muss von beiden Parteien, dem Arbeitgeber (das Unternehmen in Albanien oder sponsorgenerierende Stelle) und dem Arbeitnehmer, unterzeichnet sein. Albanische Behörden verlangen häufig, dass der Vertrag in albanischer Sprache vorliegt oder von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt wurde.
Unternehmensregistrierungsdokumente in Albanien
Nachweise, dass der Arbeitgeber eine rechtlich registrierte Einheit in Albanien ist, sind erforderlich. Üblich ist ein Auszug aus dem albanischen Zentralen Register (QKR) oder eine Gewerbeanmeldung. Damit wird bestätigt, dass das Unternehmen berechtigt ist, ausländische Arbeitskräfte zu sponsern.
Reisepass des Mitarbeiters für Albanien-Erlaubnisse
Eine Kopie der Personalausweisseite des Mitarbeiters, mit einer Gültigkeit, die mindestens 12 Monate über den geplanten Arbeitsbeginn hinausgeht, ist notwendig. Wenn der Pass bald abläuft, sollte dieser vor Antragstellung erneuert werden. Kopien aller relevanten Seiten und eine Sicherheit, dass der Pass während der Beschäftigung nicht ausläuft, sind zu liefern.
Fotos für albanische Arbeitserlaubnisse
Passfotos (oft 4–5 Kopien) des Mitarbeiters sind in der Regel erforderlich für die Antragstellung.
Nachweise der Qualifikationen für Albanien-Visas
Je nach Stelle können Nachweise der Berufsqualifikationen erforderlich sein, z.B. Diplome, Abschlüsse, berufliche Zertifikate oder Bestätigungen über Berufserfahrung. Für hochqualifizierte Positionen ist dies verpflichtend. Diese Dokumente sollten im Heimatland legalisiert oder apostilliert und mit einer offiziellen albanischen Übersetzung versehen sein.
Führungszeugnis für Albanien
Ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland (und ggf. aus Ländern, in denen der Kandidat kürzlich gelebt hat) ist häufig nötig. Dieses bestätigt, dass keine schwerwiegenden Vorstrafen vorliegen. Es sollte recent sein (meist innerhalb der letzten 3–6 Monate) und eventuell legalisiert oder apostilliert sowie ins Albanische übersetzt sein.
Medizinischer Nachweis für Albanien-Arbeitserlaubnisse
In einigen Fällen, z.B. im Gesundheitswesen oder bei Lebensmittelhänden, kann eine medizinische Untersuchung oder ein Gesundheitszeugnis erforderlich sein. Albanien verlangt nicht allgemein eine Untersuchung für alle Arbeitserlaubnisse, aber falls notwendig, umfasst dies eine Gesundheitsprüfung und ggf. Nachweise über Impfungen (z.B. Tuberkulose-Test). Die Anforderungen hängen von Branche und aktuellen Gesundheitsvorschriften ab.
Arbeitsmarkttest-Dokumentation für Albanien-Erlaubnisse
Die albanischen Behörden möchten sicherstellen, dass die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters lokale Arbeitsplätze nicht unfair verdrängt. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass kein geeigneter lokaler Kandidat für die Stelle verfügbar ist. Praktisch bedeutet dies, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wurde oder eine Anfrage beim Nationalen Beschäftigungsdienst gestellt wurde, um lokale Kandidaten zu finden. Falls dieser „Arbeitsmarkttest“ erforderlich ist, brauchen Sie ein Schreiben der Arbeitsstelle, das bestätigt, dass kein Albaner oder EU-Bürger die Rolle ausfüllt. Bestimmte Stellen oder Positionen hochqualifizierter Fachkräfte können ausgenommen sein oder einen kürzeren Testzeitraum haben, aber Nachweise über die Bemühungen sind dennoch wichtig.
Nachweis der Unterkunft in Albanien
Bei Antragstellung für Visum und Aufenthaltserlaubnis werden oft die Adresse im Land verlangt, an der die Person wohnen wird. Arbeitgeber oder Mitarbeitende sollten bereit sein, einen Mietvertrag oder eine Bestätigung eines Hosts oder Hotels vorzulegen.
Finanzielle Mittel (für bestimmte Visa)
Wenn der Mitarbeiter als selbstfinanzierter Remote-Arbeiter (digitaler Nomade) oder in bestimmten Visa-Kategorien reist, müssen sie möglicherweise Nachweise über ausreichendes Einkommen oder finanzielle Mittel vorlegen, um sich in Albanien zu versorgen. Bei durch das Unternehmen gesponserten Arbeitserlaubnissen ist dies meist durch den Arbeitsvertrag (Gehalt) gedeckt, aber digitale Nomaden brauchen Nachweise über Ersparnisse oder Einkommensströme, die eine bestimmte Mindestgrenze erfüllen.
Antragsformulare und Gebühren in Albanien
Alle Anträge müssen die ausgefüllten offiziellen Formulare enthalten (für die Arbeitserlaubnis und/oder das Visum). Diese Formulare sind oftmals vom Mitarbeiter bei der Arbeitserlaubnis beantragung zu unterschreiben. Außerdem ist der Nachweis der Zahlung der Antragsgebühr erforderlich—behalten Sie die Zahlungsbelege und fügen Sie diese bei. Die Gebühren variieren je nach Visumtyp.
Übersetzungen und Legalisierungen der Dokumente
Grundsätzlich müssen alle Dokumente, die nicht auf Albanisch vorliegen (z.B. Reisepass, Diplom, Führungszeugnis), von einem vereidigten Übersetzer ins Albanische übersetzt und notariell beglaubigt werden. Auch Dokumente wie Abschlüsse oder Polizeiliche Führungszeugnisse müssen oft ein Apostille (bei Ländern im Haager Abkommen) tragen oder von der albanischen Botschaft legalisiert werden. Dieser Schritt ist essentiell—das Versäumnis, zertifizierte Übersetzungen vorzulegen, kann zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.
Anmeldung bei Sozialversicherung (nach Genehmigung) in Albanien
Obwohl es keine Voraussetzung für die Anfangsantragstellung ist, sollten Arbeitgeber nach Einstellung eines Mitarbeiters diese bei der albanischen Sozialversicherung und Krankenversicherung anmelden. Nachweise hierüber können im Rahmen des Arbeitserlaubnisprozesses oder bei Kontrollen überprüft werden. Beiträge an die Sozialversicherung sind verpflichtend und sorgen für Krankenversicherungsschutz sowie Rentenansprüche des Mitarbeiters.
Die Erfüllung dieser Anforderungen erfordert Koordination zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist klug, früh eine Checkliste zu erstellen und frühzeitig Dokumente zu sammeln. Beispielsweise können Polizeiliche Führungszeugnisse und Legalisierungen einige Wochen im Heimatland dauern. Beide Seiten sollten prüfen, ob alle Dokumente vollständig, korrekt übersetzt und aktuell sind, um bürokratische Verzögerungen zu vermeiden. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen bei der Bearbeitung der Arbeitserlaubnis, daher lohnt sich Sorgfalt.
Das Antragsverfahren für ein Arbeitserlaubnis in Albanien (Schritt für Schritt)
Der Prozess der Beantragung einer Arbeitserlaubnis und eines Visums in Albanien umfasst mehrere Phasen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer spielen hierbei eine Rolle. Im Folgenden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für ein typisches arbeitgebergestütztes Visumverfahren:
Sicherstellen eines Jobangebots und Vertrags in Albanien
Der Prozess beginnt mit einem Arbeitsangebot eines albanischen Unternehmens (oder eines internationalen Unternehmens mit Präsenz in Albanien). Als Arbeitgeber stellen Sie einen soliden Arbeitsvertrag auf. Dieser Vertrag ist die Grundlage für den Visumantrag und beweist, dass der ausländische Mitarbeiter einen legitimen Job
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