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Timor-LesteSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Timor-Leste

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Timor-Leste stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen, darunter Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer-Vorauszahlungen.

Arbeitgeberpflichten

  • Lohnsteuer (WIT): Arbeitgeber behalten die WIT vom Lohn der Mitarbeiter ein. Für Ansässige beträgt der Satz 0 % für monatlich steuerpflichtige Löhne bis zu 500 USD und 10 % auf den Betrag, der 500 USD übersteigt. Nichtansässige werden unabhängig vom Einkommen pauschal mit 10 % besteuert. Die WIT wird monatlich bis zum 15. des Folgemonats abgeführt. Eine jährliche WIT-Erklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen monatlich 6 % der "Beitragsgrundlage" des Mitarbeiters. Dies ist ebenfalls bis zum 10. des Folgemonats fällig, zusammen mit einer Erklärung für jeden Mitarbeiter und einer Gesamtübersicht.
  • Einkommenssteuer-Vorauszahlungen: Unternehmen zahlen Einkommenssteuer-Vorauszahlungen, entweder monatlich (0,5 % des Umsatzes, wenn der Jahresumsatz 1 Million USD übersteigt) oder vierteljährlich (0,5 % des Umsatzes, wenn der Jahresumsatz 1 Million USD oder weniger beträgt). Monatliche Zahlungen sind bis zum 15. jeden Monats fällig. Vierteljährliche Zahlungen sind am 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar fällig. Die endgültige Einkommenssteuerzahlung ist mit der jährlichen Erklärung bis zum 31. März fällig.

Mitarbeiterpflichten

  • Lohnsteuer (WIT): Mitarbeiter, die mehr als 500 USD pro Monat verdienen, unterliegen der WIT, die vom Arbeitgeber einbehalten wird. Sie können jährlich oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abrechnung vom Arbeitgeber anfordern.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Mitarbeiter zahlen 4 % ihrer "Beitragsgrundlage". Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber einbehalten.

Weitere Steuern

  • Service-Steuer: Eine 5%ige Service-Steuer gilt für Unternehmen, deren monatlicher Umsatz aus bestimmten Dienstleistungen (Hotel, Restaurant/Bar und Telekommunikation) 500 USD übersteigt.
  • Verkaufssteuer: Eine 2,5%ige Verkaufssteuer gilt für importierte Waren.

Fristen für Einreichung und Zahlung

  • Jährliche Einkommenssteuer-Erklärung: Fällig bis zum 31. März des Folgejahres.
  • Monatliche Steuern (einschließlich WIT und Einkommenssteuer-Vorauszahlungen): Fällig bis zum 15. des Folgemonats.
  • Sozialversicherungsbeiträge und Erklärungen: Fällig bis zum 10. des Folgemonats.

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

  • Arbeitgeber müssen Beschäftigungsunterlagen (Verträge, Gehaltsabrechnungen usw.) mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahren.
  • Unternehmen müssen steuerbezogene Dokumente mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.

Hinweis: Diese Informationen basieren auf verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für eine individuelle Beratung hinzuzuziehen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Timor-Leste bestehen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich aus Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, die sowohl Einwohner als auch Nicht-Einwohner betreffen.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeitrag: 4 % des Bruttogehalts
  • Arbeitgeberbeitrag: 6 % des Bruttogehalts

Lohnsteuer (WIT)

Einwohner

  • Steuerfreigrenze: Bis zu 500 USD pro Monat
  • Steuersatz (über der Freigrenze): 10 % des Betrags, der 500 USD übersteigt

Beispiel: Ein einheimischer Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 700 USD würde auf 200 USD (700 - 500) Lohnsteuer zahlen, was zu einer Steuer von 20 USD (200 x 0,10) führt.

Nicht-Einwohner

  • Steuersatz: Einheitlicher Satz von 10 % des gesamten monatlichen Gehalts
  • Steuerfreigrenze: Keine

Beispiel: Ein nicht-einheimischer Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen von 700 USD würde eine Lohnsteuer von 70 USD (700 x 0,10) zahlen.

Andere Abzüge und Überlegungen

  • Andere Steuern: Timor-Leste hat bis 2025 kein Mehrwertsteuersystem (MwSt.).
  • 13. Monatsgehalt: Nicht unter dem Arbeitsgesetzbuch vorgeschrieben.
  • Datenschutz: Kein allgemeines Datenschutzgesetz existiert in Timor-Leste bis 2025. Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet jedoch Arbeitgeber, Mitarbeiterakten für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
  • Mindestlohn: 115 USD pro Monat (seit dem 1. Juni 2012).

Zahlung und Einreichung

  • WIT-Zahlung: Fällig bis zum 15. des folgenden Monats. Arbeitgeber reichen monatliche Steuerformulare bei der Banco Nacional Ultramarino (BNU) ein.
  • Jährliche WIT-Erklärung: Arbeitgeber müssen bis zum 31. März des Folgejahres ein jährliches Formular zur Lohnsteuerabzugsverpflichtung des Arbeitgebers einreichen.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass sich Steuerrecht und -vorschriften ändern können. Die obigen Informationen basieren auf den verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerexperten oder dem Timor-Leste Revenue Service in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten Vorschriften zu erhalten. Der Timor-Leste Revenue Service ist per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter (+670) 74962772 oder (+670) 74962763 zu erreichen.

Mehrwertsteuer

Timor-Leste nutzt derzeit ein System aus Verkaufssteuer und Dienstleistungssteuer anstelle einer Mehrwertsteuer (VAT) oder einer Waren- und Dienstleistungssteuer (GST). Obwohl ein Mehrwertsteuersystem vorgeschlagen wurde, ist es bis Februar 2025 noch nicht umgesetzt.

Verkaufssteuer

  • Eine Verkaufssteuer von 2,5 % gilt für importierte steuerpflichtige Waren.
  • Steuern auf im Inland in Timor-Leste verkaufte Waren und Dienstleistungen unterliegen einem Verkaufssteuersatz von 0 %.

Dienstleistungssteuer

  • Eine Dienstleistungssteuer von 5 % gilt für den monatlichen Bruttoumsatz, der 500 USD übersteigt und aus folgenden Quellen erzielt wird:
    • Gastgewerbedienstleistungen (Hotels)
    • Restaurants und Bars
    • Telekommunikationsdienste

Sonstige Steuern

  • Körperschaftsteuer: 10 %
  • Einkommensteuer: Progressiver Satz von 0 % bis 10 %
  • Lohnsteuer: Progressiver Satz von 0 % bis 10 %
  • Abzugssteuer: Variiert zwischen 2 % und 10 %, je nach Art der Zahlung.
  • Zölle: Ein Satz von 2,5 % gilt für den Wert der importierten Waren (mit einigen Ausnahmen).

Abgabetermine für Steuererklärungen und -zahlungen (Monatliche Steuern)

Monatliche Steuererklärungen (für Dienstleistungssteuer, Verkaufssteuer und Abzugssteuer) sind in der Regel bis zum 15. Tag des Folgemonats einzureichen. Zahlungen für diese Steuern sind typischerweise bis zum 15. Tag nach Ende des Folgemonats fällig. Die endgültige jährliche Körperschaftsteuererklärung ist bis zum letzten Tag des dritten Monats nach Jahresende fällig. Die endgültige Zahlung der Körperschaftsteuer ist in der Regel am 25. Tag des dritten Monats nach Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens fällig.

Vorgeschlagene Mehrwertsteuer

Obwohl Timor-Leste derzeit kein Mehrwertsteuersystem hat, wurden Vorschläge diskutiert, um eines einzuführen. Die genauen Details der vorgeschlagenen Mehrwertsteuer, wie der Satz, die Schwellenwerte für die Registrierung und Ausnahmen, sind bis Februar 2025 noch nicht finalisiert. Weitere Aktualisierungen werden erforderlich sein, sobald diese Informationen verfügbar sind. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Details derzeit nicht öffentlich zugänglich sind und sich ändern könnten.

Steuervergünstigungen

Timor-Leste bietet eine Reihe von Steueranreizen, um sowohl inländische als auch ausländische Investitionen zu fördern und damit zur sozioökonomischen Entwicklung des Landes beizutragen.

Investitionsanreize

  • Berechtigung: Die Anreize richten sich an nationale und ausländische Investoren, die zum sozioökonomischen Wachstum von Timor-Leste beitragen. Investitionen von staatlichen und öffentlichen Einrichtungen sowie von juristischen Personen mit über 50% staatlichem Kapital sind ausgeschlossen.
  • Steuerliche Anreize: Qualifizierte Investitionsprojekte können Befreiungen von bis zu 100% auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Dienstleistungssteuer erhalten.
  • Zollanreize: Eine 100%ige Befreiung von Einfuhrzöllen kann für alle Investitionsgüter und Ausrüstungen gelten, die für den Bau oder die Verwaltung des Investitionsprojekts erforderlich sind.
  • Zusätzliche Vorteile: Investoren können mindestens fünf Arbeitsvisa für qualifizierte Mitarbeiter in leitenden oder technischen Positionen erhalten. Pachtverträge für Staatsvermögen für Investitionsprojekte können bis zu 50 Jahre laufen und sind um weitere 25 Jahre bis zu maximal 100 Jahre verlängerbar.

Zonenspezifische Vorteile

  • Zone A (Dili): Steuerbefreiungen bis zu 5 Jahre.
  • Zone B (Außerhalb von Dili): Steuerbefreiungen bis zu 8 Jahre.
  • Zone C (Oecusse und Atauro): Steuerbefreiungen bis zu 10 Jahre.

Allgemeines Steuerrahmenwerk

  • Körperschaftssteuer: Einheitlicher Satz von 10%.
  • Einkommensteuer: Progressive Sätze von 0% bis 10%, mit einem monatlichen Freigrenzwert von 500 USD für Lohneinkommen. Eine jährliche Befreiung von 6.000 USD gilt für andere Einkünfte. Nicht-Ansässige werden mit einem pauschalen Satz von 10% auf alle Einkünfte besteuert.
  • Quellensteuer (WIT): Die Sätze variieren je nach Einkunftsart (2% bis 10%). Arbeitgeber behalten WIT vom Lohn der Arbeitnehmer ein.
  • Umsatzsteuer: 2,5% auf importierte steuerpflichtige Waren. Vor Ort verkaufte Waren und Dienstleistungen unterliegen einem Satz von 0%.
  • Dienstleistungssteuer: 5% auf Gastgewerbe-, Restaurant-, Bar- und Telekommunikationsdienstleistungen mit einem monatlichen Umsatz von mehr als 500 USD.
  • Zölle: 2,5% auf importierte Waren.
  • Kapitalertragsteuer: 10%.
  • Ausländische Steueranrechnung: Verfügbar für Ansässige auf ausländische Einkünfte, bis zu dem Betrag der in Timor-Leste auf diese Einkünfte zu zahlenden Steuer.

Bergbaulizenzen

  • Edelmetalle/-mineralien: 8% (nicht verarbeitet), 3,5% (verarbeitet).
  • Gewöhnliche Metalle: 7% (nicht verarbeitet), 2,5% (verarbeitet).
  • Edelsteine: 8% (nicht verarbeitet), 3,5% (verarbeitet).
  • Radioaktive Mineralien: 8%.
  • Seltene Erden: 15%.
  • Ziersteine: 10 USD pro Tonne (nicht verarbeitet), 1 USD pro Tonne (verarbeitet).

Antragsverfahren

Anträge auf Investitionsanreize werden über TradeInvest Timor-Leste eingereicht. Erforderliche Dokumente sind:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Persönliche Ausweisdokumente.
  • Gewerbeanmeldungen.
  • Visadokumente.
  • Ein detaillierter Geschäftsplan.

Die Überprüfung des Antrags dauert in der Regel bis zu 18 Arbeitstage, einschließlich technischer Bewertungen durch Regierungseinrichtungen, die von TradeInvest unterstützt werden. Genehmigte Projekte haben ab Ausstellung der Erklärung der Vorteile 12 Monate Zeit, um mit der Investition zu beginnen.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder rechtliche Berater für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

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