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SurinameSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Suriname

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Suriname navigieren Arbeitgeber durch verschiedene Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und Körperschaftsteuer.

Lohnsteuer

  • Steuerfreier Freibetrag: Die ersten SRD 108.000 des Jahreseinkommens sind steuerfrei.

  • Steuersätze (Normal):

    • Bis zu SRD 42.000 jährlich (SRD 3.500 monatlich): 8%
    • SRD 42.001 - SRD 84.000 jährlich (SRD 3.501 - SRD 7.000 monatlich): 18%
    • SRD 84.001 - SRD 126.000 jährlich (SRD 7.001 - SRD 10.500 monatlich): 28%
    • Über SRD 126.000 jährlich (SRD 10.500 monatlich): 38%
  • Steuersätze (Pauschalzahlungen): Auf Antrag bei den Steuerbehörden:

    • Bis zu SRD 42.000: 5%
    • SRD 42.001 - SRD 84.000: 15%
    • SRD 84.001 - SRD 126.000: 25%
    • Über SRD 126.000: 35%
  • Steuersätze (Überstunden): Auf Antrag bei den Steuerbehörden:

    • Bis zu SRD 500 monatlich: 5%
    • SRD 501 - SRD 1.100 monatlich: 15%
    • Über SRD 1.100 monatlich: 25%
  • Einreichung und Zahlung: Lohnsteuererklärungen und Zahlungen sind bis zum siebten Arbeitstag des Monats nach der Zahlungsperiode fällig.

Sozialversicherung

  • Arbeitnehmerbeitrag: 2,5% des monatlichen versicherungspflichtigen Einkommens für Arbeitnehmer unter 60 Jahren, jährlich um 0,25% steigend, bis 2065 14% erreicht sind. Kein Beitrag für Arbeitnehmer ab 60 Jahren.
  • Ab dem 5. Februar 2025 sind Informationen zum Beitragssatz des Arbeitgebers zur Sozialversicherung in Suriname nicht verfügbar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Raten für die Sozialversicherung je nach Faktoren wie dem Alter des Arbeitnehmers, den Einkünften und dem Status bei Entlassungen unterschiedlich sein können. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie über die neuesten offiziellen Raten und Vorschriften auf dem Laufenden bleiben.

Körperschaftsteuer

  • Satz: 36%
  • Vorläufige Erklärung: Fällig am 15. April des laufenden Jahres (oder innerhalb von zweieinhalb Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres). Das erklärte zu versteuernde Einkommen muss mindestens dem des letzten endgültigen Steuerbescheids entsprechen. Die fällige Steuer wird in der Regel in vier gleichen Raten am 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 31. Dezember bezahlt.

Weitere Arbeitgeberpflichten

  • Urlaubsgeld: Pflicht.
  • Bonus: Nicht verpflichtend.
  • Abfindung: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber übliche Praxis. Kann auf Antrag steuerlich begünstigt werden.
  • Aufzeichnungspflicht: Detaillierte Aufzeichnungen von Beendigungen, einschließlich Gründe, Abfindungszahlungen und Vereinbarungen, sind erforderlich.

Einkommensteuererklärungen & Online-Einreichung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Einkommensteuererklärungen online eingereicht werden. Eine Registrierung ist über das Online-Portal der Steuerbehörde erforderlich. Vorläufige Einkommensteuererklärungen für 2025 sind ebenfalls im April 2025 fällig und sollten online eingereicht werden. Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr oder geringerem zu versteuerndem Einkommen können andere Einreichungspflichten haben.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Arbeitgeber sollten sich mit örtlichen Steuerberatern oder Rechtsexperten über die neuesten Aktualisierungen und spezifische Anleitungen beraten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Mitarbeitersteuerabzüge in Suriname basieren auf einem progressiven System, was bedeutet, dass Besserverdiener einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens an Steuern zahlen. Mehrere Abzüge und Zulagen können die Gesamtsteuerbelastung reduzieren.

Einkommensteuer

  • Steuerfreier Betrag: Der steuerfreie Betrag beträgt ab 2025 jährlich 108.000 SRD oder monatlich 9.000 SRD. Dieser Betrag wird vor der Steuerberechnung von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen.
  • Steuerklassen: Während Quellen auf bevorstehende Änderungen der Steuerklassen ab Januar 2024 hinweisen (mit einigen Quellen, die auf 2025 deuten), wird erwartet, dass sie 2025 eingeführt werden. Offizielle, aktualisierte Steuersätze waren nicht zugänglich. Nach den letzten Aktualisierungen umfassen diese Änderungen aktualisierte Klassen und Prozentsätze. Weitere Details werden nach Veröffentlichung des offiziellen Dekrets verfügbar sein. Da diese Informationen zeitabhängig sind und Änderungen durch potenzielle Regierungsdekrete und Aktualisierungen unterliegen, wird empfohlen, die aktuellsten Sätze mit offiziellen Quellen zu bestätigen.
  • Abzüge: Es gibt einen Standardabzug für arbeitsbezogene Ausgaben in Höhe von 4.800 SRD pro Jahr oder 400 SRD pro Monat.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Mitarbeiterbeitrag: Mitarbeiter unter 60 Jahren zahlen 2,5% ihres monatlich versicherten Einkommens. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 0,25%, bis er 2065 14% erreicht. Personen ab 60 Jahren zahlen keinen Beitrag.

Andere Abzüge

  • Urlaubsgeld: Das Urlaubsgeld ist zwar kein Abzug, aber bis zu einem Betrag von 10.016 SRD steuerfrei.

Arbeitgeberpflichten

Surinamische Arbeitgeber sind verantwortlich für das Einbehalten von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus den Gehältern der Mitarbeiter. Sie tragen auch zu der Altersversicherung mit 4% des Erwerbseinkommens der Mitarbeiter bei. Arbeitgeber sind außerdem verantwortlich für die Verwaltung anderer gesetzlicher Verpflichtungen, wie der Bereitstellung einer angemessenen Versicherung gegen Krankheit.

Steuerjahr und Abgabe

Das Steuerjahr in Suriname stimmt mit dem Kalenderjahr überein (1. Januar bis 31. Dezember). Arbeitgeber sind verantwortlich für die Jahresendsteuerberichterstattung, einschließlich Lohnsteuererklärungen, und müssen diese bei der Steuerverwaltung einreichen. Erwartet werden vorläufige Einkommensteuererklärungen für 2025 mit einem geschätzten steuerpflichtigen Ergebnis, das gleich oder höher als das endgültige Ergebnis des Vorjahres ist. Wird ein geringeres steuerpflichtiges Ergebnis erwartet, muss bis zum 15. Februar 2025 ein begründeter Antrag eingereicht werden. Da es sich hierbei um eine zeitkritische Frist handelt, beachten Sie bitte das Datum dieser Antwort: 5. Februar 2025.

Zusätzliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer

  • Nicht ansässige Mitarbeiter werden auf in Suriname erzieltes Einkommen besteuert, ohne die oft anderswo geltende 183-Tage-Ausnahme.
  • Arbeitgeber müssen Lohnsteuer sowohl für ansässige als auch nicht ansässige Mitarbeiter einbehalten.
  • Nicht ansässige Mitarbeiter sollten ihren Steuerpflichten nachkommen, indem sie eine persönliche Einkommensteuererklärung einreichen, falls ihr Arbeitgeber keine Steuern einbehalten hat.

Diese Informationen dienen als allgemeiner Überblick ab dem 5. Februar 2025 und sollten keinen professionellen Steuerberatungen ersetzen. Für die aktuellsten und detailliertesten Informationen konsultieren Sie einen qualifizierten Steuerberater in Suriname oder beziehen Sie sich auf offizielle staatliche Veröffentlichungen.

Mehrwertsteuer

In Suriname wurde die Mehrwertsteuer (MWST) am 1. Januar 2023 anstelle der Umsatzsteuer eingeführt.

MWST-Sätze

  • Standardsatz: 10% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen).
  • Ermäßigter Satz: 0% (für bestimmte essentielle Waren und Dienstleistungen, die in Anhang 1 des MWST-Gesetzes aufgeführt sind).
  • Erhöhter Satz: 25% (für Luxusgüter, die in Anhang 3 des MWST-Gesetzes aufgeführt sind).
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen, die in Anhang 2 des MWST-Gesetzes aufgeführt sind, sind vollständig von der MWST befreit.

Registrierungsschwelle

Unternehmen, deren Jahresumsatz SRD 1.000.000 übersteigt, müssen sich für die MWST registrieren. Unternehmen, deren Umsatz unter dieser Schwelle, aber über SRD 500.000 liegt, können sich freiwillig registrieren. Unabhängig vom Umsatz müssen Unternehmen, die Import- oder Exporttätigkeiten durchführen, sich für die MWST registrieren. Wenn Sie digitale Produkte an Verbraucher in Suriname verkaufen, müssen Sie sich registrieren, sobald der Umsatz SRD 500.000 übersteigt. Beachten Sie, dass sich diese Zahlen ändern können, und es ist ratsam, diese mit offiziellen Quellen zu bestätigen.

Registrierungsprozess

Die Registrierung erfolgt online über das Portal der Steuerbehörde. Unternehmen benötigen eine aktive E-Mail-Adresse, einen Auszug aus der Handelskammer (oder einen relevanten Vertrag/Genehmigung), Identifikation und Bankdaten (falls verfügbar).

Nach der Einreichung überprüft das Finanzamt die Informationen und stellt innerhalb von 72 Stunden Zugangsdaten zur Aktivierung bereit. Ein Registrierungsschein kann nach Genehmigung heruntergeladen werden.

Einreichungsanforderungen

MWST-Erklärungen werden monatlich eingereicht. Die Steuer, die für eine bestimmte Erklärungsperiode fällig ist, muss bis zum 16. Tag des folgenden Monats bezahlt werden. Ab 2025 (möglicherweise sogar früher, bitte offizielle Quellen überprüfen) werden auch Einkommensteuererklärungen über das Online-Portal eingereicht.

MWST-Rechnungen

MWST-Rechnungen müssen spezifische Informationen enthalten, um den surinamischen Vorschriften zu entsprechen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen Folgendes enthalten:

  • Ihren Firmennamen und Ihre Adresse
  • Ihre MWST-Registrierungsnummer
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Name und Adresse des Käufers (und MWST-Registrierungsnummer, falls zutreffend)
  • MWST-Betrag und angewendeter Satz für jeden Artikel
  • Gesamtbetrag nach MWST
  • Verwendete Währung

Andere indirekte Steuern

Neben der MWST umfasst Surinames indirekte Steuern auch Verbrauchsteuern und Einfuhrzölle. Details zu diesen Steuern sollten bei offiziellen surinamischen Steuerressourcen eingeholt werden.

Wechselkursregeln

Suriname verwendet einen festen Wechselkurs gegenüber dem US-Dollar, der täglich von der Zentralbank von Suriname zusammen mit anderen Wechselkursen veröffentlicht wird. Für aktuelle Informationen beziehen Sie sich immer auf die neuesten offiziellen Veröffentlichungen.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Bestätigen Sie immer die neuesten Vorschriften bei den surinamischen Steuerbehörden oder einem qualifizierten Steuerberater.

Steuervergünstigungen

Suriname bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu stimulieren.

Anreize zur Körperschaftssteuer

  • Steuerferien: Neue qualifizierte Unternehmen in wichtigen Sektoren können von einer neunjährigen Steuerbefreiung profitieren. Diese kann auf zehn Jahre verlängert werden, wenn die Investitionen 13 Millionen US-Dollar übersteigen. Dieser Anreiz reduziert die Körperschaftssteuerbelastung während des Befreiungszeitraums.
  • Beschleunigte Abschreibung: Unternehmen können Vermögenswerte beschleunigt abschreiben, wodurch ihr zu versteuerndes Einkommen während des Abschreibungszeitraums sinkt. Dies bietet eine schnellere Rendite durch reduzierte Steuerverbindlichkeiten.
  • Steuerliche Konsolidierung: Muttergesellschaften können ihre Steuerverpflichtungen mit denen vollständig im Besitz befindlicher Tochtergesellschaften konsolidieren, was die Gesamtsteuerlast für die Gruppe reduziert. Dies ermöglicht das Verrechnen von Verlusten der Tochtergesellschaften mit Gewinnen der Muttergesellschaft.
  • Verlustvortrag: Steuerliche Verluste können bis zu sieben Jahre vorgetragen werden. Verluste, die in den ersten drei Betriebsjahren entstehen, können unbefristet vorgetragen werden und bieten langfristige Steuervorteile.

Weitere Steueranreize

  • Einfuhrzollbefreiungen: Vollständige oder teilweise Befreiungen von Einfuhrzöllen sind für Investitionsgüter, Rohstoffe und andere in der Fertigung verwendete Güter verfügbar, insbesondere wenn vergleichbare Produkte nicht lokal produziert werden. Die Befreiung kann bis zu 75 % für Geschäftsvermögenswerte mit einem Mindestwert von 10.000 US-Dollar betragen. Für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halbfertigprodukte und Verpackungen im Fertigungssektor gilt eine vollständige Befreiung.
  • Sektorspezifische Anreize: Zusätzliche Anreize existieren für bestimmte Sektoren, wie Bergbau, Tourismus und Öl und Gas. Diese können Befreiungen von bestimmten Steuern und Abgaben umfassen. Der Ölsektor genießt zollfreie Einfuhren von Ausrüstungen und steuerfreie Kohlenwasserstoffexporte.
  • Investitionsanreize: Das Investitionsgesetz bietet Anreize für Unternehmen, die in Anlagevermögen investieren, einschließlich willkürlicher Abschreibungen für Investitionen über 5.000 US-Dollar. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Investition gestellt werden.
  • MwSt-Regime: Suriname hat ein Mehrwertsteuersystem (MwSt) mit einem Standardsatz von 10 % und einem Luxussteuersatz von 25 %. Viele wesentliche Güter und Dienstleistungen sind mit Nullsatz besteuert. Kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter SRD 1 Million sind befreit. Einzelne Steuerzahler können für Steuervergünstigungen in Frage kommen.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Lohnsteuer: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Lohnsteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen. Es wird keine zusätzliche Einkommensteuer erhoben, wenn das Beschäftigungsverhältnis die einzige Einkommensquelle ist. Ein steuerfreier Betrag und abzugsfähige berufliche Ausgaben reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Suriname hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Ein jüngstes Abkommen mit Curaçao wurde im Juli 2024 unterzeichnet.

Hinweis: Die bereitgestellten Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischen Informationen zu Steueranreizen in Suriname zu erhalten.

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