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Timor-Leste

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Timor-Leste

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Timor-Leste haben Arbeitgeber mehrere Steuerpflichten. Eine davon ist die Lohnsteuer (WIT). Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten und an den Timor-Leste Revenue Service (TLRS) abzuführen. Die Sätze für Einwohner sind progressiv, während Nicht-Einwohner mit einem festen Satz von 10% besteuert werden. Die Zahlungsfrist für diese Steuer ist der 15. des Monats, der auf den Monat der Einbehaltung folgt.

Sozialversicherungsbeiträge

Eine weitere Verantwortung der Arbeitgeber ist die Beitragszahlung zum Sozialversicherungsfonds im Namen ihrer Mitarbeiter. Der Beitragssatz des Arbeitgebers beträgt 6% des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Die Zahlungsfrist für diese Beiträge ist der 10. des Monats, der auf den Beitragsmonat folgt.

Andere mögliche Steuern

Es gibt auch andere mögliche Steuern, die für Arbeitgeber gelten können. Dazu gehört die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben werden kann, es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgenommen. Es gibt auch die Verbrauchssteuer, die auf bestimmte Produkte wie Alkohol und Tabak erhoben wird. Schließlich kann auch die Grundsteuer anwendbar sein.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Timor-Leste unterliegen alle Arbeitnehmer, die Einkommen erzielen, der Lohnsteuer (Wage Income Tax, WIT). Dies ist eine Einkommensteuer auf Erwerbseinkommen. Die Steuersätze für diese Steuer variieren je nachdem, ob der Arbeitnehmer ansässig oder nicht ansässig ist. Ansässige werden nach einem progressiven Steuersystem mit unterschiedlichen Sätzen je nach Einkommenshöhe besteuert. Nichtansässige hingegen werden mit einem festen Satz von 10 % besteuert. Die Steuer wird auf das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers nach Abzug der anwendbaren Abzüge und Freibeträge berechnet.

Sozialversicherungsbeiträge

Eine weitere obligatorische Steuer für Arbeitnehmer in Timor-Leste sind die Sozialversicherungsbeiträge. Alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, in den Sozialversicherungsfonds einzuzahlen, mit möglichen Ausnahmen je nach Beschäftigungsart. Der Satz für diesen Beitrag beträgt 4 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Die Berechnung dieser Steuer basiert auf einem Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Mehrwertsteuer

In Timor-Leste ist derzeit kein umfassendes Mehrwertsteuersystem (VAT) in Kraft. Stattdessen verwendet das Land ein System der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) mit einem Standardsatz von 10%.

Nullsatz-Lieferungen

Obwohl kein echtes Mehrwertsteuersystem in Kraft ist, können einige Lieferungen unter dem GST-System mit einem Nullsatz versehen sein. Für die aktuelle Liste wird empfohlen, den Timor-Leste Revenue Service (TLRS) zu konsultieren.

GST-Befreiungen

Bestimmte Arten von Dienstleistungen können in Timor-Leste von der GST befreit sein. Dazu könnten Finanzdienstleistungen, medizinische und Gesundheitsdienstleistungen sowie Bildungsdienstleistungen gehören. Eine begrenzte Anzahl anderer Dienstleistungen könnte ebenfalls befreit sein. Für eine aktualisierte Liste und spezifische Befreiungen ist es wichtig, den TLRS zu konsultieren.

GST/VAT-Registrierung und -Einreichung

Obwohl kein umfassendes Mehrwertsteuersystem in Kraft ist, könnte eine Registrierungsschwelle für GST existieren. Für die neuesten Anforderungen konsultieren Sie bitte den TLRS. Die Einreichungshäufigkeiten für GST-Erklärungen, falls zutreffend, werden vom TLRS festgelegt. Ebenso werden die Zahlungsfristen für GST vom TLRS festgelegt.

Steuervergünstigungen

In Timor-Leste stehen verschiedene Steueranreize zur Verfügung, um die wirtschaftliche Aktivität zu stimulieren und ausländische Investitionen anzuziehen. Diese Anreize sollen Investitionen in vorrangigen Sektoren fördern, Arbeitsplätze schaffen und den Technologietransfer erleichtern.

Befreiung von der Körperschaftssteuer (CIT)

Dieser Anreiz beinhaltet eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Körperschaftssteuer für einen bestimmten Zeitraum. Um sich zu qualifizieren, müssen Investitionsprojekte in von der Regierung festgelegten vorrangigen Sektoren wie Infrastrukturentwicklung, Tourismus, Exportfertigung, Landwirtschaft und Fischerei angesiedelt sein. Weitere Qualifikationskriterien umfassen Mindestinvestitionsschwellen, die je nach Sektor und Projektstandort variieren, sowie einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Technologietransfer. Der Antragsprozess beinhaltet die Einreichung eines Antrags, der das Investitionsprojekt beschreibt und die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen gegenüber den zuständigen Behörden nachweist.

Sonderwirtschaftszonen (SEZs)

Sonderwirtschaftszonen sind ausgewiesene Gebiete, die erhebliche Steuer- und Zollvorteile bieten, um sowohl ausländische als auch inländische Investitionen anzuziehen. Die Art der Geschäftstätigkeit (Fertigung, Handel, Dienstleistungen) und Mindestinvestitionsschwellen können als Qualifikationskriterien gelten. Bestimmte Zonen können auf bestimmte Industrien abzielen. Für Details zu Antragsverfahren und erforderlichen Unterlagen kontaktieren Sie bitte die zuständige SEZ-Behörde.

Zollbefreiungen und -ermäßigungen

Dieser Anreiz umfasst reduzierte oder abgeschaffte Einfuhrzölle auf Maschinen, Rohstoffe und andere wesentliche Produktionsgüter. Er gilt typischerweise für Unternehmen, die innerhalb genehmigter Investitionsprojekte oder SEZs tätig sind. Importierte Gegenstände müssen für die genehmigte Tätigkeit bestimmt sein und dürfen im Inland nicht kommerziell verfügbar sein. Der Antragsprozess kann Teil des gesamten Investitionsprojektantragsprozesses sein oder über die Zollbehörden abgewickelt werden.

Weitere mögliche Anreize

Weitere mögliche Anreize umfassen Steuerabzüge und -vergünstigungen, wie z.B. beschleunigte Abschreibungsabzüge für Investitionen in Maschinen und Infrastruktur, abhängig vom spezifischen Projekt und Sektor. Für die Exploration und Produktion von Öl und Gas gilt ein separates Steuersystem mit Gewinnbeteiligungsstrukturen.

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