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Turks- und Caicosinseln

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Turks- und Caicosinseln

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber auf den Turks- und Caicosinseln haben mehrere Steuerpflichten. Eine davon ist, 6 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters zur Nationalen Versicherung beizutragen. Es gibt einen kombinierten maximalen monatlichen Beitrag zur Nationalen Versicherung von etwa 208 US-Dollar. Für Regierungsangestellte gelten unterschiedliche Sätze, wobei die Regierung 5,575 % beiträgt.

National Health Insurance Plan (NHIP)

Arbeitgeber sind auch verpflichtet, 3 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters zum Nationalen Krankenversicherungsplan (NHIP) beizutragen. Die Beiträge sind gedeckelt, wobei Einkommen über 7.800 USD pro Monat nicht dem NHIP unterliegen.

Abfindung

In Bezug auf Abfindungen haben Mitarbeiter mit zwei oder mehr Jahren ununterbrochener Dienstzeit Anspruch darauf, wenn das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Umständen beendet wird. Die Abfindung wird als zwei Wochen Grundlohn für jedes Dienstjahr berechnet, anteilig für unvollständige Jahre.

Zusätzliche Hinweise

Es ist erwähnenswert, dass es auf den Turks- und Caicosinseln keine Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer oder Körperschaftssteuer gibt. Arbeitgeber müssen möglicherweise auch Arbeitserlaubnisse für ausländische Mitarbeiter sichern.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Mitarbeiter tragen 5% ihres Bruttogehalts zur Nationalen Versicherung bei. Dies bietet Sozialversicherungsleistungen wie Renten und Gesundheitsversorgung. Der maximale Beitragsbetrag kann sich ändern.

National Health Insurance Plan (NHIP)

Mitarbeiter sind auch verpflichtet, 3% ihres Bruttoeinkommens zum National Health Insurance Plan beizutragen, der eine Reihe von medizinischen Leistungen bietet. NHIP-Abzüge haben eine Obergrenze für das maximale monatliche Gehalt, das derzeit bei etwa USD $7.800 liegt. Einkommen über diesem Betrag unterliegen nicht dem NHIP.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auf den Turks- und Caicosinseln keine Einkommensteuer gibt. Das bedeutet, dass Mitarbeiter nicht zu Abzügen für Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer oder Körperschaftsteuer verpflichtet sind.

Mehrwertsteuer

In den Turks- und Caicosinseln gibt es keine Implementierung einer Mehrwertsteuer (MwSt.). Dies bedeutet, dass es keine MwSt.-Verpflichtungen für innerhalb des Territoriums erbrachte Dienstleistungen gibt.

Steuervergünstigungen

Die Turks- und Caicosinseln (TCI) bieten ein günstiges Steuerklima ohne Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer oder Erbschaftssteuer. Dies stellt einen erheblichen Vorteil für Unternehmen dar.

Entwicklungsanreize

Genehmigte Entwicklungsprojekte in TCI können Reduzierungen der Zollgebühren auf importierte Baumaterialien, Ausrüstungen und andere notwendige Güter erhalten. Bestimmte Entwicklungsprojekte können auch für Stempelsteuerbefreiungen oder -aufschübe bei relevanten Transaktionen in Frage kommen. Darüber hinaus können Entwickler möglicherweise auf Kronland für geeignete Projekte zugreifen, was den Landbeschaffungsprozess erleichtert.

Spezifische Branchenanreize

In TCI können genehmigte Hotels und Resorts für Konzessionen in Frage kommen. Unternehmen, die in speziell genehmigten Finanzdienstleistungszonen gegründet wurden, können ebenfalls Steuervergünstigungen erhalten.

Zusätzliche Überlegungen

Bestehende und neue Kleinstunternehmen in TCI könnten für Barzuschüsse zur Gründung genehmigter Projekte in Frage kommen. Unternehmen müssen jedoch möglicherweise Arbeitserlaubnisse für nicht-bürgerliche Mitarbeiter einholen.

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