Wichtige Erkenntnisse:
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- Europa bietet verschiedene Arbeitsvisa, einschließlich der EU Blue Card, Freelancer-Visa und Intra-Unternehmen-Transfergenehmigungen, jeweils mit spezifischen Zulassungsvoraussetzungen.
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- Arbeitgeber sind oft verantwortlich für die Sicherung der Visa, aber Freelancer und Unternehmer müssen eigenständig beantragen.
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- Die Bearbeitungszeiten variieren, daher ist eine frühzeitige Planung unerlässlich, um Verzögerungen bei der Einstellung oder den Geschäftsabläufen zu vermeiden.
Die Erweiterung Ihrer Belegschaft über Grenzen hinweg ist spannend, bedeutet aber auch den Umgang mit Arbeitsvisa. Europa verfügt über eine Vielzahl von Visummöglichkeiten, und das richtige hängt von der Rolle des Mitarbeiters, dem Qualifikationsniveau und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Wenn Sie internationalen Talente einstellen, sollten Sie Folgendes wissen.
EU Blue Card
Wenn Sie hochqualifizierte Fachkräfte außerhalb der EU einstellen, ist die EU Blue Card eine der besten Optionen. Sie ist in den meisten EU-Ländern erhältlich (außer Dänemark und Irland) und bietet einen klaren Weg zum langfristigen Aufenthalt.
Wer beantragt?
Sie als Arbeitgeber kümmern sich in der Regel um die Beantragung und müssen nachweisen, dass die Stelle die Gehalts- und Qualifikationsanforderungen erfüllt.
Wichtige Genehmigungen:
Es ist eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Zulassungsvoraussetzungen:
Der Mitarbeiter muss einen anerkannten Universitätsabschluss besitzen und ein Jobangebot haben, das die Gehaltsgrenze erfüllt, die je nach Land variiert. Zum Beispiel liegt das Mindestgehalt in Deutschland bei etwa 45.000 € pro Jahr, während es in Frankreich näher bei 53.000 € liegt.
Bearbeitungszeit:
Rechnen Sie mit etwa 2-3 Monaten, wobei einige Länder schneller sind.
Freelancer- und Selbstständigkeitsvisa
Einige Fachkräfte bevorzugen es, unabhängig zu arbeiten, anstatt an einen einzigen Arbeitgeber gebunden zu sein. In diesem Fall sind Freelancer- und Selbstständigkeitsvisa die richtige Wahl. Länder wie Deutschland, Italien und Portugal bieten diese Visa an, um internationales Talent anzuziehen.
Wer beantragt?
Der/die Antragsteller/in (Mitarbeiter/in) beantragt eigenständig und muss nachweisen, dass er/sie über stabile Kunden oder einen tragfähigen Geschäftsplan verfügt.
Wichtige Genehmigungen:
Eine Selbstständigkeitsgenehmigung und eine Aufenthaltserlaubnis.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Anforderungen variieren, aber die meisten Länder verlangen Nachweise über Einkommen, Geschäftsbeziehungen und manchmal ein Mindesteinlage auf dem Bankkonto. In Portugal müssen Freelancer beispielsweise ein Jahreseinkommen von mindestens €9.120 vorweisen. Für Unternehmen, die in Portugal dauerhafte Teams aufbauen, kann die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record Portugal-Anbieter die lokalen Verträge, die Gehaltsabrechnung und die Einwanderungskonformität vereinfachen. Diese Unterstützung erleichtert den Übergang von Freelancer-Arrangements zu voll konformer Beschäftigung, wenn der Zeitpunkt passt.
Bearbeitungszeit:
Der Prozess kann je nach Land und Vollständigkeit der Bewerbung zwischen 2 und 6 Monaten dauern.
Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Genehmigungen
Wenn Sie einen bestehenden Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens von einer Niederlassung zur anderen innerhalb der EU versetzen möchten, erleichtert eine ICT-Genehmigung den Ablauf.
Wer beantragt?
Der Arbeitgeber kümmert sich im Auftrag des Mitarbeiters um die Antragstellung.
Wichtige Genehmigungen:
Eine Intra-Unternehmens-Transfergenehmigung und eine Aufenthaltserlaubnis.
Zulassungsvoraussetzungen:
Der Mitarbeiter muss für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen tätig sein – in der Regel mindestens 3-12 Monate. Außerdem müssen die Gehaltsanforderungen erfüllt werden, die je nach Land variieren.
Bearbeitungszeit:
ICT-Genehmigungen benötigen in der Regel 1-3 Monate.
Start-up- und Unternehmer-Visa
Einige europäische Länder fördern aktiv ausländische Unternehmer, Unternehmen zu gründen. Ein Startup-Visum könnte passend sein, wenn Ihr Unternehmen eine europäische Filiale eröffnet.
Wer beantragt?
Unternehmer beantragen direkt und müssen einen Geschäftsplan zum Genehmigen einreichen.
Wichtige Genehmigungen:
Ein Startup- oder Unternehmer-Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Antragsteller benötigen einen soliden Geschäftsplan, Nachweise über finanzielle Unterstützung und einen Vorschlag, der der lokalen Wirtschaft zugutekommt. Frankreich bietet beispielsweise das "French Tech Visa" für innovative Start-ups.
Bearbeitungszeit:
Der Vorgang kann 3-6 Monate dauern, je nach Land und Wirtschaftszweig.
Länderspezifische Arbeitsvisa
Jedes europäische Land verfügt über ein eigenes Arbeitsvisasystem, das auf spezifische Beschäftigungsbedürfnisse zugeschnitten ist. Hier einige wichtige Beispiele:
Deutschland:
Das Visum für Fachkräfte erfordert den Nachweis beruflicher Qualifikationen und eines Jobangebots.
Frankreich:
Das Talent-Pass-Programm ist ideal für hochqualifizierte Fachkräfte, Forscher und Künstler.
Spanien:
Das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte richtet sich an Führungskräfte und Spezialisten in Schlüsselindustrien.
Niederlande:
Das Visum für Hochqualifizierte bietet einen beschleunigten Prozess für gut verdienende Fachkräfte.
Kurzfristige Geschäftsvisa
Nicht jeder internationale Mitarbeiter benötigt ein langfristiges Arbeitsvisum. Für kurzfristige Besuche zu Meetings, Konferenzen oder kurzen Einsätzen genügt in der Regel ein Geschäftsvisum.
Wer beantragt?
Der Mitarbeiter beantragt direkt, eventuell mit einem Schreiben Ihres Unternehmens.
Wichtige Genehmigungen:
Ein kurzfristiges Geschäftsvisum.
Bearbeitungszeit:
Normalerweise 15-45 Tage, je nach Land.
Wichtige Hinweise:
Wenn der Mitarbeiter länger bleibt als mit dem Visum erlaubt, muss er/sie auf eine Arbeitserlaubnis wechseln. Es ist ratsam, frühzeitig zu planen.
Allgemeine Richtlinien für die Beantragung eines europäischen Arbeitsvisums
Der Antrag auf ein europäisches Arbeitsvisum kann überwältigend wirken, aber in Schritte zu unterteilen, macht es leichter:
- Zulassung prüfen – Überprüfen Sie, ob Ihr/e Mitarbeiter/in die Gehalts-, Bildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen erfüllt.
- Das passende Visum wählen – Verschiedene Rollen erfordern unterschiedliche Visa, also wählen Sie das richtige.
- Antrag einreichen – Entweder Sie (der Arbeitgeber) oder der/die Mitarbeiter/in müssen Unterlagen wie Verträge, Nachweise der Qualifikationen und Finanzdokumente einreichen.
- Auf die Bearbeitung warten – Je nach Visum kann dies einige Wochen bis Monate dauern.
- Registrierung bei den lokalen Behörden – Nach Ankunft des Mitarbeiters muss ggf. eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und für Steuern registriert werden.
Verständnis der Visa-Optionen in Europa
Das Verständnis der Visa-Optionen in Europa erleichtert die Einstellung globaler Talente und sorgt dafür, dass Sie die Einwanderungsgesetze einhalten. Ob Sie einen Vollzeitmitarbeiter einstellen, einen Freelancer einbinden oder einen bestehenden Mitarbeiter intern versetzen – die Wahl des richtigen Visums ist entscheidend. Frühzeitige Planung spart Zeit, Geld und Ärger im Nachhinein.
FAQs:
Wer ist für die Beantragung eines europäischen Arbeitsvisums verantwortlich?
Das hängt vom Visumtyp ab. Arbeitgeber kümmern sich in der Regel um die Anträge für eingestellte Mitarbeiter, während Freelancer und Unternehmer eigenständig beantragen müssen.
Wie lange dauert es, ein europäisches Arbeitsvisum zu erhalten?
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Land und Visumtyp und reichen von einigen Wochen für Geschäftsvisa bis zu mehreren Monaten für langfristige Arbeitserlaubnisse.
Kann ein Mitarbeiter von einem Kurzzeit-Geschäftsvisum auf ein Arbeitsvisum wechseln?
In den meisten Fällen muss er/sie das Land verlassen und den Antrag aus dem Ausland stellen. Einige Länder erlauben allerdings Visa-Umwandlungen unter bestimmten Bedingungen im Land.