Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber auf den Åland-Inseln haben verschiedene Steuerpflichten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, potenzieller Lohnsteuer und Einhaltung spezifischer Zahlungs- und Meldeverfahren.
Sozialversicherungsbeiträge
Ab 2025 beträgt der Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf den Åland-Inseln 24,85 % des Gehalts eines Mitarbeiters. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Arbeitnehmerbeitrag: 7,15 % (8,65 % für Arbeitnehmer im Alter von 53-62 Jahren).
- Arbeitgeberbeitrag: 17,38 % (dies schließt die endgültige Rückzahlung der Reduzierung um 0,45 Prozentpunkte ab 2020 ein).
Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Getrennt vom allgemeinen Sozialversicherungsbeitrag leisten Arbeitgeber auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Sätze für 2025 sind:
- Standard-Arbeitgeberbeitrag: 0,20 % der Lohnsumme (bis zu einem Maximum von €2.455.500 jährlich).
- Höherer Arbeitgeberbeitrag: 0,80 % der Lohnsumme für den Anteil, der €2.455.500 übersteigt.
- Arbeitgeberbeitrag für Teilhaber: 0,20 % der Löhne.
- Staatseigene Unternehmen: 0,20 % der Löhne bis €2.455.500, dann 0,43 % auf den Überschuss.
- Universitäten: 0,20 % der Löhne bis €2.455.500, dann 0,49 % auf den Überschuss.
Lohnsteuer
Die Åland-Inseln können auch eine Lohnsteuer basierend auf dem Gesamtgehalt erheben. Kontaktieren Sie die Åland Tax Administration für aktuelle Sätze und Details.
UNESCO-Beitrag
Für 2025 trägt die Åland-Inseln zum regulären Haushalt der UNESCO bei.
- Bewertungssatz: 0,0006 %
- Jährlicher Beitrag: €2.056 (in USD gezahlt, basierend auf dem UN-Operationen-Wechselkurs).
Weitere Steuern und Meldepflichten
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Arbeitnehmersteuern und deren Abführung zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Åland Tax Administration bis zu den festgelegten Fristen. Regelmäßige Lohnsteuerberichte, die Gehälter, einbehaltene Steuern und Beiträge detailliert auflisten, müssen ebenfalls eingereicht werden. Zusätzlich können Fringe Benefits, die Mitarbeitern gewährt werden, bestimmten Steuern unterliegen. Konsultieren Sie die Åland Tax Administration für Details.
Allgemeine Steuerinformationen für die Åland-Inseln
- Steuerkarte: Gültig ab dem 1. Januar jedes Jahres (einschließlich 2025). Verfügbar in MyTax bis zum 13. Dezember des Vorjahres. Spiegelt Abzüge und Einkommensgrenzen wider, die für das ganze Jahr berechnet werden. Einkommen über €7.000 können auf der Steuerkarte enthalten sein.
- Åland-Inseln Mediengebühr: €127, wenn das Gesamteinkommen (Kapital und Erwerbseinkommen) €14.000 übersteigt.
- Kapitalertragssteuer: 30 % bis €30.000, und 34 % auf jeden Überschuss.
- Mehrwertsteuer: Unternehmen mit jährlichem Umsatz über €20.000 müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
- Intrastat-Meldeschwellen: Ab dem 1. Januar 2025 betragen die Schwellen €750.000 für sowohl Versand- als auch Ankunftswege auf den Åland-Inseln (einschließlich Nordirland).
Diese Informationen sind gültig ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie stets die Åland Tax Administration oder einen Steuerfachmann für die aktuellsten Informationen.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Arbeitnehmersteuerabzüge in den Aland-Inseln bestehen aus Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen, Gemeindesteuer und einer freiwilligen Kirchsteuer. Ab 2025 wird der earned income allowance durch einen erhöhten Credit für Arbeitseinkommen ersetzt. Zusätzlich ist der Abzug für medizinische Ausgaben nicht mehr verfügbar.
Einkommensteuer
Die Aland-Inseln verwenden ein progressives Einkommensteuersystem, bei dem höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Die Steuersätze für 2025 sind noch nicht öffentlich verfügbar. Zusätzlich zu der Staatssteuer, Gemeindesteuern und Kirchsteuer sowie den Krankenversicherungsbeiträgen belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 18-27%.
Sozialversicherungsbeiträge
Diese Beiträge finanzieren Renten, Gesundheitsversorgung, Arbeitslosengeld und andere soziale Programme. Die spezifischen Beitragssätze für Arbeitnehmer sind noch nicht öffentlich verfügbar.
Gemeindesteuer
Die Gemeindesteuersätze variieren je nach Gemeinde innerhalb der Aland-Inseln. Der Grundfreibetrag für die Gemeindesteuer wird 2025 auf €3.825 erhöht. Frühere spezifische Abzüge, wie für medizinische Ausgaben, Studienkosten und Zinsaufwendungen für Studienkredite, wurden für das Steuerjahr 2025 entfernt.
Kirchsteuer
Die Kirchsteuer ist freiwillig und gilt nur für registrierte Mitglieder der berechtigten Kirchen. Der Satz liegt typischerweise bei etwa 1-2% des steuerpflichtigen Einkommens.
Steuerkarte und Steuererklärungen
Steuerkarten für 2025 sind ab dem 1. Januar gültig und decken das ganze Jahr ab. Sie sind im MyTax bis zum 13. Dezember 2024 verfügbar, mit physischen Kopien, die bis Ende Dezember per Post ankommen. Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung für Lohnempfänger und Rentner sind der 15., 22. und 29. April 2025.
Weitere Abzüge und Credits
Obwohl einige spezifische Abzüge weggefallen sind, bleiben einige Credits bestehen. Der Credit für Arbeitseinkommen steigt 2025, insbesondere für Personen mit minderjährigen Kindern. Alleinerziehende erhalten die doppelte Erhöhung. Zusätzlich ist der Haushaltkosten-Credit auf €1.600 begrenzt und wird bei der Anstellung eines Unternehmens mit 35% der Ausgaben berechnet, bei der Anstellung einer Einzelperson mit 13%. Der Abzug für Reisekosten bleibt bei €7.000, mit einer Kreditgrenze von €900.
Der Pendlerabzug bleibt bei €7.000, wie 2024, mit einer €900-Grenze für den Kredit. Steuerfreie Erstattungen für Reisekosten werden für 2025 aktualisiert. Vollständige Tagespauschale: €53. Teilpauschale: €24. Verpflegungspauschale: €13,25. Steuerfreie Kilometerpauschale: €0,59 pro Kilometer.
Es ist wichtig, offizielle Quellen wie die Aland Tax Administration oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten, da sich Details ändern können. Diese Angaben sind aktuell bis zum 5. Februar 2025.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer (MwSt.) auf den Åland-Inseln funktioniert anders als im Festland-Finnland und im Rest der EU. Åland ist Teil des EU-Zollgebiets, aber nicht des EU-MwSt.-Gebiets. Folglich sind beim Handel mit Åland Zollformalitäten und spezifische MwSt.-Verfahren zu beachten.
MwSt.-Sätze und Anwendung
- Regelsteuersatz: 25,5 % (erhöht von 24 % am 1. September 2024).
- Ermäßigter Satz: 14 % (gilt für die meisten Lebensmittel, Catering- und Restaurantdienste, Wasser, Tiernahrung, Arzneimittel, Bücher, Personentransport, Hotelunterkünfte, Kino und Sportdienstleistungen). Waren und Dienstleistungen, die zuvor einem ermäßigten Satz von 10 % unterlagen (ohne Zeitungen und Zeitschriften), fallen ab dem 1. Januar 2025 unter diesen 14 %-Satz.
- Ermäßigter Satz: 10 % (gilt ausschließlich für Zeitungen, Zeitschriften (Print und elektronisch) und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten).
- Ausnahmen: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit. Beispiele sind Warentransportdienste zwischen Åland und dem Festland-Finnland, Postzustellungen zwischen beiden sowie bestimmte internationale Handelsmaklerdienste. Zusätzlich sind Sendungen mit einem Maximalwert von 22 Euro aufgrund ihres geringen Werts faktisch befreit.
MwSt.-Registrierung und -Abgabe
- Registrierung: Unternehmen, die in Åland tätig sind und steuerpflichtige Transaktionen durchführen, müssen sich bei der finnischen Steuerverwaltung für MwSt. registrieren lassen. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich vor der Aufnahme steuerpflichtiger Tätigkeiten registrieren. Es gibt keine spezifischen Umsatzschwellen für die verpflichtende Registrierung in Åland, im Gegensatz zum Festland-Finnland. Eine freiwillige Registrierung ist für kleinere Unternehmen möglich.
- Abgabe und Zahlung: MwSt.-Erklärungen und Zahlungen werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht, abhängig vom spezifischen Steuerzeitraum des Unternehmens. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens €30.000 ist eine jährliche Anmeldung möglich. Der Abgabetermin für die MwSt.-Erklärung und Zahlung ist der 12. Tag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum. Jahresanmeldungen sind bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen.
- Korrekturen: Korrekturen unter €500 können über die nächste MwSt.-Erklärung vorgenommen werden. Beträge darüber erfordern eine korrigierende MwSt.-Erklärung.
- MwSt.-Rückerstattungen: Automatische Rückerstattungen werden nach Einreichung einer MwSt.-Erklärung mit Guthaben ausgezahlt. Dies kann jedoch eine MwSt.-Prüfung auslösen. Ansässige Unternehmen werden etwaige MwSt.-Guthaben zunächst mit anderen fälligen Steuern verrechnet.
Zollverfahren und Dokumentation
- Zollerklärungen: Aufgrund der Zollgrenze müssen Waren, die zwischen Åland und dem Festland-Finnland (sowie zwischen Åland und anderen EU-Ländern) transportiert werden, bei der finnischen Zollbehörde deklariert werden, unabhängig vom Wert. Sendungen mit einem Maximalwert von €22 sind aufgrund ihres geringen Werts faktisch von der MwSt. befreit. Es sollte eine Dokumentation über den Warenwert beigefügt werden.
- Import-MwSt.: Für Waren, die nach Åland aus dem Festland-Finnland oder der EU importiert werden, ist die Import-MwSt. zu zahlen. Der allgemeine Satz beträgt 25,5 %, wobei reduzierte Sätze und Befreiungen für bestimmte Waren gelten.
Besondere Überlegungen
- Ålands Sonderstatus: Der Status außerhalb des EU-MwSt.-Gebiets ermöglicht steuerfreie Verkäufe auf Fähren zwischen Åland und anderen EU-Ländern, einschließlich Festland-Finnland. Dieser Sonderstatus soll die Wirtschaft Ålands und den Seeverkehr unterstützen, der für die Inseln lebenswichtig ist.
- Nicht-EU-Unternehmen: Die meisten Nicht-EU-Unternehmen, die in Åland tätig sind, benötigen in der Regel einen Fiscal Representative.
- Åland Media Fee: Unternehmen in Åland unterliegen auch einer Åland-Mediengebühr anstelle der in Festland-Finnland erhobenen Rundfunksteuer.
Bitte beachten: Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können sich durch zukünftige Gesetzesänderungen ändern. Für die aktuellsten Informationen wird dringend empfohlen, die Åland Tax Administration oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.
Steuervorteile
Das Steuersystem der Ålandinseln bietet einzigartige Vorteile neben den finnischen Nationalsteuern.
Individuelle Besteuerung
- Invaliditätsabzug: Einwohner der Ålandinseln mit einem dauerhaften Invaliditätsgrad von 30-100 % können einen Abzug von bis zu €440 erhalten. Dieser Abzug ist für Einwohner des Festland-Finnlands nicht verfügbar.
- Studienzuschuss-Abzug: Für das Jahr, in dem ein Studienzuschuss erhalten wird, ist ein Abzug möglich, der automatisch von der Steuerverwaltung berechnet wird.
- Vergütung für Studienkredite: Nach dem Abschluss einer höheren Bildung (begann am oder nach dem 1. August 2014) erhaltene Vergütungen sind steuerfrei.
- Abzug für medizinische Ausgaben: Ab 2025 ist der Abzug für medizinische Ausgaben nicht mehr verfügbar.
- Einkommenserlaubnis: Ab 2025 wurde die Einkommenserlaubnis entfernt und durch einen erhöhten Kredit für Arbeitseinkommen ersetzt.
- Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag für die kommunale Besteuerung in Åland beträgt €3.825 für 2025.
- Fahrtkostenabzug: Bis zu €7.000 können für Pendelkosten abgezogen werden, mit einer Kreditgrenze von €900 (unverändert seit 2024).
- Haushaltskosten-Kredit: Für 2025 beträgt der maximal geltend zu machende Betrag €1.600. Der Kredit beträgt 35 % der Ausgaben bei Beauftragung eines Unternehmens und 13 % bei Beauftragung eines Mitarbeiters.
- Mediengebühr: Eine Mediengebühr von €127 gilt für Einwohner der Ålandinseln mit einem kombinierten Kapital- und Arbeitseinkommen von über €14.000.
Weitere relevante Steuerinformationen
- Steuerkarten: Einwohner der Ålandinseln erhalten Steuerkarten, die ab dem 1. Januar gültig sind und das ganze Jahr abdecken. Einkommen, das über €7.000 an Vorauszahlungen unterliegt, kann auf der Steuerkarte vermerkt werden. Steuerkarten sind im MyTax bis zum 13. Dezember des Vorjahres erhältlich oder per Post bis Ende Dezember.
- Steuersätze für Kapitaleinkommen: Kapitaleinkommen werden mit 30 % bis €30.000 besteuert, und mit 34 % auf jeden Betrag, der diese Grenze übersteigt.
- Abgabetermine für Steuererklärungen: Vorab ausgefüllte Steuererklärungen sind im März verfügbar, mit einer Frist im April.
Unternehmensbesteuerung
- Reduzierter Körperschaftsteuersatz: Während konkrete Zahlen nicht verfügbar sind, könnte Åland einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz als das Festland-Finnland anbieten.
- Tonnagesteuer-Regime: Schifffahrtsunternehmen mit geeigneten Schiffen können die tonnage-basierte Besteuerung anstelle der Standard-Körperschaftsteuer wählen.
Indirekte Besteuerung
Die Ålandinseln behalten innerhalb der EU einen einzigartigen Status als separates Fiskalgebiet für Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern auf Alkohol und Tabak. Dies ermöglicht zollfreie Verkäufe für Reisende zwischen Åland und anderen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich des Festland-Finnlands. Zollabfertigungsverfahren gelten zwischen Åland und anderen EU-Gebieten.
Diese Informationen sind Stand Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater oder die Steuerbehörden der Ålandinseln für eine individuelle Beratung zu konsultieren.