Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Aserbaidschan haben verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und anderen Beiträgen.
Arbeitgebersteuern und Beiträge
- Sozialversicherung: Arbeitgeber leisten 22 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Dies gilt für alle ausländischen Mitarbeiter außer solchen mit diplomatischem Status oder die unter Production Sharing Agreements (PSAs) arbeiten. Ein Teil dieser Beiträge wird vom Staat für Mitarbeiter im privaten Sektor der befreiten Gebiete (ohne Öl- und Gasbetriebe) subventioniert: 100 % bis zum 31. Dezember 2025, 80 % ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028, 60 % ab dem 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2030, und 40 % ab dem 1. Januar 2031 bis zum 31. Dezember 2032.
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber leisten 0,5 % des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters.
- Obligatorische Krankenversicherung: Arbeitgeber leisten 2 % des monatlichen Gehalts des Mitarbeiters bis zu 8.000 AZN. Für Gehälter über 8.000 AZN beträgt der Beitrag 160 AZN + 0,5 % des Betrags über 8.000 AZN.
- Persönliche Einkommenssteuer (PIT): Arbeitgeber ziehen die PIT der Mitarbeiter ein und führen sie ab. Für private Sektor-Mitarbeiter außerhalb der Öl- und Gasindustrie sind monatliche Einkommen bis zu 8.000 AZN für sieben Jahre ab dem 1. Januar 2019 steuerfrei. Einkommen über dieser Grenze werden mit 14 % besteuert. Im Öl- und Gassektor werden Einkommen bis zu 2.500 AZN mit 14 % besteuert, und Einkommen über diesem Betrag mit 25 %.
Fristen für Einreichung und Zahlung
- PIT: Vierteljährliche Rückmeldungen sind bis zum 20. Tag des Monats nach Ende des Quartals fällig. Eine jährliche Zusammenfassung der PIT-Zahlungen für ausländische Mitarbeiter ist mit der Q4-Rückmeldung einzureichen.
- Sozialversicherung und andere Beiträge: Diese werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich gezahlt, abhängig von den spezifischen Vorschriften.
- Körperschaftsteuer: Jährliche Körperschaftsteuererklärungen sind bis zum 31. März des Folgejahres fällig.
Zusätzliche Informationen
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Aserbaidschan ist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
- Währung: Steuerzahlungen erfolgen in Azerbaijani Manat (AZN). Unter PSAs und Host Government Agreements (HGAs) können Zahlungen manchmal in USD erfolgen.
- Steuerbefreiungen: Verschiedene Steuerbefreiungen und Anreize können gelten, abhängig von Branche, Standort oder spezifischen Umständen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für detaillierte Informationen, die für Ihre Situation relevant sind.
Diese Übersicht ist aktuell bis zum 5. Februar 2025 und kann sich aufgrund von Änderungen in Steuergesetzen und Vorschriften ändern. Es ist wichtig, über die aktuellen Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Aserbaidschan sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten, die zur sozialen Sicherheit, Arbeitslosenversicherung und obligatorischen Krankenversicherung beitragen. Diese Abzüge, zusammen mit der Einkommensteuer, sind entscheidend für die Einhaltung der azerbaidschanischen Arbeitsvorschriften.
Employee Tax Deductions in Azerbaijan
Income Tax
- Steuerfreies Einkommen: Monatliches Beschäftigungseinkommen bis zu 8.000 AZN ist für private Sektorangestellte (ohne diejenigen in der Öl- und Gasindustrie) ab dem 1. Januar 2019 für sieben Jahre steuerfrei.
- Steuersätze: Einkommen über den steuerfreien Betrag werden progressiv besteuert, mit dem derzeit höchsten Satz bei 25 %. Einkommen über der Grenze von 8.000 AZN und Investment-Einkommen werden mit 14 % besteuert. Einzelunternehmer werden mit 20 % besteuert.
- Kapitalgewinne: Kapitalgewinne werden als Teil des regulären Einkommens betrachtet und mit dem Standard-Einkommensteuersatz besteuert.
Social Security
- Arbeitnehmerbeitrag: Der Beitrag zur sozialen Sicherheit wird in zwei Teilen abgezogen: 3 % auf Einkommen bis zu 200 AZN und 10 % auf Einkommen über 200 AZN, plus eine Pauschalgebühr von 6 AZN.
- Subvention für befreite Gebiete: Arbeitnehmer im privaten Sektor der befreiten Gebiete (ohne Öl und Gas) erhalten eine staatliche Subvention auf ihre Beiträge zur sozialen Sicherheit. Die Subvention beträgt derzeit 100 % (vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025) und wird in den folgenden Jahren schrittweise reduziert.
Unemployment Insurance
- Arbeitnehmerbeitrag: Arbeitnehmer zahlen 0,5 % ihres Gehalts in die Arbeitslosenversicherung ein.
Obligatorische Krankenversicherung
- Arbeitnehmerbeitrag: Der Beitrag zur obligatorischen Krankenversicherung ist gestaffelt: 1 % auf Einkommen bis zu 8.000 AZN und 0,5 % auf Einkommen über 8.000 AZN, plus eine Pauschalgebühr von 160 AZN.
Employer Tax Contributions in Azerbaijan
Social Security
- Arbeitgeberbeitrag: Arbeitgeber tragen 22 % des Gehalts des Mitarbeiters zur sozialen Sicherheit bei. Dies ist zusätzlich zum Beitrag des Arbeitnehmers.
- Subvention für befreite Gebiete: Ähnlich wie bei den Arbeitnehmern erhalten Arbeitgeber in befreiten Gebieten (ohne Öl und Gas) eine Subvention auf ihren Anteil an den Beiträgen zur sozialen Sicherheit. Die Subvention beträgt derzeit 100 % und nimmt im Laufe der Zeit gemäß dem aktuellen Zeitplan ab.
Additional Information
- Mindestlohn: Der nationale Mindestlohn beträgt 400 AZN. Stand Februar 2025. Diese Zahl kann sich ändern.
- Lohnabrechnung: Die Lohnabrechnung erfolgt in Aserbaidschan in der Regel monatlich oder alle zwei Monate.
- Überstunden: Überstundenarbeit unterliegt spezifischen Vorschriften, einschließlich Grenzen für aufeinanderfolgende Überstunden und Situationen, in denen Überstunden erlaubt sind.
Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen zu konsultieren, um die neuesten Aktualisierungen dieser Steuerregelungen und spezifische Details im Zusammenhang mit individuellen Umständen zu erhalten.
Mehrwertsteuer
In Aserbaidschan beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz (MwSt) 18 %, der auf die meisten Waren und Dienstleistungen anwendbar ist. Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz von mehr als AZN 200.000 in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum müssen sich für die MwSt registrieren.
MwSt-Registrierung
- Schwelle: AZN 200.000 (ungefähr USD 117.000 ab Februar 2025) in einem aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraum. Eine einzelne Transaktion, die diesen Betrag übersteigt, löst ebenfalls die obligatorische Registrierung aus. Freiwillige Registrierung ist erlaubt.
- Wer ist verpflichtet?: Sowohl ansässige als auch nicht ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Geschäfte tätigen, Waren importieren oder Dienstleistungen in Aserbaidschan erbringen. Zweigstellen und ständige Vertretungen müssen sich ebenfalls registrieren, wenn sie die Schwelle erreichen.
- Ausnahmen: Unternehmen, die nach dem vereinfachten Steuersystem arbeiten, sind von der MwSt-Registrierung befreit.
MwSt-Sätze
- Standardrate: 18 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Nullsatz (0 %): Gilt für Exporte, bestimmte internationale Transportdienstleistungen und spezielle Lieferungen an diplomatische Missionen und internationale Organisationen.
- Ausnahmen: Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Aktienverkäufe, bestimmte landwirtschaftliche Produkte und bestimmte Importe. Eine vollständige Liste ist bei den azerbaijanischen Steuerbehörden erhältlich.
MwSt-Abgabe und -Zahlung
- Erklärungen: Monatlich eingereicht.
- Frist: Bis zum 20. des folgenden Monats.
- Zahlung: Fällig bis zum 20. des folgenden Monats.
MwSt-Rückerstattungen
- Steuerfreier Einkauf: Ausländische Staatsbürger können MwSt-Rückerstattungen auf Einkäufe über AZN 300 (ohne MwSt) beantragen, wenn die Waren innerhalb von 90 Tagen exportiert werden. Rückerstattungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 20 % und Bankgebühren.
- Medizinische Dienstleistungen: Ab dem 1. Januar 2025 sind steuerfreie MwSt-Rückerstattungen für medizinische Dienstleistungen für Ausländer und Staatenlose verfügbar. Die spezifischen Verfahren werden von der zuständigen Exekutivbehörde festgelegt.
Besondere Bestimmungen
- Digitale Dienstleistungen: Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an Verbraucher in Aserbaidschan sind in der Regel verpflichtet, sich zu registrieren und MwSt zu erheben, obwohl manchmal eine Quellensteuermechanismus implementiert wird. E-Commerce-Transaktionen unterliegen 18 % MwSt.
- E-Rechnungen: Obwohl nicht verpflichtend, können E-Rechnungen die Einhaltung erleichtern.
- Aufzeichnung: Führen Sie Aufzeichnungen über Transaktionen, MwSt-Rechnungen und andere relevante Dokumente mindestens fünf Jahre lang.
Aktuelle Aktualisierungen
- Ausnahmen für Gewinn- und MwSt-Befreiungen bei Projekten für erneuerbare Energien und öffentlich-private Partnerschaften werden oft bis zu 30 Jahre gewährt.
- Achtjährige MwSt-Befreiung beim Verkauf und Import von Bus-Teilen für Produktionszwecke durch juristische Personen begann am 1. Januar 2025.
Da sich die Steuervorschriften ändern können, ist die Konsultation eines Steuerfachmanns ratsam, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Steuervorteile
Aserbaidschan bietet eine Reihe von Steueranreizen, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und Investitionen anzuziehen.
Unternehmenssteuerliche Anreize
- Investment Promotion Certificate: Einrichtungen, die dieses Zertifikat besitzen, genießen eine 50%ige Gewinnsteuerbefreiung für sieben Jahre ab Ausstellungsdatum. Zusätzliche Anreize können ebenfalls verfügbar sein.
- Liberierte Gebiete: Unternehmen, die in diesen Gebieten tätig sind, sind ab dem 1. Januar 2023 für 10 Jahre von der Gewinnsteuer befreit.
- Technologieparks: Dividenden von ansässigen juristischen Personen, die innerhalb der Technologieparks tätig sind und sich mit Systemintegration, Softwaredesign und -entwicklung außerhalb des Parks beschäftigen, sind ab dem Datum der Zertifikatsausstellung für 10 Jahre steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2025 sind Einrichtungen, die Systemintegration, Softwareentwicklung und Implementierungsaktivitäten außerhalb der Technologieparks durchführen, für 10 Jahre von der Körperschaftsteuer befreit.
- Alat Free Economic Zone (AFEZ): Unternehmen in der AFEZ sind von Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Körperschaftsteuer, Zöllen und Import-/Exportsteuern befreit.
- Industrieregionen: Bewohner von Industrieparks sind für 10 Jahre von Grundsteuer, Grundbuchsteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer auf importierte Ausrüstung und Einfuhrzöllen auf Ausrüstung befreit.
- Exportorientierte Öl- und Gasaktivitäten: Auftragnehmer und Subunternehmer (ohne ausländische Subunternehmer ohne ständiges Niederlassungsrecht in Aserbaidschan) können zwischen einer 20%igen Gewinnsteuer oder einer 5%igen Quellensteuer auf Bruttoumsätze wählen. Sie sind außerdem von Mehrwertsteuer, Dividenden-Quellensteuer und Steuern auf Filialgewinne befreit. Ausländische Subunternehmer ohne PE unterliegen einer 5%igen WHT.
- Public-Private Partnerships (PPP) und Grüne Energie: Ab dem 1. Januar 2025 sind private Partner in PPP-Projekten und grünen Energieinitiativen für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren von Gewinn-, Eigentums-, Grundsteuer und Mehrwertsteuer auf importierte Waren und Ausrüstung befreit, wie im Vertrag festgelegt.
- Eisenbahn-Frachtverkehr: Ab dem 1. Januar 2025 sind ausländische Kraftfahrzeuge, die Güter per Bahn nach oder aus Aserbaidschan transportieren, für zwei Jahre von der Straßengebühr befreit.
Individuelle Steuerliche Anreize
- Investment Promotion Certificate: Personen, die dieses Zertifikat besitzen, profitieren für sieben Jahre von einer 50%igen Einkommensteuerbefreiung.
- Liberierte Gebiete: Bewohner der befreiten Gebiete sind ab dem 1. Januar 2023 für zehn Jahre von der Einkommensteuer befreit.
- Mikro- und Kleinunternehmer: 75% des Einkommens aus mikro-unternehmerischen Tätigkeiten sind für drei Jahre ab Datum des Start-up-Zertifikats von der Einkommensteuer befreit. Für Mikro-Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu AZN 45.000 können weitere Befreiungen gelten.
- Alat Free Economic Zone (AFEZ): Mitarbeiter in der AFEZ mit Gehältern bis zu 8.000 AZN sind von der persönlichen Einkommensteuer befreit.
- Lebensmittelproduktion (Importsubstitution): Personen, die an der Herstellung von Lebensmitteln beteiligt sind, die dazu bestimmt sind, importierte Waren zu ersetzen, genießen eine 50%ige Befreiung von der individuellen Einkommensteuer für sieben Jahre.
- Privater Nicht-Ölsektor: Monatliche Gehälter bis zu 8.000 AZN sind ab 2019 für sieben Jahre von der Einkommensteuer befreit. (Dieser Anreiz läuft Ende 2025 aus.)
Antragsverfahren
Spezifische Antragsverfahren variieren je nach Anreiz. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden, wie dem State Tax Service unter dem Ministry of Economy oder der Azerbaijan Export and Investment Promotion Foundation (AZPROMO).
Weitere Steuerbestimmungen
- Kapitalgewinne: Werden als reguläres Einkommen behandelt und mit dem Standard-Gewinnsteuersatz besteuert.
- Verluste: Können für fünf Jahre vorgetragen werden, aber nicht zurückgetragen.
- Ausländische Steuerbefreiung: Im Ausland gezahlte Körperschaftsteuern können gegen die in Aserbaidschan geschuldeten Steuern angerechnet werden. Übersteigende Gutschriften können nicht gegen inländisches Einkommen verrechnet oder vorgetragen/ zurückgetragen werden.
- Beteiligungsbefreiung/Holding-Gesellschaft-Regime: Aserbaidschan verfügt nicht über diese Regime.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen. Bitte konsultieren Sie die zuständigen aserbaidschanischen Behörden für die aktuellsten Details.