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Åland-InselnSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Åland-Inseln

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in den Åland-Inseln: Steuerliche Verpflichtungen

Arbeitgeber auf den Åland-Inseln stehen vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen, darunter Sozialversicherungsbeiträge, mögliche Lohnsteuer und die Einhaltung spezifischer Zahlungs- und Meldeverfahren.

Sozialversicherungsbeiträge

Ab 2025 beträgt der gesamte Sozialversicherungsbeitrag auf den Åland-Inseln 24,85% des Gehalts eines Arbeitnehmers. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Arbeitnehmerbeitrag: 7,15% (8,65% für Arbeitnehmer im Alter von 53-62 Jahren).
  • Arbeitgeberbeitrag: 17,38% (darin enthalten ist die endgültige Rückzahlung der 0,45-Prozent-Punkt-Reduktion von 2020).

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Unabhängig vom allgemeinen Sozialversicherungsbeitrag leisten Arbeitgeber auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Sätze für 2025 sind:

  • Standard-Arbeitgeberbeitrag: 0,20% der Lohnsumme (bis maximal €2.455.500 jährlich).
  • Höherer Arbeitgeberbeitrag: 0,80% der Lohnsumme für den Teil, der €2.455.500 übersteigt.
  • Arbeitgeberbeitrag für Teilhaber: 0,20% der Löhne.
  • Staatseigene Unternehmen: 0,20% der Löhne bis €2.455.500, danach 0,43% auf den Überschuss.
  • Universitäten: 0,20% der Löhne bis €2.455.500, danach 0,49% auf den Überschuss.

Lohnsteuer

Die Åland-Inseln können auch eine Lohnsteuer basierend auf der insgesamt gezahlten Gehaltssumme haben. Kontaktieren Sie die Åland-Steuerbehörde für aktuelle Sätze und Details.

UNESCO-Beitrag

Für das Jahr 2025 leisten die Åland-Inseln einen Beitrag zum regulären Budget der UNESCO.

  • Bewertungsrate: 0,0006%
  • Jährlicher Beitrag: €2.056 (in USD gezahlt unter Verwendung des UN-Operation-Wechselkurses).

Andere Steuern und Meldepflichten

Arbeitgeber sind verantwortlich für das Einbehalten von Arbeitnehmersteuern und deren Abführung zusammen mit Arbeitgeberbeiträgen an die Åland-Steuerbehörde bis zu den festgelegten Fristen. Regelmäßige Gehaltsabrechnungsberichte, die Gehälter, einbehaltene Steuern und Beiträge detailliert auflisten, müssen ebenfalls eingereicht werden. Zusätzlich können auf Mitarbeiter gewährte Sachleistungen spezifischen Steuern unterliegen. Konsultieren Sie die Åland-Steuerbehörde für Details.

Allgemeine Steuerinformationen für die Åland-Inseln

  • Steuerkarte: Gültig ab dem 1. Januar jedes Jahres (einschließlich 2025). Verfügbar in MyTax bis zum 13. Dezember des Vorjahres. Spiegelt Abzüge und Einkommensgrenzen wider, die für das volle Jahr berechnet werden. Einkünfte über €7.000 können auf der Steuerkarte enthalten sein.
  • Åland-Inseln Mediengebühr: €127, wenn das Gesamteinkommen (Kapital und verdient) €14.000 überschreitet.
  • Steuersätze für Kapitaleinkommen: 30% bis €30.000, und 34% auf jeglichen Überschuss.
  • MwSt: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als €20.000 müssen sich für die MwSt. registrieren.
  • Intrastat-Meldeschwellen: Ab dem 1. Januar 2025 betragen die Schwellenwerte €750.000 sowohl für Absendungen aus als auch für Ankünfte auf den Åland-Inseln (einschließlich Nordirland).

Diese Informationen sind gültig ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie immer die Åland-Steuerbehörde oder einen Steuerfachmann für die aktuellsten Informationen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Die Steuerabzüge für Arbeitnehmer auf den Åland-Inseln bestehen aus Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, Gemeindesteuer und einer freiwilligen Kirchensteuer. Ab 2025 wird der Arbeitnehmerfreibetrag durch einen erhöhten Abzug für Arbeitseinkommen ersetzt. Zusätzlich ist der Abzug für Krankheitskosten nicht mehr verfügbar.

Einkommensteuer

Auf den Åland-Inseln wird ein progressives Einkommensteuersystem verwendet, bei dem Personen mit höheren Einkommen einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens versteuern. Die Steuersätze für 2025 sind noch nicht öffentlich bekannt. Zusätzlich zur Staatssteuer betragen die Gemeinde- und Kirchensteuern sowie die Krankenversicherungsbeiträge insgesamt etwa 18-27%.

Sozialversicherungsbeiträge

Diese Beiträge finanzieren Renten, Gesundheitswesen, Arbeitslosenunterstützung und andere soziale Programme. Die genauen Beitragsprozentsätze für Arbeitnehmer sind noch nicht öffentlich verfügbar.

Gemeindesteuer

Die Gemeindesteuersätze variieren je nach Gemeinde auf den Åland-Inseln. Der Grundfreibetrag für die Gemeindesteuer wird im Jahr 2025 auf 3.825 € angehoben. Spezifische bisher verfügbare Abzüge, wie z.B. für Krankheitskosten, Studienkosten und Studentendarlehenszinsen, wurden für das Steuerjahr 2025 gestrichen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist freiwillig und gilt nur für registrierte Mitglieder berechtigter Kirchen. Der Satz liegt typischerweise bei etwa 1-2% des zu versteuernden Einkommens.

Steuerkarte und Steuererklärung

Steuerkarten für das Jahr 2025 sind ab dem 1. Januar gültig und decken das gesamte Jahr ab. Sie sind ab dem 13. Dezember 2024 in MyTax verfügbar, und physische Kopien werden bis Ende Dezember per Post zugestellt. Die Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner sind der 15., 22. und 29. April 2025.

Weitere Abzüge und Gutschriften

Während einige spezifische Abzüge entfallen sind, bleiben einige Gutschriften bestehen. Der Abzug für Arbeitseinkommen erhöht sich 2025, insbesondere für Personen mit minderjährigen Kindern. Alleinerziehende erhalten die doppelte Erhöhung. Darüber hinaus ist der Abzug für Haushaltskosten auf 1.600 € begrenzt und wird mit 35% der Kosten für die Einstellung eines Unternehmens und 13% bei der Einstellung einer Einzelperson berechnet. Der Reisekostengrenzwert bleibt auf 7.000 € mit einer Gutschriftenschwelle von 900 € begrenzt.

Der Pendlerabzug bleibt 2025 wie 2024 bei 7.000 €, mit einer 900 € Schwelle für die Gutschrift. Steuerfreie Erstattungen für Reisekosten werden 2025 aktualisiert. Volles Tagegeld: 53 €. Teilweise Tagegeld: 24 €. Verpflegungspauschale: 13,25 €. Steuerfreier Kilometervergütungssatz: 0,59 € pro Kilometer.

Es ist wichtig, offizielle Quellen wie die Åland-Steuerverwaltung oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten, da sich die Details ändern können. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MwSt) auf den Åland-Inseln funktioniert anders als auf dem finnischen Festland und im restlichen EU-Raum. Åland gehört zum Zollgebiet der EU, jedoch nicht zum EU-MwSt-Gebiet. Folglich erfordert der Handel mit Åland Zollformalitäten und spezielle MwSt-Verfahren.

MwSt-Sätze und Anwendung

  • Standardsatz: 25,5 % (erhöht von 24 % am 1. September 2024).
  • Ermäßigter Satz: 14 % (gilt für die meisten Lebensmittel, Catering- und Restaurantdienste, Wasser, Tierfutter, Arzneimittel, Bücher, Personentransport, Hotelunterkünfte, Kino- und Sportservices). Waren und Dienstleistungen, die zuvor einem ermäßigten Satz von 10 % unterlagen (mit Ausnahme von Zeitungen und Zeitschriften), fallen ab dem 1. Januar 2025 unter diesen 14 %-Satz.
  • Ermäßigter Satz: 10 % (gilt ausschließlich für Zeitungen, Zeitschriften (Print und online) sowie öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste).
  • Befreiungen: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit. Zu den spezifischen Beispielen gehören Transportdienste für Waren zwischen Åland und dem finnischen Festland, Postzustellungen zwischen beiden und bestimmte internationale Handelsvermittlungsdienste. Zusätzlich sind Sendungen mit einem Maximalwert von 22 Euro effektiv aufgrund ihres geringen Wertes befreit.

MwSt-Registrierung und -Einreichung

  • Registrierung: Unternehmen, die in Åland tätig sind und steuerpflichtige Transaktionen durchführen, müssen sich bei der finnischen Steuerbehörde für die MwSt registrieren. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich registrieren, bevor sie steuerpflichtige Tätigkeiten aufnehmen. Im Gegensatz zum finnischen Festland gibt es keine spezifischen Umsatzschwellen für die obligatorische Registrierung in Åland. Freiwillige Registrierung ist für kleinere Unternehmen möglich.
  • Einreichung und Zahlung: MwSt-Erklärungen und Zahlungen werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht, je nach spezifischem Steuerzeitraum des Unternehmens. Eine jährliche Einreichung ist für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 30.000 € erlaubt. Die Frist für die Einreichung der MwSt-Erklärung und Zahlung ist der 12. des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum. Jährliche Einreicher müssen bis Ende Februar des folgenden Jahres einreichen.
  • Berichtigungen: Berichtigungen unter 500 € können über die nächste MwSt-Erklärung vorgenommen werden. Beträge darüber erfordern eine korrigierte MwSt-Erklärung.
  • MwSt-Rückerstattungen: Automatische Rückerstattungen werden nach der Einreichung einer MwSt-Erklärung mit Guthaben ausgestellt. Dies kann jedoch eine MwSt-Prüfung auslösen. Ansässigen Unternehmen wird das MwSt-Guthaben zuerst mit anderen fälligen Steuern verrechnet.

Zollformalitäten und Dokumentation

  • Zollanmeldungen: Aufgrund der Steuergrenze müssen Waren, die zwischen Åland und dem finnischen Festland (sowie zwischen Åland und anderen EU-Ländern) transportiert werden, beim finnischen Zoll unabhängig vom Wert angemeldet werden. Sendungen mit einem Maximalwert von 22 € sind jedoch effektiv aufgrund ihres geringen Werts von der MwSt befreit. Dokumentationen, die den Wert der Waren angeben, sollten beigefügt werden.
  • Import-MwSt: Für Waren, die nach Åland vom finnischen Festland oder aus der EU importiert werden, ist die Import-MwSt zu entrichten. Der allgemeine Satz beträgt 25,5 %, mit ermäßigten Sätzen und Befreiungen für spezifische Waren.

Besondere Überlegungen

  • Besonderer Status von Åland: Ålands Status außerhalb des EU-MwSt-Gebiets erlaubt steuerfreie Verkäufe auf Fähren, die zwischen Åland und anderen EU-Ländern, einschließlich des finnischen Festlands, verkehren. Dieser besondere Status zielt darauf ab, die Wirtschaft Ålands und den für die Kommunikation der Inseln wichtigen Seetransport zu unterstützen.
  • Nicht-EU-Unternehmen: Die meisten nicht in der EU ansässigen Unternehmen, die in Åland tätig sind, benötigen typischerweise einen Fiskalvertreter.
  • Åland-Medienabgabe: Unternehmen in Åland unterliegen auch einer Åland-Medienabgabe anstelle der öffentlich-rechtlichen Rundfunksteuer, die auf dem finnischen Festland erhoben wird.

Bitte beachten: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund möglicher zukünftiger gesetzlicher Änderungen ändern. Für die aktuellsten Informationen wird dringend empfohlen, die Åland-Steuerbehörde oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.

Steuervergünstigungen

Die Steuerregelungen der Åland-Inseln bieten einzigartige Vorteile neben den finnischen Nationalsteuern.

Individuelle Besteuerung

  • Behindertengutschrift: Bewohner von Åland mit einem dauerhaften Behinderungsgrad von 30-100% können eine Gutschrift von bis zu 440 € erhalten. Diese Gutschrift ist für Bewohner des finnischen Festlandes nicht verfügbar.
  • Studienbeihilfeabzug: Ein Abzug ist für das Jahr verfügbar, in dem eine Studienbeihilfe empfangen wird, und wird automatisch von der Steuerverwaltung berechnet.
  • Studentendarlehensentschädigung: Eine Entschädigung, die nach dem Abschluss einer Hochschulausbildung (begonnen am oder nach dem 1. August 2014) erhalten wird, ist steuerfrei.
  • Medizinische Aufwendungen Abzug: Ab 2025 ist der Abzug für medizinische Aufwendungen nicht mehr verfügbar.
  • Erwerbseinkommensfreibetrag: Ab 2025 wurde der Freibetrag für Erwerbseinkommen entfernt und durch eine erhöhte Gutschrift für Arbeitseinkommen ersetzt.
  • Grundabzug: Der Grundabzug für die Kommunalbesteuerung in Åland beträgt 3.825 € für 2025.
  • Fahrtkostenabzug: Bis zu 7.000 € können für Pendelkosten abgezogen werden, mit einer Gutschriftgrenze von 900 € (unverändert seit 2024).
  • Gutschrift für Haushaltsausgaben: Für 2025 beträgt der maximal beanspruchbare Betrag 1.600 €. Die Gutschrift beträgt 35% der Kosten bei Anstellung eines Unternehmens und 13% bei Einstellung eines Mitarbeiters.
  • Mediengebühr: Eine Mediengebühr von 127 € gilt für Einwohner von Åland mit einem kombinierten Kapital- und Erwerbseinkommen von über 14.000 €.

Weitere relevante Steuerinformationen

  • Steuerkarten: Einwohner von Åland erhalten Steuerkarten, die ab dem 1. Januar gültig sind und das gesamte Jahr abdecken. Einkommen, die Vorauszahlungen über 7.000 € unterliegen, können auf der Steuerkarte enthalten sein. Steuerkarten sind bis zum 13. Dezember des Vorjahres in MyTax verfügbar oder werden bis Ende Dezember per Post zugestellt.
  • Steuersätze für Kapitaleinkommen: Kapitaleinkommen werden bis zu 30.000 € mit 30% besteuert, und jeder Betrag, der diesen Schwellenwert überschreitet, mit 34%.
  • Fristen für Steuererklärungen: Vorgefertigte Steuererklärungen sind im März verfügbar, mit einer Abgabefrist im April.

Unternehmensbesteuerung

  • Reduzierter Körperschaftssteuersatz: Obwohl spezifische Zahlen nicht verfügbar sind, könnte Åland einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz als das finnische Festland bieten.
  • Tonnagesteuerregime: Reedereien mit geeigneten Schiffen können sich für eine tonnagebasierte Besteuerung anstelle der üblichen Gewinnbesteuerung entscheiden.

Indirekte Besteuerung

Åland hat innerhalb der EU einen einzigartigen Status als separates Steuergebiet für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabak. Dadurch sind zollfreie Verkäufe für Reisende zwischen Åland und anderen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich des finnischen Festlandes, möglich. Zollabfertigungsverfahren gelten zwischen Åland und anderen EU-Gebieten.

Diese Informationen entsprechen dem Stand vom 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die Steuerbehörden von Åland für eine persönliche Beratung zu konsultieren.

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