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TschadSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Tschad

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Tschad haben mehrere Steuerpflichten, hauptsächlich in Bezug auf Sozialversicherung und Einkommensteuerabzug.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeberbeitrag: 16,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von XAF 500.000. Dies bedeutet, dass der maximale Arbeitgeberbeitrag XAF 82.500 pro Monat beträgt.
  • Arbeitnehmerbeitrag: 3,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, ebenfalls begrenzt auf einen monatlichen Höchstbetrag von XAF 500.000. Dies führt zu einem maximalen Arbeitnehmerbeitrag von XAF 17.500 pro Monat.
  • Abzugsfähigkeit: Der Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers ist von seinem zu versteuernden Einkommen abziehbar und wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten.

Einkommensteuer

  • Progressive Sätze: Die Einkommensteuer in Tschad ist progressiv und reicht von 0% bis 30% basierend auf dem Jahreseinkommen des Arbeitnehmers. Die Steuer wird jährlich berechnet, wobei das Gesamteinkommen berücksichtigt wird. Einige Einkommenskategorien können jedoch im Laufe des Jahres der Quellensteuer (WHT) unterliegen.

Quellensteuer (WHT)

  • Einzelhandel: Eine 4% WHT gilt für Einzelpersonen und juristische Personen, die im Groß- oder Einzelhandel, einschließlich Importen, tätig sind. Unternehmen mit mehreren Anteilseignern und konstanter Steuerkonformität können eine erneuerbare dreimonatige WHT-Zahlungsaussetzung beantragen.
  • Kapitalgewinne und Dividenden: Eine 20% WHT gilt sowohl für Ansässige als auch Nichtansässige auf Kapitalgewinne und Dividenden.
  • Nichtansässiges Einkommen: Eine 25% WHT gilt im Allgemeinen für Einkommen, die von Nichtansässigen des CEMAC-Gebiets verdient werden. Für juristische Personen (Unternehmen), die im CEMAC-Gebiet ansässig sind, beträgt die WHT jedoch 7,5%, während für natürliche Personen, die im CEMAC-Gebiet ansässig sind, die WHT 20% beträgt.
  • Öffentliche Beschaffungsverträge: Einkommen aus öffentlichen Beschaffungsverträgen, die von außerhalb Tschads finanziert werden, unterliegen einer reduzierten WHT von 12,5%. Dies gilt für Agenten, Beratungsfirmen und Unternehmen, schließt jedoch Dividenden und Zinsen aus und deckt nur an Nichtansässige gezahlte Lizenzgebühren für Erdölprojekte ab.
  • Monatlicher Abzug: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer monatlich von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten.

Andere Steuern und Verpflichtungen

  • Beiträge zum Ausbildungsfonds: Arbeitgeber zahlen 1,2% der Gehälter und Nebenleistungen der Arbeitnehmer an den National Professional Training Funds.
  • Gewerbesteuer: Eine Gewerbesteuer wird auf der Grundlage von 0,35% des Unternehmensumsatzes von vor zwei Jahren (N-2) erhoben. Unternehmen im ersten Betriebsjahr sind jedoch davon befreit.
  • Steuererklärung: Körperschaftsteuererklärungen sind bis zum 30. April jedes Jahres fällig, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 15. Mai.

Allgemeine Informationen zu Steuern in Tschad

  • Währung: Zentralafrikanischer CFA-Franc (XAF)
  • Steuerjahr: 1. Januar bis 31. Dezember.
  • Gesamte Steuerquote: Es ist erwähnenswert, dass Daten aus dem Jahr 2019 eine Gesamtsteuer- und Abgabenquote (als Prozentsatz des Gewinns) in Tschad von 63,5% anzeigten. Dies umfasst verschiedene Steuern und Abgaben, nicht nur die direkt mit der Beschäftigung verbundenen. Diese Informationen können sich ändern, und aktuellere Zahlen könnten von offiziellen Quellen verfügbar sein.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie offizielle Quellen und rechtliche Fachleute für die neuesten Vorschriften und personalisierte Beratung.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Tschad umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und zulässige Ausgaben.

Einkommensteuer

  • Progressive Sätze: Die Einkommensteuer in Tschad folgt einem progressiven System. Ab 2024 reichen die Sätze von 0 % bis 30 %, je nach Einkommensniveau des Arbeitnehmers.
  • Steuersatzstufen (2024):
    • XAF 0 bis XAF 800.000: 0 %
    • XAF 800.001 bis XAF 2.500.000: 10 %
    • XAF 2.500.001 bis XAF 7.500.000: 20 %
    • Über XAF 7.500.000: 30 %

Sozialversicherungsbeiträge

  • Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge zum Sozialsystem. Ab 2024:
    • Der Gesamtsatz der Sozialversicherungsbeiträge beträgt 20 %.
    • Arbeitgeber leisten 16,5 %.
    • Arbeitnehmer leisten 3,5 %.
  • Abzugsfähigkeit: Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind vollständig vom Bruttogehalt für Steuerzwecke absetzbar. Arbeitgeberbeiträge, die auf 2 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers begrenzt sind, sind ebenfalls absetzbar.

Zulässige Abzüge

  • Renten-/Pensionsbeiträge: Arbeitgeberbeiträge zu Renten- und Pensionsfonds sind bis zu 2 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers absetzbar.
  • Geschäftsausgaben: Bestimmte geschäftsbedingte Ausgaben können für Arbeitnehmer mit industriellem, landwirtschaftlichem oder kommerziellem Einkommen abgesetzt werden. Diese werden bei der Berechnung der jährlichen Einkommensteuer berücksichtigt.
  • Andere Abzüge: Zulässige Abzüge umfassen auch Zinsen auf Immobilienkredite, bestimmte Rentenzahlungen, Unterhaltszahlungen und einige Versicherungsprämien.
  • Transportzulage: Die absetzbare Transportzulage ist gemäß dem Finanzgesetz 2019 auf 30 % des Grundgehalts des Arbeitnehmers begrenzt.

Nicht abzugsfähige Ausgaben

  • Ausländische Sozialversicherung: Beiträge zur ausländischen Sozialversicherung sind nur bis zu 15 % des Grundgehalts für Expatriates absetzbar, wenn sie sich auf eine obligatorische Altersvorsorge beziehen.
  • Geschäftliche Unterhaltung: Ausgaben für Restaurants, Hotels, Empfänge und Ähnliches sind nur bis zu 0,5 % des Umsatzes (netto von Steuern) absetzbar.
  • Reisen von Expatriates: Reisekosten für Expatriates und ihre Familien für Urlaubsreisen sind absetzbar, begrenzt auf eine Reise pro Jahr.

Allgemeine Informationen

  • Steueransässigkeit: Einkommen aus Quellen in Tschad ist sowohl für Ansässige als auch Nichtansässige steuerpflichtig, wenn es in Tschad erzielt wurde, mit unterschiedlichen Sätzen für Personen mit Wohnsitz in der CEMAC-Zone. Die Steueransässigkeit wird durch einen Hauptwohnsitz oder einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr in Tschad bestimmt.
  • Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer vom Gehalt der Arbeitnehmer einzubehalten und bis zum 15. des Folgemonats an die Steuerbehörden abzuführen.

Wichtig zu beachten: Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um die genauesten und aktuellsten Details zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In Tschad ist die Mehrwertsteuer (MwSt) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

MwSt-Sätze in Tschad

  • Regelsatz: 18% Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 9% Dieser Satz gilt für bestimmte lokale Produkte, darunter Zement, Zucker, Öl, Seife, Textilien, Beton und Eisen.
  • Nullsatz: 0% Dieser Satz gilt für Exporte und den damit verbundenen internationalen Transport, die Betankung von Flugzeugen mit Jet A1 für Flüge zu ausländischen Zielen und bestimmte lokale Produkte der Lebensmittelindustrie (mit Ausnahme von Alkohol).

MwSt-Registrierung in Tschad

Unternehmen müssen sich für die MwSt registrieren, wenn ihr Jahresumsatz 50 Millionen XAF übersteigt. Die Registrierung kann online über die E-TAX-Plattform oder manuell bei der Abteilung für Großunternehmen (Direction des Grandes Entreprises) innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen. Unternehmen, die an Import- oder Exportaktivitäten beteiligt sind, müssen sich unabhängig von ihrem Umsatz für die MwSt registrieren.

MwSt-Erklärung und -Zahlung

MwSt-Erklärungen müssen online über die E-TAX-Plattform innerhalb von 15 Tagen des Monats nach den steuerpflichtigen Vorgängen eingereicht werden, wenn der Umsatz die 50 Millionen XAF übersteigt. Auch wenn es in einem gegebenen Monat keine steuerpflichtigen Vorgänge gibt, sollte eine "Null"-Erklärung abgegeben werden. Bei der Abgabe der jährlichen MwSt-Erklärung müssen Steuerpflichtige eine Datei beifügen, die die abzugsfähige Vorsteuer detailliert darlegt, einschließlich Lieferanteninformationen, Rechnungsdetails und Beträgen.

MwSt-Quellsteuer

Tschad betreibt ein MwSt-Quellsteuersystem. Staatliche Stellen, öffentliche Unternehmen, lokale Behörden und bestimmte private Unternehmen sind verpflichtet, die MwSt beim Bezahlen von Lieferanten einzubehalten. Der einbehaltene MwSt-Betrag muss online über die E-TAX-Plattform deklariert und bis zum 15. des folgenden Monats an die Staatskasse überwiesen werden. Steuerpflichtige, die die MwSt einbehalten, müssen eine Liste der betroffenen Lieferanten, deren Steueridentifikationsnummern (TINs) und einbehaltene Beträge ihrer MwSt-Erklärung beifügen. Entitäten, die zur Einbehaltung der MwSt berechtigt sind, sind im Allgemeinen davon befreit, dass MwSt von ihren eigenen Rechnungen einbehalten wird.

MwSt-Befreiungen

Mehrere Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, einschließlich Verkäufe von unverarbeiteten Produkten direkt an Verbraucher durch Landwirte, Viehzüchter und Fischer; Transaktionen mit Postwertzeichen, Steuerstempeln und von der Regierung ausgegebene gestempelte Papiere; Import und Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften (ohne Werbeeinnahmen); bestimmte Lieferungen durch lizensierte Bildungseinrichtungen, spezifische Materialien für die Erdöl- und Bergbauforschung, bestimmte Kunstverkäufe unter einer Umsatzgrenze, Verkäufe, Übertragungen oder Dienstleistungen durch den Staat, lokale Behörden und öffentliche Einrichtungen; und essentielle Produkte, die von der Umsatzsteuer befreit sind, sowie Ausrüstungen für Öl- und Bergbauforschung.

Internationaler Handel und MwSt

  • Importe: Die MwSt-Bemessungsgrundlage für Importe ist die Zollbewertung (Kosten, Versicherung und Fracht nach Tschad) plus Verbrauchssteuern und andere Steuern, ohne die 4% Quellsteuer. Die Import-MwSt wird zeitgleich mit den Zöllen gezahlt.
  • Exporte: Exporte profitieren von einem MwSt-Satz von 0%, vorbehaltlich ordnungsgemäßer Dokumentation und zollamtlicher Stempelung. Exporteure müssen den Nachweis des Exports und der Rückführung von Geldern erbringen.

Elektronische Rechnungsstellung

Regelungen für die elektronische Rechnungsstellung sind mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen ab heute, dem 5. Februar 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Die Konsultation eines Steuerberaters oder die Bezugnahme auf die neuesten offiziellen Veröffentlichungen wird immer empfohlen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Steuervergünstigungen

Tschad bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern, insbesondere in Schlüsselsektoren. Ab heute, dem 5. Februar 2025, stehen basierend auf Informationen, die Ende 2024 aktualisiert wurden, die folgenden Anreize zur Verfügung:

Allgemeine Steueranreize

  • Neue Unternehmen in spezifischen Sektoren: Neu gegründete tschadische Unternehmen, die in den Bereichen Landwirtschaft, Viehzucht, erneuerbare Energien und IKT tätig sind, profitieren in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens von einer 50%igen Reduzierung der Registrierungsgebühren und der Körperschaftssteuerbasis. Sie sind auch von der Gewerbesteuer, der Mindeststeuer auf Einkommen, der Pauschalsteuer und der Lernsteuer während dieses Zeitraums befreit.
  • Investitionen über XAF 250 Millionen: Unternehmen, die mindestens XAF 250 Millionen in Sektoren wie Industrie, Tourismus, Forschung und Bergbau, Landwirtschaft, Bildung, Sport, Hotels, Transport und IKT investieren, können sich für Steuervergünstigungen qualifizieren. Diese Investitionen sollten lokale Beschaffung, die Beschäftigung lokaler Arbeitskräfte, den Erwerb von Land für berufliche Zwecke oder den Erwerb neuer beweglicher Sachen oder Ausrüstung umfassen. Die Vorteile beinhalten eine 50%ige Reduzierung der Gewerbesteuer, der Mindeststeuer auf Einkommen, der Registrierungsgebühren, der Pauschalsteuer, der Lernsteuer und der Steuer auf den Mietwert von Geschäftsräumen während einer Aufbauphase (bis zu 24 Monate). Anschließend gibt es während einer Betriebsphase (bis zu drei Jahre) eine 50%ige Reduzierung auf die Gewerbesteuer sowie die Körperschafts- und Mindeststeuerbasis und eine Befreiung von bestimmten Verbrauchssteuern auf lokale Produktion.
  • Investitionen in Provinzen: Investitionen über XAF 100 Millionen in Provinzen außerhalb der Hauptstadt genießen eine 50%ige Reduzierung der Mindeststeuerbasis auf Einkommen, der Quellensteuer auf Mieteinnahmen für das Investitionsobjekt und der Registrierungsgebühren auf relevante Mietverträge.

Sektorspezifische Anreize

  • Telekommunikation und Internetdienste: Ausrüstung für Telekommunikations- und Internetdienste, einschließlich Netzwerkinfrastruktur, Geräte, Modems und Router, ist von Einfuhrzöllen und Steuern befreit. Dieses besondere Anreizprogramm ist derzeit für fünf Jahre geplant.

Anwendungsverfahren

Obwohl die spezifischen Anwendungsverfahren für jeden Anreiz hier nicht detailliert sind, müssen Unternehmen sich generell bei den zuständigen Behörden registrieren und Anträge einreichen, die das Investitionsprojekt und die beabsichtigten Vorteile umreißen.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Steuervorschriften und Anreizprogramme Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, sich über die neuesten Gesetze auf dem Laufenden zu halten und professionellen Rat einzuholen, wenn Unternehmen planen, im Tschad zu investieren.

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