Das Erweitern Ihrer Belegschaft über Grenzen hinweg ist spannend, bedeutet jedoch auch, sich mit Arbeitserlaubnissen auseinanderzusetzen. Europa bietet eine Vielzahl von Visa-Optionen, und die richtige hängt von der Rolle des Mitarbeiters, seinem Qualifikationsniveau und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Wenn Sie internationales Talent einstellen, ist hier wichtiges Wissen für Sie.
EU Blue Card
Wenn Sie hochqualifizierte Fachkräfte außerhalb der EU einstellen, ist die EU Blue Card eine der besten Optionen. Sie ist in den meisten EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) erhältlich und bietet einen klaren Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis.
Wer beantragt?
Sie als Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Antragstellung und müssen nachweisen, dass der Job die Gehalts- und Qualifikationsanforderungen erfüllt.
Wichtige Genehmigungen:
Eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis sind erforderlich.
Voraussetzungen:
Der Mitarbeiter muss einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen und ein Jobangebot haben, das die Gehaltsgrenze erfüllt, die je nach Land variiert. Zum Beispiel liegt das Mindestgehalt in Deutschland bei etwa 45.000 € pro Jahr, während es in Frankreich näher bei 53.000 € liegt.
Bearbeitungszeit:
Rechnen Sie mit etwa 2-3 Monaten, wobei einige Länder möglicherweise schneller sind.
Freelancer- und Selbstständigkeit visas
Einige Fachkräfte bevorzugen die selbstständige Tätigkeit anstelle einer Anstellung bei einem einzigen Arbeitgeber. In diesem Fall sind Freelancer- und Selbstständigkeit visas die richtige Wahl. Länder wie Deutschland, Italien und Portugal bieten diese Visa an, um internationales Talent anzuziehen.
Wer beantragt?
Der Antragsteller (Arbeitnehmer) stellt den Antrag selbst und muss nachweisen, dass er über stetige Kunden oder einen tragfähigen Businessplan verfügt.
Wichtige Genehmigungen:
Eine Selbstständigkeitsgenehmigung und eine Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzungen:
Die Anforderungen variieren, aber die meisten Länder verlangen Nachweise über Einkommen, Geschäftskontakte und manchmal einen Mindestbankguthaben. In Portugal müssen Freelancer beispielsweise ein Jahreseinkommen von mindestens 9.120 € nachweisen.
Bearbeitungszeit:
Der Prozess dauert je nach Land und Vollständigkeit der Unterlagen zwischen 2 und 6 Monaten.
Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Permits
Wenn Sie einen bestehenden Mitarbeiter von einer Niederlassung Ihres Unternehmens in eine andere innerhalb der EU versetzen möchten, erleichtert eine ICT-Genehmigung den Prozess.
Wer beantragt?
Der Arbeitgeber beantragt im Namen des Mitarbeiters.
Wichtige Genehmigungen:
Eine Intra-Company-Transfer-Genehmigung und eine Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzungen:
Der Mitarbeiter muss eine bestimmte Zeit beim Unternehmen gearbeitet haben — in der Regel mindestens 3-12 Monate — und die Gehaltsanforderungen erfüllen, die je nach Land unterschiedlich sind.
Bearbeitungszeit:
ICT-Genehmigungen dauern in der Regel 1-3 Monate.
Start-up- und Unternehmer-Visa
Einige europäische Länder fördern aktiv ausländische Unternehmer, ein Unternehmen zu gründen. Ein Start-up-Visum könnte passend sein, wenn Ihre Firma eine europäische Niederlassung eröffnet.
Wer beantragt?
Unternehmer beantragen direkt und müssen einen Businessplan zur Genehmigung einreichen.
Wichtige Genehmigungen:
Ein Start-up- oder Unternehmer-Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis.
Voraussetzungen:
Die Antragsteller benötigen einen soliden Businessplan, Nachweis der finanziellen Unterstützung und einen Vorschlag, der der lokalen Wirtschaft zugutekommt. Frankreich bietet beispielsweise das "French Tech Visa" für innovative Start-ups an.
Bearbeitungszeit:
Der Prozess dauert je nach Land und Wirtschaftszweig 3-6 Monate.
Länderspezifische Arbeitsvisa
Jedes europäische Land hat sein eigenes Arbeitserlaubnissystem, das auf spezielle Beschäftigungsbedürfnisse zugeschnitten ist. Hier einige wichtige Beispiele:
Deutschland:
Das Skilled Worker Visa erfordert Nachweise über berufliche Qualifikationen und ein Jobangebot.
Frankreich:
Der Talent Passport ist ideal für hochqualifizierte Arbeiter, Forscher und Künstler.
Spanien:
Das Highly Qualified Professional Visa richtet sich an Führungskräfte und Spezialisten in Schlüsselindustrien.
Niederlande:
Das Highly Skilled Migrant Visa bietet eine beschleunigte Bearbeitung für hochverdienende Fachkräfte.
Kurzfristige Business-Visa
Nicht jeder internationale Einsteller benötigt ein langfristiges Arbeitserlaubnis. Ein Business-Visum reicht in der Regel aus, wenn Ihr Mitarbeiter nur für Meetings, Konferenzen oder kurzfristige Einsätze reist.
Wer beantragt?
Der Mitarbeiter beantragt direkt, möglicherweise mit einem Schreiben Ihres Unternehmens.
Wichtige Genehmigungen:
Ein kurzfristiges Business-Visum.
Bearbeitungszeit:
In der Regel 15-45 Tage, je nach Land.
Wichtiges zu beachten:
Wenn der Mitarbeiter länger bleibt als mit dem Visum erlaubt, muss er auf eine Arbeitserlaubnis wechseln. Es ist ratsam, dies im Voraus zu planen.
Allgemeine Richtlinien für die Beantragung eines europäischen Arbeitserlaubnisses
Die Beantragung eines europäischen Arbeitserlaubnisses kann überwältigend wirken, aber eine Aufteilung in Schritte hilft:
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Feststellen der Anspruchsvoraussetzungen – Prüfen Sie, ob Ihr Mitarbeiter Gehalts-, Bildungs- und Berufserfahrungskriterien erfüllt.
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Wahl des passenden Visatyps – Verschiedene Rollen erfordern unterschiedliche Visa, also wählen Sie das richtige.
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Einreichung der Unterlagen – Entweder Sie (der Arbeitgeber) oder der Mitarbeiter reichen die erforderlichen Dokumente ein, etwa Verträge, Nachweise der Qualifikationen und Finanzunterlagen.
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Warten auf die Bearbeitung – Je nach Visum kann dies einige Wochen bis Monate dauern.
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Registrierung bei den lokalen Behörden – Nach der Ankunft des Mitarbeiters muss er möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und sich für Steuerzwecke registrieren.
Verständnis der Arbeitserlaubnis-Optionen in Europa
Das Verständnis der Arbeitserlaubnis-Optionen in Europa erleichtert die globale Personalauswahl und sorgt für die Einhaltung der Einwanderungsgesetze. Ob Sie einen Vollzeitmitarbeiter einstellen, einen Freelancer beschäftigen oder einen bestehenden Mitarbeiter intern versetzen – die Wahl des richtigen Visums ist entscheidend. Vorausplanen spart Zeit, Geld und Ärger.
FAQs:
Wer ist für die Beantragung eines europäischen Arbeitserlaubnisses verantwortlich?
Das hängt vom Visumtyp ab. Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Anträge für eingestellte Mitarbeiter, während Freelancer und Unternehmer selbst beantragen müssen.
Wie lange dauert es, ein europäisches Arbeitserlaubnis zu erhalten?
Die Bearbeitungszeiten variieren nach Land und Visum, reichen von einigen Wochen für Business-Visa bis zu mehreren Monaten für langfristige Arbeitserlaubnisse.
Kann ein Mitarbeiter vom kurzfristigen Business-Visum auf ein Arbeitserlaubnis wechseln?
In den meisten Fällen muss der Mitarbeiter das Land verlassen und den Antrag im Ausland stellen. Einige Länder erlauben under bestimmten Bedingungen Visumkonversionen im Land.