Arbeitgebersteuerpflichten
In der Demokratischen Republik Kongo (DRC) stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerpflichten im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und anderen Abgaben. Bis heute, dem 5. Februar 2025, umfassen diese spezifische Prozentsätze für INSS, INPP und ONEM Beiträge sowie Mehrwertsteuer und andere Überlegungen. Bitte beachten Sie, dass sich Steuergesetze und -vorschriften ändern können, daher ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben.
Arbeitgeber-Gehaltssteuern und -Beiträge in DRC
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INSS (Institut National de Sécurité Sociale):
- Berufliche Risiken: 1,5% (Arbeitgeber)
- Rente: 5% (Arbeitgeber) und 5% (Arbeitnehmer)
- Familienleistungen: 6,5% (Arbeitgeber)
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INPP (Institut National de Préparation Professionnelle):
- 1% - 3% (Arbeitgeber, variiert je nach Unternehmensgröße)
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ONEM (Office National de l'Emploi):
- 0,2% (Arbeitgeber)
Arbeitnehmer-Gehaltssteuern und -Beiträge in DRC
- INSS Rente: 5% (Arbeitnehmer)
Weitere Steuerpflichten
- Mehrwertsteuer (VAT): Der Standardsteuersatz beträgt 16%, mit ermäßigten Sätzen (8%) und Befreiungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Exporte sind nullbesteuert.
- Persönliche Einkommensteuer (IPR): Es gelten progressive Sätze, begrenzt auf 30%. Die Steuer wird vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten.
- Steuer auf Gehälter für Gelegenheitsarbeit: 15% (Arbeitgeber)
- Spezielle Expatriate-Steuer: 10% des Grundgehalts (Arbeitgeber). Dies gilt nicht für den Arbeitnehmer.
- Körperschaftsteuer: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 30%.
Steuerfristen und -einreichung
- Monatliche Gehaltssteuern und -beiträge sind in der Regel bis zum 15. des Folgemonats fällig. Jährliche Erklärungen für Berufssteuern auf Vergütungen (IPR) haben unterschiedliche Fristen, manchmal verlängert durch die Steuerbehörde (Direction Générale des Impôts oder DGI). Offizielle Mitteilungen geben konkrete Termine an.
- Spezifische Fristen und Anforderungen können je nach Unternehmensart, -größe und der zuständigen Steuerbehörde variieren (z.B. DGI, IDFP für Ölgesellschaften, UME für mittelständische Unternehmen oder UGE für Großunternehmen).
Steueramnestie
Steueramnestien werden manchmal angeboten. Eine solche Amnestie, die sich auf Strafen und Zinsen für unbezahlte Steuern bis zum 31. Dezember 2022 bezieht, wurde mit einer Frist bis zum 30. Juni 2025 vorgeschlagen. Die Details sollten jedoch bei offiziellen Quellen überprüft werden, da sich diese Programme weiterentwickeln können.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Arbeitnehmersteuerabzüge in der Republik Kongo werden durch ein progressives Steuersystem mit gestaffelten Sätzen, Sozialversicherungsbeiträgen und bestimmten zulässigen Abzügen bestimmt.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf der Grundlage eines progressiven Systems mit den folgenden Stufen berechnet (Stand 1. Januar 2025):
- 3%: Jährliches Einkommen bis zu 1.944.000 CDF
- 15%: Jährliches Einkommen zwischen 1.944.001 und 21.600.000 CDF
- 30%: Jährliches Einkommen zwischen 21.600.001 und 43.200.000 CDF
- 40%: Jährliches Einkommen über 43.200.001 CDF
Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitnehmer zahlen 4% ihres Bruttogehalts an den National Social Security Fund (INSS) für die Rente. Es gibt eine jährliche Obergrenze von 21.952,65 EUR für diesen Beitrag. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge, darunter: INSS Berufliche Risiken (1,50%), INSS Rente (5%), INSS Familienleistungen (6,50%), Nationales Amt für Berufsbildung (INPP) (1,00%-3,00% je nach Unternehmensgröße) und das Nationale Amt für Beschäftigung (ONEM) (0,20%). Die gesamte Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt 14,20%.
Weitere Abzüge
- Es wird ein Standardabzug von 20% des Gehalts nach Sozialversicherungsbeiträgen angewendet.
- Begrenzte Familienzulagen bis zu 5.000 XAF pro Kind können abziehbar sein.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung von Arbeitnehmersteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie deren Abführung an die zuständigen Behörden. Gehälter für Gelegenheitsarbeiter und Berater werden mit einem Pauschalsatz von 15% besteuert, der vom Arbeitgeber einbehalten wird. Für Expatriates wird auf ihr Grundgehalt für die ersten 10 Jahre eines Projekts eine zusätzliche Steuer von 12,5% angewandt, die danach für Bergbauunternehmen und ihre Subunternehmer auf 25% steigt. Diese Steuer ist nur für Bergbauunternehmen abziehbar. In allen anderen Fällen gilt ein Satz von 25%.
Steuerjahr und Verwaltung
Das Steuerjahr in der Republik Kongo läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Alle Einkünfte, Vorteile und anwendbaren Abzüge werden für den Steuerzeitraum innerhalb dieses Zeitrahmens berücksichtigt. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten Vorschriften, spezifische Abzugsgrenzen und Compliance-Anforderungen zu erhalten. Die hier bereitgestellten Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
Mehrwertsteuer
Im Demokratischen Republik Kongo (DRC) beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 16%, mit einem ermäßigten Satz von 8%, der auf bestimmte Waren wie bestimmte Lebensmittel und Flugtickets angewendet wird. Exporte unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%. Ab dem 1. Januar 2024 sind auch nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen verpflichtet, Mehrwertsteuer zu erheben. Mehrere wichtige Lebensmittel sind bis zum 31. Dezember 2025 von der Mehrwertsteuerbefreiung ausgenommen.
Mehrwertsteuersätze in der DRC
- Standardrate: 16% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
- Ermäßigte Rate: 8% (gilt für bestimmte Waren: gefrorener Hering, gesalzener Fisch, frisches oder gekühltes Rindfleisch, geschälter Reis, Milchpulver, abgefülltes Trinkwasser, iodiertes Salz, Seife für den normalen Gebrauch, Streichhölzer und Flugtickets)
- Nullsatz: 0% (gilt für Exporte)
- Befreite Waren (bis zum 31. Dezember 2025): Rindfleisch, Schweinefleisch, Innereien, Geflügel, bestimmte Fischarten, Milchpulver, Reis, Mais, Maismehl und Zucker.
Mehrwertsteuer-Registrierung
In der DRC gibt es keine Schwelle für die Mehrwertsteuer-Registrierung. Alle Unternehmen, die im Land Verkäufe tätigen, einschließlich solcher, die nur einen Verkauf tätigen, und nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Nicht ansässige Unternehmen ohne ständiger Niederlassung können sich über einen vereinfachten Prozess via ein spezielles Online-Portal registrieren. Dieser Prozess vermeidet die Benennung eines lokalen Steuervertreters.
Mehrwertsteuer-Abgabe und -Zahlung
- Häufigkeit: Monatlich
- Frist: Innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (z.B. für Verkäufe im April ist die Rückgabe bis zum 15. Mai fällig)
Mehrwertsteuerbefreiungen und Sonderfälle
- Befreite Dienstleistungen: Bestimmte Bank- und Finanzdienstleistungen, Bildung, medizinische Dienstleistungen, wohltätige und soziale Aktivitäten sowie Transaktionen, die einer spezifischen Besteuerung unterliegen.
- Andere Befreite Waren: Der Import von Weizenmehl, Mais und Maismehl; der lokale Verkauf von Brot, Weizenmehl, Mais und Maismehl; inländische Verkäufe von Tieren; Import und Verkauf landwirtschaftlicher Inputs.
- Nicht ansässige Anbieter: Wenn ein nicht ansässiges Unternehmen ohne ständige Niederlassung keinen lokalen Mehrwertsteuervertreter benennt, wird der in der DRC ansässige Kunde für die Mehrwertsteuerzahlung durch ein Reverse-Charge-Verfahren haftbar.
Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen
Seit dem 1. Januar 2024 sind nicht ansässige Anbieter, die elektronische Dienstleistungen (z.B. Downloads, Streaming, Online-Dienste, Software, Werbung) verkaufen, verpflichtet, 16% Mehrwertsteuer bei DRC-Kunden zu erheben. Es gibt keine Registrierungsschwelle, was bedeutet, dass eine Registrierung auch bei einem einzigen Verkauf erforderlich ist.
Mehrwertsteuer-Rechnungsstellung
Nicht ansässige Anbieter müssen Mehrwertsteuerrechnungen an DRC-Kunden ausstellen, um ihre Steuerabzüge zu unterstützen. Ohne eine gültige Rechnung können die Behörden den Abzug der damit verbundenen Ausgaben verweigern. Rechnungen sollten den lokalen Standards entsprechen und können eine Übersetzung erfordern.
Diese Informationen beziehen sich speziell auf die Demokratische Republik Kongo (DRC) und nicht auf die Republik Kongo. Die beiden Länder haben unterschiedliche Steuerregelungen. Die Angaben sind aktuell bis heute, den 5. Februar 2025, und unterliegen Änderungen in der Steuergesetzgebung.
Steuervorteile
Die Republik Kongo bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Allgemeine Steueranreize
- Neue Unternehmen in abgelegenen Gebieten: Unternehmen, die unter den Regimen (G) oder (S) registriert sind und in abgelegenen Gebieten tätig sind, erhalten eine Reduzierung der Körperschaftsteuer um 50 %.
- Reinvestition von Gewinnen: Unternehmen, die mindestens ein Drittel ihrer bestehenden Vermögenswerte in neue Investitionen reinvestieren, können für drei Jahre nach der Investition von einer 50 %igen Körperschaftsteuerreduzierung profitieren. Dies erfordert eine Erklärung der geplanten und bestehenden Investitionen sowie der Kapitalanlagen beim ständigen Sekretär der Nationalen Investitionskommission.
- Spezielle Wirtschafts- und Industriegebiete: Diese Zonen bieten erhebliche Steuervergünstigungen:
- Befreiung von Körperschaftsteuer (CIT) und Dividendensteuer für die ersten sechs Jahre.
- Reduzierte CIT- und Dividendensteuersätze (jeweils 5 % und 10 %) von Jahr sieben bis zehn.
- Dauerhafter CIT-Satz von 15 % und Dividendensteuersatz von 10 % nach zehn Jahren.
- Eine dauerhafte Einzelsteuer auf Vergütungen von 2,5 %.
- Befreiung von Gründungsgebühren und 50 % Reduktion bei Übertragungsurkunden.
Anreize des Investment Codes
Der Investment Code des Kongo beschreibt drei Regime basierend auf Investitionshöhe, Standort (abgelegene Gebiete) oder Präsenz in einer Special Economic Zone. Vorteile können umfassen:
- 50 % Reduktion bei Registrierungsgebühren für Unternehmensgründung, Kapitalerhöhungen, Fusionen und Aktien-/Anteilsübertragungen.
- 50 % bis 100 % Befreiung von Körperschaftsteuer. Die CIT-Befreiungen können je nach Unternehmensgröße oder Tätigkeit gelten. Auch Befreiungen der Einkommensteuer für Privatpersonen können unter ähnlichen Kriterien gelten.
- Beschleunigte Abschreibung ist zulässig.
- Verluste können in die ersten drei Steuerjahre vorgetragen werden.
- Mehrwertsteuer (MwSt) auf exportierte Produkte ist null.
Weitere Steuerliche Überlegungen
- Körperschaftsteuersatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz in Kongo beträgt 30 %. Dieser Satz soll voraussichtlich stabil bleiben. Viele Steueranreize zielen darauf ab, diesen Satz zu senken.
- Anreize im Bergbausektor: Das Bergbaufachgesetz bietet eine separate Reihe von Steuervergünstigungen für Bergbauunternehmen, die möglicherweise mit Vorteilen aus der Investment Charta kombiniert werden können. Diese Anreize wurden kritisiert, da sie potenzielle Einnahmeverluste verursachen.
- Steuergesetzgebung: Mehrere Stellen verwalten die Steuern: Steuerabteilungen beim Finanzministerium, die Nationale Investitionskommission und eine separate Agentur für spezielle Wirtschaftsgebiete.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann oder die zuständige Regierungsbehörde zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und spezifische Antragsverfahren zu erhalten.