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Work permits and visas in Wiedervereinigung

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Everything you need to know about work permits and visas for Wiedervereinigung

Updated on April 19, 2025

Réunion, ein Übersee-Département und eine Region Frankreichs, folgt den Einwanderungsgesetzen Frankreichs und der Europäischen Union (EU). Um in Réunion arbeiten zu können, benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel sowohl ein Visum als auch eine Arbeitserlaubnis, abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Art ihrer Beschäftigung. Das Verständnis der Nuancen des Einwanderungssystems von Réunion ist entscheidend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherzustellen und den reibungslosen Übergang für ausländische Arbeitskräfte zu erleichtern. Die Navigation durch diese Anforderungen kann komplex sein und erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung etablierter Verfahren.

Das Visum- und Arbeitserlaubnisregime zielt darauf ab, die Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes mit den Vorteilen der Anwerbung internationaler Talente in Einklang zu bringen. Im Allgemeinen genießen EU-Bürger Freizügigkeit und das Recht, in Réunion zu arbeiten, ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Nicht-EU-Bürger unterliegen jedoch strengeren Vorschriften und müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um legal beschäftigt zu werden. Dies erfordert das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Visatypen, der Bedingungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis und der Verpflichtungen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers während des gesamten Prozesses.

Häufige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Mehrere Visatypen richten sich an unterschiedliche Beschäftigungsszenarien in Réunion. Das spezifische erforderliche Visum hängt von der Aufenthaltsdauer, der Art der Beschäftigung und den Qualifikationen des Antragstellers ab.

  • Schengen-Visum (für Kurzaufenthalte): Geeignet für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Dieses Visum wird typischerweise für Geschäftsreisen, kurzfristige Einsätze oder Schulungen verwendet. Es erlaubt keine langfristige Beschäftigung.

  • Langzeitvisum (Visa de long séjour): Erforderlich für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen. Unter diesem Visum existieren mehrere Kategorien, darunter solche, die für die Beschäftigung relevant sind:

    • "Salarié" (Arbeitnehmer) Visum: Ausgestellt für ausländische Staatsangehörige, die ein Jobangebot von einem in Réunion ansässigen Arbeitgeber haben. Erfordert eine Arbeitserlaubnisgenehmigung, bevor das Visum ausgestellt werden kann.
    • "Travailleur Temporaire" (Zeitarbeiter) Visum: Für befristete Verträge oder spezifische Einsätze, die länger als 90 Tage dauern, aber ein festgelegtes Enddatum haben.
    • "Passeport Talent" (Talentpass): Ein mehrjähriger, erneuerbarer Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitskräfte, Investoren, Unternehmer, Forscher, Künstler und andere qualifizierte Fachleute. Innerhalb des "Passeport Talent"-Rahmens existieren mehrere Unterkategorien, die auf spezifische Profile ausgerichtet sind.
Visumtyp Zweck Dauer Hauptanforderungen
Schengen-Visum Kurzfristige Geschäfte, Tourismus Bis zu 90 Tage Gültiger Reisepass, Nachweis der Reiseplanung, ausreichende finanzielle Mittel.
Langzeit "Salarié" Visum Beschäftigung bei einem Unternehmen in Réunion Über 90 Tage Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag, gültiger Reisepass.
"Travailleur Temporaire" Befristete Beschäftigung oder spezifischer Einsatz Über 90 Tage Arbeitsvertrag mit Angabe der Dauer, Arbeitserlaubnis.
"Passeport Talent" Hochqualifizierte Arbeitskräfte, Investoren, etc. Mehrjährig Variiert je nach Kategorie (z. B. Qualifikationen, Investitionsbetrag, innovatives Projekt).

Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Für die meisten Nicht-EU-Bürger ist der Erhalt einer Arbeitserlaubnis eine Voraussetzung für ein Langzeit-Arbeitsvisum in Réunion. Der Arbeitgeber leitet in der Regel den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis im Namen des potenziellen Arbeitnehmers ein.

  1. Arbeitsmarkttest: Bevor eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, müssen die französischen Behörden (in der Regel die Direction régionale de l'économie, de l'emploi, du travail et des solidarités – DREETS) sicherstellen, dass kein geeigneter Kandidat aus dem lokalen oder EU-Arbeitsmarkt verfügbar ist. Dies beinhaltet die Ausschreibung der Stelle und die Bewertung lokaler Bewerbungen.

  2. Antragseinreichung: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bei den zuständigen Behörden ein. Dieser Antrag enthält detaillierte Informationen über das Unternehmen, die Stellenposition, die Qualifikationen des Antragstellers und die Gründe für die Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen.

  3. Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen typischerweise:

    • Arbeitsvertrag
    • Unternehmensregistrierungsdokumente
    • Kopie des Reisepasses des Antragstellers
    • Lebenslauf (CV)
    • Bildungsabschlüsse und berufliche Zertifikate
    • Nachweis der Sprachkenntnisse (falls erforderlich)
    • Alle anderen von den Behörden angeforderten Dokumente
  4. Überprüfung und Genehmigung: Die Behörden überprüfen den Antrag unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Arbeitsmarktsituation, den Qualifikationen des Antragstellers und der Einhaltung der Arbeitsgesetze durch den Arbeitgeber.

  5. Erteilung der Arbeitserlaubnis: Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis erteilt, die es dem ausländischen Staatsangehörigen ermöglicht, das entsprechende Langzeitvisum zu beantragen.

Schritt Beschreibung Verantwortung Zeitrahmen (ungefähr)
Arbeitsmarkttest Ausschreibung der Stelle und Bewertung lokaler Kandidaten. Arbeitgeber 2-4 Wochen
Antragseinreichung Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis mit allen erforderlichen Dokumenten. Arbeitgeber 1-2 Wochen
Überprüfung und Genehmigung Überprüfung des Antrags durch die französischen Behörden (DREETS). Behörden 4-8 Wochen
Erteilung der Arbeitserlaubnis Erteilung der Arbeitserlaubnis nach Genehmigung. Behörden 1-2 Wochen

Hinweis: Die Zeitrahmen sind ungefähr und können je nach spezifischen Umständen und Antragsvolumen variieren.

Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Während das anfängliche Visum und die Arbeitserlaubnis ausländischen Staatsangehörigen ermöglichen, für einen bestimmten Zeitraum in Réunion zu arbeiten, gibt es Wege, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, die langfristige Stabilität bietet.

  • Berechtigung: Im Allgemeinen können Personen, die fünf Jahre lang legal in Frankreich (einschließlich Réunion) gelebt haben, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (carte de résident) beantragen.

  • Anforderungen:

    • Kontinuierlicher und legaler Aufenthalt für fünf Jahre.
    • Ausreichende finanzielle Mittel zur Selbstversorgung und Unterstützung von Angehörigen.
    • Integration in die französische Gesellschaft, nachgewiesen durch Sprachkenntnisse und die Einhaltung französischer Werte.
    • Keine Vorstrafen oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung.
  • Antragsverfahren: Der Antrag auf eine carte de résident wird bei der örtlichen préfecture eingereicht. Unterstützende Dokumente umfassen Nachweise des Aufenthalts, Beschäftigungshistorie, Steuerunterlagen und Sprachzertifikate.

Optionen für Visum für Angehörige

Ausländische Arbeitskräfte in Réunion können in der Regel Visa für ihre unmittelbaren Familienangehörigen sponsern, die es ihnen ermöglichen, sich ihnen in Réunion anzuschließen.

  • Berechtigung: Ehepartner und abhängige Kinder sind in der Regel berechtigt, ein Visum für Angehörige zu beantragen.

  • Anforderungen:

    • Nachweis des legalen Aufenthalts und der Beschäftigung des Hauptvisuminhabers in Réunion.
    • Heiratsurkunde (für Ehepartner).
    • Geburtsurkunden (für Kinder).
    • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
    • Nachweis der Unterkunft.
  • Antragsverfahren: Der Antrag auf ein Visum für Angehörige wird in der Regel gleichzeitig mit oder nach dem Antrag des Hauptvisuminhabers eingereicht. Der Prozess beinhaltet die Bereitstellung der erforderlichen Dokumentation beim französischen Konsulat oder der Botschaft im Herkunftsland des Antragstellers.

Visumkonformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Verpflichtungen, um die Einhaltung der Visum- und Einwanderungsvorschriften von Réunion sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter die erforderlichen Arbeitserlaubnisse und Visa haben, bevor sie die Arbeit aufnehmen.
  • Führen genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus und die Visumgültigkeit der Mitarbeiter.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze und Bereitstellung fairer Arbeitsbedingungen.
  • Meldung von Änderungen im Beschäftigungsstatus des Mitarbeiters an die Behörden.
  • Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden bei Untersuchungen oder Prüfungen.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers:

  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis.
  • Sicherstellen, dass ihr Visum und ihre Arbeitserlaubnis während ihrer Beschäftigung gültig bleiben.
  • Information der Behörden über Änderungen in ihren persönlichen Umständen (z. B. Adressänderung, Familienstand).
  • Respektieren der französischen Gesetze und Vorschriften.
  • Keine Aktivitäten ausführen, die ihren Einwanderungsstatus gefährden könnten.
Verpflichtung Arbeitgeber Arbeitnehmer
Visum-/Erlaubnisüberprüfung Sicherstellen, dass Mitarbeiter gültige Erlaubnisse vor der Beschäftigung haben. Gültiges Visum und Arbeitserlaubnis aufrechterhalten.
Aufzeichnungspflicht Führen genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus der Mitarbeiter. Kopien von Visum, Arbeitserlaubnis und zugehörigen Dokumenten aufbewahren.
Einhaltung der Arbeitsgesetze Einhaltung aller französischen Arbeitsgesetze und Vorschriften. Die Bedingungen ihres Arbeitsvertrags verstehen und einhalten.
Meldung von Änderungen Änderungen im Beschäftigungsstatus an die Behörden melden. Behörden über Änderungen in persönlichen Umständen informieren.
Zusammenarbeit mit Behörden Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden bei Untersuchungen. Einhaltung der französischen Gesetze und Vorschriften.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung, um Strafen, Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Verwaltung der Visum- und Arbeitserlaubnisprozesse gewährleistet ein gesetzeskonformes und produktives Arbeitsumfeld in Réunion.

Martijn
Daan
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