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Cookinseln

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Cookinseln

Kündigung

Ein Arbeitgeber auf den Cookinseln kann das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters aus Gründen wie Unfähigkeit, Fehlverhalten oder Entlassung beenden.

Gründe für die Kündigung

  • Unfähigkeit: Der Mitarbeiter kann die Anforderungen seines Jobs körperlich oder geistig nicht mehr erfüllen.
  • Verhalten: Der Mitarbeiter hat sich eines Fehlverhaltens oder schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht, wie z.B. Unehrlichkeit, Ungehorsam oder Verstöße gegen die Sicherheit.
  • Entlassung: Die Position des Mitarbeiters wird aufgrund einer Umstrukturierung oder ähnlicher betrieblicher Umstände nicht mehr benötigt.

Kündigungsfristen

  • Kündigung durch den Mitarbeiter: Ein Mitarbeiter muss mindestens eine Woche Kündigungsfrist einhalten, wenn er sein Arbeitsverhältnis beenden möchte.
  • Kündigung durch den Arbeitgeber: Die erforderliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von den Kündigungsgründen ab:
    • Unfähigkeit oder Entlassung: Die Kündigungsfrist muss „angemessen“ sein und Faktoren wie die Dienstzeit des Mitarbeiters und die Art der Position berücksichtigen.
    • Verhalten: Der Arbeitgeber kann eine kürzere Kündigungsfrist einräumen oder im Falle von schwerwiegendem Fehlverhalten den Mitarbeiter fristlos (ohne Kündigungsfrist) entlassen.

Abfindung

Es gibt keine allgemeinen gesetzlichen Abfindungsansprüche auf den Cookinseln. Abfindungsansprüche können jedoch in folgenden Dokumenten festgelegt sein:

  • Individuelle Arbeitsverträge: Verträge enthalten oft Abfindungsklauseln.
  • Tarifverträge: Gilt für Mitarbeiter, die Gewerkschaftsmitglieder sind.

Wichtige Überlegungen

  • Verfahrensgerechtigkeit: Auch bei berechtigten Gründen müssen Arbeitgeber faire Verfahren bei Kündigungen einhalten. Dazu gehört, dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, auf Anschuldigungen zu reagieren und mögliche Alternativen zur Kündigung zu prüfen.

Diskriminierung

In den Cookinseln gibt es bestimmte Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung, obwohl diese Gesetze möglicherweise nicht so umfassend sind wie in anderen Ländern.

Geschützte Merkmale

Das Gesetz der Cookinseln verbietet ausdrücklich Diskriminierung aus folgenden Gründen:

  • Behinderung: Das Disability Act 2008 verhindert Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Bereichen wie Beschäftigung, Bildung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen.
  • Sexuelle Orientierung (im Arbeitsverhältnis): Das Employment Relations Act 2012 verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung.

Begrenzter Schutz in anderen Bereichen

Die Verfassung der Cookinseln bietet allgemeine Garantien für Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung. Sie spezifiziert jedoch keine geschützten Merkmale über die oben genannten hinaus.

Beschwerdemechanismen

  • Beschwerden beim Ombudsmann: Personen, die Diskriminierung erfahren, können eine Beschwerde beim Ombudsmann der Cookinseln einreichen.
  • Employment Relations Authority: Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz können Beschwerden bei der Employment Relations Authority eingereicht werden.
  • Rechtliche Schritte: In einigen Fällen kann eine Klage vor Gericht eine Option sein.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber auf den Cookinseln sind verpflichtet:

  • Diskriminierung verhindern: Proaktive Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung und Bezahlung zu verhindern.
  • Richtlinien umsetzen: Anti-Diskriminierungsrichtlinien im Unternehmen entwickeln und durchsetzen.
  • Beschwerden bearbeiten: Diskriminierungsbeschwerden umgehend untersuchen und geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Arbeitsbedingungen

Das Arbeitsbeziehungsgesetz von 2012 stellt den primären Rahmen für Arbeitsbedingungen auf den Cookinseln dar.

Arbeitszeiten

Die Standardarbeitswoche auf den Cookinseln beträgt maximal 40 Stunden. Überstundenvergütung kann für darüber hinausgehende Stunden anfallen. Es gibt im Allgemeinen keine maximalen täglichen Arbeitszeitgrenzen. Das Arbeitsbeziehungsgesetz von 2012 legt jedoch bestimmte Planungsanforderungen fest, um Ruhezeiten sicherzustellen.

Ruhepausen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bezahlte Ruhepause von mindestens 10 Minuten nach jeweils 3 Stunden Arbeit. Eine Essenspause ist nach 5 Stunden Arbeit erforderlich, einschließlich der Ruhepause. Ob die Essenspause bezahlt oder unbezahlt ist, sollte im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten muss eine Pause von mindestens 11 Stunden liegen.

Ergonomische Anforderungen

Obwohl es auf den Cookinseln keine spezifischen ergonomischen Vorschriften gibt, haben Arbeitgeber die allgemeine Pflicht, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Arbeitgeber müssen Arbeitsplatzgefahren, einschließlich ergonomischer Risiken durch wiederholte Belastung, schlechte Haltung usw., identifizieren und minimieren. Arbeitgeber sollten ergonomische Prinzipien bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Bereitstellung geeigneter Ausrüstung berücksichtigen.

Weitere Überlegungen

Auf den Cookinseln gibt es einen Mindestlohn, der periodisch angepasst wird. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Jahresurlaub, Krankheitsurlaub und gesetzliche Feiertage.

Gesundheit und Sicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies umfasst die Bereitstellung sicherer Ausrüstung, Arbeitsverfahren, Informationen, Schulungen, Anweisungen und Überwachung. Sie müssen Gefahren identifizieren, Risiken bewerten und Kontrollmaßnahmen umsetzen, um diese Risiken zu beseitigen oder zu minimieren. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, schwerwiegende Arbeitsunfälle oder Krankheiten den zuständigen Behörden zu melden und Vorfälle zu untersuchen, um ein Wiederauftreten zu verhindern. Darüber hinaus müssen sie ihre Mitarbeiter in Gesundheits- und Sicherheitsfragen konsultieren und deren Teilnahme an der Identifizierung und Lösung von Arbeitsplatzgefahren fördern.

Rechte der Mitarbeiter

Mitarbeiter haben das Recht, in einer sicheren und gesunden Umgebung zu arbeiten. Sie können die Ausführung von Arbeiten verweigern, die ihrer Meinung nach eine ernsthafte Gefahr für ihre Gesundheit oder Sicherheit oder die Sicherheit anderer darstellen. Mitarbeiter haben Anspruch auf Informationen und Schulungen über Arbeitsplatzgefahren und wie man sicher arbeitet. Sie haben auch das Recht, an Gesundheits- und Sicherheitsfragen, die sie betreffen, teilzunehmen und sich von einem Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten vertreten zu lassen, wenn sie dies wünschen.

Durchsetzungsbehörden

Die Arbeitsabteilung des Innenministeriums ist die Hauptbehörde, die für die Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften (OHS) verantwortlich ist. OHS-Inspektoren haben die Befugnis, Arbeitsplätze zu betreten, Inspektionen durchzuführen, Verbesserungsmitteilungen auszustellen und bei Bedarf Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Wichtige Quellen für autoritative Informationen

Der Ansatz der Regierung zur Schaffung eines robusten OHS-Systems ist im endgültigen Entwurf der Nationalen Arbeitsschutzpolitik dargelegt. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaftsmanagement bietet Details zu den Reformen, die im Rahmen der Nationalen Arbeitsschutzreform der Cookinseln durchgeführt werden. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) bietet ebenfalls ein Länderprofil für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Cookinseln an.

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