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Armenien

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Armenien

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

In Armenien ist das primäre Ziel der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen. Die Grundlage für diese Gesetze bildet das Arbeitsgesetzbuch der Republik Armenien (2004). Dieses Gesetzbuch, insbesondere in Kapitel 23, legt die Rechte der Arbeitnehmer auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen fest und beschreibt die Pflichten der Arbeitgeber. Es enthält auch Regeln zur Identifizierung und Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz.

Weitere wichtige Gesetze umfassen das Gesetz zur Prävention von Krankheiten, die durch das Humane Immundefizienz-Virus verursacht werden, welches Bestimmungen für sichere Arbeitsbedingungen zur Verhinderung der Ausbreitung von HIV am Arbeitsplatz enthält. Das Brandschutzgesetz befasst sich mit Brandverhütung und Sicherheitsmaßnahmen. Darüber hinaus behandeln spezifische Gesetze oder technische Vorschriften Gesundheits- und Sicherheitsfragen, die für bestimmte Branchen oder Gefahren relevant sind.

Pflichten der Arbeitgeber

Armenische Arbeitgeber haben mehrere gesetzliche Verpflichtungen gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass Arbeitsplätze, Maschinen, Ausrüstungen und Arbeitsprozesse sicher sind. Sie müssen Risikobewertungen durchführen, um Gefahren zu identifizieren und Kontrollmaßnahmen umzusetzen. Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern Sicherheitsinformationen und Schulungen bereitzustellen sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen, wenn dies erforderlich ist. Weitere Verpflichtungen umfassen die Meldung und Untersuchung von Arbeitsunfällen und Krankheiten sowie die Führung von Aufzeichnungen über Unfälle, Krankheiten, Risikobewertungen, Kontrollmaßnahmen und Sicherheitsschulungen.

Rechte der Arbeitnehmer

Armenische Arbeitnehmer haben mehrere Rechte gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen. Dazu gehören das Recht, in einer sicheren und gesunden Umgebung zu arbeiten, Sicherheitsinformationen und Schulungen zu erhalten und Arbeiten abzulehnen, die sie für unsicher halten, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Arbeitnehmer haben auch das Recht, an Entscheidungsprozessen im Bereich Gesundheit und Sicherheit innerhalb ihrer Arbeitsplätze teilzunehmen.

Aufsichtsbehörden

Die Gesundheits- und Arbeitsinspektionsbehörde der Republik Armenien ist für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze und -vorschriften durch Inspektionen und Untersuchungen verantwortlich. Sie können Verbesserungshinweise oder Geldstrafen für Verstöße ausstellen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales spielt ebenfalls eine Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitspolitiken und -vorschriften.

Spezifische Branchen

Bestimmte Branchen in Armenien können zusätzliche Gesundheits- und Sicherheitsgesetze oder -vorschriften haben. Beispielsweise hat der Bergbausektor spezifische Vorschriften zur Sicherheit der Arbeiter und zu potenziellen Gefahren. Die Bauindustrie hat Vorschriften, die Risiken wie Absturzgefahren, elektrische Arbeiten und gefährliche Substanzen ansprechen.

Arbeitsschutz

In Armenien sind mehrere Berufsgefahren an Arbeitsplätzen weit verbreitet. Insbesondere im Bergbausektor besteht eine Exposition gegenüber Staub, gefährlichen Chemikalien, Lärm, Vibrationen sowie Risiken von Einstürzen oder Explosionen. Der Bausektor ist mit Absturzgefahren, elektrischen Risiken, Arbeiten mit schweren Maschinen und dem Kontakt mit gefährlichen Stoffen belastet. Der Fertigungssektor hingegen kämpft mit Risiken im Zusammenhang mit Maschinen, sich wiederholenden Aufgaben, chemischer Exposition und potenziellen Bränden.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

In Armenien sind Arbeitgeber verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen und zu warten, wenn Gefahren nicht vollständig durch andere Mittel beseitigt werden können. Arten von PSA können je nach Arbeitsplatzrisiken Sicherheitshhelme, Handschuhe, Augenschutz, Gehörschutz und Atemschutz umfassen.

Meldung von Berufskrankheiten und Verletzungen

Arbeitgeber in Armenien sind auch verpflichtet, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten zu melden.

Schulung und Information der Arbeitnehmer

Eine angemessene Sicherheitsunterweisung für alle Arbeitnehmer ist ein Muss. Die Schulung sollte Themen wie Gefahrenerkennung, sichere Arbeitsverfahren, Notfallmaßnahmen und die Verwendung von PSA abdecken.

Herausforderungen und Verbesserungsbereiche

Armenien steht vor mehreren Herausforderungen bei der Sicherstellung starker Arbeitsschutzstandards und -praktiken. Einige Vorschriften stammen aus der Sowjetzeit und müssen aktualisiert werden, um mit modernen Arbeitsschutzpraktiken in Einklang zu stehen. Begrenzte Ressourcen und Kapazitäten können eine konsequente Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften behindern. Ein bedeutender informeller Sektor erschwert die Regulierung des Arbeitsschutzes. Arbeitnehmer könnten über ihre Arbeitsschutzrechte nicht informiert sein oder zögern, Bedenken zu äußern.

Laufende Initiativen

Es laufen Bemühungen, das Arbeitsschutzsystem in Armenien zu verbessern. Vorgeschlagene Änderungen am Arbeitsgesetzbuch zielen darauf ab, die Arbeitsschutzbestimmungen zu stärken. Initiativen sollen die Kapazitäten der Arbeitsinspektion für eine effektivere Durchsetzung verbessern. Internationale Organisationen wie die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) unterstützen Armenien dabei, sein Arbeitsschutzsystem mit internationalen Standards in Einklang zu bringen.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung. In Armenien werden diese Inspektionen durchgeführt, um die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards (OHS) zu überprüfen, potenzielle Gefahren zu identifizieren, Vorschriften durchzusetzen und präventive Maßnahmen zu fördern.

Regulierungsbehörde

Die Gesundheits- und Arbeitsinspektionsbehörde (HLIB) der Republik Armenien ist die Hauptbehörde, die für die Durchführung von OHS-Inspektionen am Arbeitsplatz verantwortlich ist.

Inspektionskriterien

HLIB-Inspektionen konzentrieren sich auf verschiedene Bereiche wie die Arbeitsumgebung, Maschinen und Ausrüstung, gefährliche Stoffe, elektrische Sicherheit, Brandschutz, persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter und Mechanismen zur Meldung von Unfällen und Krankheiten.

Inspektionshäufigkeit

Die Häufigkeit der Inspektionen wird basierend auf dem Risikoniveau des Arbeitsplatzes, der bisherigen Einhaltungsgeschichte und eingegangenen Beschwerden über unsichere Bedingungen bestimmt.

Inspektionsverfahren

Der Inspektionsprozess umfasst die Planung, ein Eröffnungsgespräch, eine Begehungsinspektion, die Überprüfung von Dokumenten, ein Abschlussgespräch und die Ausstellung eines Inspektionsberichts.

Nachfolgende Maßnahmen

Basierend auf den Inspektionsergebnissen kann die HLIB eine Verbesserungsempfehlung aussprechen, Geldstrafen verhängen oder in schweren Fällen eine vorübergehende Einstellung der Arbeitsaktivitäten anordnen.

Einschränkungen

Trotz ihrer Bedeutung steht das armenische Arbeitsplatzinspektionssystem vor Ressourcenbeschränkungen, die die Anzahl der durchgeführten Inspektionen und die Wirksamkeit der nachfolgenden Durchsetzung einschränken könnten.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind bedauerliche Ereignisse, die sofortige Aufmerksamkeit und ordnungsgemäße Handhabung erfordern. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die zuständige Einheit der Gesundheits- und Arbeitsinspektionsbehörde, ihre übergeordnete Stelle (falls zutreffend) und die Strafverfolgungsbehörden (bei schweren Verletzungen oder Todesfällen) unmittelbar nach dem Auftreten eines Arbeitsunfalls zu benachrichtigen. Sie müssen auch einen formellen Unfallbericht einreichen, der die Umstände des Unfalls, die erlittene Verletzung/Krankheit und alle sofort ergriffenen Maßnahmen detailliert beschreibt.

Untersuchungsprozesse

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, eine interne Untersuchung durchzuführen, um die Ursache des Unfalls zu ermitteln und präventive Maßnahmen zu identifizieren. Die Gesundheits- und Arbeitsinspektionsbehörde (HLIB) führt ebenfalls eine Untersuchung durch, insbesondere bei schweren Unfällen oder solchen mit Todesfolge. Ziel ihrer Untersuchung ist es, die Fakten des Vorfalls festzustellen, zu prüfen, ob Vorschriften verletzt wurden, verantwortliche Parteien zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens zu empfehlen.

Entschädigungsansprüche

Mitarbeiter, die bei Arbeitsunfällen verletzt werden oder Berufskrankheiten entwickeln, haben nach armenischem Recht Anspruch auf Entschädigung. Diese Entschädigung kann die Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation im Zusammenhang mit der Verletzung/Krankheit, Lohnersatzleistungen während der Zeit der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, Zahlungen für langfristige oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit infolge des Arbeitsunfalls/der Krankheit und Entschädigung für die Angehörigen von Mitarbeitern, die aufgrund eines Arbeitsunfalls/einer Krankheit sterben, umfassen.

Anspruchsverfahren

Die Verfahren zur Einreichung von Entschädigungsansprüchen können je nach den Umständen und der Schwere der Verletzung/Krankheit variieren. Im Allgemeinen umfasst der Prozess die sofortige medizinische Versorgung und Dokumentation der Verletzungen, die formelle Benachrichtigung des Arbeitgebers über den Arbeitsunfall/die Krankheit und die Einreichung eines Anspruchs bei den zuständigen Behörden. Dieser Prozess kann die Einreichung von medizinischen Unterlagen, Unfallberichten und anderen unterstützenden Dokumentationen umfassen.

Herausforderungen

Mitarbeiter können auf Herausforderungen stoßen, wenn es darum geht, ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen. Dazu können ein begrenztes Bewusstsein für Rechte, weniger Schutz und geringerer Zugang zu Entschädigungsmechanismen für Arbeiter im informellen Sektor sowie die Bewältigung des komplexen und zeitaufwändigen Entschädigungsanspruchsprozesses gehören.

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