Die Verwaltung von Arbeitnehmerurlaub und Urlaubsgeldansprüchen ist ein entscheidender Aspekt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei der Geschäftstätigkeit in jedem Land. In Albanien legt der Arbeitskodex spezifische Anforderungen in Bezug auf verschiedene Arten von Urlaub fest, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichend Auszeit für Ruhe, Krankheit, Familienangelegenheiten und andere wichtige Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Konformität zu wahren und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.
Arbeitgeber in Albanien müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Jahresurlaub einhalten, offizielle Feiertage anerkennen und vorgeschriebene Urlaubsarten wie Krankheitsurlaub und Elternzeit gewähren. Die Einhaltung dieser Vorgaben kann komplex sein, insbesondere für ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende im Land beschäftigen.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Albanien haben Anspruch auf einen Mindestbetrag an bezahltem Jahresurlaub. Der Standardanspruch beträgt vier Kalenderwochen pro Jahr. Dieser Urlaub wird in der Regel basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit angesammelt. Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird üblicherweise zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem abgestimmt, wobei die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigt werden. Nicht genutzter Jahresurlaub kann unter bestimmten Bedingungen auf das folgende Jahr übertragen werden, sollte jedoch grundsätzlich im Jahr der Ansetzung oder kurz danach genommen werden.
Feiertage
Das albanische Recht benennt mehrere Tage im Laufe des Jahres als offizielle Feiertage. Mitarbeitende haben im Allgemeinen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Tagen. Wenn ein/e Mitarbeitende/r an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihnen typischerweise eine Zuschlagsvergütung oder ein Ausgleichstag zu, wie im Arbeitskodex oder in Tarifverträgen geregelt. Die im Jahr 2026 in Albanien beobachteten Feiertage sind voraussichtlich:
| Datum | Feiertagsname |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 2. Januar | Neujahr |
| 14. März | Sommertag |
| 16. März | Freier Tag zum Sommertag |
| 20. März | Eid al-Fitr (vorläufiges Datum) |
| 22. März | Nevruz-Tag |
| 23. März | Freier Tag zum Nevruz-Tag |
| 5. April | Katholisches Osterfest |
| 6. April | Freier Tag zum katholischen Osterfest |
| 12. April | Orthodoxes Osterfest |
| 13. April | Freier Tag zum orthodoxen Osterfest |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 27. Mai | Eid al-Adha (vorläufiges Datum) |
| 5. September | Tag der Heiligsprechung von Teresa |
| 7. September | Freier Tag zur Heiligsprechung von Teresa |
| 22. November | Alphabet-Tag |
| 23. November | Freier Tag zum Alphabet-Tag |
| 28. November | Flaggen- und Unabhängigkeitstag |
| 29. November | Befreiungstag |
| 30. November | Freier Tag zum Befreiungstag |
| 8. Dezember | Tag der Jugend |
| 25. Dezember | Weihnachten |
Hinweis: Die genauen Termine für Eid al-Fitr und Eid al-Adha richten sich nach dem Mondkalender und sollten näher am Datum bestätigt werden.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Albanien haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind. Der Ablauf erfordert in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attests eines qualifizierten Mediziners. Die Dauer und Bezahlung des Krankheitsurlaubs sind gesetzlich geregelt. Im Allgemeinen ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Zahlung des Gehalts während der ersten 14 Tage des Krankheitsurlaubs in einem Kalenderjahr. Bei Krankheitszeiten, die 14 Tage übersteigen, werden die Zahlungen normalerweise vom Sozialsystem übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Sozialversicherungsleistungen entspricht einem Prozentsatz des durchschnittlichen Bruttogehalts des Mitarbeitenden, wie gesetzlich festgelegt.
Elternzeit
Das albanische Recht sieht verschiedene Arten der Elternzeit vor, um Mitarbeitende bei der Geburt eines Kindes zu unterstützen.
Mutterschaftsurlaub
Schwangere Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Die Standarddauer des Mutterschaftsurlaubs beträgt 365 Kalendertage. Diese Zeit kann in der Regel vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen und nach der Geburt fortgesetzt werden. Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mitarbeitende Leistungen aus dem Sozialsystem, die als Prozentsatz ihres durchschnittlichen Einkommens berechnet werden.
Vaterschaftsurlaub
Väter haben ebenfalls Anspruch auf Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes. Die Dauer des Vaterschaftsurlaubs ist deutlich kürzer als die des Mutterschaftsurlaubs, in der Regel 2 Tage. Dieser Urlaub wird üblicherweise vom Arbeitgeber bezahlt.
Adoptionsurlaub
Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, haben ebenfalls Anspruch auf Adoptionsurlaub, um Bindung zum neu adoptierten Kind aufzubauen. Die Dauer und Bedingungen des Adoptionsurlaubs sind im Allgemeinen ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub, wobei der/die Hauptbetreuende freigestellt wird, mit eventuell vorgesehenen Leistungen durch das Sozialsystem.
Weitere Urlaubsarten
Zusätzlich zum Jahresurlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub und Elternzeit können albanisches Arbeitsrecht oder gängige Praxis weitere Urlaubsarten anerkennen, wobei spezifische gesetzliche Ansprüche variieren können. Dazu gehören unter anderem:
- Beileidsurlaub: Urlaub bei Todesfällen eines nahen Familienmitglieds. Die Dauer ist in der Regel kurz, oft nur wenige Tage.
- Heiratsurlaub: Mitarbeitende können Anspruch auf eine kurze bezahlte Freistellung für die eigene Hochzeit haben.
- Bildungsurlaub: Unter bestimmten Umständen kann Mitarbeitenden Urlaub gewährt werden, um Bildungsprogramme oder Prüfungen zu absolvieren, wobei dies häufig von der Arbeitgeberpolitik oder Tarifverträgen abhängt und keine generelle gesetzliche Verpflichtung für alle Fälle besteht.
- Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub für persönliche Gründe beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.
Spezifische Ansprüche und Bedingungen für diese Urlaubsarten sollten in Abstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen bestätigt werden.
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