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St. LuciaSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in St. Lucia

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Saint Lucia stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Anforderungen für ihre Mitarbeiter.

Einkommensteuer (PAYE)

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer "Pay As You Earn" (PAYE) von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen. Die Einkommensteuer wird auf Einkommen über EC$18,400 pro Jahr erhoben. Die Steuersätze sind progressiv, aber spezifische Sätze für 2025 sind in den bereitgestellten Quellen nicht verfügbar. Arbeitgeber müssen die PAYE-Abzüge bis zum 15. des folgenden Monats an das Finanzamt (Inland Revenue Department) überweisen. Jährliche PAYE-Abrechnungsformulare (TD5) und Vergütungsbescheinigungen müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden, wobei Kopien den Mitarbeitern innerhalb eines Monats nach Jahresende ausgehändigt werden müssen.

Sozialversicherungsbeiträge

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur National Insurance Corporation (NIC) in Höhe von 5% des Bruttogehalts des Mitarbeiters, bis zu einem maximalen monatlichen Beitrag von EC$250 (auf Einkommen bis zu EC$5,000). Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers monatlich zu überweisen. Diese Beiträge decken Renten-, Kranken- und Invaliditätsleistungen ab.

Mehrwertsteuer (VAT)

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als EC$400,000 sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer (VAT) zu registrieren und diese zum Standardsatz von 12,5% zu erheben. Die Mehrwertsteuer ist in der Regel bis zum 21. des folgenden Monats fällig.

Körperschaftssteuer (CIT)

Unternehmen, die in Saint Lucia tätig sind, unterliegen einem Körperschaftssteuersatz von 30% auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Unternehmen müssen geschätzte Steuern in drei Raten zahlen, die am 25. März, 25. Juni und 25. September auf der Grundlage des Einkommens des Vorjahres fällig sind. Der restliche Steuerbetrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens fällig. Steuererklärungen, einschließlich Finanzberichten und unterstützenden Unterlagen, sind ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen.

Weitere Steuern & Verpflichtungen

  • Quellensteuer: Sie gilt für bestimmte Zahlungen wie Zinsen und Lizenzgebühren, zwischen 10% für Ansässige und 15-25% für Nichtansässige. Außerdem gibt es eine Quellensteuer von 25% auf bestimmte Zahlungen an nicht ansässige Unternehmen.
  • Vertragsteuer: Eine Steuer von 10% wird auf Zahlungen an unabhängige Auftragnehmer erhoben.
  • Gesetzlicher Urlaub: Arbeitgeber müssen bezahlten Urlaub (2 Wochen pro Jahr), Mutterschaftsurlaub (12 Wochen, davon mindestens 6 bezahlt) und Krankheitsurlaub (bis zu 14 Tage) gewähren. Derzeit gibt es keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 basieren und spezifische Vorschriften und Sätze Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, sich für die aktuellsten Informationen an das Finanzamt (Inland Revenue Department) oder einen Steuerberater zu wenden.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In St. Lucia bestehen die Abzüge bei den Arbeitnehmersteuern hauptsächlich aus Beiträgen zur National Insurance Contributions (NIC) und Abzügen für verschiedene Zulagen und Ausgaben.

National Insurance Contributions (NIC)

Mitarbeiter zahlen 5 % ihres Bruttogehalts an die NIC, gedeckelt bei einem maximalen Beitrag von XCD 250 pro Monat (bei einem Einkommen von bis zu XCD 5.000 monatlich). Der Arbeitgeber leistet einen entsprechenden Beitrag von 5 %. Die NIC finanziert Leistungen wie Altersvorsorge, Krankheit und Invalidität.

Einkommensteuer

St. Lucia erhebt keine Einkommensteuer auf Erwerbseinkommen. Allerdings kann Einkommen aus anderen Quellen wie Selbständigkeit, Investitionen oder anderen Einnahmen der Einkommensteuer unterliegen, wenn das Gesamteinkommen die Grenze von jährlich XCD 18.400 überschreitet. Eine solche Einkommensteuer ist separat vom PAYE und erfordert die Einreichung einer jährlichen Steuererklärung.

Zulagen und Abzüge

Obwohl sie technisch gesehen nicht die Abzüge im Sinne von der Reduzierung der einbehaltenen Steuer sind, können verschiedene Zulagen und Abzüge das steuerpflichtige Einkommen einer Person verringern, wenn der Einkommensgrenze von XCD 18.400 überschritten wird:

  • Persönlicher Freibetrag: XCD 25.000 (auch für Rentner)
  • Ehegatten-Freibetrag: XCD 1.500 (reduziert, wenn das Einkommen des Ehegatten XCD 1.500 übersteigt)
  • Kinderfreibeträge: XCD 1.000 bis XCD 2.000 pro Kind
  • Abzug für höhere Bildung: XCD 5.000
  • Lebensversicherung / Rentenleistungen: Bis zu XCD 8.000 für in St. Lucia gezahlte Prämien, XCD 3.000 für im Ausland gezahlte Prämien (mit weiteren Einschränkungen)
  • Haushaltshilfen-Freibetrag: XCD 200
  • Freibetrag für abhängig Angehörige: XCD 350
  • Ausgaben für selbstgenutzte Immobilien: Hypothekenzinsen, Grundsteuern, Versicherungsprämien (tatsächliche Beträge), Instandhaltung/Wartung (bis zu XCD 10.000) und Installation von Solarwarmwasserbereitern (bis zu XCD 6.500). Ein zusätzlicher Abzug von bis zu XCD 25.000 ist zwischen 2023-2025 für Solaranlagen verfügbar.
  • Wohltätigkeitsspenden: Tatsächlicher Betrag (unter einem Treuhandvertrag für mindestens drei Jahre)
  • Medizinische Ausgaben: Tatsächlicher Betrag (oder ein Standardabzug von XCD 400, wenn keine tatsächlichen Ausgaben vorliegen)
  • Andere Abzüge: Anteile an Bau-/Genossenschaftsgesellschaften (bis zu XCD 5.000), Anlagen in registrierte Eigenwohnpläne (bis zu XCD 6.000), Zinsen auf Studiendarlehen (tatsächlicher Betrag) und neue Anteile an ortsansässigen öffentlichen Unternehmen (bis zu XCD 5.000).

Wichtiger Hinweis: Die Gesamtsumme der Zulagen und Abzüge (ohne persönlichen Freibetrag und medizinische Ausgaben) unterliegt Einschränkungen. Bitte konsultieren Sie uns oder einen Steuerfachmann, um Ihren Status zu überprüfen.

Einreichungsvoraussetzungen und Fristen

Mitarbeiter müssen ein TD-Formular (AU-1) ausfüllen und innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsbeginn beim Finanzamt einreichen. Der Arbeitgeber verwendet dieses Formular und die offiziellen Steuertabellen, um die korrekten NIC-Abzüge zu berechnen. Die jährliche Einkommensteuererklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres fällig. Bei verspäteter Einreichung fallen Strafgebühren an.

Andere gesetzliche Abzüge

Neben den NICs müssen Arbeitgeber auch gesetzliche Abzüge für folgendes verwalten:

  • Urlaub, Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub

Es ist für Arbeitgeber entscheidend, über die aktuellen Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben und genaue Abzüge und Beiträge sicherzustellen, um die Einhaltung der Arbeitsgesetze von St. Lucia zu gewährleisten.

Mehrwertsteuer

In Saint Lucia ist die Mehrwertsteuer (MWST) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MWST-Sätze

  • Standardrate: 12,5% (Dies ist der am häufigsten verwendete Satz)
  • Ermäßigter Satz: 10% (Gilt für Hotelunterkünfte und verwandte Tourismusdienstleistungen. Ein weiter ermäßigter Satz von 7% gilt speziell für Tourismusunterkünfte, die ab dem 1. Dezember 2020 bereitgestellt werden.)
  • Nullsatz: 0% (Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Exporte, zollfreie Waren, Treibstoff, Wasser und Strom)
  • Befreit: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind befreit, was bedeutet, dass keine MWST erhoben wird und Unternehmen keine Vorsteuer auf damit verbundene Ausgaben geltend machen können. Beispiele hierfür sind Miete für Wohnzwecke, Bildungs- und Finanzdienstleistungen, Versicherungen, medizinische Dienstleistungen, lokaler Transport und bestimmte Lebensmittel (z.B. Hühnchen, Reis, Milch, Mehl, Brot). Eine vorübergehende MWST-Befreiung gilt derzeit bis zum 1. August 2025 für importierte medizinische Geräte und bestimmte Baumaterialien.

Registrierung

  • Pflichtgrenze für die Registrierung: Jährlicher Umsatz von XCD 400.000. Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, müssen sich für die MWST registrieren.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb dieser Schwelle können sich freiwillig registrieren, müssen dann aber mindestens zwei Jahre registriert bleiben. Ausländische Unternehmen können sich freiwillig über einen lokalen Vertreter registrieren. Ein steuerlicher Vertreter kann erforderlich sein, abhängig von der Art der Lieferungen und ob das ausländische Unternehmen als steuerpflichtige Person gilt.

Einreichung und Zahlung

  • Einreichungshäufigkeit: Monatlich
  • Frist: MWST-Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 21. des Monats nach dem steuerpflichtigen Zeitraum fällig. Fällt der 21. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag.
  • Strafen: Verspätungsstrafen für die Einreichung betragen XCD 250. Verspätete Zahlungen werden mit 10% der fälligen MWST plus 1,25% Zinsen pro Monat geahndet.

MWST-Amnestie

Ein MWST-Amnestieprogramm ist derzeit vom 2. August 2023 bis zum 1. August 2024 in Kraft. Diese Amnestie ermöglicht es Unternehmen, MWST-Rückstände bis einschließlich des Geschäftsjahres 2021 zu begleichen, mit einem vollständigen Erlass von Strafen, Zinsen und Inkassogebühren.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen bis zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Es wird empfohlen, für spezifische Geschäftsumstände einen Steuerfachmann zu konsultieren.

Steuervergünstigungen

Saint Lucia bietet eine Reihe von Steueranreizen, die hauptsächlich auf Unternehmen ausgerichtet sind, die zur wirtschaftlichen Entwicklung der Insel beitragen.

Steuerliche Anreize

In Saint Lucia registrierte und eingetragene Unternehmen, die genehmigte Produkte herstellen, können steuerliche Anreize beantragen. Diese Anreize umfassen Zollbefreiungen und Exportzulagen. Der Antragsprozess erfordert das Ausfüllen eines speziellen Formulars mit allen notwendigen Unternehmensinformationen sowie die Einreichung der erforderlichen Dokumente. Die Bearbeitungszeiten variieren aufgrund der Überprüfung durch das Kabinett.

Investitionsanreize

Die Regierung bietet steuerliche und nicht steuerliche Zugeständnisse, um Investitionen zu fördern, die die wirtschaftliche Entwicklung stärken. Diese werden vom Kabinett der Minister geprüft und hängen von Faktoren wie der Art der Investition, der Größe und dem Beschäftigungspotenzial ab.

Kriterien für die Berechtigung zu Investitionsanreizen

  • Gründung und Registrierung in Saint Lucia.
  • Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung von Saint Lucia.
  • Nutzung der Ressourcen des Landes.
  • Schulung von lokalem Personal und Technologietransfer.
  • Schaffung von Verbindungen zu anderen Wirtschaftssektoren.
  • Beitrag zu den Deviseneinnahmen des Landes.

Vorteile der Freizone

Unternehmen, die in der Saint Lucia Freizone tätig sind, die sich in der Nähe des Hewanorra International Airport und des Vieux Fort Sea Port befindet, haben Anspruch auf bestimmte Vorteile:

  • Befreiung von Zöllen, Steuern und damit verbundenen Gebühren auf Waren für kommerzielle Nutzung innerhalb der Zone.
  • Uneingeschränkte Devisentransaktionen.
  • Eine 20-jährige Steuerbefreiung auf Dividenden.

Steueramnestie

Eine verlängerte Steueramnestie ist bis zum 1. Mai 2025 in Kraft. Diese Amnestie erlässt alle Strafen, Zinsen und Eintreibungsgebühren auf ausstehende Steuern bis zum Einkommensjahr 2021. Sie umfasst verschiedene Steuerarten, einschließlich persönlicher und Unternehmenssteuern, Grundsteuern, Mehrwertsteuer und andere. Steuerzahler können sich an das Inland Revenue Department (IRD) wenden, um Einzelheiten zu erfahren und den Prozess zu initiieren.

Gesundheits- und Bürgersicherheitsabgabe

Eine Gesundheits- und Bürgersicherheitsabgabe von 2,5% wird auf bestimmte Waren und Dienstleistungen erhoben, die an Bewohner geliefert werden. Diese Abgabe basiert auf dem Kosten-, Versicherungs- und Frachtwert der Waren.

Beschäftigungsanreize

Es gibt auch Anreize für die Einstellung bestimmter Mitarbeiter. Unternehmen, die Hochschulabsolventen einstellen, können eine zusätzliche Abzugsmöglichkeit von 25 % auf Gehälter für bis zu drei Jahre erhalten. Eine spezielle Steuervergünstigung ist für die Einstellung von Personen in der Offshore-Finanzdienstleistungsbranche verfügbar, deren Fähigkeiten in Saint Lucia nicht leicht verfügbar sind. Diese Vergünstigung befreit einen bestimmten Prozentsatz des Gehalts des Mitarbeiters von der Einkommenssteuer.

Mehrwertsteuer (MwSt) Anreize auf ausgewählte Produkte

Zusätzliche MwSt-Anreize wurden vom 2. August 2023 bis 1. August 2025 für importierte medizinische Geräte und ausgewählte Baumaterialien eingeführt. Dies führt zu einer Reduzierung der Mehrwertsteuerkosten um 12,5 % für Verbraucher ausgewählter Baumaterialien.

Es ist wichtig, sich mit einem Steuerfachmann oder den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um detaillierte Informationen zu erhalten und die Einhaltung der neuesten Vorschriften sicherzustellen, da Steuergesetze Änderungen unterliegen können.

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