Rivermate | Marshall Islands landscape
Rivermate | Marshall Islands

Steuern in Marshall Islands

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Marshall Islands

Updated on April 24, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In den Marshallinseln tragen Arbeitgeber hauptsächlich zur Sozialversicherung bei und ziehen die Beiträge der Arbeitnehmer ein.

Sozialversicherungsbeiträge

Stand März 2017 leisten Arbeitgeber 8 % ihrer Bruttolohnsteuerpflichtigen Löhne an die Marshall Islands Social Security Administration (MISSA). Dies entspricht dem Beitragssatz des Arbeitnehmers. Die steuerpflichtige Lohnbasis ist auf 10.000 $ pro Quartal begrenzt. Das bedeutet, dass der maximale Sozialversicherungsbeitrag pro Arbeitnehmer, pro Quartal, 800 $ für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beträgt.

Steuern auf Löhne und Gehälter

Die Marshallinseln erheben eine progressive Einkommenssteuer auf Löhne und Gehälter. Ab 2024 gelten folgende Steuersätze:

  • 8 % auf die ersten 15.600 $ des Jahreseinkommens.
  • 12 % auf die nächsten 10.400 $.
  • 16 % auf jegliches Einkommen, das 26.000 $ übersteigt.

Ein jährlicher Freibetrag von 8.320 $ gilt für Einzelpersonen, die 8.320 $ oder weniger pro Jahr verdienen. Dieser Freibetrag wird anteilig nach Zahlungsperiode berechnet (160 $ pro Woche oder 693,33 $ pro Monat). Mitarbeiter mit mehreren Jobs können nur einen Freibetrag geltend machen.

Unternehmenssteuern

Nicht ansässige inländische Unternehmen, die in den Marshallinseln gegründet wurden und keine Geschäfte im Land tätigen, unterliegen keiner Körperschaftsteuer.

Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze Änderungen unterliegen können. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf den neuesten verfügbaren Daten vom 5. Februar 2025.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In den Marshallinseln umfassen die Steuervorschriften für Arbeitnehmer hauptsächlich Sozialversicherungsbeiträge und möglicherweise Krankenversicherungsprämien, wobei die Einkommensteuer separat berechnet wird.

Steuerpflichten des Arbeitgebers

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten 8 % des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters bis zu einem vierteljährlichen Höchstbetrag von USD $10.000. Der Arbeitgeber zieht zusätzlich 8 % vom Gehalt des Mitarbeiters ab, um dessen Beitrag zu leisten, und überweist beide Beträge an die Marshall Islands Social Security Administration (MISSA).
  • Krankenversicherung: Einige Arbeitgeber bieten Krankenversicherungen an und ziehen Prämien direkt vom Gehalt der Mitarbeiter ab. Die Details variieren je nach spezifischem Plan.
  • Registrierung: Arbeitgeber müssen sich bei MISSA registrieren und eine Employer Identification Number (EIN) erhalten.

Steuervorschriften für Arbeitnehmer

  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer leisten 8 % ihres Bruttogehalts, was dem Beitrag des Arbeitgebers entspricht, bis zu demselben vierteljährlichen Höchstbetrag von USD $10.000. Dieser Betrag wird direkt vom Gehalt abgezogen.
  • Krankenversicherungsprämien: Falls vom Arbeitgeber angeboten, werden Prämien vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
  • Einkommensteuer: Wird separat berechnet und nicht vom Gehalt einbehalten. Der Steuersatz beträgt 8 % auf die ersten USD $8.320 des Jahreseinkommens und 12 % auf alle darüber hinausgehenden Einkünfte. Personen mit einem Einkommen unter USD $5.200 sind von der Steuer befreit, mit einer Ausnahme von USD $1.040. Hinweis: Eine Änderung im Income Tax (Amendment) Act 2025 hat eine zuvor vorgeschlagene 16 %-Steuerklasse für höher Verdienende entfernt.

Mehrwertsteuer

Die Marshallinseln erheben keine Mehrwertsteuer (MwSt) oder Goods and Services Tax (GST). Stattdessen stützen sie sich hauptsächlich auf Einfuhrzölle und andere Gebühren.

Einfuhrzölle

Die Marshallinseln erheben Einfuhrzölle auf die meisten Waren, die in das Land gelangen. Die spezifischen Sätze variieren je nach Produkt. Bestimmte Waren sind von Einfuhrzöllen befreit, darunter einige persönliche Gegenstände, Kraftstoff für die Stromerzeugung und Fischereiausrüstung, die auf lizenzierten Schiffen verwendet wird. Waren im Transit und wieder exportierte Waren sind ebenfalls befreit, wobei für letztere Rückerstattungen möglich sind. Auf Exporte werden keine Steuern erhoben.

Andere Steuern und Gebühren

Während es keine Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Quellensteuer oder MwSt/GST für Unternehmen gibt, die außerhalb der Marshallinseln tätig sind, unterliegen Unternehmen, die im Land tätig sind, einer Bruttoumsatzsteuer. Es gibt auch eine persönliche Einkommenssteuer, deren Sätze je nach Einkommensniveau variieren. Zusätzlich fällt eine jährliche Firmenverlängerungsgebühr an, um die gute Stellung zu erhalten. Die Economic Substance Regulations verlangen eine jährliche Berichterstattung für bestimmte Entitäten.

Steuervorteile

Die Marshallinseln bietet verschiedene Steueranreize, hauptsächlich für Investitionen in bestimmte Sektoren. Diese Anreize beinhalten in der Regel Befreiungen von der Bruttoumsatzsteuer und Einfuhrzöllen.

Steueranreize

  • Befreiung von der Bruttoumsatzsteuer: Unternehmen, die mindestens USD 1 Million investieren oder jährliche Löhne von über USD 150.000 an Marshallese-Bürger zahlen, können für eine fünfjährige Befreiung von der Bruttoumsatzsteuer qualifizieren. Dies gilt für Investitionen in:

    • Offshore- oder Tiefsee-Fischerei
    • Herstellung für den Export (oder sowohl Export als auch lokale Nutzung)
    • Landwirtschaft
    • Hotel- und Resortanlagen
  • Fish Loining Plant Befreiung: Eine 25-jährige Befreiung von der Bruttoumsatzsteuer ist für Fish Loining Plants verfügbar, die mindestens USD 1 Million investieren oder jährliche Löhne von über USD 150.000 an Marshallese-Bürger zahlen.

  • Importzollbefreiungen: Befreiungen von Einfuhrzöllen werden hauptsächlich für erneuerbare und alternative Energieartikel gewährt.

  • Seabed Mining Steuerbefreiung: Investoren im Bereich Seabed Hard Mineral Mining erhalten Befreiungen von allen Steuern und Zöllen (ausgenommen Steuern auf Löhne/Gehälter, Einkommenssteuer für Einzelpersonen und Sozialversicherungsbeiträge). Stattdessen zahlen sie der Regierung einen Anteil an den Nettogewinnen als Royalties oder Produktionsgebühr.

International Business Companies (IBCs)

  • IBCs sind von Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Quellensteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte befreit.
  • Es wird keine persönliche Einkommenssteuer auf Nicht-Residenzpersonen erhoben.
  • Vereinfachte Berichterstattung und minimale öffentliche Offenlegung gelten.
  • Es werden keine Stempelsteuern oder Devisenkontrollen auferlegt.

Allgemeine Steuerinformationen

Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Quellen vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, sich mit dem Finanzministerium oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten und spezifischen Details zu Steueranreizen und -regelungen in den Marshallinseln zu erhalten. Vorgeschlagene Steuerreformen, einschließlich des Austauschs der bestehenden Einfuhrzölle und der Business Gross Receipts Tax (BGRT) durch eine breit angelegte Verbrauchssteuer (Marshall Islands Consumption Tax oder MICT) und eine Unternehmensgewinnsteuer (BPT), könnten zukünftige Steuerpflichten ebenfalls beeinflussen.

Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Sprechen Sie mit einem Experten