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Saint-Pierre und Miquelon

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Saint-Pierre und Miquelon

Urlaubszeit

In Saint Pierre und Miquelon haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub für jeden Arbeitsmonat, was insgesamt 30 Arbeitstage oder 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr ergibt.

Wie die Urlaubszeit berechnet wird

Die Berechnung der Urlaubszeit basiert auf einem Bezugszeitraum, der am 1. Juni beginnt und am 31. Mai des folgenden Jahres endet. Für Arbeitnehmer, die nicht den gesamten Bezugszeitraum gearbeitet haben, wird ihr Urlaub anteilig auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Monate berechnet.

Verfahren zur Inanspruchnahme von Urlaub

Die Planung des Urlaubs erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Mindestankündigungsfrist einzuhalten, wenn sie Urlaub planen. Mindestens 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage Urlaub müssen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober genommen werden.

Besondere Umstände für zusätzliche Urlaubstage

Unter bestimmten Umständen haben Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Zum Beispiel können zusätzliche Urlaubstage basierend auf der Betriebszugehörigkeit gewährt werden. Zusätzliche Tage können auch für besondere Ereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Tod eines Familienmitglieds gewährt werden. Tarifverträge können auch großzügigere Urlaubsansprüche vorsehen.

Feiertage

Saint-Pierre und Miquelon, eine französische Übersee-Gemeinschaft, feiert eine Kombination aus französischen Nationalfeiertagen und lokalen Gedenktagen.

Nationalfeiertage

  • Neujahr wird am 1. Januar gefeiert.
  • Ostermontag ist ein beweglicher Feiertag, der am Tag nach Ostersonntag gefeiert wird.
  • Tag der Arbeit wird am 1. Mai begangen.
  • Tag des Sieges wird am 8. Mai gefeiert.
  • Christi Himmelfahrt ist ein weiterer beweglicher Feiertag, der 40 Tage nach Ostern begangen wird.
  • Pfingstmontag, ebenfalls ein beweglicher Feiertag, wird am Tag nach Pfingstsonntag gefeiert.
  • Nationalfeiertag (Bastille-Tag) wird am 14. Juli begangen.
  • Mariä Himmelfahrt wird am 15. August gefeiert.
  • Allerheiligen wird am 1. November begangen.
  • Tag des Waffenstillstands wird am 11. November gefeiert.
  • Weihnachtstag wird am 25. Dezember gefeiert.

Lokale Feiertage

  • Der Tag des Baskenfestes ist ein lokaler Feiertag, der im August gefeiert wird, wobei das genaue Datum variiert.

Urlaubsarten

Mitarbeiter in Saint Pierre und Miquelon haben Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, die durch das französische Arbeitsgesetzbuch geregelt sind. Hier ist ein Überblick über die Hauptkategorien:

Jährlicher bezahlter Urlaub

Der Anspruch beträgt 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Arbeitsmonat, was 30 Arbeitstagen (5 Wochen) pro Jahr entspricht. Dies ist im französischen Arbeitsgesetzbuch, Artikel L3141-3 bis L3141-27, festgelegt.

Krankheitsurlaub

Alle Mitarbeiter, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, haben Anspruch auf Krankheitsurlaub. Mitarbeiter können eine teilweise Fortzahlung ihres Gehalts vom Arbeitgeber erhalten, gefolgt von Leistungen des Sozialversicherungssystems. In der Regel ist nach einer bestimmten Abwesenheitsdauer eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Dies ist im französischen Arbeitsgesetzbuch, Artikel L1226-1, festgelegt.

Mutterschaftsurlaub

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs variiert je nach Anzahl der bereits in der Familie vorhandenen Kinder und ob es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt. Typischerweise beträgt sie insgesamt zwischen 16 und 26 Wochen. Die Vergütung wird von der Sozialversicherung in Höhe eines Prozentsatzes des Gehalts der Mitarbeiterin gezahlt. Dies ist im französischen Arbeitsgesetzbuch, Artikel L1225-16 bis L1225-35, festgelegt.

Vaterschaftsurlaub

Die Dauer des Vaterschaftsurlaubs beträgt 11 aufeinanderfolgende Tage bei einer Einlingsgeburt, 18 Tage bei Mehrlingsgeburten (verlängert sich auf 32 Tage, wenn bereits mindestens 3 Kinder im Haushalt leben). Die Vergütung wird von der Sozialversicherung in Höhe eines Prozentsatzes des Gehalts des Mitarbeiters gezahlt. Dies ist im französischen Arbeitsgesetzbuch, Artikel L1225-35 bis L1225-36, festgelegt.

Elternzeit

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, sich um ein kleines Kind zu kümmern. Sie steht Mitarbeitern mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit zur Verfügung. Sie kann bis zu drei Jahre dauern und kann in Teilzeit oder Vollzeit genommen werden. Die Vergütung kann je nach Umständen teilweise erfolgen. Dies ist im französischen Arbeitsgesetzbuch, Artikel L1225-47 bis L1225-61, festgelegt.

Andere Arten von Urlaub

Es gibt andere Arten von Urlaub wie den Urlaub für familiäre Ereignisse, der kurze Urlaube für Ereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Tod eines Familienmitglieds umfasst. Ein Sabbatical kann für berufliche Weiterbildung oder persönliche Projekte verfügbar sein. Urlaub für besondere Umstände kann für bürgerliche Pflichten, die Pflege eines kranken Familienmitglieds usw. gewährt werden.

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