Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Åland-Inseln
In den Åland-Inseln regelt das Gesetz über Beschäftigung (Åland FS 2017:1) die Kündigungsfristen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Das Gesetz legt Mindestkündigungsfristen basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters fest:
Diese Mindestfristen gelten, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einer Tarifvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmergewerkschaft ist eine längere Kündigungsfrist festgelegt.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen die gesetzliche Kündigungsfrist nicht anwendbar ist:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verantwortung beim Arbeitgeber liegt, eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung mit Angabe des Enddatums des Arbeitsverhältnisses basierend auf der anwendbaren Kündigungsfrist bereitzustellen.
Abfindung, auch bekannt als Kündigungsentschädigung, ist kein zwingender Anspruch nach dem Arbeitsrecht der Åland-Inseln. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen ein Arbeitnehmer für eine solche Entschädigung in Frage kommen könnte.
Das Åland-Inseln-Gesetz über Beschäftigung (Åland FS 2017:1) schreibt keine Abfindung für die meisten Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor.
Es gibt einige Umstände, unter denen eine Abfindung anwendbar sein könnte:
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Åland-Inseln wird durch das Åland-Inseln-Gesetz über Beschäftigung (Åland FS 2017:1) geregelt.
Es gibt zwei Hauptarten der Beendigung:
Kündigung durch den Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine schriftliche Kündigung gemäß den Bestimmungen in ihrem Vertrag oder Tarifvertrag einzureichen.
Kündigung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann den Kündigungsprozess aus objektiven Gründen wie wirtschaftlichen, technologischen oder organisatorischen Gründen für den Personalabbau oder die Umstrukturierung einleiten. Die Kündigung kann auch aus mitarbeiterbezogenen Gründen erfolgen, wie z.B. der Unfähigkeit des Mitarbeiters, seine Aufgaben zu erfüllen, oder grobem Fehlverhalten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine formelle schriftliche Kündigung auszusprechen. Diese Kündigung sollte das Enddatum des Arbeitsverhältnisses enthalten, das den geltenden Kündigungsfristen entsprechen muss. Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber initiiert wird, muss die Kündigung die Gründe für die Entlassung klar angeben.
Wenn das Unternehmen fünf oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, sich mit Arbeitnehmervertretern oder Gewerkschaften bezüglich der Kündigung zu beraten. Bei Massenentlassungen oder Änderungen, die die Mitarbeiter betreffen, muss der Arbeitgeber in gutem Glauben Verhandlungen führen.
Das Arbeitsverhältnis endet an dem in der Kündigung angegebenen Datum. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle endgültigen Gehaltszahlungen und angesammelten Urlaubsansprüche gemäß vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen beglichen werden.
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