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Steuern in Kaimaninseln

499 EURpro Mitarbeiter/Monat

Learn about tax regulations for employers and employees in Kaimaninseln

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

Stand heute, den 5. Februar 2025, bieten die Kaimaninseln ein einzigartiges Steuerumfeld mit keinen direkten Steuern auf Einzelpersonen oder Unternehmen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers auf den Kaimaninseln

Das Steuersystem der Kaimaninseln ist durch das Fehlen direkter Steuern gekennzeichnet, was bedeutet, dass keine Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundsteuer oder Lohnsteuer erhoben wird. Dies gilt sowohl für Einwohner als auch für Nicht-Einwohner. Arbeitgeber haben jedoch bestimmte finanzielle und Compliance-Verpflichtungen:

Lohnsteuerbeiträge

  • Rente: Arbeitgeber zahlen 5 % des Gehalts jedes Mitarbeiters bis zu einer maximalen jährlichen Einkommensobergrenze von KYD 87.000.
  • Krankenversicherung: Arbeitgeber teilen die Kosten für die Krankenversicherung in der Regel gleichmäßig mit den Mitarbeitern. Zusätzliche Kosten für Angehörige oder aufgerüstete Pläne trägt der Mitarbeiter.

Compliance und Berichterstattung

  • Arbeitsverträge: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitsverträge den Arbeitsgesetzen der Cayman Islands entsprechen.
  • Lohnabrechnung: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung und Verteilung der Gehälter der Mitarbeiter, einschließlich Abzüge für Rente und Krankenversicherung.
  • Arbeitserlaubnisse: Arbeitgeber müssen Anträge auf Arbeitserlaubnisse verwalten und Verlängerungen für nicht-kaimanische Mitarbeiter beantragen.

Mitarbeiterbezogene Kosten

Obwohl es keine direkten Steuern gibt, sollten Arbeitgeber die folgenden Kosten berücksichtigen:

  • Rentenbeiträge: Die obligatorischen 5 % Rentenbeitrag.
  • Kosten für Krankenversicherung: Der vereinbarte Anteil an den Krankenversicherungsprämien der Mitarbeiter.
  • Urlaub: Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens 14 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub, der nach zehn Jahren ununterbrochener Dienstzeit auf 21 Tage erhöht wird.
  • Mutterschaft-/Vaterschaftsurlaub: Arbeitgeber müssen die Vorschriften für Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub einhalten, einschließlich bezahlter Freistellung gemäß Gesetz.
  • Abfindungszahlungen: Arbeitgeber müssen die Anforderungen an Abfindungszahlungen gemäß dem Labour Act einhalten.

Fehlen anderer Steuern

Es ist wichtig zu beachten, dass es keine anderen Steuern gibt, die für die Beschäftigung auf den Kaimaninseln relevant sind, wie zum Beispiel:

  • Einkommensteuer: Es werden keine Steuern auf persönliches Einkommen erhoben.
  • Lohnsteuer: Es wird keine separate Lohnsteuer auf Arbeitgeber erhoben.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Die Kaimaninseln verfügen nicht über ein Mehrwertsteuersystem.

Es ist wichtig zu bedenken, dass sich diese Informationen zum 5. Februar 2025 aktuell sind, Steuergesetze und -vorschriften sich jedoch ändern können. Die Konsultation eines lokalen Steuerberaters wird stets empfohlen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In den Kaimaninseln gibt es keine direkten Steuern auf Einzelpersonen, was bedeutet, dass keine Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer, Erbschaftssteuer oder Grundsteuer erhoben werden. Allerdings gibt es verpflichtende Beiträge sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zu Renten- und Krankenversicherungen.

Abzüge vom Gehalt

  • Rentenbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 5 % ihres Gehalts bis zu einer Obergrenze von KYD 87.000 jährlich.
  • Krankenversicherung: Die Kosten werden in der Regel gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Arbeitnehmer zahlen zusätzliche Kosten für Angehörige oder aufgewertete Pläne.

Arbeitgeberbeiträge

  • Rentenbeiträge: Arbeitgeber leisten 5 % des Gehalts des Arbeitnehmers bis zu einer jährlichen Obergrenze von KYD 87.000.
  • Krankenversicherung: Arbeitgeber decken die Hälfte der Kosten für den Basis-Krankenversicherungsplan.

Weitere Überlegungen

  • Bis heute, dem 5. Februar 2025, sind diese Informationen aktuell, aber Steuergesetze können sich ändern. Es ist wichtig, über Aktualisierungen oder Änderungen der Steuervorschriften der Kaimaninseln informiert zu bleiben.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass obwohl es keine direkten Steuern auf Einzelpersonen auf den Kaimaninseln gibt, US-Bürger und -Ansässige möglicherweise weiterhin steuerliche Verpflichtungen in den USA haben, einschließlich der Meldung des weltweiten Einkommens an die IRS. Dies gilt auch für Einwohner anderer Länder mit ähnlichen Steuergesetzen.
  • Unternehmen, die auf den Kaimaninseln tätig sind, unterliegen bestimmten Gebühren, wie z.B. einer jährlichen Erneuerungsgebühr, um den rechtlichen Status aufrechtzuerhalten. Diese Gebühr ist verpflichtend und ist zwar kein Steuer, aber eine Geschäftskosten in den Inseln.

Mehrwertsteuer

Die Cayman Islands verfügen weder über ein Mehrwertsteuer- (MwSt.) noch ein Goods and Services Tax (GST)-System. Staatliche Einnahmen werden hauptsächlich durch Einfuhrzölle, Arbeitserlaubnisgebühren, Tourismusgebühren und Firmenregistrierungsgebühren generiert.

Einfuhrzölle

  • Werden im Allgemeinen mit Raten zwischen 22 % und 27 % auf die meisten importierten Waren erhoben. Bestimmte Luxusartikel können ausgenommen sein. Detaillierte Informationen sind auf der Website der Cayman Islands Customs verfügbar.

Arbeitserlaubnisgebühren

  • Gebühren, die den Arbeitgebern für jeden ausländischen Arbeitnehmer berechnet werden, den sie beschäftigen. Diese Gebühren tragen wesentlich zu den Staatseinnahmen bei.

Tourismusgebühren

  • Gebühren, die von Kreuzfahrtschiffpassagieren und Hotelübernachtungen erhoben werden.

Firmenregistrierungsgebühren

  • In den Cayman Islands registrierte Unternehmen zahlen verschiedene Gebühren, einschließlich jährlicher Registrierungsgebühren.

Kein VAT/GST

  • Das Steuersystem der Cayman Islands umfasst keine Form von VAT oder GST. Unternehmen müssen sich nicht für VAT/GST registrieren, diese erheben, einsammeln oder abführen. Das bedeutet, dass keine VAT/GST auf Waren oder Dienstleistungen innerhalb der Cayman Islands anwendbar ist.
  • Es gibt keine Schwellenwerte für die Registrierung, Meldepflichten, Fristen oder steuerbefreite Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit VAT/GST, da diese Steuer in den Cayman Islands nicht existiert.

Weitere Steuern

Obwohl es keine VAT/GST gibt, umfassen andere relevante Steuern und Abgaben für Unternehmen Einfuhrzölle (im Allgemeinen 22 % bis 27 %), Stempelsteuern bei Eigentumsübertragungen (im Allgemeinen 7,5 %) und Stempelsteuern auf bestimmte rechtliche Dokumente. Es gibt keine Grundsteuern, Körperschaftssteuern, Kapitalertragssteuern, Vermögenssteuern oder Erbschaftssteuern. Weitere Informationen zu spezifischen Raten und Vorschriften finden Sie auf der Website der Cayman Islands Customs and Border Control.

Steuervorteile

Die Cayman Islands bieten ein steuerneutrales Umfeld, das insbesondere für Unternehmen attraktiv ist.

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

  • Keine direkten Steuern: Die Cayman Islands erheben keine Körperschaftsteuer, Einkommenssteuer, Kapitalertragssteuer, Quellensteuer oder Grundsteuer. Einnahmen werden durch indirekte Mittel wie Einfuhrzölle, Tourismusgebühren und Arbeitserlaubnisgebühren erzielt.
  • Spezielle Wirtschaftszonen: Cayman Enterprise City ist eine spezielle Wirtschaftzone, die zusätzliche Vorteile bietet, einschließlich 100% ausländischem Eigentum und Befreiungen von verschiedenen Steuern. In dieser Zone gegründete Unternehmen operieren in einem steuerfreien Umfeld.

Anreize für Micro- und Kleinunternehmen (2024-2025)

  • Reduzierungen bei Handels- und Geschäftslizenzgebühren: Bedeutende Reduzierungen bei Handels- und Geschäftslizenzgebühren sind für Micro- und Kleinunternehmen verfügbar.

    • Micro-Unternehmen: 100% Reduzierung der Lizenzgebühren. Voraussetzungen sind unter anderem maximal vier Mitarbeiter (ohne den Eigentümer) und ein jährlicher Bruttoumsatz von höchstens CI$250.000 im vorangegangenen Geschäftsjahr.
    • Kleine Unternehmen:
      • 50% Reduzierung in West Bay und George Town.
      • 75% Reduzierung in Bodden Town, North Side und East End.
      • 75% Gesamtreduzierung in Cayman Brac und Little Cayman (einschließlich einer bereits bestehenden Reduzierung von 50%). Voraussetzungen sind unter anderem maximal 12 Mitarbeiter (ohne den Eigentümer) und ein jährlicher Bruttoumsatz von höchstens CI$750.000 im vorangegangenen Geschäftsjahr.
  • Weitere Anreize (Sister Islands): Cayman Brac und Little Cayman bieten zusätzliche Anreize wie Reduzierungen bei Arbeitserlaubnisgebühren, Zollvergünstigungen auf Baumaterialien, Stempelsteuervergünstigungen bei Landübertragungen und spezielle Lizenzvergünstigungen.

Allgemeine Informationen

Obwohl aufgrund des steuerneutralen Systems keine direkten Steueranreize bestehen, ist das Fehlen von Steuern selbst ein bedeutender Anreiz. Unternehmen, die innerhalb der Cayman Islands tätig sind, profitieren von erhöhter Rentabilität und können Erträge ohne Steuerbelastung reinvestieren. Die Gerichtsbarkeit bietet außerdem finanzielle Vertraulichkeit und einen vereinfachten Unternehmensregistrierungsprozess. Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Informationen zum heutigen Datum, 5. Februar 2025, aktuell sind, sich jedoch Vorschriften und Anreize ändern können. Konsultieren Sie stets die zuständigen Behörden oder Rechtsexperten für die aktuellsten Informationen.

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