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KongoSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kongo

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherung und anderen Abgaben. Ab heute, dem 5. Februar 2025, umfassen diese spezifische Prozentsätze für INSS-, INPP- und ONEM-Beiträge sowie Mehrwertsteuer (MwSt) und andere Überlegungen. Bitte beachten Sie, dass Steuergesetze und -vorschriften sich ändern können, daher ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben.

Arbeitgebersteuern und Beiträge zur Gehaltsabrechnung in der DRK

  • INSS (Institut National de Sécurité Sociale):

    • Berufsunfälle: 1,5% (Arbeitgeber)
    • Rente: 5% (Arbeitgeber) und 5% (Arbeitnehmer)
    • Familienleistungen: 6,5% (Arbeitgeber)
  • INPP (Institut National de Préparation Professionnelle):

    • 1% - 3% (Arbeitgeber, variiert je nach Unternehmensgröße)
  • ONEM (Office National de l'Emploi):

    • 0,2% (Arbeitgeber)

Arbeitnehmersteuern und Beiträge zur Gehaltsabrechnung in der DRK

  • INSS Rente: 5% (Arbeitnehmer)

Weitere Steuerpflichten

  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standardsteuersatz beträgt 16%, mit ermäßigten Sätzen (8%) und Ausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Exporte sind nullbesteuert.
  • Einkommensteuer (IPR): Progressiv gestaltete Sätze, die bis zu 30% reichen. Die Steuer wird vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten.
  • Steuer auf Gelegenheitsarbeitslöhne: 15% (Arbeitgeber)
  • Sondersteuer für Expatriates: 10% des Grundgehalts (Arbeitgeber). Diese gilt nicht für den Arbeitnehmer.
  • Körperschaftssteuer: Der Standardsteuersatz für Körperschaften beträgt 30%.

Steuerfristen und -einreichung

  • Monatliche Lohnsteuern und Beiträge sind in der Regel bis zum 15. des folgenden Monats fällig. Jährliche Erklärungen für die Einkommensteuer auf Gehälter (IPR) haben unterschiedliche Fristen, die manchmal von der Steuerbehörde (Direction Générale des Impôts oder DGI) verlängert werden. Offizielle Mitteilungen geben spezifische Daten an.
  • Spezielle Fristen und Anforderungen können je nach Art des Unternehmens, seiner Größe und der zuständigen Steuerbehörde variieren (z. B. DGI, IDFP für Ölgesellschaften, UME für mittlere Unternehmen oder UGE für große Unternehmen).

Steueramnestie

Manchmal werden Steueramnestien angeboten. Eine solche Amnestie, die sich auf Strafen und Zinsen auf unbezahlte Steuern bis zum 31. Dezember 2022 bezieht, wurde mit einer Frist bis zum 30. Juni 2025 vorgeschlagen. Die Details sollten jedoch mit offiziellen Quellen überprüft werden, da sich diese Programme entwickeln können.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Einkommenssteuer

Die Steuerabzüge für Arbeitnehmer in der Republik Kongo richten sich nach einem progressiven Steuersystem mit gestaffelten Steuersätzen, Sozialversicherungsbeiträgen und bestimmten zulässigen Abzügen.

Die Einkommenssteuer wird nach einem progressiven System berechnet mit den folgenden Stufen (ab dem 1. Januar 2025):

  • 3%: Jahreseinkommen bis zu 1.944.000 CDF
  • 15%: Jahreseinkommen zwischen 1.944.001 und 21.600.000 CDF
  • 30%: Jahreseinkommen zwischen 21.600.001 und 43.200.000 CDF
  • 40%: Jahreseinkommen über 43.200.001 CDF

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer tragen 4% ihres Bruttogehalts zur Nationalen Sozialversicherungsanstalt (INSS) für die Rente bei. Es gibt eine jährliche Obergrenze von 21.952,65 EUR für diesen Beitrag. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge, darunter: INSS Berufsrisiken (1,50%), INSS Rente (5%), INSS Familienleistungen (6,50%), Nationales Büro für berufliche Ausbildung (INPP) (1,00%-3,00% je nach Unternehmensgröße) und das Nationale Büro für Beschäftigung (ONEM) (0,20%). Der gesamte Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt 14,20%.

Andere Abzüge

  • Ein Standardabzug von 20% des Gehalts nach Sozialversicherungsbeiträgen wird angewendet.
  • Begrenzte Familienzulagen bis zu 5.000 XAF pro Kind können abziehbar sein.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Steuern der Arbeitnehmer und die Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen. Gelegenheits- und Beratergehälter werden mit einem Pauschalsatz von 15% besteuert, der vom Arbeitgeber einbehalten wird. Für Expatriates wird zusätzlich eine Steuer von 12,5% auf ihr Grundgehalt für die ersten 10 Jahre eines Projekts erhoben, die danach für Bergbauunternehmen und deren Subunternehmer auf 25% steigt. Diese Steuer ist nur für Bergbauunternehmen abziehbar. In allen anderen Fällen gilt ein Satz von 25%.

Steuerjahr und Verwaltung

Das Steuerjahr in der Republik Kongo läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Alle Einkünfte, Leistungen und anwendbaren Abzüge werden für den Steuerzeitraum innerhalb dieses Zeitraums berücksichtigt. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater für die aktuellsten Vorschriften, spezifische Abzugsgrenzen und Compliance-Anforderungen zu konsultieren. Die hier bereitgestellten Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

Mehrwertsteuer

In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) beträgt der reguläre MwSt-Satz 16 %, mit einem ermäßigten Satz von 8 %, der für bestimmte Waren wie bestimmte Lebensmittel und Flugtickets gilt. Exporte unterliegen einem MwSt-Satz von 0 %. Ab dem 1. Januar 2024 sind auch nicht ansässige Anbieter von elektronischen Dienstleistungen verpflichtet, die MwSt zu erheben. Mehrere essentielle Nahrungsmittelprodukte sind bis zum 31. Dezember 2025 von der MwSt-Erhebung befreit.

MwSt-Sätze in der DRK

  • Regulärer Satz: 16 % (anwendbar auf die meisten Waren und Dienstleistungen)
  • Ermäßigter Satz: 8 % (anwendbar auf spezifische Waren: gefrorene Makrele, gesalzener Fisch, frisches oder gekühltes Rindfleisch, geschälter Reis, Milchpulver, verpacktes Tafelwasser, jodiertes Salz, normale Seife, Streichhölzer und Flugtickets)
  • Nullsatz: 0 % (anwendbar auf Exporte)
  • Befreite Waren (bis zum 31. Dezember 2025): Rindfleisch, Schweinefleisch, Innereien, Geflügel, bestimmter Fisch, Milchpulver, Reis, Mais, Maismehl und Zucker.

MwSt-Registrierung

In der DRK gibt es keine MwSt-Registrierungsschwelle. Alle Unternehmen, die im Land Verkäufe tätigen, einschließlich solcher, die nur einen einzigen Verkauf tätigen, und nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen, müssen sich für die MwSt registrieren. Nicht ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung können sich über einen vereinfachten Prozess über ein spezielles Online-Portal registrieren. Dieser Prozess vermeidet die Ernennung eines lokalen Steuervertreters.

MwSt-Erklärung und -Zahlung

  • Häufigkeit: Monatlich
  • Frist: Innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (z.B. für Verkäufe im April ist die Erklärung bis zum 15. Mai fällig)

MwSt-Befreiungen und Sonderfälle

  • Befreite Dienstleistungen: Bestimmte Bank- und Finanzdienstleistungen, Bildung, medizinische Dienstleistungen, wohltätige und soziale Aktivitäten sowie Transaktionen, die spezifischen Steuern unterliegen.
  • Andere befreite Waren: Die Einfuhr von Weizenmehl, Mais und Maismehl; der lokale Verkauf von Brot, Weizenmehl, Mais und Maismehl; Inlandverkäufe von Tieren; Import und Verkauf von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln.
  • Nicht-ansässige Lieferanten: Wenn ein nicht ansässiges Unternehmen ohne feste Niederlassung keinen lokalen MwSt-Vertreter ernennt, wird der Kunde in der DRK durch ein Reverse-Charge-Verfahren schuldenpflichtig für die MwSt.

Digitale Dienstleistungen MwSt

Seit dem 1. Januar 2024 müssen nicht ansässige Anbieter, die elektronische Dienstleistungen (z.B. Downloads, Streaming, Online-Services, Software, Werbung) verkaufen, den DRK-Kunden 16 % MwSt berechnen. Es gibt keine Registrierungsschwelle, was bedeutet, dass die Registrierung selbst für einen einzigen Verkauf erforderlich ist.

MwSt-Rechnungsstellung

Nicht ansässige Lieferanten müssen MwSt-Rechnungen an DRK-Kunden ausstellen, um deren Steuerabzüge zu unterstützen. Ohne eine gültige Rechnung können die Behörden den Abzug der damit verbundenen Ausgaben ablehnen. Rechnungen sollten den lokalen Standards entsprechen und können eine Übersetzung erfordern.

Diese Informationen betreffen speziell die Demokratische Republik Kongo (DRK) und nicht die Republik Kongo. Die beiden Länder haben unterschiedliche Steuervorschriften. Die Informationen sind aktuell bis zum heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, und können Änderungen der Steuergesetzgebung unterliegen.

Steuervergünstigungen

Die Republik Kongo bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Allgemeine Steueranreize

  • Neue Unternehmen in abgelegenen Gebieten: Unternehmen, die unter den Regimen (G) oder (S) registriert sind und in abgelegenen Gebieten operieren, erhalten eine 50%ige Reduzierung der Körperschaftssteuer.
  • Wiederanlage von Gewinnen: Unternehmen, die mindestens ein Drittel ihrer vorhandenen Vermögenswerte in neue Investitionen reinvestieren, können von einer 50%igen Reduzierung der Körperschaftssteuer für drei Jahre nach der Investition profitieren. Dies erfordert eine Deklaration der geplanten und bestehenden Investitionen und Anlagevermögenswerte beim ständigen Sekretär der Nationalen Investitionskommission.
  • Sonderwirtschafts- und Industriegebiete: Diese Zonen bieten erhebliche Steuervergünstigungen:
    • Befreiung von Körperschaftssteuer (CIT) und Dividendensteuer für die ersten sechs Jahre.
    • Reduzierte CIT- und Dividendensteuersätze (5% bzw. 10%) von Jahr sieben bis zehn.
    • Permanenter CIT-Satz von 15% und Dividendensteuersatz von 10% nach zehn Jahren.
    • Eine permanente einheitliche Steuer auf Vergütungen von 2,5%.
    • Befreiung von Gründungsregistrierungsgebühren und 50%ige Reduzierung auf Übertragungsurkunden.

Anreize des Investitionskodex

Der Investitionskodex des Kongo beschreibt drei Regime basierend auf Investitionsbetrag, Standort (abgelegene Gebiete) oder Anwesenheit in einer Sonderwirtschaftszone. Die Vorteile können umfassen:

  • 50%ige Reduzierung der Registrierungsgebühren für Unternehmensgründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und Aktien-/Anteilstransfers.
  • 50% bis 100% Befreiung von Körperschaftssteuer. CIT-Befreiungen können basierend auf Unternehmensgröße oder -aktivität gelten. Auch persönliche Einkommenssteuerbefreiungen können unter ähnlichen Kriterien gelten.
  • Beschleunigte Abschreibungen sind erlaubt.
  • Verlustvortrag für die ersten drei Steuerjahre ist gestattet.
  • Null-Prozent-Mehrwertsteuer auf exportierte Produkte.

Sonstige steuerliche Überlegungen

  • Körperschaftssteuersatz: Der Standard-Körperschaftssteuersatz im Kongo beträgt 30%. Es wird erwartet, dass dieser Satz stabil bleibt. Viele Steueranreize zielen darauf ab, diesen Satz zu senken.
  • Anreize im Bergbausektor: Der Bergbaukodex bietet ein separates Set von Steuervergünstigungen für Bergbauunternehmen, das möglicherweise mit Vorteilen der Investitionscharta kombiniert werden kann. Diese Anreize wurden wegen möglicher Einnahmeverluste kritisiert.
  • Steuerverwaltung: Mehrere Stellen verwalten die Steuern: Steuerabteilungen im Finanzministerium, die Nationale Investitionskommission und eine separate Agentur für Sonderwirtschaftszonen.

Bitte beachten: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder die zuständige Regierungsbehörde zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und spezifische Anwendungsverfahren zu erhalten.

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